Steuerhinterziehung – Selbstanzeige als Rettung?
Wenn das Finanzamt noch nichts weiß, sind Sie im Vorteil
Steuerhinterziehung zählt zu den häufigsten Wirtschaftsdelikten in Deutschland. Vielleicht haben Sie schon mal von Fällen gehört, in denen Mieteinnahmen verschwiegen, Kapitaleinkünfte aus dem Ausland nicht gemeldet oder Betriebsausgaben absichtlich geschönt werden. Gründe gibt es viele – doch die Folgen sind für Betroffene oft dramatisch. Sie reichen von saftigen Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Das betrifft längst nicht nur sogenannte Großbetrüger: Auch wer aus Unwissenheit oder Angst seine Steuererklärungen jahrelang ignoriert, riskiert schneller eine Anzeige als gedacht.
Doch es gibt eine rechtliche Luftbrücke zurück in die Steuerehrlichkeit – die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO. Dieses Instrument existiert praktisch nur noch im deutschen Steuerrecht und eröffnet sogar bei nennenswerten Hinterziehungssummen einen ehrlichen Weg aus der Strafbarkeit. Die Krux: Zeit und Genauigkeit sind knapp bemessen, Fehler verzeihen die Behörden kaum. Deshalb sollte niemand versuchen, dieses Unterfangen im Alleingang zu bewältigen.
Im Folgenden zeigen wir, was Sie über die Anforderungen, Chancen, Risiken und den Ablauf einer professionellen Selbstanzeige wissen müssen – damit aus einem Befreiungsschlag kein Bumerang wird.

Über den Autor
Philipp Marquort, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit über 21 Jahren verteidige ich Unternehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren. Mein Tätigkeitsbereich erstreckt sich von Kiel über ganz Schleswig-Holstein sowie bundesweit.
Absolute Verschwiegenheit und vorurteilsfreie Verteidigung sind die Grundpfeiler meiner Arbeit. Jeder Mandant verdient eine professionelle Verteidigung – unabhängig von der Schwere der Vorwürfe. Ich stehe Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite: von der ersten Vorladung über Durchsuchungen bis zur Hauptverhandlung.
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Rechtlicher Rahmen: § 371 AO gibt Betroffenen eine Chance
Die Grundlagen der Selbstanzeige finden sich in § 371 AO. Wer bisher nicht erklärte oder fehlerhafte steuerliche Angaben „nachholt“ und zwar vollständig, kann auf Straffreiheit hoffen. Das Gesetz verlangt dabei volle Transparenz gegenüber dem Finanzamt: Alle (!) Versäumnisse zu einer Steuerart in allen Jahren ohne Ausnahme – nur so ist Straffreiheit nach § 370 AO möglich.
Das ist kein Gnadenakt, sondern eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers. Schließlich will der Fiskus hinterzogene Steuern zurückhaben – lieber das Geld nachträglich erhalten als den Steuersünder für immer davonkommen lassen.
Aber Achtung: Die Regeln für die Straffreiheit sind streng. Wer sie nicht bis ins Detail einhält, geht ein enormes Risiko ein. Im schlechtesten Fall hilft dann auch kein Schritt zurück mehr, denn das Finanzamt nutzt jede Information der fehlgeschlagenen Anzeige gegen Sie.
Welche Voraussetzungen gelten für die Straffreiheit?
Damit Sie durch die Selbstanzeige wirklich wieder ins juristische Reine kommen, müssen drei Bedingungen erfüllt sein – und zwar alle zusammen:
1. Vollständigkeit
Zuerst gilt: Lücken haben keinen Platz. Die Anzeige muss alle nicht verjährten Steuerstraftaten einer Steuerart erfassen – meistens mindestens die letzten zehn Jahre. Mal angenommen, Sie haben an mehreren Stellen über Jahre hinweg Kapitaleinkünfte nicht angegeben. Sie müssen dann sämtliche Jahrgänge nachmelden und keine Periode auslassen. Fehlt nur ein Jahr oder eine Steuerart, zählt die gesamte Aktion nicht mehr.
Genau hier passieren die meisten Fehler. Gerade bei alten Konten im Ausland, Immobilien oder jahrelangem Schweigen ist der vollständige Überblick schwer zu bekommen. Das kann die Nerven stark strapazieren, ist aber unvermeidbar.
2. Rechtzeitigkeit
Außerdem darf das Finanzamt noch nichts von Ihren Versäumnissen wissen. Die Anzeige muss eingehen, bevor irgendetwas entdeckt wurde. Sobald Steuerfahnder vor der Tür stehen, ein Schreiben mit Prüfankündigung eintrifft oder auch nur der leiseste Verdacht bei den Behörden aktenkundig geworden ist, ist es zu spät. Einmal ausgelöst, lässt sich der Prozess nicht mehr umkehren.
Kurzum: Bei der Selbstanzeige heißt es, rasch zu handeln und keine Zeit zu verlieren.
3. Nachzahlung
Selbstverständlich reicht es nicht, die Karten auf den Tisch zu legen. Sämtliche hinterzogenen Steuern müssen nachgezahlt werden, mitsamt Zinsen und – je nach Höhe – einem Strafzuschlag. Das Finanzamt legt nach der Anzeige eine Frist fest. Wer diese verstreichen lässt, verliert die Straffreiheit samt aller Vorteile.
Für viele ist der Zins ein Schock: Die Hinterziehungszinsen liegen bei 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr. Über mehrere Jahre können dabei Beträge zusammenkommen, die man nicht unterschätzen sollte.
Wann kommt die Selbstanzeige zu spät? Die Sperrgründe
Nicht immer bleibt das Fenster zur Selbstanzeige offen. Im Gesetz gibt es mehrere Sperren, die jedem klar machen: Wer zu spät kommt, zahlt drauf.
Die wichtigsten Gründe für eine versperrte Straffreiheit sind:
- Eröffnung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens: Haben Sie oder Ihr Vertreter bereits eine formelle Mitteilung über ein Verfahren erhalten, ist der Weg zur Selbstanzeige verbaut.
- Amtlicher Besuch: Erscheint ein Prüfer, Steuerfahnder oder sonstiger Amtsträger bei Ihnen, gilt die Selbstanzeige nicht mehr.
- Entdeckung der Tat: Ist die Hinterziehung schon bekannt geworden und hätten Sie das merken können oder müssen, gibt es keine Rettung per Selbstanzeige mehr.
- Mehr als 25.000 Euro pro Tat hinterzogen: Wird diese Schwelle in einem Jahr überschritten, bietet § 371 AO keinen unmittelbaren Schutz mehr. Doch: Es gibt eine zweite Chance via Strafzuschlag (mehr dazu gleich).
Die Konsequenz? Schnelligkeit ist entscheidend. Hier zählt wirklich jeder Tag. Wer zögert oder abwartet, kann sich mit einer verspäteten Selbstanzeige am Ende sogar noch mehr Schwierigkeiten einhandeln.
Der Strafzuschlag nach § 398a AO – die „zweite Chance“ bei hohen Summen
Bei Steuerschulden über 25.000 Euro pro Tat wird es grundsätzlich heikel – aber nicht hoffnungslos. § 398a AO eröffnet einen alternativen Pfad: Mit der Zahlung eines Strafzuschlags kann das Strafverfahren eingestellt werden. Die Prozentsätze sind klar geregelt:
- 10 % für Beträge zwischen 25.000 € und 100.000 €
- 15 % für Summen von 100.001 € bis 1 Million €
- 20 % bei allem darüber
Der Strafzuschlag wird für jede Steuerart und jedes Jahr separat berechnet. Schon ein einziger Euro über der Grenze bringt den nächsthöheren Satz ins Spiel. Ein Beispiel: Wer auf eine Million und einen Euro Nachzahlung kommt, muss auf den gesamten Betrag 20 % drauflegen – das sind 200.000 Euro extra.
So schmerzhaft so ein Aufschlag auch ist: Er bleibt meist das deutlich kleinere Übel im Vergleich zu einer Verurteilung oder sogar Haft. Gerade bei großen Summen ist das die letzte Möglichkeit, das Schlimmste doch noch abzuwenden.
Was läuft bei Selbstanzeigen oft schief? Die häufigsten Fehler
Vielleicht denken Sie: „Ich schreib einfach alles rein, was mir einfällt. Hauptsache, ich zeig guten Willen.“ Doch genau hier liegt das Problem. Die Selbstanzeige ist rechtlich und steuerlich ein echter Drahtseilakt. Schon kleine Unstimmigkeiten ziehen Probleme nach sich.
Diese Fehler kommen besonders häufig vor:
- Nicht alles angegeben: Wer Jahre vergisst oder einzelne Steuerarten auslässt, rutscht komplett aus der Straffreiheit. Seit 2015 reicht ein „Teilgeständnis“ nicht mehr.
- Zu geringe Betragsberechnung: Manchmal fehlt die Übersicht oder wichtige Belege. Sind die Summen zu niedrig angesetzt, ist die Selbstanzeige unwirksam.
- Nachzahlung zu spät: Auch wenn die Anzeige fachlich einwandfrei ist – verpasst man die Zahlungsfrist, verpuffen alle Mühen.
- Alleine vorgehen ohne Beratung: Wer die Sache ohne erfahrene Begleitung angeht, tappt besonders häufig in Fallen. Zahlen und Fristen, Form und Inhalt – in all diesen Punkten misslingen eigenständige Anzeigen erschreckend oft.
Das Tragische daran: Eine gescheiterte Selbstanzeige gilt als volles Geständnis. Die preisgegebenen Informationen dürfen im Strafverfahren verwendet werden. Wer also scheitert, sitzt rechtlich am kürzeren Hebel – schlechter als ohne jeglichen Versuch.
So läuft eine professionelle Selbstanzeige ab
Eine kluge Selbstanzeige sollte niemand „von der Stange“ schreiben. Vielmehr benötigt sie klare Organisation und gezielte Abstimmung mit Experten. Der typische Ablauf sieht so aus:
- Erstberatung und Analyse: Gemeinsam mit einem Strafverteidiger oder einem auf Steuerstrafrecht spezialisierten Experten verschaffen Sie sich einen Überblick: Welche Steuerarten, welche Jahre, wie hoch und sind bereits Sperrgründe erkennbar?
- Fakten und Unterlagen zusammentragen: Anschließend geht es daran, alle steuerrelevanten Belege, Kontoauszüge, Bescheide, Verträge – manchmal sogar Unterlagen aus dem Ausland – zusammenzutragen. Ziel ist ein kompletter Überblick über alle Vorgänge.
- Berechnung der Gesamtkosten: Aus dem gesammelten Material errechnen Anwalt und Steuerberater gemeinsam die hinterzogenen Steuern, die Zinsen und gegebenenfalls den Strafzuschlag. Meistens ist hier Teamwork zwischen Recht und Steuern gefragt.
- Formulieren und einreichen: Haben Sie alle Zahlen parat, wird die Selbstanzeige formal korrekt aufgesetzt und beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Timing ist dabei alles – der rechtliche Rahmen muss stimmen.
- Nachzahlen und abschließen: Die Behörde prüft, fordert zur Zahlung auf und legt eine Frist fest. Erst wenn alles binnen der Frist beglichen ist, wird die Sache abgehakt – und Sie sind rechtlich wieder auf der sicheren Seite.
Was kostet eine Selbstanzeige?
Die wohl häufigste Sorge: „Kann ich mir das überhaupt leisten?“ Die Antwort hängt vom Einzelfall ab, doch es gibt drei große Kostenblöcke:
- Steuern und Zinsen: Die größten Summen entstehen meist beim Nachzahlen und bei den Zinsen von 6 % pro Jahr. Das kann über Jahre hinweg kräftig ins Gewicht fallen.
- Strafzuschlag nach § 398a AO: Liegen die Hinterziehungen über 25.000 Euro, kommen – wie oben gezeigt – zwischen 10 % und 20 % oben drauf.
- Kosten für Anwalt und Steuerberater: Hier gibt die Steuerberatervergütungsverordnung die Richtung vor. Bei schwierigeren Fällen oder Auslandssachverhalten steigen die Kosten weiter. Eine anwaltliche Erstberatung beginnt oft bei etwa 190 € (netto).
Wichtig zu wissen: Die Beratungskosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Verglichen mit drohenden Freiheitsstrafen, hohen Geldbußen und dem Stigma eines Strafregistereintrags sind diese Kosten fast schon ein kleiner Preis für einen Neuanfang.
Gibt es Alternativen? Die Möglichkeiten im Strafverfahren
Nicht immer kann man eine Selbstanzeige abgeben – manchmal ist es dafür schlicht zu spät. Dann zählt jede Strategie im laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahren.
Es bieten sich einige Wege an:
- Verfahrenseinstellung gegen Auflage (§ 153a StPO): Bei nicht so hohen Beträgen ist eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage möglich.
- Vergleich oder „Deal“ im Strafverfahren: In bestimmten Fällen kann ein Gespräch zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht zu einer milderen Lösung führen.
- Aktive Verteidigung im Gerichtsprozess: Wer etwa die Fakten anfechten will oder sich gegen überzogene Vorwürfe wehren muss, braucht eine standfeste Verteidigung.
Welcher Ansatz passend ist, hängt immer von der genauen Lage ab – also vom Umfang, Beweisen, Verfahrensstand und natürlich von Ihrer persönlichen Situation. Klar ist aber: Je früher Sie sich Rechtsrat holen, desto besser stehen Ihre Chancen.
Fazit: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist ⚖️
Die Selbstanzeige ist ein starkes Instrument – aber sie ist kein Selbstläufer. Wer sie rechtzeitig nutzt und alles richtig macht, kann sich von seiner Vergangenheit befreien und belastende Sorgen hinter sich lassen. Wer zögert oder Fehler begeht, läuft dagegen Gefahr, sich ins Aus zu manövrieren.
Nochmal in aller Kürze:
- Die Selbstanzeige muss komplett und rechtzeitig erfolgen und die Nachzahlung pünktlich leisten.
- Ab 25.000 Euro Hinterziehung pro Tat ist ein Strafzuschlag zwischen 10 % und 20 % hinzulegen.
- Sperrgründe können quasi über Nacht eintreten – dann geht nichts mehr.
- Eine fehlerhafte Selbstanzeige wirkt wie ein Geständnis und verschlechtert die eigene Lage erheblich.
- Die Unterstützung durch erfahrene Fachanwälte und Steuerberater ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.
Sie erwägen eine Selbstanzeige? Dann handeln Sie am besten sofort.
Jede Stunde zählt – niemand weiß, wann Prüfungen oder Ermittlungen einsetzen. Lassen Sie sich jetzt diskret beraten, solange das Zeitfenster noch offensteht.
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