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Vollstreckungsdauer bis zu 13 Monaten beim Amtsgericht Soltau

Heute erreichte mich ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers vom Amtsgericht Soltau. Dies ist ja an sich nichts ungewöhnliches. Schreiben von Gerichtsvollziehern erhalte ich regelmäßig.

Was ich dann aber lesen musste, haute mir den Stuhl unter dem Hintern weg. In dem Schreiben heißt es:

„In meinem Zuständigkeitsbereich kommt es auf Grund erheblicher Arbeitsüberlastung derzeit leider zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Vollstreckungsanträge. In vorstehender Sache kann es zu Erledigungszeiten von bis zu 13 Monaten kommen.“

13 Monate für eine Vollstreckungshandlung? Das kann nicht sein. Es geht aber noch weiter in dem Schreiben:

„Mir ist bewusst, dass dies ein aus Gläubigersicht sicher nicht unerheblicher Zeitraum ist und hoffe hierfür auf Ihr Verständnis. Ich bin indes bemüht, der Angelegenheit im Rahmen des mir Möglichen Fortgang zu geben.“

Damit dürfte er den Nagel auf den Kopf treffen. Meine Mandantin soll also 13 Monate warten, bis Sie ihr Geld erhält? Ich hoffe meine Mandantin hat Verständnis für dieses nette Anschreiben.

Damit der Gerichtsvollzieher aber nicht noch mehr machen muss, heißt es folgerichtig gleich weiter:

„Von Sachstandsanfragen während der vorstehend mitgeteilten Bearbeitungszeit bitte ich Abstand zu nehmen, zumal deren Beantwortung einen Aufwand bedeutet, der zu weiteren Verzögerungen in der Bearbeitung führen würde. Es kann ihnen insoweit auch keine andere Antwort als diese gegeben werden.“

Naja, liegt ja auf der Hand. Anfragen vom Gläubiger, „Wo bleibt mein Geld?“, mit einem vorgefertigten Textbaustein zu beantworten kostet ca. 1 Minute.

Aber! Eine Antwort auf Sachstandsanfragen gibt es gar nicht erst. Denn im Schreiben heißt es weiter:

„Sollten sie dennoch Sachstandsanfragen übermitteln, können diese auf Grund der vorstehenden Umstände erst nach Ablauf der mitgeteilten Bearbeitungszeit beantwortet werden.“

Aber immerhin, sollte der Gerichtsvollzieher wieder erwarten doch mal aus dem Urlaub, Krankheit, Arbeitsüberlastung zurück sein und versehentlich gearbeitet haben:

„Sie erhalten von mir unaufgefordert weitere Nachricht.“

Also ich bin gespannt.

Und last but not least:

„Dem Amtsgericht ist die hiesige Situation bekannt.“

Meine Frage, was macht man gegen so eine Dreistigkeit?

Ihr glaubt nicht, dass dies stimmt? Bitte sehr:

Schreiben des Gerichtsvollziehers vom Amtsgericht Soltau

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