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Partnerkarten von Mobilfunkanbietern

Die Partnerkarten von Mobilfunkanbieter

Partnerkarten oder s. g. Partnercards werden immer beliebter. Dies haben inzwischen die meisten Mobilfunkanbieter festgestellt. So bekommen die die Telefonanbieter mit Hilfe der Partnerkarte einen weiteren Vertragskunden. Die Mobilfunkanbieter rufen Sie an. Am Telefon fragt Sie eine freundliche Dame, ob Sie nicht Interesse an einer Partnerkarte haben.

Die Vorgehensweise

Die Vorgehensweise ist meistens die Selbe:
Die Mobilfunkanbieter rufen Sie an. Dies ist wettbewerbsrechtlich erlaubt, da die Mobilfunkanbieter bereits einen Vertrag mit Ihnen haben. Am Telefon fragt Sie eine freundliche Dame, ob Sie nicht Interesse an einer Partnerkarte haben. Die Partnerkarte sei komplett kostenlos. Wenn Sie telefonieren müssen Sie lediglich so-und-soviel Cent die Minute zahlen.

Die meisten Angerufen haben Interesse an einer Partnercard und lassen sich diese zusenden, ohne jedoch diese konkret nutzen zu wollen.

Ein paar Tage später erhält man einen Brief, die Partnerkarte und eine etwas dickere Broschüre, in dem die Partnerkarte näher erklärt wird.

Die Kosten

Die Ihnen versprochenen Kosten stimmen auf den ersten Blick überein. Wie versprochen, so ist zumindest dem Anschreiben zu entnehmen, ist die Partnerkarte kostenlos, die Telefongebühren stimmen auch mit den am Telefon mitgeteilten überein. Die Broschüre braucht man sich nicht durchzulesen, man weis ja schließlich, wie ein Handy zu bedienen ist.

Die Partnerkarte kann entweder sofort aktiviert werden, so steht es im Anschreiben oder aber nach Ablauf der 14tägigen Rücksendefrist wird die Partnerkarte automatisch aktiviert.

Bei der nächsten Telefonrechnung staunen Sie nicht schlecht, für die Partnerkarte, die Sie ja gar nicht im Einsatz hatten, 20 EUR in Rechnung gestellt bekommen sollen.

Reaktion der Mobilfunkanbieter

Sie sind erbost und lassen die Abbuchung stornieren und zahlen nur die wirklich entstanden Gebühren. Sie rufen bei dem Telefonanbieter an. Sie wollen den Vertrag rückgängig machen, aber man sagt Ihnen Vertrag ist nun einmal Vertrag und da könne man nichts machen. Sie müssten nun für die nächsten 2 Jahre die 20 EUR pro Monat an Mindestumsatz bezahlen. Sie sollen dem Mobilfunkanbieter also die beträchtliche Summe von 480 EUR zahlen, für eine Sache die ja an sich kostenlos sein soll.

Auf ein Schreiben, welches Sie am besten per Einschreiben an den Mobilfunkanbieter senden, erhalten Sie die selbe Antwort: „Vertrag ist nuneinmal Vertrag“.

Ihre Rechte

Die von dem Mobilfunkunternehmer genannten rechtlichen Ausführungen sind jedoch falsch, bzw. können angegriffen werden.

Sie haben einen Vertrag mit einem Mobilfunkunternehmen abgeschlossen. Dieser Vertrag sieht wie folgt aus:

  • 2 Jahre Laufzeit über eine Partnercard
  • kostenlos
  • Telefongebüren: so-und-soviel Cent die Minute

Von einem Mindestumsatz ist weder im Gespräch mit der freundlichen Callcenter Dame die Rede, noch von dem Anschreiben. Da Sie das 14 tägige Rückgaberecht haben verstreichen lassen, ist der Vertrag wirksam geschlossen worden. Allerding ohne einen monatlichen Mindestumsatz von 20 EUR pro Monat.

Wenn der Telefonanbieter sich darauf nicht einlässt, oder Sie aber die Partnercard nicht benutzen müssen, dann könnten Sie überlegen, ob man den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten sollte. Schließlich ist Ihnen nichts von einem monatlichen Mindestumsatz mitgeteilt worden. In den AGB, die Ihnen mit Übersendung zugesendet worden sind, sind nicht Vertragsbestandteil geworden, da der Vertrag bereits am Telefon geschlossen worden ist. Einen Hinweis in der Broschüre ist nicht Vertragsbestandteil geworden, da diese auch erst zusammen mit der Partnercard versendet worden ist.

Wenn der Mobilfunkanbieter sich weiterhin weigert, sollten Sie den Gang zu einem Rechtsanwalt nicht scheuen. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Mobilfunkanbieter bereits auf das erste Anschreiben des Rechtsanwalts reagieren, den Vertrag ändern, bzw. rückgänig machen.

Die Kosten des Rechtsanwalts kann im Einzelfall der Mobilfunkanbieter gem. § 280 BGB tragen müssen.

So sollten Sie vorgehen:

  1. Rufen Sie den Anbieter an, und bitten Sie darum den Vertrag rückgängig zu machen
  2. fordern Sie den Mobilfunkanbieter schriftlich per Einschreiben gegen Rückschein auf, den Vertrag wie telefonisch geschlossen einzuhalten, oder aber den Vertrag aufzuheben.
  3. Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, ihr Problem zu lösen.

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