Senden Sie uns eine E-Mail an kanzlei@marquort.de Rufen Sie uns an 0431 - 979 940 20

Strafrecht

Wir vertreten Sie in einer Vielzahl von Verfahren. Hier ein kleiner Auszug, in welchen Verfahren und in welchen Verfahrensstadium wir Sie vertreten.

Strafverteidigung

Im allgemeinen Strafrecht vertreten wir unsere Mandanten unter Anderem regelmäßig bei folgenden Vorwürfen:

  • Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung
  • Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung
  • Betäubungsmittelstrafrecht, Besitz, Handeltreiben, Überlassen, Einfuhr, Ausführ
  • Brandstiftungsdelikte
  • Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Betrug, Untreue
  • Sexualdelikte, wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung
  • Geldwäsche, Geldfälschung, Vermögensabschöpfung
  • Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede

Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftstrafrecht vertreten wir unsere Mandanten unter Anderem regelmäßig bei folgenden Vorwürfen:

  • Vermögensabschöpfung, Sicherstellung, Beschlagnahme
  • Betrug, Untreue
  • Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung
  • Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht
  • Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Bestechung im wirtschaftlichen Verkehr
  • Straftaten gegen die Umwelt
  • Insolvenzstraftaten, Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung

In jeder Lage des Verfahren

Wir verteidigen unsere Mandanten in jeder Lage des Verfahrens. Hier ein Auszug der Verfahren, in der wir unsere Mandanten regelmäßig vertreten:

  • Ermittlungsverfahren (Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft)
  • Vom Gericht mit der Übersendung einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls
  • Im Rahmen der Hauptverhandlung (das Gericht hat bereits einen Termin anberaumt)
  • In der Berufung oder Revision (ein Urteil ist ergangen, ist aber noch nicht rechtskrägtig)

 

Inhalt drucken

top