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Fälligkeit, Verzug, Mahnkosten

Tipp 8: Schneller Verzug

Wussten Sie, dass Sie den Verzug durch Zeitablauf begründen können? Das klappt allerdings nur, wenn Sie in die Rechnung den folgenden Hinweis aufnehmen „Gemäß § 286 Abs. 3 BGB kommen Sie 30 Tage nach Erhalt dieser Rechnung mit der Zahlung automatisch in Verzug. Einer ausdrücklichen Mahnung bedarf es für die Begründung des Verzuges nicht.“ In diesem Fall setzt der Verzug ohne Mahnung ein. Sie müssen lediglich nachweisen, wann dem Kunden die Rechnung zugegangen ist.

Verzug setzt voraus, dass die Zahlung fällig ist und Sie den Kunden „in Verzug“ gesetzt haben. Wenn Sie nach Beginn des Verzuges, den Kunden anmahnen, hat er die Kosten für die Mahnschreiben zu übernehmen. Er hat auch die Kosten für ein Inkassobüro oder aber die Kosten eines Rechtsanwalts zu übernehmen.

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