Kinderpornographie
Vorwurf der Kinderpornographie
Schnelle und kompetente Hilfe ist entscheidend
Der Vorwurf der Kinderpornographie ist einer der schwerwiegendsten im deutschen Strafrecht und wird nach § 184b StGB geahndet. Er umfasst das Verbreiten, Erwerben, Besitzen oder Zugänglichmachen von kinderpornographischen Inhalten. Die Konsequenzen sind gravierend: hohe Freiheitsstrafen, gesellschaftliche Ächtung und oft auch Untersuchungshaft. Als Strafverteidiger in Kiel stehe ich, Philipp Marquort, Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine fundierte Verteidigung aufzubauen.
Was regelt § 184b StGB?
184b StGB schützt Kinder vor sexueller Ausbeutung und stellt den Umgang mit kinderpornographischen Schriften unter Strafe. Dazu zählen:
- Verbreiten: Weitergabe von Bildern, Videos oder Texten, die Kinder in sexuellen Posen zeigen.
- Erwerb und Besitz: Auch der private Besitz solcher Inhalte ist strafbar.
- Herstellung: Aktive Produktion kinderpornographischen Materials.
Die Strafe beträgt Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Schon der Versuch ist strafbar (§ 184b Abs. 4 StGB).
Beispiel: Ein Mann aus Kiel lädt kinderpornographische Bilder aus dem Internet herunter und speichert sie auf seinem Computer. Die Polizei findet diese bei einer Durchsuchung. Er wird wegen Besitzes nach § 184b StGB angeklagt.
Besonderheiten des Vorwurfs
Dieser Vorwurf bringt besondere Herausforderungen mit sich:
- Technische Beweise: IP-Adressen, Dateien oder Cloud-Daten können belastend sein, doch ihre Herkunft ist oft anfechtbar.
- Stigma: Der gesellschaftliche Druck ist enorm, was die Verteidigung erschwert.
- Haftgefahr: Wegen der Schwere des Vorwurfs wird häufig Untersuchungshaft angeordnet (z. B. wegen Wiederholungsgefahr).
Warum schnelle anwaltliche Hilfe wichtig ist
Ein Vorwurf der Kinderpornographie erfordert sofortiges Handeln. Die Staatsanwaltschaft agiert schnell, und Durchsuchungen sowie Beschlagnahmungen sind üblich. Ohne anwaltliche Unterstützung riskieren Beschuldigte schwerwiegende Fehler, etwa belastende Aussagen. Ich, Philipp Marquort, kann im Ermittlungsverfahren:
- Die Beweislage prüfen (z. B. ob Dateien tatsächlich kinderpornographisch sind).
- Haft abwenden durch Haftprüfung (§ 117 StPO).
- Eine Einstellung des Verfahrens anstreben (§ 153a StPO).
Rat an Betroffene
Wenn Sie mit diesem Vorwurf konfrontiert sind, kontaktieren Sie mich, Philipp Marquort, umgehend. Als Strafverteidiger in Kiel stehe ich Ihnen zur Seite, um die Anschuldigungen zu klären und Ihre Freiheit zu schützen. Geben Sie mir alle Details, damit ich sofort tätig werden kann – jede Stunde zählt.
Fazit
Der Vorwurf der Kinderpornographie (§ 184b StGB) ist ein schweres Delikt, das schnelle und kompetente Hilfe erfordert. Mit meiner Erfahrung als Strafverteidiger in Kiel helfe ich Ihnen, sich effektiv zu verteidigen und größeres Unheil abzuwenden. Rufen Sie mich an – gemeinsam finden wir einen Weg.