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Verträge mit der öffentlichen Hand

Tipp 6: Die Öffentliche Hand

Sollten sich unter Ihren Kunden auch öffentlich-rechtliche Auftraggeber, z.B. Bund, Land oder Gemeinden, befinden, so haben Sie bestimmt schon zu spüren bekommen, wie auch in diesem Bereich auf Grund der leeren Kassen die Zahlungsmoral abgenommen hat.

Aber dagegen kann man was unternehmen. Haben Sie mal daran gedacht, der öffentlichen Hand eine Zahlung mit 3 % Skonto innerhalb von 14 Tagen, sonst 30 Tage netto anzubieten? Die öffentliche Hand ist gehalten in jedem Fall Skonto zu ziehen. Indem Sie eine Zahlung mit Skontoabzug anbieten, legen Sie den Grundstein für eine schnelle Zahlung. Lieber 3 % gewähren, und das Geld nach 14 Tagen erhalten, als 80 Tage zwischenfinanzieren zu müssen (80 Tage dauert es im Durchschnitt bei der öffentlichen Hand bis zum Zahlungseingang).

Durch diesen kleinen Trick wird Ihre Liquidität um ca. 30 % bei Auftraggebern der öffentlichen Hand erhöht. Im Übrigen können Sie die 3 % Skonto auf Ihre Leistung vorher aufschlagen. Die öffentliche Hand berechnet genau, um herauszubekommen, welches Angebot nach Abzug aller Vergünstigungen rechnerisch das Günstigste ist. So werden auch die 3 % Skonto in der Rechnung von vornherein berücksichtigt und wirken sich daher nicht negativ aus.

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