GmbH-Geschäftsführer-Haftung: Wann Sie persönlich strafrechtlich haften
Die GmbH schützt – aber nicht immer
Die GmbH gilt in Deutschland als beliebte Rechtsform, um private Risiken klein zu halten – viele Gründer gehen fest davon aus, dass sie ihr eigenes Vermögen hinter einer juristischen Schutzmauer verstecken können. Im Alltag stimmt das oft: Die GmbH soll als Puffer dienen, wenn es brenzlig wird. Aber der Schein trügt. Gerade wenn es im Unternehmen knirscht oder Gesetze nicht eingehalten werden, kann dieser Schutz plötzlich Lücken bekommen. Dann stehen Geschäftsführer ganz persönlich im Rampenlicht – und zwar nicht nur mit ihrem Job, sondern auch mit ihrem Privatvermögen und sogar ihrer Freiheit. Angesichts strengerer Kontrollen und immer schärferer Urteile geraten Geschäftsführer inzwischen rasch in eine Lage, in der Fehler ernsthafte Folgen haben. Deshalb lohnt es sich, die Risiken gut zu kennen und wachsam zu bleiben.

Über den Autor
Philipp Marquort, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit über 21 Jahren verteidige ich Unternehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren. Mein Tätigkeitsbereich erstreckt sich von Kiel über ganz Schleswig-Holstein bis bundesweit.
Absolute Verschwiegenheit und vorurteilsfreie Verteidigung sind die Grundpfeiler meiner Arbeit. Jeder Mandant verdient eine professionelle Verteidigung – unabhängig von der Schwere der Vorwürfe. Ich stehe Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite: von der ersten Vorladung über Durchsuchungen bis zur Hauptverhandlung.
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Irrtum: „GmbH = keine persönliche Haftung“
Der weitverbreitete Glaube, die GmbH sei gleichbedeutend mit absoluter Sicherheit für die Geschäftsführung, hält sich hartnäckig. Viele denken: „Mit der GmbH bin ich fein raus – ganz gleich, was schiefgeht.“ Doch das stimmt so nicht, vor allem, wenn es um strafrechtliche Verantwortung geht. Im Normalfall „haftet“ tatsächlich nur die Gesellschaft, solange alles mit rechten Dingen zugeht. Doch wenn Geschäftsführer wichtige Regeln außer Acht lassen, Fristen verstreichen oder Gesetze verletzt werden, kann daraus blitzschnell eine persönliche Angelegenheit werden – bis hin zu Strafen, die einen selbst treffen. Diese Gefahr lauert nicht nur für den offiziell bestellten Geschäftsführer. Auch wer im Hintergrund „die Fäden zieht“, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, kann vor Gericht landen. Gerade in den letzten Jahren zeigen Urteile: Die Grenze zur persönlichen Haftung ist niedriger, als viele glauben.
Strafrechtliche Haftungstatbestände
Doch wo genau droht eigentlich Gefahr? Besonders relevante strafrechtliche Risiken für GmbH-Geschäftsführer sind folgende:
Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
Kommt die GmbH in Schieflage, muss der Geschäftsführer schnell handeln: Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit dürfen nicht einfach ignoriert werden. Das Gesetz verlangt einen Insolvenzantrag – und das ohne Zögern. Wer hier Zeit verliert oder abwartet, begeht Insolvenzverschleppung. Für die Betroffenen zählt dann nicht, was die Gesellschafter wollen oder welche Hoffnung auf Rettung noch im Raum steht. Das Gesetz will, dass Sie als Krisenmanager eingreifen, sobald irgendein Anzeichen auf Zahlungsprobleme hinweist. Die Latte liegt hoch: Selbst kleine Warnsignale sollten Sie ernst nehmen.
Untreue (§ 266 StGB)
Untreue bedeutet, als Geschäftsführer gegen die Verantwortung gegenüber der GmbH zu verstoßen. Besonders gefährlich kann es werden, wenn Mittel der Firma zu privaten Zwecken genutzt, fragwürdige Darlehen vergeben oder Geschäftspartner „begünstigt“ werden. Aber auch das Wegschauen kann schon strafrechtlich relevant sein: Wer Probleme oder möglichen Schaden einfach laufen lässt, steht in der Pflicht – Gesamtverantwortung heißt hier das Stichwort. Es reicht nicht, auf andere zu verweisen oder zu hoffen, dass niemand etwas merkt.
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Ein echter Brennpunkt ist das Thema Sozialversicherung. Als Geschäftsführer haften Sie dafür, dass Löhne und Sozialabgaben pünktlich bezahlt werden. Passiert das mehrfach nicht, bewegt man sich schnell im Bereich einer Straftat (§ 266a StGB). Hier reicht es schon, wenn Sie grob nachlässig handeln oder bewusst ein Risiko eingehen. Das Argument, „mein Steuerberater hat alles gemacht“, hilft wenig. Verantwortlich bleiben am Ende Sie.
Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
Auch beim Thema Steuern sitzen Geschäftsführer ganz direkt im Boot. Wer falsche Angaben bei Umsätzen oder Lieferungen macht, riskiert schnell eine Anzeige – und die Strafen können empfindlich sein. Es reicht schon, wenn Sie eine mögliche falsche Angabe billigend in Kauf nehmen. Die Finanzbehörden verstehen hier keinen Spaß und ahnden Verstöße konsequent.
Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB)
Ein weiteres Risiko sind Straftaten im Umfeld einer Insolvenz, beispielsweise das Verstecken von Vermögenswerten oder das Manipulieren der Buchhaltung. Sogar das Beschönigen der Zahlen im Insolvenzverfahren kann zu schwerwiegenden Folgen führen. Gerade in Krisenzeiten wird ganz genau darauf geachtet, wie Geschäftsführer mit der Situation umgehen.
Wann haftet der Geschäftsführer persönlich?
Sie haften persönlich, wenn Sie als Geschäftsführer Gesetze missachten, Ihre Kontrollpflichten schleifen lassen oder offensichtliche Krisenanzeichen übersehen. Vielleicht verlassen Sie sich zu sehr auf Kollegen, teilen Aufgaben unklar auf oder lagern alles an Dritte aus, ohne as zu kontrollieren. Für das Gericht zählt am Ende: Wer Verantwortung trägt, muss auch die Übersicht behalten – ob als offiziell bestellter oder „nur“ faktischer Geschäftsführer. Wer denkt, nach dem Ausstieg aus dem Amt sei alles erledigt, irrt sich leider. Auch Jahre später können Haftungsprobleme ans Tageslicht kommen, etwa wenn frühere Versäumnisse später bekannt werden.
Die Gerichte sprechen daher immer öfter von einer umfassenden Gesamtverantwortung aller Geschäftsleiter. Es reicht nicht, sich einfach auf den eigenen Bereich zu berufen und das große Ganze auszublenden. Nur wenn die Zuständigkeiten im Team wirklich gelebt und dokumentiert werden – und dabei auch die Kontrollen stimmen –, können Sie Ihr Risiko reduzieren.
Delegationsgrenzen: „Das hat der Steuerberater gemacht“ – gilt das?
Viele Geschäftsführer glauben, sie könnten Verantwortung einfach abgeben: Steuerberater regelt das schon, die Buchhaltung liegt beim Dienstleister. Doch so einfach funktioniert es nicht. Selbst wenn Sie Aufgaben auslagern, bleibt die Verantwortung, zu kontrollieren, was passiert. Sie sollten also nicht nur klug wählen, an wen Sie Aufgaben geben, sondern auch regelmäßig prüfen, was daraus wird. Fehler, die aus Unwissenheit oder falscher Annahmen entstehen, fallen oft auf die Geschäftsführung zurück. Gerade bei Sozialabgaben oder Steuern gilt: Sie müssen über alles Wesentliche informiert sein – und das Finanzamt kennt hier wenig Nachsicht. Wer nicht wissen will, was im Unternehmen passiert, riskiert am Ende, für alles geradezustehen.
Praxisfall: Geschäftsführer zu 3 Jahren Haft verurteilt
Manchmal holen einen die Risiken schneller ein, als man denkt. Ein Beispiel: Ein Geschäftsführer führt eine mittelständische GmbH durch eine lange, schwierige Phase. Die Finanzen schwächeln schon längere Zeit, doch Sozialversicherungsbeiträge für die Belegschaft werden trotzdem nicht gezahlt. Obwohl längst klar ist, dass das Unternehmen überschuldet ist, fehlt ein Insolvenzantrag. Zusätzlich werden durch Scheinrechnungen Freunde und Familienmitglieder begünstigt – der Schaden wächst. Das Landesgericht zieht die Reißleine und verurteilt den Geschäftsführer zu drei Jahren Haft – unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen. Das Argument, alle Unterlagen lägen beim Steuerberater, hilft nicht. Die Gerichte erinnern: Wer an der Spitze steht, muss am Ende für Fehltritte und Kontrolllücken einstehen. Das Beispiel zeigt greifbar, wie aus scheinbar kleinen Versäumnissen bittere Realität werden kann – mit enormen Auswirkungen auf das persönliche Leben.
Präventive Maßnahmen (Compliance)
Was tun, um gar nicht erst in diese Situation zu kommen? Der beste Schutz bleibt immer noch: Vorsorgen statt heilen. Prävention bedeutet, jetzt aktiv zu werden – nicht erst, wenn es Anzeichen für eine Krise gibt. Klare Regeln für die Aufgabenteilung innerhalb der Geschäftsleitung, am besten gut dokumentiert, helfen enorm. Doch damit ist es nicht getan: Auch ausgelagerte Aufgaben müssen regelmäßig überprüft werden. Gibt es Abweichungen, sollten diese zügig geklärt werden. Setzen Sie zudem auf klare interne Verhaltensregeln, wie die Firma rechtlich sauber geführt wird. Wer Zahlungsflüsse, Liquidität und Fristen überwacht, erkennt Schwierigkeiten früh. Schulungen für Sie und Ihre leitenden Mitarbeiter bringen Sie und Ihr Team auf den neuesten Stand in Sachen Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrecht. Halten Sie außerdem alle wichtigen Entscheidungen und Kontrollmaßnahmen schriftlich fest. Wenn später Fragen auftauchen, hilft eine vollständige Dokumentation, sich abzusichern. Überlegen Sie auch, eine D&O-Versicherung abzuschließen – sie schützt Sie und Ihr Privatvermögen im schlimmsten Fall. Und nicht zuletzt: Holen Sie sich rechtzeitig Rat von Profis, wie etwa erfahrenen Fachanwälten oder Steuerberatern – am besten, bevor Probleme zu groß werden.
Was tun, wenn es schon brennt?
Sollten Sie Hinweise darauf bekommen, dass etwas schiefläuft oder Ihre Haftung ins Spiel kommt, heißt es: Abwarten bringt nichts, jetzt muss gehandelt werden. Am besten starten Sie sofort damit, alle wichtigen Dokumente, E-Mails, Verträge und Protokolle zu sichern. Das zeigt später, dass Sie den Überblick behalten haben. Prüfen Sie noch am gleichen Tag, ob eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Lassen Sie sich im Zweifel direkt von einem Fachanwalt beraten. Geben Sie gegenüber Behörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft keine vorschnellen Erklärungen ab – Ihr Schweigen ist Ihr gutes Recht und gibt Ihnen Zeit zum Nachdenken. Aktivieren Sie – falls vorhanden – den internen Notfallplan und sorgen Sie für klare Verantwortlichkeiten, um strukturiert vorgehen zu können. Zupackendes, überlegtes Handeln macht oft den Unterschied zwischen einer Eskalation und einem sauberen Krisenmanagement aus.
Fazit: Vorsicht ist die beste Strategie – persönliche Haftung realistisch einschätzen
In den vergangenen Jahren hat sich das Klima für Geschäftsführer deutlich verändert. Die Vorstellung, die GmbH schirme alles automatisch ab, hält der Wirklichkeit nicht mehr stand. Geschäftsführer müssen sich heute auf eine anspruchsvolle Rechtslage einstellen. Die eigenen Risiken reichen weiter, als viele annehmen – besonders im Strafrecht bei Themen wie Insolvenzverschleppung, Untreue oder Steuerhinterziehung. Wer die Regeln gut kennt und aktiv lebt, wer sein Team klar organisiert und Aufgaben überwacht, kann die Gefahren erheblich minimieren. Im Ernstfall zählt, rasch und besonnen zu handeln. Vorsicht und gute Vorbereitung zahlen sich – im wahrsten Sinne – doppelt aus.
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