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Strafbefehl wegen Sexualdelikt – Einspruch oder akzeptieren?

Strafbefehl wegen Sexualdelikt – Einspruch oder akzeptieren?

Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie öffnen den Briefkasten, halten einen amtlichen gelben Umschlag in der Hand und plötzlich ist nichts mehr, wie es war. Im Umschlag steckt ein Strafbefehl wegen eines Sexualdelikts. Ab diesem Moment läuft die Zeit – genau zwei Wochen bleiben Ihnen, um sich zu entscheiden. Nehmen Sie den Strafbefehl hin, oder legen Sie Einspruch ein? Viele ahnen gar nicht, wie weitreichend diese Entscheidung ist – denn hier geht es nicht bloß um eine Geldstrafe. Ihr guter Ruf, Ihre Karriere und sogar Ihre Freiheit können davon abhängen. In diesem Beitrag nehme ich Sie an die Hand und zeige, was ein Strafbefehl wirklich bedeutet, welche Folgen seine Annahme nach sich zieht und in welchen Situationen ein Einspruch sinnvoll sein kann.

Portrait Rechtsanwalt Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht, Ihr Strafverteidiger aus Kiel

Über den Autor

Mein Name ist Philipp Marquort. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Kiel. Seit über 21 Jahren verteidige ich Mandanten gegen strafrechtliche Vorwürfe – in Schleswig-Holstein und bundesweit. Meine Spezialisierung liegt im Sexualstrafrecht, einem der sensibelsten Bereiche der Strafverteidigung.

Jeder Mandant hat Anspruch auf eine faire Verteidigung. Unabhängig vom Vorwurf verteidige ich Sie vorurteilsfrei und mit vollem Einsatz. Verschwiegenheit und Diskretion sind dabei nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern die Basis meiner Arbeit. Sie können mir vertrauen.

Sie haben einen Srafbefehl erhalten? Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Dann zögern Sie nicht. Sie haben nur 2 Wochen Zeit ab dem Tag der Zustellung. Je früher Sie professionelle Unterstützung erhalten, desto besser stehen Ihre Chancen. Kontaktieren Sie mich jederzeit – ich bin für Sie da.
Dann melden Sie sich gerne.

Was ist ein Strafbefehl?

Vielleicht haben Sie von Strafbefehlen schon gehört, doch was steckt wirklich dahinter? Ein Strafbefehl ist letztlich eine schriftliche Verurteilung – ganz ohne, dass ein Richter Sie anhört oder eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn beim Amtsgericht, weil sie meint: „Die Beweislage reicht, auf eine aufwendige Hauptverhandlung können wir verzichten.“ Grundlage für den Strafbefehl sind allein die Ermittlungsakten der Polizei und Staatsanwaltschaft.

Hier kommt der entscheidende Punkt: Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird dieser Strafbefehl nach zwei Wochen rechtskräftig. Am Ende ist er damit einem ganz normalen Urteil gleichgestellt – mit all seinen Konsequenzen. In Deutschland gibt es jedes Jahr etwa 500.000 Strafbefehle. Daran sieht man: Dieses Verfahren ist weitverbreitet, doch viele unterschätzen, was diese Entscheidung für ihr Leben bedeuten kann.

Strafbefehl bei Sexualdelikten – wie oft kommt das vor?

So unangenehm es ist, auch bei Sexualdelikten gibt es Strafbefehle – allerdings nur, wenn es sich um Delikte am unteren Rand der Skala handelt. Typische Beispiele, bei denen Sie mit einem Strafbefehl rechnen müssen, sind:

Handelt es sich hingegen um schwere Taten wie Vergewaltigung oder gravierenden sexuellen Missbrauch, dann gibt es keine Abkürzungen – eine Hauptverhandlung ist hier Pflicht.

Gerade bei Sexualdelikten wiegen die gesellschaftlichen Folgen besonders schwer. Was in der Öffentlichkeit schnell als Stigma anhaftet, wirkt weit länger nach als jede Geldstrafe.

Was passiert, wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren?

Viele denken zunächst: „Ich zahle einfach die Geldstrafe, dann ist das Thema vom Tisch.“ Aber das ist leider ein Trugschluss. Wer einen Strafbefehl wegen eines Sexualdelikts annimmt, muss mit Folgen rechnen, die das ganze Leben auf den Kopf stellen können.

Eintrag im Bundeszentralregister und Führungszeugnis

Jeder Strafbefehl, der rechtskräftig wird, taucht im Bundeszentralregister auf. Bei einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen – oder einer Freiheitsstrafe – landet dieser Vermerk auch im Führungszeugnis. Das kann jeden betreffen, der sich beruflich neu orientieren will oder in Berufe mit Verantwortung wechselt: Arbeitgeber, Behörden, Vereine oder auch das Jugendamt bekommen bei Bedarf Zugriff auf diese Information.

Gerade bei Sexualdelikten bleibt so ein Eintrag besonders lange sichtbar – oft zehn Jahre oder länger. Wer mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen arbeitet, muss spätestens jetzt um seinen Job fürchten, manchmal reichen schon kleinere Strafen für gravierende Konsequenzen.

Vorstrafe

Mit dem rechtskräftigen Strafbefehl gelten Sie als vorbestraft – dieser Stempel bringt Herausforderungen mit sich:

  • Im Beruf: Stellenbewerbungen, Aufstiegsmöglichkeiten, das Behalten eines Beamtenstatus oder gewisse Berufszulassungen können in Gefahr geraten.
  • Privat: Auch auf Wohnungssuche, im Sportverein oder bei der Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben gibt es oft Probleme.
  • Aufenthaltsrecht: Wer kein EU-Bürger ist, läuft Gefahr, aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten zu bekommen. Gerade bei Sexualdelikten ziehen Behörden besonders schnell die Konsequenzen.

Schadensersatzforderungen

Ein unterschätzter Aspekt: Kommt es zu einer rechtskräftigen Verurteilung – und dazu zählt auch der Strafbefehl –, kann das für die Gegenseite im Zivilverfahren wie ein Steilpass sein. Der- oder diejenige, die sich als geschädigt sieht, kann die Verurteilung im Zivilprozess als Beweisgrundlage nutzen, um Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend zu machen. Auch das sollten Sie in Ihre Entscheidung unbedingt mit einbeziehen.

Zwei Wochen Zeit zum Handeln ⏰

Jetzt wird es wirklich dringend: Sie haben ab dem Tag der Zustellung des Strafbefehls exakt 14 Tage Zeit, um zu reagieren. Diese Frist läuft erbarmungslos ab – und sie lässt sich nicht verlängern! Das Zustellungsdatum steht übrigens auf dem gelben Umschlag, mit dem der Brief überbracht wurde. Werfen Sie den Umschlag nicht weg! Er ist ein wichtiges Beweismittel für den Zeitpunkt der Zustellung und ob diese formal korrekt erfolgt ist.

Der Einspruch muss beim zuständigen Amtsgericht eingehenschriftlich mit Ihrer Unterschrift (am besten per Einschreiben) oder Sie erscheinen persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts, um ihn dort zu Protokoll zu geben. Eine E-Mail reicht hier nicht aus.

Versäumen Sie die Frist, ist der Strafbefehl nicht mehr anfechtbar und alles wird endgültig. Es gibt zwar seltene Ausnahmen, etwa wenn Sie unverschuldet die Frist verpasst haben – aber das sollten Sie nicht als Rettungsanker einplanen.

Kurz gesagt: Zögern Sie keine Sekunde, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten. Jeder verlorene Tag schränkt Ihre Möglichkeiten ein.

Einspruch eingelegt – was geschieht dann?

Legen Sie rechtzeitig Einspruch ein, stoppt die Wirkung des Strafbefehls – er wird nicht rechtskräftig. Ab jetzt steuern Sie direkt auf eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht zu. Dort wird der ganze Fall noch einmal aufgerollt: Zeuginnen und Zeugen werden befragt, Beweise präsentiert, die Verteidigung kommt zu Wort.

Sie haben dabei die Wahl zwischen zwei Wegen:

  • Unbeschränkter Einspruch: Sie greifen alles an – sowohl den Tatvorwurf als auch das Strafmaß. Das ganze Verfahren wird neu aufgerollt.
  • Beschränkter Einspruch: Sie akzeptieren den Sachverhalt, fechten aber die Höhe der Strafe an. Die Verhandlung dreht sich dann nur noch um das Strafmaß.

Der große Vorteil: Sie können den Einspruch bis zum Beginn der Verhandlung nochmals zurücknehmen, und zwar ohne das Okay der Staatsanwaltschaft. Entpuppt sich nach Akteneinsicht, dass die Beweislage doch nicht zu Ihren Gunsten spricht, können Sie vor Gericht noch einen Schritt zurück machen. Nur wenn die Verhandlung schon läuft, braucht es auch das Einverständnis der Staatsanwaltschaft für einen Rückzieher.

Chancen auf Freispruch – und das Risiko einer höheren Strafe

Jetzt stellt sich die Frage, die die meisten am meisten drückt: „Wenn ich Einspruch einlege – kann es dann nicht nur besser, sondern auch schlimmer kommen?“ Die ehrliche Antwort: Ja, das kann tatsächlich passieren.

Die Chance

Ein Einspruch öffnet aber auch die Tür zu einem Freispruch, einer Verfahrenseinstellung oder sogar einer spürbar milderen Strafe. Das ist gerade bei Sexualdelikten nicht selten: Häufig urteilt das Gericht im Strafbefehl nur auf Basis der schriftlichen Zeugenaussage – niemand hat bisher den Wahrheitsgehalt vor Gericht geprüft. In einer Verhandlung kann ein erfahrener Verteidiger Widersprüche benennen, entlastende Fakten ins Spiel bringen oder die Glaubwürdigkeit der Aussage ins Licht rücken.

Das Risiko

Das Gericht ist beim Strafmaß nicht an den Betrag aus dem Strafbefehl gebunden. Es kann also am Ende eine höhere Strafe verhängen, vor allem dann, wenn während der Hauptverhandlung neue belastende Details bekannt werden oder der Richter die Tat als schwerwiegender einstuft, als ursprünglich gedacht. Auch kann sich die Höhe der Tagessätze nach Ihren wirklichen Einkommensverhältnissen richten – so kann die Gesamtgeldstrafe sogar steigen, auch wenn die Anzahl der Tagessätze gleich bleibt.

Welche Kosten kommen durch den Einspruch auf Sie zu?

Der Einspruch selbst löst keine zusätzlichen Kosten aus. Erst wenn es zur Hauptverhandlung kommt, entstehen Aufwendungen:

  • Gerichtskosten: Für die Hauptverhandlung fallen in der Regel ab 155 Euro Gerichtskosten an – im Vergleich zu 77,50 Euro beim Strafbefehl selbst (dazu kommen noch Zustellgebühren).
  • Anwaltskosten: Die Vergütung richtet sich prinzipiell nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr – je nach Aufwand kann sich das auf mehrere hundert Euro summieren.
  • Pflichtverteidiger: Bei bestimmten Sexualdelikten steht Ihnen ein Pflichtverteidiger zu. In diesem Fall trägt der Staat erst einmal die Kosten.

Im besten Fall – nämlich bei einem Freispruch – übernimmt die Staatskasse sämtliche Kosten des Verfahrens inklusive der notwendigen Auslagen für Ihren Verteidiger.

Entscheidungshilfe: Wann sollte man Einspruch einlegen?

Natürlich gleicht kein Fall dem anderen, aber es gibt einige handfeste Hinweise, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können:

Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn:

  • Sie den Vorwurf bestimmt zurückweisen und sich unschuldig fühlen.
  • Die Verurteilung bisher allein auf einer unausgesprochenen Zeugenaussage basiert.
  • Ihnen die Strafe im Strafbefehl überhöht erscheint.
  • Ein Eintrag im Führungszeugnis Ihre berufliche Zukunft bedroht.
  • Sie als Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsproblemen rechnen müssen.

Vorsicht, ein Einspruch ist mit höherem Risiko verbunden, wenn:

  • Die Beweise klar gegen Sie sprechen.
  • Sie bereits zugegeben haben, was passiert ist.
  • Die Strafe im Strafbefehl verhältnismäßig niedrig ausfällt.
  • Eine öffentliche Hauptverhandlung Sie persönlich stark belasten könnte.

Was wirklich zählt: Lassen Sie besser einen Experten für Strafrecht auf Ihre Unterlagen schauen. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann ein erfahrener Anwalt klar einschätzen, wie Ihre Chancen stehen und welche Strategie Erfolg verspricht. Und bedenken Sie: Einen Einspruch können Sie bis zum Verhandlungsbeginn zurückziehen – die Frist, in der Sie Einspruch einlegen können, holt Ihnen aber niemand zurück.

Strafbefehl erhalten? Die 2-Wochen-Frist läuft! 🚨

Wenn es passiert ist: Sie haben den Strafbefehl im Briefkasten, die Zeit drängt. Lassen Sie die Frist nicht verstreichen, ohne die Tragweite Ihrer Entscheidung wirklich zu überblicken. Ein Anwalt für Strafrecht kann rasch Einsicht in Ihre Akte beantragen, die Beweise abwägen und Ihnen klar sagen, ob ein Einspruch sinnvoll oder die Annahme des Strafbefehls die bessere Option ist.

Haben Sie einen Strafbefehl wegen eines Sexualdelikts erhalten? Handeln Sie umgehend!

Wenn Ihnen selbst eine Straftat im Bereich des Sexualstrafrechts vorgeworfen wird, müssen Sie sofort handeln. Jede Verzögerung verschlechtert Ihre Ausgangslage. Vielleicht suchen Sie auch für einen Freund, eine Freundin, einen Bekannten, Verwandten oder ein Familienmitglied nach einem Strafverteidiger. In beiden Fällen gilt: Zögern Sie nicht. Die ersten Schritte entscheiden über den Ausgang des Verfahrens.

Verschwenden Sie keine kostbare Zeit! Bei Vorwürfen wegen Sexualdelikten ist sofortige professionelle Hilfe überlebenswichtig.

Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich:

  • ✅ Haftbefehl verhindert in Rendsburg
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Die Strafverteidiger-Kanzlei Philipp Marquort steht Ihnen zur Seite:

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