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Polizei-Vorladung wegen Sexualdelikt erhalten – Was jetzt?

Die Vorladung im Briefkasten – Schockmoment

Stellen Sie sich vor: Nach einem ganz normalen Tag werfen Sie einen Blick in den Briefkasten und erwarten vielleicht Rechnungen oder Werbung. Stattdessen halten Sie plötzlich einen Umschlag mit einer Polizei-Vorladung in der Hand – wegen des Verdachts auf ein Sexualdelikt. In diesem Moment wirbelt das Leben durcheinander. Die Gedanken kreisen: „Was bedeutet das? Was kommt auf mich zu? Was habe ich jetzt zu erwarten?“

Solche Post löst oft Panik aus – und das ist kein Wunder, denn viele Menschen trifft so etwas vollkommen unvorbereitet. In Deutschland bekommen täglich unzählige Menschen solch eine Vorladung, oft ohne zu wissen, was ihnen tatsächlich vorgeworfen wird. Genau jetzt ist es wichtig, nicht kopflos zu handeln. Fehler oder vorschnelle Aussagen lassen sich später nur schwer wieder ausbügeln.

In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, was eine Vorladung tatsächlich bedeutet, wie Sie jetzt am besten reagieren, und warum ein guter Strafverteidiger in Kiel oder Ihrer Stadt Gold wert sein kann.

Portrait Rechtsanwalt Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht, Ihr Strafverteidiger aus Kiel

Über den Autor

Mein Name ist Philipp Marquort. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Kiel. Seit über 21 Jahren verteidige ich Mandanten gegen strafrechtliche Vorwürfe – in Schleswig-Holstein und bundesweit. Meine Spezialisierung liegt im Sexualstrafrecht, einem der sensibelsten Bereiche der Strafverteidigung.

Jeder Mandant hat Anspruch auf eine faire Verteidigung. Unabhängig vom Vorwurf verteidige ich Sie vorurteilsfrei und mit vollem Einsatz. Verschwiegenheit und Diskretion sind dabei nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern die Basis meiner Arbeit. Sie können mir vertrauen.

Sie haben eine Vorladung der Polizei erhalten? Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Dann zögern Sie nicht. Je früher Sie professionelle Unterstützung erhalten, desto besser stehen Ihre Chancen. Kontaktieren Sie mich jederzeit – ich bin für Sie da.
Dann melden Sie sich gerne.

 

Was bedeutet eine Vorladung?

Eine Vorladung von der Polizei ist nichts anderes als eine schriftliche Einladung, zu einem bestimmten Termin auf der Polizeistation zu erscheinen. Das kann passieren, weil Sie entweder als Zeuge oder – was meist noch belastender ist – als Beschuldigter geführt werden. Gerade bei Sexualdelikten steht meist schon im Betreff, worum es geht: von „sexuelle Nötigung“ bis „Vergewaltigung“.

Viele Betroffene fragen sich in dem Moment sofort: „Zählt das jetzt schon als Schuldeingeständnis?“ Die Antwort ist: Nein. Mit einer Vorladung sind Sie nicht verurteilt. Sie ist vielmehr ein Bestandteil der Ermittlungen und soll dazu dienen, einen Sachverhalt aufzuklären. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen erst noch, was tatsächlich passiert ist und wer überhaupt in welcher Rolle beteiligt war.

Was viele nicht wissen: Häufig befindet sich die Ermittlung ganz am Anfang. Deshalb kann sich der Verdacht im weiteren Verlauf auch als haltlos herausstellen. Was allerdings jetzt schon zählt: Alles, was Sie sagen, kann für oder gegen Sie ins Verfahren einfließen.

Typische Delikte bei solchen Vorladungen

Sexualdelikte umfasst leider ein breites Spektrum. In diesen Fällen flattern am häufigsten Polizei-Vorladungen ins Haus:

Gerade in solchen Angelegenheiten arbeitet die Polizei besonders intensiv. Schon eine einzige Aussage von einem angeblichen Opfer oder Zeugen kann ein ganzes Ermittlungsverfahren in Gang setzen. Ob wirklich ein strafbares Verhalten vorliegt, steht jetzt aber noch nicht fest. Erst mit den Ermittlungen kommt langsam Licht ins Dunkel.

Warum Sie KEINESFALLS zur Polizei gehen sollten

Das Bedürfnis, sofort zur Polizei zu gehen und die Sache „richtigzustellen“, ist nur allzu menschlich. Doch genau das kann zur Falle werden. Viele glauben, ein Gespräch kläre das Missverständnis schnell auf. Doch das Gegenteil ist meist der Fall.

Warum ist das so?

  1. Unklare Vorwürfe: Wer eine Vorladung bekommt, ahnt oft nicht mal genau, was überhaupt im Raum steht. Sie gehen unvorbereitet in ein Gespräch, bei dem jeder Satz zählt.
  2. Drucksituation: Die Polizei will vor allem Beweise sammeln – und das meist nicht zu Ihren Gunsten. Ihre Aussagen werden schriftlich festgehalten und könnten Ihnen später zum Verhängnis werden.
  3. Stress und Spontanität: Unter Druck redet man schnell ohne nachzudenken – im schlimmsten Fall bringen einen gut gemeinte Sätze in Schwierigkeiten, obwohl die Situation ganz anders war.
  4. Keine Pflicht zur Aussage: Bis auf ganz wenige Ausnahmen – niemand ist gezwungen, zur Polizei zu gehen oder Angaben zu machen. Ihr Schweigen ist Ihr gutes Recht!
  5. Unwiderrufliche Folgen: Was einmal gesagt ist, kann später der Grund sein, warum ein Verfahren nicht eingestellt wird oder es kein Freispruch mehr gibt.

Anwälte bringen es auf den Punkt: „Wer ungeschützt zur Polizei geht, gibt freiwillig einen starken Schutz gegen falsche Verdächtigungen oder Verurteilungen auf.“

Ihre Rechte: Schweigerecht, Akteneinsicht, Verteidigung

Eine Polizei-Vorladung wirkt beängstigend – aber Sie sind nicht wehrlos. Sie haben Rechte, die Sie jetzt eindeutig zu Ihrem Vorteil nutzen sollten:

Das Schweigerecht

Sie dürfen schweigen – und das ist Ihr gutes Recht. Niemand kann Sie zwingen, sich selbst in Schwierigkeiten zu bringen. Vor Gericht wird es Ihnen zudem nicht negativ ausgelegt, wenn Sie einfach nichts sagen. Ihr Schweigen schützt Sie.

Recht auf Verteidigung

Sie dürfen – und sollten – einen Strafverteidiger einschalten. Besonders ein erfahrener Anwalt im Sexualstrafrecht kann nach außen für Sie sprechen und die wichtigen Schritte einleiten. Nur er kann auch Akteneinsicht beantragen und erfahren, was konkret gegen Sie vorliegt.

Akteneinsicht

Erst wenn Ihr Verteidiger Akteneinsicht hat, wissen Sie oder besser gesagt Ihr Anwalt, welche Beweise existieren, was konkret im Raum steht und wie die Fakten wirklich aussehen. Dann kann eine durchdachte Strategie entwickelt werden – egal, ob es um eine Einlassung, ein Geständnis oder die Verteidigung gegen falsche Beschuldigungen geht.

Checkliste: Die nächsten 3 Schritte

Erfahrungsgemäß hat sich für Betroffene dieser dreistufige Fahrplan bewährt:

  1. Bewahren Sie die Ruhe und handeln Sie nicht vorschnell
    – Halten Sie sich zurück und erzählen Sie zunächst niemandem mehr als unbedingt notwendig.
    – Lassen Sie unbedingt die Finger von Kontakten zu mutmaßlichen Opfern, Zeugen oder der Polizei!
  2. Suchen Sie sofort einen Strafverteidiger
    – Am besten jemanden, der sich auf Sexualstrafrecht spezialisiert hat.
    – Geben Sie die Vorladung möglichst sofort an Ihren Anwalt weiter – er übernimmt alles Weitere für Sie.
  3. Schweigen und Akteneinsicht beantragen
    – Sagen Sie zur Sache nichts – weder schriftlich, telefonisch noch bei der Polizei!
    – Ihr Anwalt lässt sich die Akte zukommen, prüft den Stand der Ermittlungen und plant dann das nächste Vorgehen.

Mit diesen Schritten schaffen Sie die richtige Grundlage dafür, dass Sie später keine bösen Überraschungen erleben.

Wie ein Anwalt die Vorladung absagt

Noch ein wichtiger Punkt: Sie haben keine Pflicht, zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Ein erfahrener Verteidiger nimmt Ihnen diesen Gang ab:

  • Er sagt für Sie den Termin direkt bei der Polizei ab.
  • Ihr Anwalt beantragt die Einsicht in die Ermittlungsakte.
  • Auch sorgt er dafür, dass Sie in Zukunft nicht ohne Absprache von der Polizei kontaktiert werden.

So vermeiden Sie Fauxpas oder unbedachte Aussagen, die Ihren Fall verkomplizieren könnten. Ihr Rechtsanwalt verschafft Ihnen den nötigen Ruhepol und hält Ihnen im besten Fall die Ermittler vom Leib.

Gerade in Sexualstrafsachen gilt: Sämtliche Kommunikation mit der Polizei sollte über den Verteidiger laufen. Das schützt effektiv – und im besten Fall kann Ihr Verteidiger schon im Vorfeld dafür sorgen, dass das Verfahren eingestellt wird.

Fazit: Ohne Anwalt zur Polizei = Kardinalfehler

Eine Polizei-Vorladung wegen des Verdachts auf ein Sexualdelikt ist für jeden Betroffenen ein Schock und eine enorme Belastung. Wer jetzt eigenmächtig und unüberlegt handelt, kann dafür auf Jahre die Konsequenzen tragen – oft völlig unnötig. Auch riskiert man so, dass unschuldige Menschen großen Schaden nehmen.

Deshalb bleibt eine Grundregel bestehen: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Lassen Sie sich immer von einem erfahrenen Anwalt beraten!

Sie haben eine Vorladung erhalten? Lassen Sie mich den Termin schnellstmöglich absagen. Rufen Sie an: 0431 979 940 20

Zögern Sie nicht – der richtige Beistand im richtigen Moment kann entscheidend sein. Holen Sie sich noch heute die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers für Sexualstrafrecht. Gerade in sensiblen Verfahren wie diesen zählt jedes Detail.

Bleiben Sie ruhig, nutzen Sie Ihre Rechte und setzen Sie auf eine professionelle Verteidigung – für Ihre Zukunft, Ihren Ruf und Ihre Freiheit.

 

Haben Sie eine Vorladung wegen eines Sexualdelikts erhalten? Handeln Sie umgehend!

Wenn Ihnen selbst eine Straftat im Bereich des Sexualstrafrechts vorgeworfen wird, müssen Sie sofort handeln. Jede Verzögerung verschlechtert Ihre Ausgangslage. Vielleicht suchen Sie auch für einen Freund, eine Freundin, einen Bekannten, Verwandten oder ein Familienmitglied nach einem Strafverteidiger. In beiden Fällen gilt: Zögern Sie nicht. Die ersten Schritte entscheiden über den Ausgang des Verfahrens.

Verschwenden Sie keine kostbare Zeit! Bei Vorwürfen wegen Sexualdelikten ist sofortige professionelle Hilfe überlebenswichtig.

Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich:

  • ✅ Haftbefehl verhindert in Rendsburg
  • ✅ Angedrohte Sicherungsverwahrung: Freispruch in Kiel
  • ✅ Über 21 Jahre Erfahrung in schweren Strafverfahren
  • ✅ 3.000+ erfolgreich verteidigte Mandanten
  • ✅ 24/7 Erreichbarkeit auch an Wochenenden

Die Strafverteidiger-Kanzlei Philipp Marquort steht Ihnen zur Seite:

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⚖️ Denken Sie daran: Ein einziges falsches Wort kann über Jahre Ihrer Freiheit entscheiden. Schweigen Sie bis zum Anwalt – wir kommen sofort!

 

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