Strafbefehl erhalten – Was tun? Der komplette Leitfaden für Betroffene
Ein Strafbefehl im Briefkasten sorgt bei vielen Menschen für einen Schockmoment. Plötzlich ist man mit einer Strafe konfrontiert, ohne je vor Gericht gewesen zu sein. Doch keine Panik: Ein Strafbefehl ist kein endgültiges Urteil, und Sie haben konkrete Handlungsmöglichkeiten. In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie jetzt wissen müssen – von der Zwei-Wochen-Frist über den Einspruch bis zu Ihren Rechten und den möglichen Konsequenzen
Was ist ein Strafbefehl überhaupt?
Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren der deutschen Strafjustiz. Er ermöglicht es, bei weniger schwerwiegenden Delikten eine Strafe festzusetzen, ohne dass eine mündliche Hauptverhandlung stattfindet.
Der Ablauf: Die Staatsanwaltschaft beantragt beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Sie. Stimmt der Richter dem Antrag zu, ergeht der Strafbefehl schriftlich – und Sie erhalten ihn per Post zugestellt.
Das bedeutet: Sie wurden zu einer Strafe verurteilt, ohne zuvor persönlich gehört worden zu sein. Dieses Verfahren spart dem Justizsystem Zeit und Ressourcen, hat für Sie als Betroffenen jedoch erhebliche Auswirkungen.

Über den Autor
Hallo aus Kiel! Ich bin Philipp Marquort, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit mehr als 21 Jahren verteidige ich Mandanten in Kiel, Schleswig-Holstein und Bundesweit gegen strafrechtliche Vorwürfe.
Sie haben einen Strafbefehl erhalten?
Dann melden Sie sich gerne.
Typische Delikte, bei denen ein Strafbefehl erlassen wird:
| Delikt | Häufigkeit in Strafbefehlen |
|---|---|
| Ladendiebstahl | Sehr häufig |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis | Häufig |
| Betrug in geringem Umfang | Häufig |
| Körperverletzung (einfach) | Regelmäßig |
| Beleidigung | Regelmäßig |
| Hausfriedensbruch | Gelegentlich |
| Verkehrsdelikte | Häufig |
Der Strafbefehl enthält in der Regel eine Geldstrafe in Tagessätzen – ein System, das sich nach Ihrem Einkommen richtet und das wir im weiteren Verlauf erläutern. In manchen Fällen kann auch ein Fahrverbot oder sogar eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe verhängt werden.
Der entscheidende Punkt, den Sie unbedingt verstehen müssen:
💡 Der Strafbefehl wird erst rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Erst dann steht er einem regulären Gerichtsurteil gleich.
Sie haben also eine gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer Sie handeln können. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung – nicht mit dem Datum auf dem Strafbefehl selbst. Nutzen Sie diese Zeit, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls anwaltliche Beratung im Strafrecht in Anspruch zu nehmen.
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