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Rachebrand: acht Jahren Haft, BGH bestätigt Mordversuch

Landgericht Flensburg: Benzin über Wohnungstür erfüllt Mordtatbestand

Eine schockierende Rachetat aus Flensburg beschäftigte die höchste deutsche Strafgerichtsbarkeit: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am 22. Juli 2025 die Verurteilung eines Mannes wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung. Das Urteil des Landgerichts Flensburg über acht Jahre Freiheitsstrafe ist damit rechtskräftig.

 

Die Tat: Rachsucht führt zu lebensgefährlichem Brand

Motiv: Zeugenaussage als Auslöser

Der Täter sann auf Rache gegen einen Bekannten, weil dieser in einem Strafverfahren bei der Polizei eine belastende Aussage gegen einen gemeinsamen Freund gemacht hatte. Was als vermeintliche „Loyalitätsverletzung“ empfunden wurde, führte zu einer dramatischen Eskalation.

 

Tatablauf am 28. Februar 2024

Erste Drohung: Bereits einige Stunden vor der eigentlichen Tat suchte der Angeklagte seinen Bekannten und dessen Lebensgefährtin in ihrer Wohnung auf und bedrohte beide.

Der Anschlag: Am frühen Morgen kehrte er zurück – diesmal mit Benzin bewaffnet:

  • Er goss das Benzin von außen über die Wohnungstür
  • Anschließend entzündete er das Benzin
  • Er ging davon aus, dass die Bewohner schliefen
  • Er nahm bewusst tödliche Folgen in Kauf

Gefährdung weiterer Personen

Besonders schwerwiegend: Der Täter erkannte, dass Brand und Rauchgase sich auf andere Wohnungen ausbreiten könnten und billigte die Gefährdung aller Mieter des Mehrfamilienhauses.

Die rechtliche Bewertung: Mordversuch trotz Rettung

Landgericht Flensburg: Klare Einordnung als Mord

Das Landgericht Flensburg sah zwei zentrale Mordmerkmale als erfüllt an:

1. Gemeingefährliche Mittel (§ 211 StGB):

  • Brandstiftung als klassisch gemeingefährliches Mittel
  • Gefährdung einer Vielzahl von Personen
  • Unkontrollierbare Ausbreitung von Feuer und Rauchgasen

2. Niedrige Beweggründe (§ 211 StGB):

  • Rache wegen Zeugenaussage
  • Völlig unangemessene Reaktion auf rechtmäßiges Verhalten
  • Verachtung grundlegender Rechtsprinzipien

Tateinheit mit schwerer Brandstiftung

Zusätzlich erfüllte die Tat den Tatbestand der schweren Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, da Wohnräume in Brand gesetzt wurden.

 

BGH bestätigt: Revision erfolglos

Keine Rechtsfehler festgestellt

Der 5. Strafsenat des BGH prüfte das Urteil in der Revision umfassend und stellte fest: Keine Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten.

Das bedeutet:

  • Die rechtliche Würdigung als Mordversuch ist korrekt
  • Die Strafzumessung von acht Jahren ist angemessen
  • Das Urteil ist rechtskräftig und vollstreckbar

Bedeutung für die Rechtsprechung

Die BGH-Entscheidung bestätigt wichtige Rechtsgrundsätze:

  • Brandstiftung kann problemlos Mordversuch darstellen
  • Rache wegen Zeugenaussagen sind niedrige Beweggründe
  • Bewusste Inkaufnahme von Lebensgefahr reicht für bedingten Vorsatz

Strafrahmen und Konsequenzen

Acht Jahre: Milde trotz Mordversuch?

Mit acht Jahren Freiheitsstrafe liegt das Urteil im unteren Bereich des Strafrahmens für Mord (lebenslang) bzw. Mordversuch (nicht unter zehn Jahren, § 23 Abs. 2 StGB).

Mögliche Strafmilderungsgründe:

  • Tat blieb beim Versuch
  • Keine Todesfolge eingetreten
  • Möglicherweise Geständnis oder Reue
  • Keine Vorstrafen ähnlicher Art

Schwere Brandstiftung: Zusätzliche Strafschärfung

Die Tateinheit mit schwerer Brandstiftung (Strafrahmen: ein bis zehn Jahre) führte zu einer Gesamtstrafenbildung nach § 52 StGB.

Praktische Lehren aus dem Fall

Für potenzielle Täter: Warnung vor Selbstjustiz

Der Fall zeigt drastisch: Selbstjustiz wird hart bestraft. Wer sich wegen rechtmäßiger Zeugenaussagen rächen will, riskiert:

  • Verurteilung wegen Mordversuchs
  • Jahrelange Haftstrafen
  • Vernichtung der eigenen Existenz

Für Zeugen: Rechtlicher Schutz

Zeugen müssen sich nicht einschüchtern lassen:

  • Wahrheitsgemäße Aussagen sind rechtlich geschützt
  • Bedrohungen und Racheakte werden streng verfolgt
  • Zeugenschutzprogramme stehen zur Verfügung

Für Anwohner: Gemeingefahr durch Brandstiftung

Der Fall verdeutlicht: Brandstiftung gefährdet immer Unbeteiligte. Auch wer „nur“ eine bestimmte Person treffen will, macht sich wegen Gemeingefährdung strafbar.

Bei Verdacht auf Brandstiftung: Rechtsbeistand essentiell

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  • Sofort schweigen – keine Aussagen ohne Anwalt
  • Umgehend Strafverteidiger kontaktieren
  • Beweise sichern lassen
  • Verteidigungsstrategie entwickeln

Harte Strafen für Rachebrandstiftung

Die BGH-Entscheidung sendet ein klares Signal: Brandstiftung aus Rache wird als das bestraft, was sie ist – versuchter Mord. Die Rechtsprechung macht deutlich:

Zentrale Botschaften:

  • Keine Toleranz für Selbstjustiz
  • Brandstiftung = gemeingefährliches Mittel
  • Rache = niedriger Beweggrund
  • Acht Jahre Haft als angemessene Strafe

Der Fall mahnt eindringlich: Konflikte gehören vor Gericht, nicht in die eigene Hand.

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