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Fachanwalt Strafrecht Kiel Trunkenheitsfahrt

Verkehrsstrafrecht in Deutschland – Alles, was Sie wissen müssen

Das Verkehrsstrafrecht in Deutschland befasst sich mit schweren Verstöße im Straßenverkehr, welche die Verkehrssicherheit gefährden und strafrechtlich verfolgt werden. Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten können diese Verstöße erhebliche Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Straftaten im Straßenverkehr, deren rechtlichen Konsequenzen und die Rolle von Rechtsanwalt Philipp Marquort, einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht.

 

Definition des Verkehrsstrafrechts

Das Verkehrsstrafrecht schützt das Leben und die Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer. Schwerwiegende Verstöße, wie z.B. Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis, können nicht nur zu geldlichen Strafen führen, sondern auch zu Freiheitsentzug. Anders als bei Ordnungswidrigkeiten, die eher geringfügige Verkehrsverstöße betreffen, sind die Konsequenzen im Rahmen des Verkehrsstrafrechts gravierender und erfordern häufig das Eingreifen eines spezialisierten Rechtsanwalts.

 

Trunkenheit im Verkehr

Feststellung der Alkoholgrenze

Trunkenheit im Verkehr ist eine häufige Straftat im Straßenverkehr. Gemäß § 316 StGB wird bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Dies bedeutet, dass der Fahrer im Zustand der Alkoholbeeinflussung nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Ab einer Konzentration von 1,1 Promille liegt die absolute Fahruntüchtigkeit vor, was zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen kann.

 

Rechtsfolgen

Die Strafen für Trunkenheit im Verkehr sind erheblich. Je nach Schwere der Tat drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder hohe Geldstrafen. Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, was für viele Betroffene weitreichende Konsequenzen mit sich bringt. Es ist daher ratsam, bei Verdacht auf Trunkenheitsdelikte frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

 

Fahrerflucht

Definition und strafrechtliche Relevanz

Fahrerflucht oder das unrechtmäßige Entfernen vom Unfallort wird gemäß § 142 StGB bestraft. Das bedeutet, dass jeder, der sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, sich strafbar macht. Die Strafen können bei einer Verurteilung bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafen betragen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen betonen nicht nur die rechtliche Verantwortung, sondern auch die moralische Pflicht zur Hilfeleistung nach einem Unfall.

 

Hilfeleistungspflicht

Die Pflicht zur Hilfeleistung im Straßenverkehr ist ein entscheidendes Element des deutschen Verkehrsrechts. Bei einem Unfall muss der Unfallverursacher Hilfe leisten, und das Nichtbeachten dieser Pflicht führt zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen. Auch in diesem Fall ist es unerlässlich, frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, um die eigene Rechtslage zu klären.

 

Rolle von Rechtsanwalt Philipp Marquort

Rechtsanwalt Philipp Marquort bringt über 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht mit und hat mehr als 3000 Strafverfahren bearbeitet. Seine umfassende Expertise auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts sorgt für eine kompetente und sichere Vertretung seiner Mandanten. Besonders wichtig ist seine Fähigkeit, technische Gutachten zu analysieren, die oft den Ausgang von Verkehrsstrafverfahren entscheidend beeinflussen können.

 

Engagement für Mandanten

Philipp Marquort behandelt jeden Fall mit größter Sorgfalt und Engagement, um das bestmögliche Ergebnis für seine Mandanten zu erzielen. Die individuelle Beratung und die fundierte strategische Planung sind entscheidend, um erfolgreich zu sein.

 

Weitere Straftaten im Verkehrsstrafrecht

Neben Trunkenheit im Verkehr und Fahrerflucht sind auch andere Straftaten im Straßenverkehr von Bedeutung:

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine weitere schwerwiegende Straftat, die mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Besonders gefährlich ist dieser Verstoß, da er in der Regel auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zur Folge hat.

 

Gefährdung des Straßenverkehrs

Nach § 315c StGB ist die Gefährdung des Straßenverkehrs unter bestimmten Umständen ebenfalls strafbar. Diese Regelung zielt darauf ab, schwere Verkehrsunfälle durch rücksichtsloses Verhalten zu verhindern und Bewusstsein für die Verantwortung im Straßenverkehr zu schaffen.

 

Fazit

Das Verkehrsstrafrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet. Es ist wichtig, die rechtlichen Pflichten als Verkehrsteilnehmer zu kennen und die möglichen Konsequenzen von Verkehrsverstößen zu verstehen. Angesichts der oftmals gravierenden Strafen und der damit verbundenen Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen ist es unerlässlich, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu sichern.

 

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