Senden Sie uns eine E-Mail an kanzlei@marquort.de Rufen Sie uns an 0431 - 979 940 20

Trunkenheit am Steuer? Fachanwalt Verkehrsstrafrecht Kiel | Marquort

Alkohol am Steuer: Was tun nach einer Trunkenheitsfahrt?

Eine Trunkenheitsfahrt ist keine Bagatelle. Ihnen drohen Geldstrafe, Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Als Fachanwalt für Strafrecht in Kiel verteidige ich seit über 21 Jahren Mandanten bei Verkehrsdelikten – insbesondere bei Trunkenheit am Steuer.

Auf dieser Seite erfahren Sie:
✓ Welche Strafen Ihnen drohen
✓ Ab wann Sie fahruntüchtig sind
✓ Wie Sie sich bei einer Polizeikontrolle verhalten
✓ Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen
✓ Warum Sie sofort einen Anwalt brauchen

📞 24/7 Notfall-Hotline: 0431 979 940 20

Schnellantwort: Alkohol am Steuer – Was droht Ihnen?

⚠️ Promillegrenzen:
– Ab 0,3‰: Straftat bei Auffälligkeiten
– Ab 0,5‰: Ordnungswidrigkeit (500€ + 1 Monat Fahrverbot)
– Ab 1,1‰: Straftat (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe + Führerscheinentzug)

⚠️ Strafen:
– Geldstrafe (ab 1 Monatsgehalt)
– Führerscheinentzug (6-24 Monate)
– Punkte in Flensburg (2-3)
– MPU-Anordnung
– Bei Unfall/Verletzung: Freiheitsstrafe möglich

⚠️ Was tun:
✅ Schweigen Sie zur Sache
✅ Verweigern Sie freiwillige Tests
✅ Notieren Sie alle Details
✅ Kontaktieren Sie sofort Anwalt: 0431 979 940 20

📞 24/7 Notfall-Hotline für Verkehrsdelikte

 

Portrait Rechtsanwalt Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht, Ihr Strafverteidiger

Über den Autor

Hallo aus Kiel! Ich bin Philipp Marquort, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit mehr als 21 Jahren verteidige ich Mandanten in Kiel, Schleswig-Holstein und Bundesweit gegen strafrechtliche Vorwürfe.

Ihr Handy ist beschlagnahmt worden? Sie benötigen einen Strafverteidiger?
Dann melden Sie sich gerne.

Trunkenheitsfahrt: Was Sie JETZT tun sollten

Sie wurden mit Alkohol am Steuer von der Polizei angehalten? Jetzt kommt es auf jede Minute und jede Entscheidung an. Als Fachanwalt für Strafrecht in Kiel mit über 21 Jahren Erfahrung im Verkehrsstrafrecht erkläre ich Ihnen genau, wie Sie sich in dieser Ausnahmesituation verhalten sollten und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen.

Bewahren Sie Ruhe und bleiben Sie höflich

Wenn das Blaulicht aufleuchtet und Sie die Polizei zum Anhalten auffordert, geraten viele Menschen in Panik. Doch genau das ist der falsche Weg. Fahren Sie kontrolliert an den Straßenrand, schalten Sie den Motor aus und bleiben Sie im Fahrzeug sitzen, bis die Beamten zu Ihnen kommen. Hektische Bewegungen oder der Versuch, noch schnell etwas aus dem Auto zu werfen, erwecken sofort Verdacht und werden im Protokoll vermerkt.

Behandeln Sie die Polizeibeamten respektvoll und höflich. Aggressives oder unkooperatives Verhalten verschlechtert Ihre Situation erheblich und fließt später in die Strafzumessung ein. Sie können Ihre Rechte wahrnehmen, ohne unfreundlich zu sein. Ein einfaches „Guten Abend“ und höfliche Umgangsformen zeigen, dass Sie die Situation ernst nehmen, ohne sich selbst zu belasten.

Ihre Auskunftspflichten: Was Sie sagen müssen – und was nicht

Hier ist die wichtigste Regel bei einer Verkehrskontrolle wegen Alkohol am Steuer: Sie müssen Ihre Personalien angeben – Name, Adresse, Geburtsdatum. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Alles darüber hinaus fällt unter Ihr Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO, und davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Einen Führerschein sollten Sie dabei haben. Allerdings kann ihnen dieser, wenn Sie ihn aushändigen sofort abgenommen werden.

Die Polizei wird Sie fragen: „Haben Sie Alkohol getrunken?“ oder „Wie viel haben Sie getrunken?“ oder „Wann haben Sie das letzte Glas getrunken?“ Auf all diese Fragen müssen Sie nicht antworten. Ihre Antwort: „Ich möchte von meinem Schweigerecht Gebrauch machen und möchte meinen Anwalt sprechen.“ Sagen Sie diesen Satz freundlich, aber bestimmt. Wiederholen Sie ihn bei jeder weiteren Frage zur Sache.

Nicht sagen: Nur ein Glas Wein. 2 Bier. Nur wenn Sie gar keinen Alkohol getrunken haben, sollten Sie antworten.

Viele Menschen denken, dass Schweigen sie verdächtig macht oder die Situation verschlimmert. Das Gegenteil ist der Fall. Jede Aussage, die Sie jetzt machen, kann später gegen Sie verwendet werden. Selbst vermeintlich harmlose Angaben wie „Ich habe nur zwei Bier getrunken“ oder „Das war vor drei Stunden“ können Ihnen massiv schaden. Die Polizei ist geschult darin, aus Ihren Aussagen belastende Beweise zu konstruieren. Schweigen Sie zur Sache – das ist Ihr gutes Recht und die klügste Entscheidung.

Der Atemalkoholtest: Freiwillig und verzichtbar

Die Polizei wird Sie auffordern, in ein Atemalkoholmessgerät zu pusten. Viele Betroffene glauben, dass sie dazu verpflichtet sind. Das ist falsch. Der Atemalkoholtest ist freiwillig. Sie dürfen ihn verweigern, ohne dass Ihnen daraus rechtliche Nachteile entstehen.

Warum sollten Sie den Atemalkoholtest verweigern? Ganz einfach: Das Ergebnis ist vor Gericht nicht verwertbar als Beweis für Ihren exakten Blutalkoholwert, aber es gibt der Polizei einen ersten Anhaltspunkt und verstärkt den Verdacht. Zudem sind Atemalkoholmessgeräte fehleranfällig. Mundalkohol durch Mundspülungen, Medikamente oder bestimmte Lebensmittel können das Ergebnis verfälschen. Ein hoher Atemalkoholwert motiviert die Beamten, das Verfahren aggressiver zu verfolgen.

Wenn die Polizei Sie auffordert, in das Gerät zu pusten, sagen Sie höflich: „Ich möchte den Atemalkoholtest nicht durchführen. Ich möchte meinen Anwalt sprechen.“ Die Beamten werden versuchen, Sie zu überreden. Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt bei Ihrer Verweigerung. Die Polizei wird dann in der Regel eine Blutprobe anordnen – und das ist in Ordnung, denn die können Sie ohnehin nicht rechtmäßig verweigern. Nach Entnahme der Blutprobe können Sie freiwillig einen Atemalkoholtest machen.

Die Blutprobe: Pflicht, aber dokumentieren Sie alles

Wenn die Polizei den Verdacht auf Trunkenheit am Steuer hat und Sie den Atemalkoholtest verweigert haben oder dieser einen auffälligen Wert ergeben hat, wird sie eine Blutprobe anordnen. Diese Anordnung können und sollten Sie nicht verweigern. Die Blutprobe kann durch unmittelbaren Zwang gegen ihren Willen durchgesetzt werden. Wenn Sie sich dagegen wehren, bekommen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB.

Sie werden entweder zu einem diensthabenden Arzt oder in ein Krankenhaus gebracht, wo Ihnen Blut abgenommen wird. Der Arzt entnimmt in der Regel zwei Röhrchen Blut, die im Abstand von 30 Minuten genommen werden, die sodann verschlossen, beschriftet und versiegelt werden. Diese Probe wird dann an ein Labor geschickt, das den genauen Blutalkoholwert ermittelt. Das Ergebnis liegt meist nach zwei bis vier Wochen vor.

Wichtig: Die Fragen des Arztes brauchen Sie nicht zu beantwortet!

Während des gesamten Ablaufs sollten Sie aufmerksam sein und Details notieren. Dokumentieren Sie mental oder schriftlich: Wann wurde Ihnen die Blutprobe entnommen? Welcher Arzt hat die Entnahme durchgeführt? Wurden die Röhrchen ordnungsgemäß beschriftet und versiegelt? Haben Sie den Eindruck, dass der Arzt sachgemäß gearbeitet hat? All diese Informationen können später wichtig sein, wenn Ihr Anwalt die Rechtmäßigkeit der Blutprobe überprüft. Fehler bei der Blutentnahme, der Lagerung oder der Analyse können dazu führen, dass das Ergebnis vor Gericht nicht verwertbar ist.

ABER: Weisen Sie die Beamten nicht auf Fehler hin. Denn wenn Sie die Beamten auf Fehler hinweisen, könnten Sie diese beheben.

Dokumentieren Sie den gesamten Ablauf der Kontrolle

Sobald Sie können – idealerweise noch am selben Abend oder spätestens am nächsten Morgen – sollten Sie den gesamten Ablauf der Alkoholkontrolle detailliert aufschreiben. Diese Dokumentation ist extrem wertvoll für Ihre Verteidigung. Notieren Sie:

  1. Wann und wo wurden Sie angehalten?
  2. Um welche Uhrzeit genau fand die Kontrolle statt?
  3. Wie viele Polizeibeamte waren vor Ort, und kennen Sie deren Namen oder Dienstnummern?
  4. Was genau haben die Beamten zu Ihnen gesagt?
  5. Wie haben Sie geantwortet?
  6. Wurde Ihnen das Recht auf einen Anwalt erklärt?
  7. Wurde Ihnen Ihr Schweigerecht mitgeteilt?
  8. Wie lange dauerte die Kontrolle?
  9. Wann wurde die Blutprobe entnommen?

Notieren Sie auch Ihr Trinkverhalten an diesem Tag:

  1. Wann haben Sie was getrunken?
  2. Wie viele Getränke waren es?
  3. Wann war das letzte Getränk?
  4. Haben Sie nach der Fahrt noch Alkohol konsumiert?

Diese Informationen sind für die sogenannte Nachtrunk-Verteidigung entscheidend, bei der argumentiert wird, dass Sie erst nach der Fahrt getrunken haben und der hohe Blutalkoholwert deshalb während der Fahrt noch nicht vorlag.

Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht

Der wichtigste Schritt nach einer Trunkenheitsfahrt: Rufen Sie noch am selben Abend oder spätestens am nächsten Morgen einen erfahrenen Anwalt für Alkohol am Steuer an. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser sind Ihre Chancen auf eine milde Strafe oder sogar eine Verfahrenseinstellung.

Warum ist das so wichtig? Ein Fachanwalt für Strafrecht kann sofort Akteneinsicht beantragen und sich ein Bild von der Beweislage machen. Er kann die Blutprobe auf Fehler überprüfen lassen, Verfahrensfehler bei der Kontrolle identifizieren und eine Verteidigungsstrategie entwickeln, bevor die Staatsanwaltschaft überhaupt das Ermittlungsverfahren eröffnet hat. In vielen Fällen kann ein erfahrener Anwalt mit der Staatsanwaltschaft verhandeln und eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO erreichen – Sie zahlen dann eine Geldauflage, bekommen aber keine Vorstrafe und behalten unter Umständen sogar Ihren Führerschein.

Ohne Anwalt hingegen sind Sie der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ausgeliefert. Sie kennen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten nicht, können die Beweislage nicht einschätzen und machen möglicherweise weitere Fehler, die Ihre Situation verschlimmern. Eine Trunkenheitsfahrt Strafe kann zwischen einer geringen Geldauflage und einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe liegen – ein guter Anwalt macht hier den entscheidenden Unterschied.

Als Fachanwalt für Strafrecht in Kiel verteidige ich seit über 21 Jahren Mandanten bei Alkohol am Steuer. Ich kenne die Richter, die Staatsanwälte und die Erfolgsstrategien. Rufen Sie mich sofort an unter 0431 979 940 20 – ich bin 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche für Sie erreichbar. Auch am Wochenende, auch nachts, auch an Feiertagen. Bei Trunkenheit am Steuer zählt jede Stunde.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Zum Abschluss möchte ich Ihnen einige Fehler aufzeigen, die Ihre Situation massiv verschlechtern können. Vermeiden Sie diese unbedingt: Machen Sie keine Aussagen zur Sache, auch nicht in vermeintlich privatem Rahmen. Die Polizei dokumentiert alles, was Sie sagen – auch scheinbar beiläufige Bemerkungen auf der Fahrt zur Blutprobe. Wenn Sie schweigen, kann Ihnen das nicht schaden. Wenn Sie lügen und die Lüge fliegt auf, verschlimmert das Ihre Situation erheblich.

Versuchen Sie nicht, Beweise zu vernichten oder zu manipulieren. Unterschreiben Sie keine Dokumente bei der Polizei, ohne diese vorher mit einem Anwalt besprochen zu haben. Besonders sogenannte „Verzichtserklärungen“ auf ihren Führerschein sollten Sie niemals ohne anwaltliche Beratung unterschreiben.

Warten Sie nicht ab, in der Hoffnung, dass sich das Problem von selbst erledigt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit am Steuer wird nicht einfach eingestellt, wenn Sie nichts tun. Im Gegenteil: Ohne anwaltliche Verteidigung wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, und Sie werden verurteilt. Handeln Sie jetzt. Kontaktieren Sie mich unter 0431 979 940 20 und sichern Sie sich die bestmögliche Verteidigung.

 

Promillegrenzen in Deutschland – Ab wann sind Sie fahruntüchtig?

Die Promillegrenze Deutschland ist ein komplexes Thema, das viele Autofahrer verwirrt. Anders als oft angenommen gibt es nicht die eine Grenze, ab der man nicht mehr fahren darf. Stattdessen existieren verschiedene Schwellenwerte mit unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen. Als Fachanwalt für Strafrecht in Kiel erkläre ich Ihnen präzise, ab wann Sie fahruntüchtig sind und welche Strafen Ihnen bei welchem Promillewert drohen.

0,0 Promille: Die Null-Toleranz-Grenze für bestimmte Fahrer

Beginnen wir mit der strengsten Regelung: Bestimmte Fahrergruppen dürfen überhaupt keinen Alkohol im Blut haben, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen. Diese Null-Toleranz-Grenze gilt für Fahranfänger in der Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren, unabhängig davon, ob sie sich in der Probezeit befinden oder nicht. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 24c Straßenverkehrsgesetz.

Wer als Fahranfänger oder junger Fahrer mit auch nur 0,1 Promille am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Konsequenzen: 250 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre. Zusätzlich müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen, das mehrere hundert Euro kostet. Diese Regelung ist sehr streng, aber sie soll junge und unerfahrene Fahrer besonders schützen.

Wichtig zu wissen: Diese Null-Promille-Grenze gilt auch für E-Scooter und andere Fahrzeuge, wenn Sie in der Probezeit sind oder unter 21 Jahre alt sind. Viele junge Menschen glauben fälschlicherweise, dass sie nach ein oder zwei Bier noch mit dem E-Scooter nach Hause fahren dürfen – das ist ein teurer Irrtum.

0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit – wenn Alkohol am Steuer zur Straftat wird

Die Grenze von 0,3 Promille ist in Deutschland besonders tückisch, weil hier bereits eine Straftat nach § 316 Strafgesetzbuch vorliegen kann. Man spricht von der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit. Das bedeutet: Wenn Sie mit 0,3 Promille oder mehr fahren UND dabei Ausfallerscheinungen zeigen oder einen Unfall verursachen, machen Sie sich strafbar.

Was sind Ausfallerscheinungen? Die Polizei und später das Gericht achten auf folgende Anzeichen:

  • unsicheres Fahren wie Schlangenlinien
  • zu langsames oder zu schnelles Fahren
  • das Überfahren von roten Ampeln
  • Schwierigkeiten beim Aussteigen aus dem Auto
  • unsicherer Gang
  • lallende oder verwaschende Aussprache
  • glasige Augen
  • Alkoholgeruch
  • Probleme, den Personalausweis aus der Geldbörse zu nehmen.

Bereits eine dieser Auffälligkeiten kann in Kombination mit 0,3 Promille ausreichen, um eine Straftat zu begründen.

Die Strafen bei relativer Fahruntüchtigkeit sind erheblich: Es droht eine Geldstrafe, die sich nach Ihrem Einkommen richtet und meist zwischen 30 und 60 Tagessätzen liegt. Bei einem Nettoeinkommen von 2.000 Euro bedeuten 30 Tagessätze eine Geldstrafe von 2.000 Euro. Dazu kommt der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs – meistens jedoch 12 -Monate, zwei bis drei Punkte in Flensburg und unter Umständen die Anordnung einer MPU.

Besonders gefährlich: Wenn Sie mit 0,3 Promille einen Unfall verursachen, bei dem jemand verletzt wird, kann die Strafe drastisch steigen. In solchen Fällen sind auch Freiheitsstrafen möglich, insbesondere wenn die Verletzungen schwer sind oder wenn Sie bereits Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten haben. Die relative Fahruntüchtigkeit wird von vielen Autofahrern unterschätzt, ist aber einer der häufigsten Anklagepunkte im Verkehrsstrafrecht.

0,5 Promille: Die Ordnungswidrigkeiten-Grenze – Bußgeld und Fahrverbot

Ab 0,5 Promille wird es für alle Autofahrer ernst, auch wenn Sie völlig unauffällig fahren und keinen Unfall verursachen. Die Grenze von 0,5 Promille ist die bekannte Promillegrenze für Ordnungswidrigkeiten nach § 24a Straßenverkehrsgesetz. Sobald Sie mit einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille oder mehr am Steuer eines Kraftfahrzeugs sitzen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit – unabhängig davon, wie gut Sie noch fahren können.

Die Konsequenzen gestaffelt nach Häufigkeit: Bei Ersttätern beträgt das Bußgeld 500 Euro, Sie erhalten zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Beim zweiten Mal innerhalb von zehn Jahren steigt das Bußgeld auf 1.000 Euro, Sie erhalten erneut zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Beim dritten Mal sind es 1.500 Euro Bußgeld, wieder zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Wichtig zu verstehen: Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat. Sie erhalten keine Vorstrafe, und es findet kein Strafverfahren vor Gericht statt. Stattdessen erlässt die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können. Dennoch sind die Folgen gravierend: Ein Monat ohne Führerschein kann für Berufspendler, Außendienstmitarbeiter oder Handwerker existenzbedrohend sein. Zudem müssen viele Arbeitgeber über Verkehrsdelikte informiert werden, was zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann.

Ein häufiger Irrtum: Viele Menschen glauben, dass 0,5 Promille die Grenze sind, ab der man nicht mehr fahren darf. Das stimmt nur teilweise. Wie bereits erläutert, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen. Die 0,5-Promille-Grenze ist lediglich der Punkt, ab dem Sie auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit mit einem Bußgeld rechnen müssen.

1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit – hier beginnt die Straftat

Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille greift die absolute Fahruntüchtigkeit nach § 316 Strafgesetzbuch. Das bedeutet: Sie machen sich strafbar, sobald Sie mit diesem Wert ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen – völlig unabhängig davon, ob Sie auffällig gefahren sind, ob Sie einen Unfall verursacht haben oder wie gut Sie subjektiv noch fahren konnten. Die bloße Tatsache, dass Sie mit 1,1 Promille oder mehr am Steuer saßen, ist die Straftat.

Was passiert wenn man mit 1,1 Promille oder mehr erwischt wird? Die Strafen sind deutlich härter als bei niedrigeren Promillewerten. In der Regel verhängen die Gerichte Geldstrafen zwischen 30 und 90 Tagessätzen, je nach Ihren persönlichen Verhältnissen und der konkreten Höhe des Promillewerts. Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro und 60 Tagessätzen bedeutet das eine Geldstrafe von 5.000 Euro. In schweren Fällen, insbesondere bei Wiederholungstätern oder wenn ein Unfall mit Verletzten vorliegt, sind auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr möglich, die allerdings meist zur Bewährung ausgesetzt werden.

Dazu kommt zwingend der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Sperrfrist beträgt in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten für Ersttäter. Führerschein entzogen wegen Alkohol was nun? Während dieser Sperrfrist dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen, auch nicht beruflich. Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, was weitere Kosten verursacht. Sie erhalten außerdem drei Punkte in Flensburg, und bei acht Punkten ist der Führerschein komplett weg.

Für viele Betroffene stellt sich die Frage: Trunkenheitsfahrt ohne Unfall Strafe – ist die wirklich so hart? Ja, auch ohne Unfall sind die Konsequenzen bei 1,1 Promille oder mehr massiv. Die Rechtsprechung sieht bereits in der Gefährdung durch Alkohol am Steuer eine erhebliche Strafwürdigkeit, unabhängig davon, ob tatsächlich etwas passiert ist.

1,6 Promille und mehr: Schwere Trunkenheit und MPU-Pflicht

Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille wird in Deutschland automatisch von einer schweren Trunkenheit ausgegangen. Bei diesem Wert ordnen die Führerscheinbehörden grundsätzlich eine MPU an, die Sie bestehen müssen, um die Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Die Gerichte verhängen in diesem Bereich typischerweise Geldstrafen zwischen 50 und 90 Tagessätzen, und die Sperrfristen für die Fahrerlaubnis liegen zwischen 9 und 24 Monaten. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund „Idiotentest“ genannt, ist eine aufwendige und teure Prüfung Ihrer Fahreignung. Ohne bestandene MPU bekommen Sie Ihren Führerschein nach der Sperrfrist nicht zurück. Die Durchfallquote liegt bei etwa 40 Prozent, und jeder Versuch kostet zwischen 500 und 800 Euro. Eine gute MPU-Vorbereitung kostet zusätzlich oft über 1.000 Euro.

Bei besonders hohen Werten – 2,0 Promille oder mehr – oder bei Unfällen mit Verletzten kommen auch unbedingte Freiheitsstrafen in Betracht, das heißt Haftstrafen ohne Bewährung. Diese Fälle sind selten, aber sie zeigen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine ernsthafte Straftat mit potenziell lebensverändernden Konsequenzen.

Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Ersttat und Wiederholungstat. Bei Alkohol am Steuer Ersttat ohne Unfall und mit einem Wert knapp über 1,1 Promille kann ein erfahrener Anwalt häufig eine Verfahrenseinstellung nach § 153a Strafprozessordnung erreichen oder zumindest eine milde Strafe aushandeln. Führerschein weg wegen Alkohol was nun bei Ersttat? Oft kann die Sperrfrist auf das gesetzliche Minimum von sechs Monaten reduziert werden, und manchmal kann sogar eine MPU vermieden werden.

Bei Wiederholungstätern hingegen ist die Rechtsprechung deutlich strenger. Wer bereits einmal wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurde und erneut mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit erheblich höheren Strafen rechnen: längere Sperrfristen, höhere Geldstrafen, zwingend MPU und im Extremfall auch Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

 

Warum ein Anwalt bei Alkohol am Steuer unverzichtbar ist

Die Promillegrenzen mögen klar definiert sein, aber die tatsächlichen Strafen hängen von vielen Faktoren ab: Ist es eine Ersttat? Wie hoch war der Promillewert genau? Gab es einen Unfall? Wurden Menschen verletzt? Sind Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen? Haben Sie ausreichend Einsicht gezeigt? All diese Aspekte beeinflussen die Strafzumessung erheblich.

Ein erfahrener Anwalt für Alkohol am Steuer kennt die Rechtsprechung, die örtlichen Gepflogenheiten der Staatsanwaltschaft und des Gerichts und die Erfolgsstrategien. Er kann die Blutprobe auf Fehler überprüfen lassen, Verfahrensfehler bei der Kontrolle aufdecken und mit der Staatsanwaltschaft über eine Verfahrenseinstellung verhandeln. In vielen Fällen gelingt es, die MPU nach Trunkenheitsfahrt zu vermeiden, die Sperrfrist zu verkürzen oder zumindest die Geldstrafe deutlich zu reduzieren.

Ohne Anwalt hingegen sind Sie dem Verfahren ausgeliefert. Sie kennen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten nicht, übersehen womöglich Fehler in der Beweisführung und akzeptieren Strafen, die ein Anwalt hätte verhindern oder mildern können. Als Fachanwalt für Strafrecht in Kiel mit Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht verteidige ich seit über 21 Jahren Mandanten bei Alkohol am Steuer. Ich kenne jeden Richter, jeden Staatsanwalt und jede Erfolgsstategie in Schleswig-Holstein. Rufen Sie mich an unter 0431 979 940 20 – ich kämpfe für Ihr Recht, Ihren Führerschein und Ihre Zukunft.

🚨 Bei Trunkenheitsfahrt: Sofort Strafverteidiger kontaktieren – 0431 979 940 20

 

Häufige Fragen zu Trunkenheit am Steuer

Im Folgenden beantworte ich die wichtigsten Fragen, die mir Mandanten in meiner über 21-jährigen Praxis als Fachanwalt für Strafrecht am häufigsten stellen.

Darf ich den Atemalkoholtest bei einer Polizeikontrolle verweigern?

Ja, der Atemalkoholtest ist freiwillig, und ich rate Ihnen zur Verweigerung. Atemalkoholmessgeräte sind fehleranfällig, und Mundalkohol durch Mundspülung oder Medikamente kann das Ergebnis massiv verfälschen. Die Polizei wird dann eine Blutprobe anordnen, die Sie ohnehin nicht verweigern können. Sagen Sie höflich: „Ich möchte den Atemalkoholtest nicht durchführen und möchte meinen Anwalt sprechen.“

Was passiert bei einer Blutprobe, und kann ich diese verweigern?

Die Blutprobe können Sie nicht verweigern. Ein Arzt entnimmt Ihnen Blut, das im Labor analysiert wird. Das Ergebnis liegt nach zwei bis vier Wochen vor. Dokumentieren Sie den Ablauf genau: Uhrzeit, Arzt, Beschriftung der Röhrchen. Fehler bei der Entnahme oder Lagerung können die Verwertbarkeit der Probe anzweifeln lassen.

Muss ich bei der Polizei aussagen, wenn ich mit Alkohol am Steuer erwischt wurde?

Nein, Sie haben nach § 136 StPO das Recht zu schweigen. Sie müssen nur Ihre Personalien angeben – Name, Geburtsdatum, Adresse. Auf Fragen wie „Haben Sie getrunken?“ oder „Wie viel?“ antworten Sie: „Ich möchte von meinem Schweigerecht Gebrauch machen.“ Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden, selbst scheinbar harmlose Angaben wie „nur zwei Bier“ können Ihnen massiv schaden.

Bekomme ich meinen Führerschein sofort weg, oder kann ich noch weiterfahren?

In den meisten Fällen wird Ihr Führerschein bei Alkohol am Steuer noch am Tattag von der Polizei sichergestellt. Sie dürfen ab diesem Moment nicht mehr fahren. Die formelle Entziehung erfolgt später durch das Gericht, das auch die Sperrfrist festlegt – meist zwischen sechs und 24 Monaten. Führerschein weg wegen Alkohol was nun? Ein Anwalt kann in Ausnahmefällen die Rückgabe erwirken, aber die Erfolgschancen sind gering. Deswegen: Im Zweifelsfall keinen Führerschein vorlegen oder nur eine Fotokopie.

Was ist die MPU, und wann muss ich sie machen?

Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) wird in der Regel ab 1,6 Promille oder bei Wiederholungstätern angeordnet. Sie besteht aus medizinischen Tests, einem psychologischen Gespräch und Reaktionstests. Ohne bestandene MPU bekommen Sie Ihren Führerschein nach der Sperrfrist nicht zurück. Die MPU kostet 500-800 Euro, eine professionelle Vorbereitung weitere 1.000-2.000 Euro. Die Durchfallquote liegt bei etwa 40 Prozent.

Wie hoch ist die Geldstrafe bei Trunkenheit am Steuer?

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet. Ein Tagessatz entspricht etwa 1/30 Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Bei 1,1-1,5 Promille als Ersttäter verhängen Gerichte typischerweise 30-60 Tagessätze. Bei 2.000 Euro Nettoeinkommen und 40 Tagessätzen ergibt das 2.680 Euro Geldstrafe. Ein Anwalt kann die Strafe oft erheblich reduzieren oder eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO erreichen.

Kann ich bei Ersttat mit einer milderen Strafe oder Einstellung rechnen?

Ja, bei Alkohol am Steuer Ersttat sind die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO deutlich höher. Sie zahlen dann eine Geldauflage (500-2.000 Euro) statt einer Geldstrafe und erhalten keine Vorstrafe. Voraussetzung: Promillewert unter 1,5, kein Unfall, Einsicht zeigen. Auch bei Verurteilung profitieren Ersttäter von milderen Strafen und kürzeren Sperrfristen.

Was bedeutet „Nachtrunk“, und kann das meine Verteidigung sein?

Nachtrunk bedeutet: Sie behaupten, erst NACH der Fahrt Alkohol getrunken zu haben. Der hohe Blutalkoholwert stammt also teilweise aus diesem Nachtrunk und lag während der Fahrt noch nicht vor. Diese Verteidigung ist rechtlich anerkannt, aber sie muss glaubhaft sein und professionell aufgebaut werden. Sie funktioniert nur, wenn zwischen Fahrtende und Blutentnahme genug Zeit lag (mindestens 30-60 Minuten) und Sie schlüssig darlegen können, was Sie getrunken haben. Aber Achtung: Es kann festgestellt werden, welchen Alkohol Sie getrunken haben! Also keine Falschangaben bitte.

Wie lange dauert ein Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer?

Von der Blutprobe bis zum Urteil vergehen meist drei bis zwölf Monate. Ablauf: Blutprobe-Auswertung (2-4 Wochen), Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (2-6 Monate), Anklage oder Einstellung, gegebenenfalls Hauptverhandlung. Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser. Ein erfahrener Strafverteidiger kann bereits in der Ermittlungsphase mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung verhandeln.

Was kostet ein Anwalt bei Trunkenheitsfahrt, und lohnt sich das?

Ein Anwalt kostet bei Alkohol am Steuer etwa 1.000-2.500 Euro. Das klingt viel, aber ohne Anwalt riskieren Sie Geldstrafen von 5.000-10.000 Euro, lange Sperrfristen und MPU-Kosten. Ein erfahrener Anwalt kann oft eine Verfahrenseinstellung erreichen, die Strafe reduzieren oder die MPU vermeiden. Die Investition amortisiert sich mehrfach. Rufen Sie mich an unter 0431 979 940 20 für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Handeln Sie noch heute!

Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich:

Haftbefehl verhindert in Rendsburg
Über 21 Jahre Erfahrung in schweren Strafverfahren
3.000+ erfolgreich verteidigte Mandanten
24/7 Erreichbarkeit auch an Wochenenden

Die Strafverteidiger-Kanzlei Philipp Marquort steht Ihnen zur Seite:

  • Rechtsanwalt Philipp Marquort – Ihr erfahrener Strafverteidiger
  • Ronja Schulzke – Ihre kompetente Anwältin
  • Sofortige Intervention bei Festnahmen
  • Strategische Verteidigung von der ersten Minute

Kontaktieren Sie uns SOFORT:

 

🚨 NOTFALL außerhalb der Geschäftszeiten:
Automatische Weiterleitung an unser 24/7-Callcenter

⚖️ Denken Sie daran: Ein einziges falsches Wort kann über Jahre Ihrer Freiheit entscheiden. Schweigen Sie bis zum Anwalt – wir kommen sofort!

 

Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht in Kiel und Umgebung

Meine Kanzlei in Kiel verteidigt Sie bei Trunkenheitsfahrten vor allen Amtsgerichten in Schleswig-Holstein:
– Amtsgericht Kiel
– Amtsgericht Neumünster
– Amtsgericht Rendsburg
– Amtsgericht Plön
– Amtsgericht Eckernförde

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht in Kiel kenne ich die örtlichen Staatsanwälte und Richter und weiß, welche Argumente überzeugen.

 

Inhalt drucken

top