Rachebrand: acht Jahren Haft, BGH bestätigt Mordversuch
Landgericht Flensburg: Benzin über Wohnungstür erfüllt Mordtatbestand
Eine schockierende Rachetat aus Flensburg beschäftigte die höchste deutsche Strafgerichtsbarkeit: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am 22. Juli 2025 die Verurteilung eines Mannes wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung. Das Urteil des Landgerichts Flensburg über acht Jahre Freiheitsstrafe ist damit rechtskräftig.
Die Tat: Rachsucht führt zu lebensgefährlichem Brand
Motiv: Zeugenaussage als Auslöser
Der Täter sann auf Rache gegen einen Bekannten, weil dieser in einem Strafverfahren bei der Polizei eine belastende Aussage gegen einen gemeinsamen Freund gemacht hatte. Was als vermeintliche „Loyalitätsverletzung“ empfunden wurde, führte zu einer dramatischen Eskalation.
Tatablauf am 28. Februar 2024
Erste Drohung: Bereits einige Stunden vor der eigentlichen Tat suchte der Angeklagte seinen Bekannten und dessen Lebensgefährtin in ihrer Wohnung auf und bedrohte beide.
Der Anschlag: Am frühen Morgen kehrte er zurück – diesmal mit Benzin bewaffnet:
- Er goss das Benzin von außen über die Wohnungstür
- Anschließend entzündete er das Benzin
- Er ging davon aus, dass die Bewohner schliefen
- Er nahm bewusst tödliche Folgen in Kauf
Gefährdung weiterer Personen
Besonders schwerwiegend: Der Täter erkannte, dass Brand und Rauchgase sich auf andere Wohnungen ausbreiten könnten und billigte die Gefährdung aller Mieter des Mehrfamilienhauses.
Die rechtliche Bewertung: Mordversuch trotz Rettung
Landgericht Flensburg: Klare Einordnung als Mord
Das Landgericht Flensburg sah zwei zentrale Mordmerkmale als erfüllt an:
1. Gemeingefährliche Mittel (§ 211 StGB):
- Brandstiftung als klassisch gemeingefährliches Mittel
- Gefährdung einer Vielzahl von Personen
- Unkontrollierbare Ausbreitung von Feuer und Rauchgasen
2. Niedrige Beweggründe (§ 211 StGB):
- Rache wegen Zeugenaussage
- Völlig unangemessene Reaktion auf rechtmäßiges Verhalten
- Verachtung grundlegender Rechtsprinzipien
Tateinheit mit schwerer Brandstiftung
Zusätzlich erfüllte die Tat den Tatbestand der schweren Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, da Wohnräume in Brand gesetzt wurden.
BGH bestätigt: Revision erfolglos
Keine Rechtsfehler festgestellt
Der 5. Strafsenat des BGH prüfte das Urteil in der Revision umfassend und stellte fest: Keine Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten.
Das bedeutet:
- Die rechtliche Würdigung als Mordversuch ist korrekt
- Die Strafzumessung von acht Jahren ist angemessen
- Das Urteil ist rechtskräftig und vollstreckbar
Bedeutung für die Rechtsprechung
Die BGH-Entscheidung bestätigt wichtige Rechtsgrundsätze:
- Brandstiftung kann problemlos Mordversuch darstellen
- Rache wegen Zeugenaussagen sind niedrige Beweggründe
- Bewusste Inkaufnahme von Lebensgefahr reicht für bedingten Vorsatz
Strafrahmen und Konsequenzen
Acht Jahre: Milde trotz Mordversuch?
Mit acht Jahren Freiheitsstrafe liegt das Urteil im unteren Bereich des Strafrahmens für Mord (lebenslang) bzw. Mordversuch (nicht unter zehn Jahren, § 23 Abs. 2 StGB).
Mögliche Strafmilderungsgründe:
- Tat blieb beim Versuch
- Keine Todesfolge eingetreten
- Möglicherweise Geständnis oder Reue
- Keine Vorstrafen ähnlicher Art
Schwere Brandstiftung: Zusätzliche Strafschärfung
Die Tateinheit mit schwerer Brandstiftung (Strafrahmen: ein bis zehn Jahre) führte zu einer Gesamtstrafenbildung nach § 52 StGB.
Praktische Lehren aus dem Fall
Für potenzielle Täter: Warnung vor Selbstjustiz
Der Fall zeigt drastisch: Selbstjustiz wird hart bestraft. Wer sich wegen rechtmäßiger Zeugenaussagen rächen will, riskiert:
- Verurteilung wegen Mordversuchs
- Jahrelange Haftstrafen
- Vernichtung der eigenen Existenz
Für Zeugen: Rechtlicher Schutz
Zeugen müssen sich nicht einschüchtern lassen:
- Wahrheitsgemäße Aussagen sind rechtlich geschützt
- Bedrohungen und Racheakte werden streng verfolgt
- Zeugenschutzprogramme stehen zur Verfügung
Für Anwohner: Gemeingefahr durch Brandstiftung
Der Fall verdeutlicht: Brandstiftung gefährdet immer Unbeteiligte. Auch wer „nur“ eine bestimmte Person treffen will, macht sich wegen Gemeingefährdung strafbar.
Bei Verdacht auf Brandstiftung: Rechtsbeistand essentiell
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- Umgehend Strafverteidiger kontaktieren
- Beweise sichern lassen
- Verteidigungsstrategie entwickeln
Harte Strafen für Rachebrandstiftung
Die BGH-Entscheidung sendet ein klares Signal: Brandstiftung aus Rache wird als das bestraft, was sie ist – versuchter Mord. Die Rechtsprechung macht deutlich:
Zentrale Botschaften:
- Keine Toleranz für Selbstjustiz
- Brandstiftung = gemeingefährliches Mittel
- Rache = niedriger Beweggrund
- Acht Jahre Haft als angemessene Strafe
Der Fall mahnt eindringlich: Konflikte gehören vor Gericht, nicht in die eigene Hand.
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