Trunkenheit im Verkehr
Was bedeutet Trunkenheit im Verkehr?
Trunkenheit im Verkehr liegt vor, wenn eine Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt. Dies kann bereits ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille strafbar sein, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten. Ab einer BAK von 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit.
Strafen und Konsequenzen
Die Strafen für Trunkenheit im Verkehr können drastisch sein und umfassen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
- Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Bei Wiederholungstätern oder sehr hohen Alkoholwerten kann sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Warum frühzeitige Verteidigung wichtig ist
Bereits im Ermittlungsverfahren können Fehler in der Beweiserhebung auftreten, etwa bei der Blutentnahme oder der Atemalkoholmessung. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier ansetzen, um möglicherweise eine Verfahrenseinstellung zu erreichen oder die Strafe zu reduzieren.
Rechtsanwalt Philipp Marquort verfügt über umfangreiche Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und weiß genau, worauf es in diesen Fällen ankommt. Durch seine spezialisierte Kenntnis kann er Schwachstellen in der Beweislage aufdecken und eine bestmögliche Verteidigung für Sie gestalten.