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Gefährdung des Straßenverkehrs

Was bedeutet Gefährdung des Straßenverkehrs?

Die Gefährdung des Straßenverkehrs liegt vor, wenn eine Person grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt und dabei Leib oder Leben anderer Verkehrsteilnehmer oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Typische Fälle sind:

  • Rotlichtverstöße
  • Überholen trotz unklarer Verkehrslage
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Alkohol- oder Drogenkonsum während der Fahrt
  • Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit

Strafen und Konsequenzen

Wer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt wird, muss mit schweren Strafen rechnen:

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheins
  • Punkte in Flensburg

Warum frühzeitige Verteidigung wichtig ist

Bereits im Ermittlungsverfahren können fehlerhafte Beweiserhebungen oder ungenaue Zeugenaussagen eine Rolle spielen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier entscheidende Weichen stellen und gegebenenfalls eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung erreichen.

Rechtsanwalt Philipp Marquort ist auf das Verkehrsstrafrecht spezialisiert und setzt sich konsequent für die Rechte seiner Mandanten ein. Seine langjährige Erfahrung ermöglicht eine gezielte Verteidigungsstrategie, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Zögern Sie nicht – Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

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