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Jugendpornografie

Vorwurf der Jugendpornographie
Schnelle Hilfe bei schwerwiegenden Anschuldigungen

Der Vorwurf der Jugendpornographie nach § 184c StGB ist ein ernstes Delikt im deutschen Strafrecht, das den Umgang mit pornographischen Inhalten von Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) unter Strafe stellt. Die rechtlichen und persönlichen Folgen – von Freiheitsstrafen bis hin zur sozialen Stigmatisierung – sind gravierend. Als Strafverteidiger in Kiel stehe ich, Philipp Marquort, Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und eine fundierte Verteidigung aufzubauen.

Was regelt § 184c StGB?

184c StGB schützt Jugendliche vor sexueller Ausbeutung und ahndet das Verbreiten, Erwerben, Besitzen oder Herstellen von jugendpornographischen Schriften. Darunter fallen Bilder, Videos oder Texte, die Jugendliche in sexuellen Kontexten darstellen. Wichtig: Anders als bei Kinderpornographie (§ 184b StGB) liegt hier das Alter der Betroffenen zwischen 14 und unter 18 Jahren.

  • Beispiel: Ein Mann aus Kiel speichert Nacktfotos einer 16-Jährigen, die er über soziale Medien erhalten hat. Die Polizei entdeckt diese bei einer Durchsuchung – ein Fall von Jugendpornographie.
  • Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen (z. B. Verbreitung) bis zu fünf Jahren.

Besonderheiten des Vorwurfs

Der Vorwurf birgt spezielle Herausforderungen:

  • Abgrenzung: Die Unterscheidung zwischen jugend- und kinderpornographischen Inhalten ist rechtlich komplex und erfordert genaue Prüfung.
  • Beweislage: Digitale Spuren (z. B. Chats, Downloads) sind oft zentral, doch ihre Zuordnung kann angezweifelt werden.
  • Haftgefahr: Bei schwereren Fällen droht Untersuchungshaft, etwa wegen Verdunkelungsgefahr.

Warum schnelle anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

Ein Vorwurf der Jugendpornographie erfordert sofortiges Handeln. Die Ermittlungsbehörden agieren schnell, und ohne anwaltliche Hilfe können Beschuldigte ihre Lage verschlimmern. Ich, Philipp Marquort, kann:

  • Die Beweise prüfen (z. B. Alter der dargestellten Personen, Herkunft der Dateien).
  • Haft abwenden durch Haftprüfung (§ 117 StPO).
  • Eine Verfahrenseinstellung anstreben (§ 153a StPO), bevor es zur Anklage kommt.

Rat an Betroffene

Wenn Sie mit diesem Vorwurf konfrontiert sind, kontaktieren Sie mich, Philipp Marquort, unverzüglich. Als Strafverteidiger in Kiel helfe ich Ihnen, die Anschuldigungen zu klären und Ihre Freiheit zu sichern. Teilen Sie mir alle relevanten Informationen, damit ich sofort tätig werden kann – Zeit ist entscheidend.

Fazit

Jugendpornographie (§ 184c StGB) ist ein Delikt mit schwerwiegenden Folgen, das eine schnelle und kompetente Verteidigung erfordert. Mit meiner Erfahrung als Strafverteidiger in Kiel stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu finden. Rufen Sie mich an – gemeinsam schaffen wir Klarheit.

 

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