„Sie können Ihre Geräte abholen“ – Warum dieser Polizei-Brief eine Falle sein kann
Als Strafverteidiger erlebe ich es immer wieder: Mandanten erhalten ein freundlich formuliertes Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft, in dem sie aufgefordert werden, ihre beschlagnahmten Handys, Computer oder Festplatten „nach erfolgter Auswertung“ abzuholen. Viele denken sich: „Prima, endlich bekomme ich meine Sachen zurück!“ Doch Vorsicht – hier kann sich eine rechtliche Falle verbergen.
Das vermeintlich harmlose Schreiben
Typisch sind Formulierungen wie:
- „Ihre elektronischen Geräte können nach Abschluss der Auswertung abgeholt werden“
- „Bitte melden Sie sich zur Terminvereinigung bei uns“
- „Die Gegenstände stehen zur Abholung bereit“
Klingt harmlos, oder? Das ist es oft nicht.
Warum die persönliche Abholung problematisch sein kann
- Die Vernehmungsfalle
Der häufigste „Trick“: Sobald Sie das Polizeigebäude betreten, werden Sie nicht einfach zu Ihren Gegenständen geführt. Stattdessen heißt es: „Ach, da Sie schon mal da sind – könnten wir nicht kurz über die Ermittlungen sprechen?“
Was als informelles Gespräch beginnt, wird schnell zu einer förmlichen Beschuldigtenvernehmung. Ohne anwaltlichen Beistand. Ohne Vorbereitung. Genau so, wie die Ermittler es sich wünschen.
- Spontane Hausdurchsuchung
„Da fällt mir ein – wir haben noch Fragen zu Ihrem Computer. Könnten wir nicht gleich bei Ihnen vorbeischauen und uns Ihr Heimnetzwerk ansehen?“ Aus der vermeintlich harmlosen Abholung wird eine weitere Ermittlungsmaßnahme.
- Psychologischer Druck
In der Polizeiwache sind Sie auf fremdem Terrain. Die Beamten sind in ihrem Element, Sie nicht. Diese Ungleichgewichtssituation wird bewusst ausgenutzt, um Sie zu unüberlegten Aussagen zu verleiten.
- Neue Beschuldigungen
Bei der Übergabe werden plötzlich „weitere Erkenntnisse“ präsentiert: „Wir haben übrigens noch Daten von einem anderen Verfahren gefunden…“ Schwupps – Sie stehen vor neuen Vorwürfen.
- Vollstreckung eines Haftbefehls
Besonders perfide: Manchmal liegt bereits ein Haftbefehl gegen Sie vor, der nur noch nicht vollstreckt wurde. Die „freundliche Einladung“ zur Abholung dient dann als Lockmittel, um Sie dazu zu bringen, sich freiwillig in die Hände der Ermittler zu begeben. Sobald Sie das Polizeigebäude betreten, wird der Haftbefehl vollstreckt.
- Erkennungsdienstliche Behandlung
Oft wird die Gelegenheit genutzt, eine noch ausstehende erkennungsdienstliche Behandlung durchzuführen: Fingerabdrücke, Fotos, DNA-Probe. „Da Sie schon mal da sind…“ – plötzlich stehen Sie vor der erkennungsdienstlichen Abteilung, obwohl Sie nur Ihre Sachen abholen wollten.
- Beschlagnahme neuer Gegenstände
Sie kommen mit Ihrem neuen Smartphone zur Polizei? Pech gehabt! Nicht selten werden auch die neu mitgeführten elektronischen Geräte „sicherheitshalber“ beschlagnahmt – schließlich könnten darauf ja relevante Daten gespeichert sein. Aus einem Besuch werden dann gleich mehrere Verluste.
Was Sie stattdessen tun sollten
- Anwaltlichen Rat einholen
Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger, bevor Sie auch nur daran denken, persönlich bei der Polizei zu erscheinen.
- Anwaltliche Vertretung
Lassen Sie Ihren Anwalt die Gegenstände abholen. Er weiß, wie er sich vor Ort zu verhalten hat und lässt sich nicht in Gespräche über das Verfahren verwickeln.
- Schriftliche Kommunikation
Alle Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden sollte schriftlich und über Ihren Anwalt erfolgen.
- Vollmacht erteilen
Eine entsprechende Vollmacht ermöglicht es Ihrem Anwalt, alle notwendigen Schritte für Sie zu unternehmen. Bevollmächtigen Sie gfs. Dritte Personen, die die Gegenstände abholen können. Ihre Eltern, der Bruder, die Schwester, Kinder etc.
Ihre Rechte kennen und nutzen
Vergessen Sie nicht: Sie haben das Recht zu schweigen. Dieses Recht gilt nicht nur bei einer förmlichen Vernehmung, sondern auch bei jedem „informellen Gespräch“ mit Ermittlern. Machen Sie davon Gebrauch!
Ausnahmen bestätigen die Regel
Nur in seltenen Fällen – etwa wenn das Verfahren nachweislich eingestellt wurde und Sie eine entsprechende Mitteilung erhalten haben – könnte eine persönliche Abholung unproblematisch sein. Aber auch dann gilt: Im Zweifel fragen Sie Ihren Anwalt.
Fazit
Das freundliche Schreiben zur Abholung Ihrer Gegenstände ist in vielen Fällen der Versuch, Sie zu weiteren belastenden Aussagen zu bewegen. Fallen Sie nicht darauf herein. Ein kurzer Anruf bei Ihrem Strafverteidiger kann Sie vor schwerwiegenden Konsequenzen bewahren.
Bei Fragen zu diesem oder ähnlichen Themen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich nicht überrumpeln – schützen Sie Ihre Rechte von Anfang an.
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