Strafverteidiger Sexualdelikte bundesweit: Professionelle vorurteilsfrei Verteidigung in sensiblen Verfahren
Wer mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat konfrontiert wird, steht vor einer der schwersten Belastungen seines Lebens. Nichts erschüttert das Leben eines Menschen so nachhaltig wie eine Beschuldigung im Bereich des Sexualstrafrechts. Die soziale Existenz, berufliche Perspektiven und persönliche Beziehungen stehen auf dem Spiel – und das häufig bereits durch die bloße Anschuldigung, noch lange vor einem rechtskräftigen Urteil. In dieser Ausnahmesituation ist spezialisierte anwaltliche Unterstützung durch einen bundesweit tätigen Strafverteidiger für Sexualdelikte nicht nur hilfreich, sondern existenziell notwendig.
Warum Sexualstrafrecht besondere Expertise erfordert
Das Sexualstrafrecht unterscheidet sich fundamental von anderen Bereichen des Strafrechts. Während bei Eigentums- oder Wirtschaftsdelikten häufig objektive Beweise wie Dokumente, Spuren oder Videoaufnahmen vorliegen, basieren Sexualstrafverfahren überwiegend auf Zeugenaussagen. In den meisten Fällen steht Aussage gegen Aussage, da außer dem Beschuldigten und der anzeigenden Person keine weiteren unmittelbaren Zeugen beim Geschehen anwesend waren.
Diese Beweiskonstellation macht Sexualstrafverfahren zu den anspruchsvollsten und gefährlichsten im gesamten Strafrecht. Hinzu kommt ein gesellschaftliches Klima, das stark vom Opferschutzgedanken geprägt ist. Die Unschuldsvermutung, die eigentlich jeden Beschuldigten schützen sollte, wird im Sexualstrafrecht häufig faktisch ausgehebelt. Ermittlungsbehörden und Gerichte neigen dazu, der belastenden Aussage zunächst zu glauben – eine Tendenz, die nach der Reform des Sexualstrafrechts 2016 noch verstärkt wurde.
Als auf Sexualdelikte spezialisierter Strafverteidiger verfüge ich über fundierte Kenntnisse in der Aussagepsychologie, kenne die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen im Detail und habe Erfahrung mit der Analyse von Glaubhaftigkeitsgutachten. Diese Spezialisierung ist unverzichtbar, denn im Sexualstrafrecht entscheiden oftmals methodische Feinheiten über Freiheit oder jahrelange Haftstrafe.

Über den Autor
Hallo aus Kiel! Ich bin Philipp Marquort, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit mehr als 21 Jahren verteidige ich Mandanten in Kiel, Schleswig-Holstein und Bundesweit gegen strafrechtliche Vorwürfe.
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Aussage gegen Aussage: Die häufigste Beweiskonstellation
In Sexualstrafverfahren liegt fast immer eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor. Das bedeutet: Die einzige Person, die den Tatvorwurf bestätigt, ist die anzeigende Person selbst. Andere unmittelbare Beweise fehlen in der Regel. Dennoch ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass bei fehlenden objektiven Beweismitteln automatisch ein Freispruch erfolgen müsse.
Das Gegenteil ist der Fall: Deutsche Gerichte können und dürfen aufgrund einer einzigen belastenden Zeugenaussage verurteilen, sofern sie von deren Glaubhaftigkeit überzeugt sind. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – greift erst dann, wenn das Gericht selbst Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage hat. Ist das Gericht jedoch überzeugt, findet dieser Grundsatz keine Anwendung.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat in mehreren Grundsatzentscheidungen, insbesondere in BGHSt 45, 164 aus dem Jahr 1999, detaillierte Anforderungen an die Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Situationen formuliert. Das Gericht muss
- die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage sorgfältig prüfen,
- die Entstehungsgeschichte der Aussage aufklären,
- mögliche Aussagemotive bewerten sowie
- Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben
kritisch überprüfen. Als spezialisierter Strafverteidiger für Sexualdelikte kenne ich diese Kriterien genau und kann Schwachstellen in der Beweiswürdigung erkennen und aufzeigen.
Die Bedeutung aussagepsychologischer Expertise
Ein Kernbereich der Verteidigung in Sexualstrafverfahren ist die Aussagepsychologie. Sie beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Aussage auf tatsächlichen Erlebnissen beruht oder nicht. Die Bewertung der Glaubhaftigkeit folgt dabei wissenschaftlichen Kriterien und darf nicht auf einem bloßen „Bauchgefühl“ des Richters basieren.
Der Ausgangspunkt jeder aussagepsychologischen Beurteilung ist die sogenannte Nullhypothese, die besagt, dass die Aussage keinen Erlebnisbezug hat. Diese Annahme muss durch die Prüfung verschiedener Hypothesen widerlegt werden, bevor eine Aussage als glaubhaft bewertet werden darf. Zu diesen Alternativhypothesen gehören:
- Die Lügenhypothese: Die anzeigende Person hat bewusst eine falsche oder teilweise falsche Aussage gemacht, etwa aus Rache, zur Selbstverteidigung in Konfliktsituationen oder im Kontext von Sorgerechtsstreitigkeiten.
- Die Suggestionshypothese: Die Aussage ist nicht auf tatsächlichen Erlebnissen gegründet, sondern durch äußere Einflüsse entstanden – etwa durch wiederholte Befragungen, suggestive Fragestellungen oder therapeutische Gespräche, die Scheinerinnerungen erzeugen können.
- Die Persönlichkeitshypothese: Bestimmte psychische Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen können dazu führen, dass Personen Ereignisse schildern, die so nicht stattgefunden haben, ohne dabei bewusst zu lügen.
Als bundesweit tätiger Strafverteidiger für Sexualdelikte arbeite ich eng mit anerkannten Aussagepsychologen zusammen und kann aussagepsychologische Gutachten kritisch prüfen. Methodische Mängel in Gutachten sind häufiger als man denkt und können den entscheidenden Unterschied zwischen Verurteilung und Freispruch ausmachen.
Glaubhaftigkeitsgutachten: Chancen und Risiken
In vielen Sexualstrafverfahren, insbesondere bei Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder bei Vergewaltigungsvorwürfen mit auffälligen Persönlichkeitsmerkmalen der anzeigenden Person, werden aussagepsychologische Gutachten eingeholt. Diese Gutachten haben maßgeblichen Einfluss auf den Verfahrensausgang.
Der Bundesgerichtshof hat bereits 1954 festgelegt, dass aussagepsychologische Gutachten einzuholen sind, wenn eine Zeugenaussage maßgeblich über Anklage oder Verurteilung entscheidet. 1999 wurden dann wissenschaftliche Mindestanforderungen für solche Gutachten definiert. Dennoch sind aussagepsychologische Gutachten fehleranfällig. Häufige Mängel sind:
- Unvollständige Hypothesenbildung oder das Fehlen der Nullhypothese
- Überbewertung vermeintlicher Authentizitätsmerkmale
- Suggestive Begutachtungssituationen
- Unbewusste Bestätigungsfehler des Gutachters
Als spezialisierter Strafverteidiger erkenne ich diese Schwächen und kann methodenkritische Gegengutachten einholen. In vielen Fällen führt dies dazu, dass das Gericht einen zweiten Sachverständigen beauftragt, was die Chancen auf einen Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung erheblich erhöht.
Die erste Reaktion: Was Sie bei Vorladung oder Hausdurchsuchung tun sollten
Viele Beschuldigte erfahren durch eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder – in gravierenden Fällen – durch eine Festnahme erstmals von den Vorwürfen. In diesem Moment ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend.
Das Wichtigste zuerst: Machen Sie keine Aussage bei der Polizei. Von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein grundrechtlich verbrieftes Recht, das Sie unbedingt wahrnehmen sollten. Selbst gut gemeinte Erklärungsversuche können Ihre Verteidigungschancen massiv verschlechtern, da jede Aussage später gegen Sie verwendet werden kann.
Nehmen Sie keinen Kontakt zur anzeigenden Person auf, auch nicht, um die Situation zu klären. Solche Kontaktaufnahmen können als Verdunkelungshandlung gewertet werden und einen Haftgrund darstellen. Kontaktieren Sie stattdessen umgehend einen auf Sexualdelikte spezialisierten Strafverteidiger, der bundesweit tätig ist. Ein erfahrener Anwalt kann noch am selben Tag den Vorladungstermin absagen und sofort Akteneinsicht beantragen.
Bundesweite Verteidigung: Vorteile und moderne Mandatsbetreuung
Lange vorbei sind die Zeiten, in denen Mandanten auf einen Anwalt in regionaler Nähe angewiesen waren. Moderne digitale Ausstattung ermöglicht heute eine vollständig bundesweite Mandatsbetreuung auf höchstem Niveau. Die Vorteile einer bundesweit tätigen Kanzlei für Sexualstrafrecht sind erheblich:
- Spezialisierung und Erfahrung: Kanzleien, die sich ausschließlich auf Sexualstrafrecht fokussieren, bearbeiten jährlich hunderte solcher Verfahren und verfügen über einen Erfahrungsschatz, den regional tätige Generalisten nicht erreichen können.
- Netzwerk von Sachverständigen: Bundesweit tätige Strafverteidiger haben Zugang zu einem Netzwerk anerkannter Aussagepsychologen, Forensiker und weiterer Spezialisten.
- Kenntnis verschiedener Staatsanwaltschaften und Gerichte: Wer bundesweit tätig ist, kennt die unterschiedlichen Herangehensweisen verschiedener Staatsanwaltschaften und kann die Verteidigungsstrategie entsprechend anpassen.
- Diskretion durch Distanz: Mandanten schätzen es häufig, dass ihr Anwalt nicht aus dem unmittelbaren lokalen Umfeld kommt, was zusätzliche Diskretion gewährleistet.
Die Mandatsbetreuung erfolgt dabei über sichere digitale Kommunikationswege, Videogespräche und bei Bedarf persönliche Termine vor Ort. Für Hauptverhandlungen ist die persönliche Anwesenheit des Verteidigers selbstverständlich Pflicht.
Ziel der Verteidigung: Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren
Das primäre Ziel jeder Verteidigung in Sexualstrafverfahren ist die Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren. Eine solche Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts wird auch als „Freispruch im Ermittlungsverfahren“ bezeichnet und hat entscheidende Vorteile:
- Keine öffentliche Hauptverhandlung
- Keine Eintragung im Führungszeugnis
- Schutz der beruflichen und sozialen Existenz
- Vermeidung der psychischen Belastung eines Strafprozesses
Um dieses Ziel zu erreichen, verfassen spezialisierte Strafverteidiger umfangreiche Schutzschriften, in denen die fehlende Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage detailliert dargelegt wird. Diese Schutzschriften umfassen häufig mehrere Dutzend Seiten und arbeiten mit aussagepsychologischen Argumentationen, Hinweisen auf Widersprüche in den Aussagen und rechtlichen Einwänden.
Die Erfolgsquote spezialisierter Kanzleien bei der außergerichtlichen Erledigung von Sexualstrafverfahren ist bemerkenswert hoch. In vielen Fällen kann durch eine fundierte Schutzschrift die Staatsanwaltschaft davon überzeugt werden, dass der Tatverdacht nicht hinreichend ist und das Verfahren eingestellt werden sollte.
Aber: Das heißt auch, dass Beschuldigte sich umgehend einen Strafverteidiger suchen sollten. Erfahrungsgemäß wird es nach erfolgter Anklageerhebung wesentlich schwerer, dass das Verfahren wegen einer Nichteröffnung des Hauptverfahrens bzw. mit einem Freispruch endet.
Verteidigungsstrategien bei verschiedenen Sexualdelikten
Je nach Art des vorgeworfenen Sexualdelikts unterscheiden sich die Verteidigungsstrategien:
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
Bei Vergewaltigungsvorwürfen haben sich zwei klassische Verteidigungsansätze etabliert: Entweder wird der sexuelle Kontakt als solcher bestritten, oder es wird eingeräumt, dass sexuelle Handlungen stattfanden, jedoch einvernehmlich. Die Entscheidung für eine dieser Strategien hängt von der Beweislage ab, insbesondere davon, ob DNA-Spuren oder andere objektive Beweise für sexuellen Kontakt vorliegen.
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176, § 176a StGB)
Diese Verfahren sind besonders komplex, da kindliche Zeugen andere Aussagemerkmale aufweisen als Erwachsene. Glaubhaftigkeitsgutachten sind hier nahezu Standard. Die Verteidigung konzentriert sich auf die Prüfung, ob die Aussage des Kindes durch Befragungsfehler, suggestive Einflüsse oder therapeutische Interventionen beeinflusst wurde.
Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)
Hier liegt der Verteidigungsschwerpunkt häufig auf technischen Argumentationen: Wurde der Besitzwille ausreichend nachgewiesen? Könnten die Dateien durch Schadsoftware auf das Gerät gelangt sein? War dem Beschuldigten der Inhalt der Dateien überhaupt bekannt? Bei großen Datenmengen kann argumentiert werden, dass eine bewusste Speicherung unwahrscheinlich ist.
Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Dieses Delikt erfordert eine sexuell bestimmte körperliche Berührung. Die Abgrenzung zu schwereren Tatbeständen wie sexuellem Übergriff ist häufig schwierig und hängt von der Erheblichkeit der Handlung ab. Hier ist detaillierte juristische Argumentation gefragt.
Die Rolle der Revision im Sexualstrafrecht
Sollte es trotz aller Bemühungen zu einer Verurteilung in erster Instanz kommen, bleibt der Weg der Revision zum Bundesgerichtshof. Gerade im Sexualstrafrecht sind die Anforderungen an die Beweiswürdigung so hoch, dass Revisionen häufig Erfolg haben.
Der Bundesgerichtshof prüft dabei, ob das erstinstanzliche Gericht die Anforderungen an die Beweiswürdigung eingehalten hat, ob die Begründung des Urteils lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, oder ob gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstoßen wurde. Spezialisierte Strafverteidiger mit Erfahrung in Revisionsverfahren können solche Rechtsfehler erkennen und erfolgreich rügen.
Falschbeschuldigungen: Häufiger als vermutet
Die Falschanzeigenquote im Sexualstrafrecht ist deutlich höher als in anderen Deliktsbereichen. Die Gründe für Falschbeschuldigungen sind vielfältig und reichen von bewussten Racheakten über Konflikte in Trennungssituationen und Sorgerechtsstreitigkeiten bis hin zu unbewussten Mechanismen wie dem Bedürfnis nach Aufmerksamkeit oder psychischen Erkrankungen.
Besonders in Trennungssituationen, bei Konflikten um das Sorgerecht oder bei emotionaler Abhängigkeit kann die Grenze zwischen Erinnerung und Interpretation verschwimmen. Auch das „False Memory Syndrom“ – falsche Erinnerungen, die durch äußere Einflüsse entstehen – spielt eine Rolle. Menschen können sich an Ereignisse „erinnern“, die so nie stattgefunden haben, und diese Erinnerungen subjektiv als echt empfinden.
Als erfahrener Strafverteidiger für Sexualdelikte kenne ich diese Mechanismen und kann sie in der Verteidigungsstrategie berücksichtigen. Die Aufgabe besteht darin, diese Hintergründe zu verstehen und durch eigene Sachverständige oder durch kritische Befragung des gerichtlichen Gutachters überprüfen zu lassen.
Die emotionale und soziale Dimension
Über die rechtlichen Aspekte hinaus darf die enorme emotionale und soziale Belastung nicht unterschätzt werden, die mit einem Sexualstrafverfahren einhergeht. Bereits die Beschuldigung kann zu beruflichen Konsequenzen führen, etwa durch Suspendierung vom Dienst bei Beamten oder Kündigung im privatwirtschaftlichen Bereich. Familiäre Beziehungen werden auf eine harte Probe gestellt, und das soziale Umfeld reagiert häufig mit Distanz und Misstrauen.
In dieser Extremsituation ist nicht nur juristische Expertise gefragt, sondern auch menschliches Einfühlungsvermögen. Ich weiß als Strafverteidiger für Sexualdelikte um diese zusätzliche Dimension und bieten meinen Mandanten nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch die Sicherheit, verstanden und nicht verurteilt zu werden. Absolute Verschwiegenheit und ein vorurteilsfreier Umgang sind dabei selbstverständlich.
Kosten und Honorarvereinbarungen
Die Verteidigung in Sexualstrafverfahren erfordert erheblichen zeitlichen Aufwand. Die detaillierte Analyse umfangreicher Ermittlungsakten, das Studium von Zeugenaussagen, die Prüfung aussagepsychologischer Gutachten und die Erarbeitung fundierter Verteidigungsschriften nehmen Zeit in Anspruch.
Als spezialisierte Kanzlei arbeite ich häufig mit Stundenabrechnungen und Mindestpauschalen. In vielen Fällen bietet sich auch eine pauschale Vereinbarung für das Ermittlungsverfahren an. Die Kosten sind abhängig vom Umfang des Verfahrens und dem individuellen Beratungsbedarf. Angesichts dessen, was auf dem Spiel steht – Freiheit, berufliche Existenz, soziales Ansehen –, ist die Investition in einen spezialisierten Strafverteidiger die wichtigste Entscheidung, die Beschuldigte treffen können.
Handeln Sie sofort und wählen Sie mit Bedacht
Sexualstrafverfahren gehören zu den schwierigsten und gefährlichsten Verfahren im gesamten Strafrecht. Die Beweiskonstellation Aussage gegen Aussage, die hohe gesellschaftliche Emotionalisierung und die schweren Strafdrohungen machen spezialisierte anwaltliche Verteidigung unerlässlich.
Wenn Sie mit einem Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht konfrontiert werden, sollten Sie umgehend einen auf dieses Gebiet spezialisierten, bundesweit tätigen Strafverteidiger kontaktieren. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht, machen Sie keine Aussagen bei der Polizei und nehmen Sie keinen Kontakt zur anzeigenden Person auf.
Ein erfahrener Strafverteidiger für Sexualdelikte wird alles daransetzen, das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen und eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Mit aussagepsychologischer Expertise, Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung und strategischem Vorgehen können selbst in scheinbar aussichtslosen Situationen positive Ergebnisse erzielt werden.
Die Wahl des richtigen Verteidigers ist möglicherweise die wichtigste Entscheidung Ihres Lebens. Investieren Sie die Zeit, verschiedene Kanzleien zu vergleichen, Referenzen zu prüfen und sich für einen Anwalt zu entscheiden, der nicht nur über die notwendige Expertise verfügt, sondern dem Sie auch persönlich vertrauen können. Ihre Freiheit und Ihre Zukunft stehen auf dem Spiel.
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