Auftragserteilung
Tipp 2: Aufträge immer schriftlich erteilen lassen
Prinzipiell ist zu sagen, die meisten Verträge können mündlich abgeschlossen werden. Leider ist die Beweisbarkeit von mündlich abgeschlossenen Verträgen meist schwer. Zeugen sind zwar mögliches Beweismittel, aber Zeugen können vergessen und sich vor Gericht an Wichtiges nicht mehr erinnern können. Oder aber Zeugen haben wichtige Absprachen nicht mitbekommen. Oder Zeugen haben Wichtiges nicht dauerhaft in ihrem Gehirn gespeichert, da sie im Zeitpunkt der Wahrnehmung diese Details als unwichtig erachtet haben.
Deswegen unser Rat an Sie: Aufträge am Besten immer schriftlich erfassen.
Schriftlich erteilte Aufträge Ihrer Kunden erleichtert Ihnen als Auftragnehmer die Arbeit. So wird auch eindeutig bestimmt, welche Arbeiten Sie auszuführen haben. Achten Sie immer darauf, dass Aufträge gewerblicher Kunden abgestempelt sind. Bei gerichtlicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist die Beweisführung mit schriftlichen Aufträgen leichter.
Am Besten: Sie haben ein Auftragsbuch dabei, so wie es die in jedem Schreibwarenladen zu kaufen gibt.
Sollten Sie keinen schriftlichen Auftrag erhalten haben, so sorgen Sie zumindest dafür, dass ein Zeuge bei der Auftragserteilung anwesend ist.
Über die bei der Besprechung des Auftrages wahrgenommenen Tatsachen (Datum und Uhrzeit des Gesprächs, Gesprächspartner, Inhalt, eventuell Auftrag, zu welchen Konditionen und bis wann, Zahlung eines Vorschusses etc.) sollte Ihr Zeuge kurz nach dem Gespräch einen Gesprächsvermerk schreiben. Um einem Vergessen vorzubeugen.