Vergewaltigungsvorwurf – Verteidigung von der ersten Minute
Auch bei schweren Vorwürfen: Schweigen, Strategie, Erfolg
Die Situation: Wenn Ihnen Vergewaltigung vorgeworfen wird
Sie haben eine Vorladung erhalten. Oder die Polizei stand vor Ihrer Tür. Der Vorwurf lautet auf Vergewaltigung oder sexuellen Übergriff. In diesem Moment bricht für viele Beschuldigte eine Welt zusammen. Die Anschuldigung ist schwerwiegend. Die möglichen Folgen sind verheerend.
Ein Vergewaltigungsvorwurf gehört zu den schwersten Anschuldigungen im Strafrecht. Die bloße Beschuldigung kann Ihr Leben aus den Fugen werfen. Freunde wenden sich ab. Der Arbeitgeber erfährt davon. Ihre Familie steht unter enormem Druck. Dabei gilt: Sie sind unschuldig, bis Ihre Schuld bewiesen ist. Dieser Grundsatz muss auch in Ihrem Fall durchgesetzt werden.
Die Konsequenzen einer Verurteilung sind drastisch. Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und 15 Jahren drohen. Ein Eintrag im Führungszeugnis ist praktisch sicher. Soziale Ächtung folgt oft ein Leben lang. Berufliche Perspektiven werden zerstört. Deshalb ist professionelle Verteidigung von der ersten Sekunde an entscheidend. Jede Aussage, jede Handlung kann über Ihre Zukunft entscheiden.

Über den Autor
Philipp Marquort, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, mit Kanzleisitz in Kiel. Seit über 21 Jahren verteidige ich Mandanten in ganz Deutschland gegen strafrechtliche Vorwürfe – diskret, professionell und vorurteilsfrei.
Sexualstrafverfahren gehören zu den sensibelsten und folgenreichsten Bereichen des Strafrechts. Jeder Mandant verdient eine faire Verteidigung, unabhängig von der Schwere des Vorwurfs. Verschwiegenheit ist für mich nicht nur Pflicht, sondern oberste Priorität.
Sie haben eine Vorladung der Polizei Erhalten? Ihnen wird eine Sexualstraftat vorgeworfen? Kontaktieren Sie mich umgehend für eine vertrauliche Erstberatung.
Dann melden Sie sich gerne.
Häufige Fallkonstellationen in Vergewaltigungsverfahren
Aussage-gegen-Aussage-Situationen
Die meisten Sexualstrafverfahren sind klassische Aussage-gegen-Aussage-Verfahren. Es gibt keine neutralen Zeugen. Kein Video dokumentiert den Tathergang. Zwei Menschen berichten völlig unterschiedliche Versionen desselben Geschehens. In dieser Situation kommt es entscheidend auf die Glaubhaftigkeit der jeweiligen Darstellung an. Die Staatsanwaltschaft muss Ihre Schuld zweifelsfrei beweisen. Dieser Grundsatz ist Ihr wichtigstes Schutzschild.
Gerichte ziehen in solchen Fällen oft aussagepsychologische Gutachten heran. Diese Gutachten prüfen die Konstanz, Detailgenauigkeit und innere Stimmigkeit der Aussagen. Widersprüche werden analysiert. Motivlagen werden untersucht. Eine fundierte Verteidigung muss diese Gutachten kritisch hinterfragen. Oft lassen sich Schwachstellen in der Methodik oder Bewertung aufdecken.
Falschbeschuldigungen nach Beziehungsende
Nicht selten werden Vergewaltigungsvorwürfe im Kontext gescheiterter Beziehungen erhoben. Nach einer Trennung. Im Sorgerechtsstreit. Oder wenn neue Partnerschaften entstehen. Die Motive für Falschbeschuldigungen sind vielfältig. Rache, Enttäuschung oder strategische Überlegungen können eine Rolle spielen. Auch der Wunsch, das eigene Verhalten zu rechtfertigen, kann dahinterstehen.
Diese Konstellationen erfordern besondere Sorgfalt in der Beweisführung. Chat-Verläufe aus der Beziehungszeit sind oft aufschlussreich. Zeugen können über die Dynamik der Partnerschaft berichten. Frühere Kommunikation zeigt häufig ein anderes Bild als die spätere Anzeige. Eine Verteidigung muss diese Zusammenhänge systematisch aufarbeiten. Die Glaubhaftigkeit der Vorwürfe kann so erschüttert werden.
Einvernehmlicher Sex mit nachträglicher Anzeige
Ein häufiges Szenario: Zwei Menschen haben einvernehmlichen Sex. Tage, Wochen oder Monate später erstattet eine Person Anzeige. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein. Manchmal spielt Reue eine Rolle. Manchmal Druck aus dem sozialen Umfeld. Manchmal wird eine Situation nachträglich anders bewertet.
Für die Verteidigung ist hier der Nachweis der Einvernehmlichkeit zentral. Nachrichten vor und nach dem Geschehen sind wichtige Beweismittel. Zeugten können das Verhalten unmittelbar nach dem angeblichen Vorfall schildern. Auch das Verstreichen langer Zeit zwischen dem Geschehen und der Anzeige kann bedeutsam sein. Die Frage lautet: Warum erfolgte die Anzeige erst jetzt? Welche Ereignisse gingen der Anzeige voraus?
Alkohol und Drogen im Spiel
Viele Vergewaltigungsvorwürfe beziehen sich auf Situationen, in denen Alkohol oder Drogen konsumiert wurden. Das Gesetz ist hier eindeutig: Sex mit einer nicht einwilligungsfähigen Person ist strafbar. Doch die Grenze ist oft unklar. Ab welchem Punkt ist jemand nicht mehr einwilligungsfähig? Wie stark war die Beeinträchtigung tatsächlich?
Die Verteidigung muss den Grad der Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung genau prüfen. Zeugenaussagen über den Zustand vor, während und nach dem Geschehen sind wichtig. Medizinische Gutachten können Blutalkoholwerte rekonstruieren. Auch Videos oder Fotos vom selben Abend können relevant sein. Entscheidend ist: War für den Beschuldigten erkennbar, dass keine Einwilligung vorlag? Oder erschien die Situation einvernehmlich?
Mehrdeutige Kommunikation in Dating-Apps
Tinder, Bumble, WhatsApp – moderne Kommunikation ist oft mehrdeutig. Flirtende Nachrichten werden ausgetauscht. Andeutungen werden gemacht. Emoji können unterschiedlich interpretiert werden. Wenn es später zu Vorwürfen kommt, wird diese Kommunikation zum Beweismittel.
Die Verteidigung muss die gesamte Kommunikation analysieren. Was wurde vor dem Treffen geschrieben? Welche Erwartungen wurden geweckt? Wie verlief die Kommunikation danach? Oft zeigen Nachrichten nach dem angeblichen Vorfall ein freundliches, unbekümmertes Verhalten. Das kann die Glaubwürdigkeit späterer Vorwürfe erschüttern. Die digitale Spur ist in solchen Fällen oft entscheidend.
Meine Verteidigungsstrategie bei Vergewaltigungsvorwürfen
1. Glaubhaftigkeitsprüfung der Aussagen
Die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage ist der Dreh- und Angelpunkt. Ich analysiere jede Aussage bis ins kleinste Detail. Wann wurde welche Version erzählt? Wie detailliert sind die Schilderungen? Gibt es Widersprüche zwischen verschiedenen Aussagen? Diese Fragen sind entscheidend.
Aussagepsychologische Gutachten spielen eine zentrale Rolle. Ich prüfe diese Gutachten kritisch auf methodische Mängel. Wurden alle relevanten Kriterien berücksichtigt? Ist die Beweiswürdigung nachvollziehbar? Gibt es alternative Erklärungen für das geschilderte Verhalten? Oft lassen sich Schwachstellen identifizieren, die für den Laien nicht erkennbar sind.
Widersprüche in den Aussagen müssen systematisch aufgedeckt werden. Ändern sich Details im Laufe der Ermittlungen? Passen die Schilderungen zu objektiven Beweismitteln? Gibt es Aussagen, die mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen unvereinbar sind? Diese Arbeit erfordert Erfahrung und detektivischen Spürsinn. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über mehr als 21 Jahre Erfahrung in genau solchen Fällen.
2. Beweismittel sichern und auswerten
Beweise können Ihre Unschuld belegen. Deshalb ist die schnelle Sicherung aller relevanten Materialien unverzichtbar. Chat-Verläufe aus WhatsApp, Instagram, Tinder oder anderen Apps müssen gesichert werden. Screenshots allein reichen oft nicht. Forensisch verwertbare Sicherungen sind notwendig.
Zeugenaussagen können den Tathergang in ein anderes Licht rücken. Wer hat Sie oder die andere Person vor oder nach dem angeblichen Vorfall gesehen? Was haben diese Personen beobachtet? Wie war das Verhalten, die Stimmung, der Zustand? Zeugen müssen frühzeitig benannt werden. Ihre Aussagen müssen vorbereitet und koordiniert werden.
Medizinische Gutachten der Gegenseite prüfe ich besonders kritisch. Sind die Verletzungsmuster tatsächlich mit der geschilderten Tat vereinbar? Gibt es alternative Erklärungen? Wurde die Untersuchung fachgerecht durchgeführt? Häufig lassen sich Zweifel an der Beweiskraft solcher Gutachten begründen. Ein eigenes Gutachten kann zusätzliche Klarheit schaffen.
3. Verfahrensbeendigung ohne Anklage anstreben
Das beste Ergebnis ist die Einstellung des Verfahrens vor der Anklageerhebung. Nach § 170 Abs. 2 StPO muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht. Genau darauf arbeite ich hin.
Die Beweislage muss von Anfang an systematisch entkräftet werden. Entlastende Beweise müssen der Staatsanwaltschaft präsentiert werden. Widersprüche in der belastenden Aussage müssen aufgezeigt werden. Oft reicht bereits eine fundierte Stellungnahme, um Zweifel an der Anklageerhebung zu säen.
Alternativszenarien zum vorgeworfenen Geschehen sind ein wichtiges Instrument. Die Verteidigung muss plausible andere Abläufe aufzeigen. War die Situation einvernehmlich? Gab es ein Missverständnis? Liegt eine Verwechslung vor? Je überzeugender die Alternative, desto schwerer wird es für die Anklage, ihre Version zu beweisen. Zweifel müssen zugunsten des Beschuldigten ausgelegt werden.
Was Sie bei einem Vergewaltigungsvorwurf NICHT tun sollten
❌ Niemals die Polizei ohne Anwalt kontaktieren
Viele Beschuldigte glauben, sie könnten die Sache durch ein klärendes Gespräch aus der Welt schaffen. Das ist ein fataler Irrtum. Die Polizei ermittelt gegen Sie. Ihr Ziel ist die Überführung, nicht Ihre Entlastung. Jedes Wort kann gegen Sie verwendet werden.
Auch „freiwillige“ Gespräche sind Verhöre. Die Polizei ist geschult darin, Aussagen zu protokollieren, die später vor Gericht verwendet werden. Selbst vermeintlich harmlose Details können problematisch werden. Ein scheinbar nebensächlicher Widerspruch kann Ihre Glaubwürdigkeit zerstören. Schweigen ist Ihr gutes Recht. Nutzen Sie es.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Aussagen wie „Wer nichts zu verbergen hat, redet mit uns“ sind Taktik. Sie haben das Recht zu schweigen. Dieses Recht sollten Sie ausnahmslos wahrnehmen. Erst wenn ein Anwalt Akteneinsicht hatte und eine Strategie entwickelt hat, sollte über eine Aussage nachgedacht werden. In vielen Fällen rate ich dauerhaft zum Schweigen.
❌ Sich nicht rechtfertigen oder erklären wollen
Der Drang, sich zu erklären, ist menschlich. Er ist aber gefährlich. Selbst wenn Sie die Wahrheit sagen – eine unbedachte Formulierung kann alles verändern. Zeitangaben, die nicht ganz präzise sind, können als Lüge ausgelegt werden. Details, an die Sie sich nicht genau erinnern, werden als „Schutzbehauptung“ gewertet.
Die Anklage wird jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwenden. Wenn Sie sagen, es war einvernehmlich, müssen Sie das beweisen. Die Beweislast dreht sich in der Praxis oft um. Plötzlich müssen Sie Ihre Unschuld belegen. Das ist prozessual falsch, aber psychologisch wirksam. Vermeiden Sie diese Falle.
Warten Sie, bis Ihr Verteidiger eine durchdachte Strategie entwickelt hat. Manchmal ist eine Aussage sinnvoll. Oft ist Schweigen die bessere Wahl. Diese Entscheidung sollten Sie niemals ohne anwaltlichen Rat treffen. Was Sie einmal gesagt haben, können Sie nicht mehr zurücknehmen.
❌ Keinen Kontakt zur anzeigenden Person aufnehmen
Viele Beschuldigte wollen die Sache direkt klären. Sie rufen an, schreiben Nachrichten oder suchen das persönliche Gespräch. Das ist ein schwerer Fehler. Solche Kontaktversuche können als Nötigung, Bedrohung oder Zeugenbeeinflussung gewertet werden. Sie schaffen neue Straftatbestände.
Jede Nachricht kann falsch interpretiert werden. „Bitte lass uns reden“ kann als Druckversuch ausgelegt werden. „Es tut mir leid“ kann als Schuldeingeständnis verwendet werden. Selbst gut gemeinte Worte werden gegen Sie gedreht. Die Gegenseite wird Ihre Kontaktversuche nutzen, um Sie weiter zu belasten.
In besonders schweren Fällen kann das Gericht Kontaktverbote oder Näherungsverbote erlassen. Verstöße dagegen sind eigenständige Straftaten. Sie riskieren zusätzliche Anklagen und erschweren Ihre Verteidigung massiv. Jeder Kontaktversuch spielt der Anklage in die Hände. Lassen Sie es.
❌ Niemals Beweise vernichten
Die Versuchung ist groß: Kompromittierende Nachrichten löschen. Fotos entfernen. Chat-Verläufe säubern. Doch Beweisvernichtung ist strafbar. Sie wird als Verdunkelungshandlung gewertet. Schlimmer noch: Sie lässt Sie schuldig aussehen. Wer nichts zu verbergen hat, vernichtet keine Beweise.
Moderne Forensik kann gelöschte Daten oft wiederherstellen. Dann stehen Sie nicht nur als Beschuldigter da, sondern als jemand, der Beweise manipuliert hat. Ihre Glaubwürdigkeit ist zerstört. Das Gericht wird alles, was Sie sagen, anzweifeln. Der Schaden ist irreparabel.
Sichern Sie stattdessen alle Kommunikation. Auch Nachrichten, die Ihnen peinlich erscheinen, können entlastend sein. Ihr Anwalt wird bewerten, was relevant ist. Oft sind gerade die vermeintlich problematischen Nachrichten der Schlüssel zur Verteidigung. Lassen Sie alle Beweise unverändert. Ihr Verteidiger wird sie richtig einordnen.
Rechtliche Grundlagen: § 177 StGB und die „Nein heißt Nein“-Reform
Sexueller Übergriff und Vergewaltigung nach § 177 StGB
§ 177 StGB ist die zentrale Norm im Sexualstrafrecht. Sie regelt sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe über Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu 15 Jahren. In besonders schweren Fällen drohen noch höhere Strafen.
Die Strafbarkeit beginnt bereits bei sexuellen Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person. Es muss keine Gewalt angewendet werden. Es muss keine Drohung ausgesprochen werden. Bereits ein erkennbares „Nein“ – verbal oder non-verbal – begründet Strafbarkeit. Diese weite Fassung macht Verteidigungen komplex.
Das Gesetz unterscheidet verschiedene Schweregrade. Der „einfache“ sexuelle Übergriff ist weniger schwer als die sexuelle Nötigung. Die Vergewaltigung als schwerste Form setzt das Eindringen in den Körper voraus. Welcher Tatbestand erfüllt ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Die rechtliche Einordnung hat massive Auswirkungen auf das Strafmaß.
Die Reform von 2016: „Nein heißt Nein“
Vor 2016 war Strafbarkeit nur gegeben, wenn Gewalt, Drohung oder Ausnutzen einer schutzlosen Lage vorlag. Das hat sich grundlegend geändert. Seit der Reform 2016 gilt: Nein heißt Nein. Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen ist strafbar. Der entgegenstehende Wille muss nicht mehr überwunden werden.
Diese Reform erweiterte den Strafbarkeitsbereich erheblich. Auch passive Duldung ohne aktive Gegenwehr kann ausreichen. Die Frage ist nur: War der entgegenstehende Wille für den Beschuldigten erkennbar? Diese Erkennbarkeit ist oft der zentrale Streitpunkt im Verfahren.
Für die Verteidigung bedeutet das: Es kommt entscheidend auf die subjektive Wahrnehmung des Beschuldigten an. Was hat er gesehen, gehört, gespürt? Wie hat er die Situation interpretiert? Gab es Missverständnisse? Diese Fragen müssen differenziert beantwortet werden. Die Reform hat die Verteidigung nicht unmöglich gemacht, aber anspruchsvoller.
Strafrahmen und Strafzumessung
Der gesetzliche Strafrahmen bei Vergewaltigung beginnt bei zwei Jahren Freiheitsstrafe. Nach oben gibt es praktisch keine Grenze – in schwersten Fällen sind 15 Jahre möglich. Mildernde Umstände können eine Bewährungsstrafe ermöglichen. Erschwerende Umstände führen zu langen Haftstrafen.
Bei der Strafzumessung spielen viele Faktoren eine Rolle. Das Maß der Gewaltanwendung. Die Verletzungen des Opfers. Vorstrafen des Täters. Sein Verhalten nach der Tat. Auch ein Geständnis oder fehlendes Unrechtsbewusstsein werden berücksichtigt. Jeder Fall ist anders.
Selbst bei einer Verurteilung ist die Verteidigung nicht am Ende. Die Strafzumessung bietet Spielräume. Bewährung statt Haft kann das Ziel sein. Mildernde Umstände müssen herausgearbeitet werden. Auch in scheinbar aussichtslosen Fällen kann gute Verteidigung das Strafmaß erheblich reduzieren.
Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage
In Aussage-gegen-Aussage-Verfahren: Die Staatsanwaltschaft muss die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei nachweisen. Zweifel gehen zugunsten des Angeklagten. Dieser Grundsatz – in dubio pro reo – ist Ihr Schutzschild.
Gerichte stützen sich in solchen Fällen oft auf die Glaubhaftigkeit der Aussagen. Aussagepsychologische Gutachten werden herangezogen. Die innere Stimmigkeit, Detailgenauigkeit und Konstanz der Schilderungen werden geprüft. Doch auch Gutachten können fehlerhaft sein. Eine fundierte Verteidigung hinterfragt jede Schlussfolgerung.
Wenn Zweifel verbleiben, muss freigesprochen werden. Das ist die rechtliche Theorie. In der Praxis sieht es manchmal anders aus. Gerichte neigen dazu, „glaubhaften“ Aussagen zu folgen. Deshalb ist eine aggressive, fundierte Verteidigung so wichtig. Zweifel müssen aktiv geschaffen und benannt werden. Nur so wird der Grundsatz „in dubio pro reo“ tatsächlich angewendet.
Kosten & Ablauf: Transparenz von Anfang an
Erstberatung und erste Schritte
Die Erstberatung ist der wichtigste Schritt. Hier lernen wir uns kennen. Sie schildern Ihre Situation. Ich analysiere die Rechtslage. Gemeinsam entwickeln wir eine erste Strategie. Diese Beratung erfolgt selbstverständlich unter strikter Verschwiegenheit.
Die Kosten für die Erstberatung besprechen wir im Vorfeld transparent. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) können Erstberatungen abgerechnet werden. Oft ist aber eine umfassendere Besprechung sinnvoller. Dann vereinbaren wir ein Honorar für die Mandatsübernahme. Alle Kosten werden vorher klar kommuniziert.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie mich mandatieren möchten. Es gibt keine Verpflichtung. Kein Druck. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, übernehme ich sofort Ihr Mandat. Ab diesem Zeitpunkt bin ich Ihr Anwalt. Alle Kommunikation läuft über mich. Sie sind geschützt.
Mandatsübernahme und Honorarvereinbarung
Nach der Mandatsübernahme beantrage ich umgehend Akteneinsicht. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakten ist eine fundierte Verteidigung unmöglich. Sobald die Akten vorliegen, analysiere ich jeden Beweisaspekt. Jede Aussage. Jedes Dokument. Diese Arbeit ist zeitintensiv, aber unverzichtbar.
Das Honorar kann als Festhonorar oder nach Aufwand vereinbart werden. In komplexen Verfahren empfehle ich oft eine Pauschalvereinbarung. So haben Sie Kostensicherheit. Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt. Ratenzahlung ist in vielen Fällen möglich. Finanzielle Engpässe sollten nicht die Verteidigung behindern.
Bei Verfahren vor Gericht fallen zusätzliche Gebühren nach dem RVG an. Diese sind gesetzlich geregelt. Auch hier sorge ich für transparente Aufklärung. Es gibt keine versteckten Kosten. Keine bösen Überraschungen. Vertrauen beginnt mit Klarheit über die Kosten.
Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen
Prozesskostenife gibt es im Strafverfahren nicht. Sie können also, wenn Ihr Einkommen gering ist, keine Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen! Es gibt aber die Möglichkeit der Pflichtverteidigung. In Fällen, in denen das Gericht eine Straferwartung von einem Jahr oder höher sieht, besteht die Möglichkeit, dass der Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet wird.
Die Beantragung für eine Pflichtverteidigung gem. § 140 StPO übernehme ich für Sie. Allerdings wird ein Pflichtverteidiger nur bewilligt, wenn das Gericht die Verteidigung für notwendig hält. Bei schweren Vorwürfen wie Vergewaltigung ist das meist der Fall. Die Erfolgsaussichten sind gut.
Auch im Falle einer Pflichtverteidigung erhalten Sie eine vollwertige Verteidigung. Mein Engagement bleibt dasselbe. Jeder Mandant verdient die beste Verteidigung – unabhängig vom Geldbeutel. Die Höhe des Honorars ändert nichts an meiner Arbeitsweise. Ihre Freiheit ist unbezahlbar.
Notfalltermine und Erreichbarkeit
Strafverfahren kennen keine Bürozeiten. Festnahmen erfolgen oft abends oder am Wochenende. Vorladungen flattern unerwartet ins Haus. Deshalb bin ich auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erreichbar. Notfalltermine sind jederzeit möglich.
Wenn Sie abends oder am Wochenende dringend Hilfe benötigen, erreichen Sie unser 24/7-Callcenter. Von dort wird der Kontakt zu mir hergestellt. Bei Festnahmen komme ich schnellstmöglich zur Polizeiwache oder zum Gericht. Jede Minute kann entscheidend sein. Ihre Verteidigung beginnt sofort.
Diese Erreichbarkeit hat ihren Preis – aber sie ist oft unbezahlbar. Wenn durch schnelles Handeln ein Haftbefehl verhindert wird, hat sich der Aufwand gelohnt. Wenn durch eine sofortige Intervention belastende Aussagen vermieden werden, war es die richtige Entscheidung. Schnelligkeit kann über Freiheit oder Haft entscheiden.
Wird Ihnen auch Vergewaltigung vorgeworfen? Handeln Sie umgehend!
Wenn Ihnen selbst eine Vergewaltigung oder ein sexueller Übergriff vorgeworfen wird, zählt jede Minute. Vielleicht suchen Sie auch für einen Freund, eine Freundin, einen Bekannten, einen Verwandten oder ein Familienmitglied Hilfe. In beiden Fällen gilt: Schnelles Handeln ist entscheidend.
Der erste Schritt nach einer Anzeige oder Vorladung entscheidet oft über den gesamten Verfahrensausgang. Ein falsches Wort bei der Polizei kann nicht zurückgenommen werden. Eine unüberlegte Handlung kann die Verteidigung unmöglich machen. Professionelle Hilfe muss sofort organisiert werden. Jede Verzögerung kann fatale Folgen haben.
Verschwenden Sie keine kostbare Zeit! Bei Vorwürfen wegen Sexualdelikten ist sofortige professionelle Hilfe überlebenswichtig. Ein Vergewaltigungsvorwurf kann Ihr Leben zerstören. Nur mit der richtigen Verteidigung haben Sie eine Chance, Ihre Freiheit und Ihren Ruf zu schützen.
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Strategische Verteidigung von der ersten Minute
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