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Fachanwaltskurs für gewerblichen Rechtschutz

Rechtsanwalt Philipp Marquort hat erfolgreich den Fachanwaltskurs der Deutschen Anwaltakademie Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz bestanden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Philipp Marquort hat im Jahr 2009 erfolgreich den 19. Fachanwaltslehrgang der Deutschen Anwalt Akademie vom 17.09.2009 bis 12.12.2009 in Hamburg bestanden. Ein Antrag auf Erteilung des Titels „Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz“ ist noch nicht durch Rechtsanwalt Philipp Marquort gestellt worden. Erst durch die Verleihung des Titels „Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz“ durch die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein wäre Herr Rechtsanwalt Philipp Marquort berechtigt den Titel „Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz“ zu tragen.

Über die erfolgreiche Teilnahme ist Herrn Rechtsanwalt Marquort ein Zertifikat der Deutschen Anwalt Akademie ausgestellt worden.

Zertifikat Fachanwaltslehrgang für gewerblichen Rechtschutz (pdf, 52 kb)

Klausurenzertifikat (pdf, 53 kb)

Durch die erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtschutz der Deutschen Anwalt Akademie hat Rechtsanwalt Philipp Marquort besondere theoretische Kenntnisse im Sinne des § 4 Abs. 1 der Fachanwaltsordnung i. V. m. § 14 h Fachanwaltsordnung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes erworben. Der Lehrgang der deutschen Anwalt Akademie fand an 15 Fortbildungstagen von September bis Dezember 2009 in Hamburg mit 120 Zeitstunden Unterricht (zuzüglich 15 Zeitstunden Klausren) statt und vermittelte – jeweils einschließlich der verfassungs- und europarechtlichen Bezüge gem. § 2 Abs. 3 Fachanwaltsordnung – die folgenden Bereiche:

  • Materielles Wettbewerbsrecht, Grundbegriffe, unlautere Wettbewerbshandlungen
  • Besonderheiten des Wettbewerbsverfahrensrechts
  • Nebengebiete des UWG: Lebensmittelrecht, Heilmittelwerberecht, der wechselnde Arbeitnehmer
  • Designrecht, (Gemeinschafts-) Geschmacksmusterrecht
  • Deutsches und Europäisches Markenrecht; Verfahrensrecht
  • Sonstige Kennzeichen: Geschäftsbezeichnung, Firma, Domains; internationale Verträge
  • Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Kartellrecht
  • Voraussetzung des Schutzes technischer Erfindungen, Gebrauchsmuster- und Sortenschutz (Patentrecht)
  • Schutz von Patenten
  • Besonderheiten des Verletzungsprozesses
  • Lizenzvertragsrecht
  • Zuordnung von Leistungsergebnissen, insb. Arbeitnehmererfinderrecht

Auf Grund der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltskursus kann Rechtsanwalt Philipp Marquort seine Mandanten noch versierter auf den Gebieten des Wettbewerbsrechts, des Markenrecht, des Urheberrechts, des Kartellrechts, des Geschmacksmusterrechts, des Gebrauchtsmusterrechts, des Patentrechts, des Lizenzvertragsrechts, des Designrechts, des Lebensmittelsrecht, des Heilmittelwerberecht und u. a. des Arzneimittelrecht vertreten.

Auf Grund der bereits vorhandenen Qualifikation von Rechtsanwalt Philipp Marquort als Fachanwalt für Strafrecht vertritt Rechtsanwalt Philipp Marquort derzeit sehr viele Firmen und Privatpersonen im Bereich der Überschneidung der beiden Rechtsgebiete. So werden beispielsweise Mandanten vertreten, die angeblich gefälschte Markenwarke (Ed-Hardy, Levis, etc.) im Ausland erworben haben. Diese Sendungen hat der Zoll angehalten und es läuft gegen die verantwortlichen Personen der Firmen bzw. gegen die Privatpersonen ein Ermittlungsverfahren.

Auch immer häufiger kommt es vor, das Mandanten vermeintlich gefälschte Arzneimittel aus dem Ausland per Post zugesendet werden (Viagra, Potenzmittel etc.). Auch in diesen Fällen ermittelt der Staatsanwalt gegen die Empfänger. In diesen Fällen der Überschneidung der beiden Rechtsgebiete – Strafrecht und gewerblicher Rechtschutz – ist die Kenntnis vom Arzneimittelrecht bzw. Markenrecht auf der einen Seite wie die Kenntnis von strafprozessualen Vorschriften auf der anderen Seite von enormem Vorteil für die Mandanten von Rechtsanwalt Philipp Marquort.

Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Marquort seine Mandanten auch in „normalen“ wettbewebrsrechtlichen Abmahnungen, markenrechtlichen Abmahnungen und urheberrechtlichen Abmahnung. Auch wird Rechtsanwalt Philipp Marquort für Sie tätig, wenn Ihre Wettbewerber durch ihr wettbewerbswidriges Handeln Steine in den Weg legen. Auch sind Urheber, Fotografen, andere Rechteinhaber Mandanten von Rechtsanwalt Philipp Marquort. Er vertritt diese gegen die Verletzer. Darüber hinaus vertritt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Philipp Marquort seine Mandanten auch im Bereich des Strafrechts, wie bspw. dem Steuerstrafrecht, bei Betrug, Mord, Totschlag, Diebstahl, Raub, Hehlerei, Drogenhandel, Drogenbesitz, Verstöße gegen das BtMG, Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Bestechung und Bestechlichkeit um nur einige Rechtsgebiete zu benennen.

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