Strafverteidiger Sexualdelikte – Diskret, erfahren, kompromisslos
Strafverteidiger Sexualdelikte – Diskret, erfahren, kompromisslos
20+ Jahre Erfahrung in sensiblen Strafverfahren | Kiel & bundesweit
Sofort vertraulich beraten: 0431 979 940 20

Über den Autor
Mein Name ist Philipp Marquort. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Kiel. Seit über 21 Jahren verteidige ich Mandanten gegen strafrechtliche Vorwürfe – in Schleswig-Holstein und bundesweit. Meine Spezialisierung liegt im Sexualstrafrecht, einem der sensibelsten Bereiche der Strafverteidigung.
Jeder Mandant hat Anspruch auf eine faire Verteidigung. Unabhängig vom Vorwurf verteidige ich Sie vorurteilsfrei und mit vollem Einsatz. Verschwiegenheit und Diskretion sind dabei nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern die Basis meiner Arbeit. Sie können mir vertrauen.
Sie haben eine Vorladung der Polizei erhalten? Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Dann zögern Sie nicht. Je früher Sie professionelle Unterstützung erhalten, desto besser stehen Ihre Chancen. Kontaktieren Sie mich jederzeit – ich bin für Sie da.
Dann melden Sie sich.
Warum Sie jetzt sofort handeln müssen
Der Vorwurf eines Sexualdelikts stellt Ihr Leben auf den Kopf. Jede Minute zählt. Die Polizei ermittelt bereits gegen Sie. Beamte sichern Beweise. Zeugen werden vernommen. Ihre digitalen Spuren werden ausgewertet. Alles, was Sie jetzt tun oder sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Deshalb ist professionelle Hilfe keine Option – sie ist eine Notwendigkeit.
Ihr Schweigerecht ist Ihre stärkste Waffe in diesem Verfahren. Nutzen Sie es konsequent. Viele Mandanten glauben, sie könnten durch Aussagen bei der Polizei Missverständnisse aufklären oder ihre Unschuld beweisen. Das Gegenteil ist der Fall. Ohne anwaltlichen Beistand riskieren Sie, sich selbst zu belasten. Aussagen können verdreht, aus dem Zusammenhang gerissen oder falsch protokolliert werden.
Auch wenn Sie unschuldig sind, gilt: Keine Aussage ohne Anwalt. Gerade bei Falschbeschuldigungen ist eine durchdachte Verteidigungsstrategie entscheidend. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht weiß ich, wie Ermittlungsbehörden arbeiten. Ich kenne ihre Taktiken und Verhörmethoden. Ich schütze Sie vor übereilten Entscheidungen. Die ersten Stunden nach einer Vorladung oder Festnahme entscheiden oft über den gesamten Verfahrensverlauf.
Meine Spezialisierung im Sexualstrafrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 20 Jahren Berufserfahrung verteidige ich Mandanten in allen Bereichen des Sexualstrafrechts. Mein Schwerpunkt liegt auf der Verteidigung in besonders sensiblen und komplexen Verfahren. Jeder Fall ist einzigartig. Jeder Mandant verdient eine individuelle, maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Vorwurf im Raum steht – Sie erhalten eine vorurteilsfreie, kompromisslose Verteidigung.
Zu meinen Kernkompetenzen gehören Verfahren wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung nach §§ 177, 178 StGB. Diese Vorwürfe zählen zu den schwerwiegendsten im deutschen Strafrecht. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Ermittlungsbehörden gehen mit besonderem Nachdruck vor. Medien berichten häufig vorverurteilend. Der gesellschaftliche Druck ist enorm. In solchen Situationen brauchen Sie einen Anwalt, der nicht einknickt.
Ich verteidige Sie auch bei Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs, sei es von Schutzbefohlenen, Kindern oder in Abhängigkeitsverhältnissen. Diese Fälle erfordern besondere Sensibilität und juristische Präzision. Häufig stehen Aussage gegen Aussage. Objektive Beweise fehlen oft. Hier kommt es auf die richtige Strategie an. Ich prüfe Zeugenaussagen auf Widersprüche und decke Schwachstellen in der Beweisführung auf.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit sind Verfahren wegen Kinderpornographie-Vorwürfen gemäß §§ 184b, 184c StGB. Diese Fälle haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchen Wohnungen und beschlagnahmen Computer, Smartphones und Speichermedien. Oft werden auch unbescholtene Bürger in solche Ermittlungen hineingezogen. Ein unbedachter Klick, ein versehentlicher Download oder Verleumdung durch Dritte kann Ihr Leben zerstören. Ich kenne die technischen Hintergründe und weiß, wie digitale Spuren zu bewerten sind.
Auch bei Vorwürfen des Exhibitionismus, der sexuellen Belästigung oder Stalking stehe ich Ihnen zur Seite. Diese Delikte werden oft unterschätzt, können aber erhebliche Konsequenzen haben. Eintragungen im Führungszeugnis, Jobverlust und soziale Ächtung drohen. Selbst bei vermeintlich geringen Strafen ist eine professionelle Verteidigung unverzichtbar.
Besonders wichtig ist mir die Verteidigung bei Falschbeschuldigungen. Nicht jeder Vorwurf entspricht der Wahrheit. Racheakte, Missverständnisse oder psychische Erkrankungen können zu unbegründeten Anschuldigungen führen. Ich habe zahlreiche Mandanten erfolgreich verteidigt, deren Unschuld am Ende bewiesen wurde. Ihr Ruf und Ihre Freiheit sind mir gleichermaßen wichtig.
So verteidige ich Sie – Schritt für Schritt
Nach Ihrer Kontaktaufnahme melde ich mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Das gilt für Notfälle während der Büroöffnungszeiten. Außerhalb dieser Zeiten leitet unser 24/7-Callcenter Ihren Anruf weiter. Bei einer Festnahme oder Durchsuchung bin ich schnellstmöglich vor Ort. Keine Minute wird verschwendet. Zeit ist in solchen Situationen das wertvollste Gut.
Im ersten Schritt sage ich jede polizeiliche Vorladung für Sie ab. Sie erscheinen nicht bei der Polizei. Sie machen keine Aussage. Das ist Ihr gutes Recht und strategisch die einzig richtige Entscheidung. Die Polizei ermittelt nicht neutral, sondern belastend. Ihr Ziel ist es, einen Tatverdacht zu erhärten. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden. Ich übernehme die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.
Parallel dazu beantrage ich unverzüglich Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Ich will wissen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Welche Beweise gibt es? Welche Zeugen wurden vernommen? Gibt es technische Gutachten oder DNA-Spuren? Nur mit vollständiger Kenntnis der Ermittlungsakten kann ich eine wirkungsvolle Verteidigung aufbauen. Ich analysiere jedes Detail, prüfe Verfahrensfehler und identifiziere Schwachstellen in der Anklage.
Auf Basis der Aktenanalyse entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Sollen wir schweigen oder eine Einlassung abgeben? Welche Beweisanträge sind sinnvoll? Können wir eine Einstellung des Verfahrens erreichen? Wie stehen die Chancen auf Freispruch? Ich erkläre Ihnen alle Optionen transparent und verständlich. Sie treffen keine Entscheidung ohne vollständige Information über Risiken und Chancen.
Mein Ziel ist stets, eine Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren zu erreichen. Das bedeutet: Keine Anklage, kein Gerichtsverfahren, keine Verurteilung. Oft gelingt dies durch Nachweis von Verfahrensfehlern, widersprüchliche Zeugenaussagen oder das Fehlen ausreichender Beweise. Sollte es dennoch zur Anklage kommen, verteidige ich Sie mit aller Kraft vor Gericht. Ihr Recht auf ein faires Verfahren steht an erster Stelle.
Absolute Diskretion ist garantiert
Verschwiegenheit ist nicht nur meine gesetzliche Pflicht als Rechtsanwalt. Sie ist die Grundlage meiner Arbeit. Alles, was Sie mir anvertrauen, bleibt zwischen uns. Keine Information wird ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nach außen getragen. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt ausnahmslos und ist strafrechtlich geschützt. Sie können mir vertrauen.
Ich biete Ihnen auf Wunsch eine Erstberatung an. Wir besprechen Ihren Fall zunächst abstrakt und unverbindlich. So können Sie sich in Ruhe einen Eindruck von meiner Arbeitsweise verschaffen. Erst wenn Sie sich sicher fühlen, gehen wir in die konkrete Mandatsbearbeitung.
Meine Kanzlei ist so organisiert, dass unerwünschte Begegnungen im Wartezimmer ausgeschlossen sind. Sie vereinbaren einen individuellen Termin. Sie kommen, werden empfangen und sofort in mein Büro geführt. Kein Warten zwischen fremden Menschen. Kein neugieriger Blickkontakt. Ihre Privatsphäre wird vollumfänglich respektiert.
Ich biete Ihnen außerdem Termine außerhalb der regulären Geschäftszeiten an. Frühmorgens vor der Arbeit, abends oder am Wochenende – wir finden einen Zeitpunkt, der zu Ihrer Lebenssituation passt. So können Sie die Kanzlei aufsuchen, ohne dass Kollegen, Familie oder Bekannte davon erfahren. Absolute Diskretion erstreckt sich auch auf die Terminplanung. Ihre Privatsphäre ist mir heilig.
Erfolge aus meiner Praxis
Über 20 Jahre Berufserfahrung haben mir den nötigen Weitblick verschafft, selbst in aussichtslos erscheinenden Fällen Lösungen zu finden. Ich habe mehr als 3.000 Mandanten erfolgreich verteidigt. Natürlich kann ich keine konkreten Fallbeispiele nennen – Verschwiegenheit gilt auch nach Abschluss des Mandats. Dennoch möchte ich Ihnen anonymisiert aufzeigen, was möglich ist.
In einem Fall wurde ein Verfahren wegen Vergewaltigung eingestellt, nachdem ich eine Falschbeschuldigung nachweisen konnte. Mein Mandant stand vor dem Ruin: Jobverlust, familiäre Katastrophe, gesellschaftliche Ächtung. Durch akribische Analyse von Handy-Daten, Zeugenaussagen und Bewegungsprofilen konnte ich Widersprüche in den Angaben der vermeintlichen Geschädigten aufdecken. Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren einstellen. Der gute Ruf meines Mandanten wurde wiederhergestellt.
In einem anderen Fall erreichte ich einen Freispruch, obwohl mein Mandant ein Teilgeständnis abgelegt hatte. Die Polizei hatte unzulässige Verhörmethoden angewandt. Ich konnte vor Gericht nachweisen, dass das Geständnis unverwertbar war. Das Gericht folgte meiner Argumentation. Ein Freispruch war die logische Konsequenz.
Auch gegen bereits erlassene Strafbefehle gehe ich erfolgreich vor. Viele Mandanten akzeptieren Strafbefehle aus Angst oder Unwissenheit. Dabei übersehen sie, dass ein Strafbefehl eine Verurteilung darstellt – mit allen Konsequenzen. Ich habe bereits mehrfach Strafbefehle erfolgreich angefochten und Freisprüche oder deutliche Strafmilderungen erreicht. Geben Sie nicht vorschnell auf. Prüfen Sie Ihre Optionen mit einem erfahrenen Strafverteidiger.
Haben Sie eine Vorladung wegen eines Sexualdelikts erhalten? Handeln Sie umgehend!
Wenn Ihnen selbst eine Straftat im Bereich des Sexualstrafrechts vorgeworfen wird, müssen Sie sofort handeln. Jede Verzögerung verschlechtert Ihre Ausgangslage. Vielleicht suchen Sie auch für einen Freund, eine Freundin, einen Bekannten, Verwandten oder ein Familienmitglied nach einem Strafverteidiger. In beiden Fällen gilt: Zögern Sie nicht. Die ersten Schritte entscheiden über den Ausgang des Verfahrens.
Verschwenden Sie keine kostbare Zeit! Bei Vorwürfen wegen Sexualdelikten ist sofortige professionelle Hilfe überlebenswichtig.
Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich:
- ✅ Haftbefehl verhindert in Rendsburg
- ✅ Angedrohte Sicherungsverwahrung: Freispruch in Kiel
- ✅ Über 21 Jahre Erfahrung in schweren Strafverfahren
- ✅ 3.000+ erfolgreich verteidigte Mandanten
- ✅ 24/7 Erreichbarkeit auch an Wochenenden
Die Strafverteidiger-Kanzlei Philipp Marquort steht Ihnen zur Seite:
- Rechtsanwalt Philipp Marquort – Ihr erfahrener Strafverteidiger
- Ronja Schulzke – Ihre kompetente Anwältin
- Sofortige Intervention bei Festnahmen
- Strategische Verteidigung von der ersten Minute
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⚖️ Denken Sie daran: Ein einziges falsches Wort kann über Jahre Ihrer Freiheit entscheiden. Schweigen Sie bis zum Anwalt – wir kommen sofort!
