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Vorladung erhalten – Was machen? Ihr umfassender Ratgeber für das richtige Vorgehen

Der Moment, wenn Sie den Briefkasten öffnen und statt der üblichen Post ein amtlich aussehendes Schreiben herausfällt. Ihr Herz macht einen kleinen Hüpfer – und nicht die gute Art von Hüpfer.

Seien wir ehrlich: Eine Vorladung von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder vom Gericht zu bekommen, kann zunächst beunruhigend wirken. Aber bevor Sie jetzt hektisch werden: Durchatmen. Mit dem richtigen Wissen über Ihre Rechte und Pflichten können Sie besonnen reagieren und vermeiden, sich selbst ein Bein zu stellen.

Sie lesen noch? Großartig. Dann gehen wir das gemeinsam durch.

Was ist eine Vorladung überhaupt?

Portrait Rechtsanwalt Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht, Ihr Strafverteidiger

Über den Autor

Hallo aus Kiel! Ich bin Philipp Marquort, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit mehr als 21 Jahren verteidige ich Mandanten in Kiel, Schleswig-Holstein und Bundesweit gegen strafrechtliche Vorwürfe.

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten?
Dann melden Sie sich gerne.

Eine Vorladung ist eine offizielle Aufforderung, zu einem bestimmten Zeitpunkt bei einer Behörde oder vor Gericht zu erscheinen. Die polizeiliche Vorladung unterscheidet sich dabei von einer gerichtlichen Ladung – beide haben unterschiedliche rechtliche Konsequenzen.

Die üblichen Absender solcher Schreiben:

Absender Was sie wollen
Polizei Lädt zur Vernehmung bei der Polizei oder Anhörung vor
Staatsanwaltschaft Fordert zur Beschuldigtenvernehmung auf
Gericht Bestellt Sie als Zeuge, Beschuldigten oder Angeklagten ein

Die Vorladung enthält normalerweise Angaben zum Verfahren, zum Vorwurf oder Anlass, zum Termin und zur ladenden Stelle. Was sie nicht enthält? Einen detaillierten Einblick in die Beweislage oder den genauen Ermittlungsstand.

Das macht die Situation oft unübersichtlich – und genau deshalb ist es wichtig, die eigenen Rechte bei einer Vorladung zu kennen.

Beschuldigter oder Zeuge – Der entscheidende Unterschied

Jetzt wird es wichtig. Denn ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge geladen sind, macht einen erheblichen Unterschied für Ihre Rechte und Pflichten.

Als Beschuldigter vorgeladen

Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat. Sie stehen im Fokus der Ermittlungen.

Die gute Nachricht? Sie haben besondere Schutzrechte:

  • Aussageverweigerungsrecht: Sie müssen nichts zur Sache sagen. Das Schweigerecht bei Polizeivorladung ist eines Ihrer wichtigsten Rechte.
  • Recht auf anwaltlichen Beistand: Sie können jederzeit einen Strafverteidiger bei Vorladung hinzuziehen – und das sollten Sie auch tun.
  • Keine Wahrheitspflicht: Falls Sie doch etwas sagen, sind Sie rechtlich nicht zur Wahrheit verpflichtet.

Als Zeuge vorgeladen

Als Zeuge sind Sie nicht selbst beschuldigt, sondern sollen Informationen zu einem Sachverhalt liefern. Hier gelten andere Regeln:

  • ⚠️ Erscheinungspflicht vor Gericht: Bei einer gerichtlichen Ladung als Zeuge müssen Sie erscheinen.
  • ⚠️ Wahrheitspflicht: Als Zeuge sind Sie zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.
  • Zeugnisverweigerungsrecht: In bestimmten Fällen haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern, etwa bei Angehörigen.

Vorladung erhalten was machen? Handel Sie JETZT!

Verschwenden Sie keine kostbare Zeit! Bei Vorwürfen wegen Gewaltdelikten, Körperverletzung oder anderen schweren Straftaten ist sofortige professionelle Hilfe überlebenswichtig.

Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich:

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Die Strafverteidiger-Kanzlei Philipp Marquort steht Ihnen zur Seite:

  • Rechtsanwalt Philipp Marquort – Ihr erfahrener Strafverteidiger
  • Ronja Schulzke – Ihre kompetente Anwältin
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Ihre Rechte sind wichtig – schützen Sie sie!

 

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