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Wirtschaftsstrafrecht für Unternehmer und Führungskräfte

Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Position auf dem Spiel steht

Ein Vorwurf im Wirtschaftsstrafrecht trifft Sie nicht nur persönlich. Er gefährdet Ihr Lebenswerk, Ihre berufliche Existenz und das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner. Durchsuchungen, Beschlagnahmen und öffentliche Ermittlungen können binnen Stunden einen über Jahre aufgebauten Ruf zerstören. In dieser Situation brauchen Sie keinen Theoretiker, sondern einen erfahrenen Strafverteidiger, der wirtschaftliche Zusammenhänge versteht und diskret handelt.

Als spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht mit über 21 Jahren Erfahrung kenne ich die Mechanismen wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren genau. Ich weiß, wie Staatsanwaltschaften ermitteln, welche Fehler Unternehmer unter Druck machen und wie man Ihre Rechte vom ersten Moment an durchsetzt. Meine Mandanten sind Geschäftsführer, Vorstände und Selbständige, die auf absolute Diskretion und strategisch durchdachte Verteidigung angewiesen sind.

Portrait Rechtsanwalt Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht, Ihr Strafverteidiger aus Kiel

Über den Autor

Philipp Marquort, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit über 21 Jahren verteidige ich Unternehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren. Mein Tätigkeitsbereich erstreckt sich von Kiel über ganz Schleswig-Holstein bis bundesweit.

Absolute Verschwiegenheit und vorurteilsfreie Verteidigung sind die Grundpfeiler meiner Arbeit. Jeder Mandant verdient eine professionelle Verteidigung – unabhängig von der Schwere der Vorwürfe. Ich stehe Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite: von der ersten Vorladung über Durchsuchungen bis zur Hauptverhandlung.

Sie haben eine Vorladung erhalten? Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sie? Kontaktieren Sie mich umgehend für eine vertrauliche Erstberatung.
Dann melden Sie sich gerne.

Für wen ich arbeite

Unternehmer und Führungskräfte in existenziellen Krisensituationen

Meine Mandanten kommen aus allen Branchen der Wirtschaft. Sie haben gemeinsam, dass ein strafrechtlicher Vorwurf nicht nur ihre persönliche Freiheit bedroht, sondern auch ihre unternehmerische Zukunft. GmbH-Geschäftsführer stehen plötzlich im Verdacht der Untreue oder Insolvenzverschleppung. Vorstände sehen sich mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert. Selbständige und Freiberufler werden wegen Steuerhinterziehung beschuldigt.

In mittelständischen Unternehmen führen Betriebsprüfungen oder interne Unregelmäßigkeiten zu strafrechtlichen Ermittlungen. Plötzlich steht die Staatsanwaltschaft vor der Tür. Geschäftsunterlagen werden beschlagnahmt. Konten gesperrt. Die Presse berichtet. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer geraten in den Fokus, weil ihnen Beihilfe vorgeworfen wird. In all diesen Fällen geht es nicht nur um rechtliche Fragen, sondern um wirtschaftliche Überlebensfähigkeit.

Meine Aufgabe ist es, Sie durch diese Krise zu führen. Ich entwickle eine Verteidigungsstrategie, die Ihre unternehmerischen Interessen berücksichtigt. Gleichzeitig sichere ich Ihre persönlichen Rechte und verhindere, dass vorschnelle Aussagen oder unbedachte Handlungen Ihre Lage verschlechtern. Diskretion und strategisches Vorgehen stehen dabei an erster Stelle.

Typische Mandate im Wirtschaftsstrafrecht

Die häufigsten Vorwürfe und ihre Besonderheiten

Untreue nach § 266 StGB gehört zu den komplexesten Delikten im Wirtschaftsstrafrecht. Geschäftsführern wird vorgeworfen, das Vermögen ihrer Gesellschaft geschädigt zu haben. Oft geht es um Geschäftsentscheidungen, die sich im Nachhinein als nachteilig erwiesen haben. Die Abgrenzung zwischen strafbarer Untreue und unternehmerischem Risiko ist schwierig. Ermittler neigen dazu, wirtschaftliche Fehlentscheidungen als Straftat zu bewerten. Hier braucht es präzise rechtliche Argumentation und wirtschaftliche Expertise.

Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO betrifft Geschäftsführer, die zu spät Insolvenz angemeldet haben sollen. Die Grenze zwischen Zahlungsunfähigkeit und vorübergehenden Liquiditätsengpässen ist fließend. Viele Unternehmer kämpfen bis zuletzt um ihr Unternehmen und übersehen dabei kritische Fristen. Eine verspätete Insolvenzanmeldung kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch zu persönlicher Haftung in Millionenhöhe führen. Die Verteidigung erfordert detaillierte Kenntnis von Bilanzierungsgrundsätzen und Insolvenzrecht.

Steuerhinterziehung nach § 370 AO reicht von Umsatzsteuerverkürzungen bis zu komplexen internationalen Gestaltungen. Die Finanzverwaltung ermittelt heute mit hochspezialisierten Steuerfahndern. Besonders gefährlich sind Fälle, in denen auch der Steuerberater beschuldigt wird. Selbstanzeigen können eine Strafbarkeit noch verhindern, müssen aber absolut korrekt und vollständig sein. Ein Fehler in der Selbstanzeige kann die Situation verschlimmern.

Subventionsbetrug betrifft Unternehmen, die staatliche Förderungen erschlichen haben sollen. Gerade bei Corona-Hilfen gab es zahlreiche Ermittlungsverfahren. Oft liegen dem Vorwurf Missverständnisse über Anspruchsvoraussetzungen zugrunde. Korruption und Bestechung spielen vor allem bei Vergabeverfahren und im Gesundheitswesen eine Rolle. Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug werden rigoros verfolgt, besonders in baunahen Branchen. Kartellrechtsverstöße können zu Geldbußen in Millionenhöhe und persönlichen Strafen führen.

Was Ihnen droht

Die Konsequenzen wirtschaftsstrafrechtlicher Verurteilungen

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers ist eine der gravierendsten Folgen. Bei Insolvenzverschleppung haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten, die nach Eintritt der Insolvenzreife entstanden sind. Das können mehrere Millionen Euro sein. Diese zivilrechtliche Haftung kommt zur strafrechtlichen Verfolgung hinzu. Selbst wenn das Strafverfahren mit einer Bewährungsstrafe endet, kann die Haftung Sie wirtschaftlich ruinieren.

Freiheitsstrafen ohne Bewährung sind im Wirtschaftsstrafrecht keine Seltenheit. Bei Untreue mit Millionenschäden, schweren Steuerhinterziehungen oder bandenmäßigem Vorgehen verhängen Gerichte regelmäßig mehrjährige Haftstrafen. Auch Bewährungsstrafen haben erhebliche Konsequenzen. Sie bedeuten Vorstrafe, Führungsaufsicht und die ständige Gefahr eines Widerrufs. Für Unternehmer mit internationalen Geschäftsbeziehungen können Bewährungsstrafen Reiseverbote und Meldepflichten nach sich ziehen.

Berufsverbote und Gewerbeuntersagungen treffen Sie in Ihrer wirtschaftlichen Existenz. Das Gericht kann Ihnen untersagen, weiterhin als Geschäftsführer tätig zu sein. Sie verlieren damit nicht nur Ihre Position, sondern oft auch Ihre Einkommensgrundlage. Handelskammern können den Widerruf von Zulassungen betreiben. Bei reglementierten Berufen droht der Verlust der Berufszulassung.

Der Reputationsschaden ist oft schwerwiegender als die strafrechtlichen Folgen selbst. Durchsuchungen werden von den Medien aufgegriffen. Geschäftspartner ziehen sich zurück. Banken kündigen Kreditlinien. Kunden wechseln zur Konkurrenz. Der wirtschaftliche Schaden durch Vertrauensverlust lässt sich kaum beziffern. Schadensersatzforderungen von Gesellschaftern, Gläubigern oder dem Insolvenzverwalter können hinzukommen. Die Insolvenzverschleppungshaftung summiert sich oft auf das Mehrfache des ursprünglichen Vorwurfs.

Meine Leistungen für Sie

Im Ermittlungsverfahren: Die entscheidende Phase

Die ersten 24 Stunden nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sind kritisch. Bei Durchsuchungen bin ich 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar und komme sofort zu Ihnen. Ich stelle sicher, dass die Durchsuchung rechtmäßig abläuft. Ermittler überschreiten regelmäßig ihre Befugnisse. Sie beschlagnahmen Unterlagen, die dem Beschluss nicht unterfallen. Sie verhören Mitarbeiter ohne Belehrung. Ich bin vor Ort, dokumentiere Rechtsverstöße und verhindere, dass Sie durch unbedachte Äußerungen Ihre Situation verschlechtern.

Die Beschlagnahme-Abwehr ist ein zentraler Bestandteil der frühen Verteidigung. Staatsanwaltschaften beschlagnahmen oft komplette IT-Systeme, Geschäftsunterlagen und Kommunikation. Das kann Ihr Unternehmen lahmlegen. Ich prüfe jede Beschlagnahme auf ihre Rechtmäßigkeit. Geschäftsgeheimnisse, Mandantenakten und privilegierte Kommunikation müssen geschützt werden. Durch gezielte Rechtsbehelfe erreiche ich oft eine Freigabe innerhalb weniger Tage.

Akteneinsicht und Beweisanalyse verschaffen uns den entscheidenden Informationsvorsprung. Ich beantrage unverzüglich Akteneinsicht und analysiere die Ermittlungsergebnisse. Welche Beweise hat die Staatsanwaltschaft wirklich? Wo liegen Schwachstellen in der Anklage? Oft basieren Vorwürfe auf fehlerhaften wirtschaftlichen Bewertungen oder Missverständnissen. Mit präziser Analyse können wir die Ermittlungen in eine andere Richtung lenken.

Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft führen oft zum Erfolg, bevor es überhaupt zur Anklage kommt. Ich erkläre die wirtschaftlichen Zusammenhänge, lege entlastende Unterlagen vor und argumentiere rechtlich präzise. In vielen Fällen erreiche ich eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage. Das spart Ihnen das langwierige und öffentliche Hauptverfahren und verhindert eine Vorstrafe.

Vor Gericht: Wenn das Verfahren nicht zu verhindern war

Die Verteidigung in allen Instanzen erfordert Durchhaltevermögen und Expertise. Wirtschaftsstrafverfahren dauern oft Jahre und erstrecken sich über mehrere Instanzen. Ich verteidige Sie vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof. Komplexe wirtschaftliche Sachverhalte müssen dem Gericht verständlich gemacht werden. Ich arbeite mit Sachverständigen zusammen, die Ihre Sicht der Dinge untermauern.

Deal-Verhandlungen nach § 257c StPO können eine drastische Strafmilderung bewirken. In geeigneten Fällen verhandle ich mit Gericht und Staatsanwaltschaft über eine Verständigung. Statt jahrelanger Hauptverhandlung und ungewissem Ausgang einigen wir uns auf ein kalkulierbares Ergebnis. Gerade bei Geständnissen in weniger gravierenden Fällen lassen sich Bewährungsstrafen aushandeln, wo sonst Haftstrafen drohen.

Revisionen zum OLG oder BGH nutze ich, wenn das Urteil fehlerhaft ist. Wirtschaftsstrafverfahren sind rechtlich komplex. Fehler in der Rechtsanwendung, Verfahrensverstöße oder unzureichende Beweiswürdigung bieten Angriffspunkte. Eine erfolgreiche Revision kann zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung oder deutlichen Strafmilderung im neuen Verfahren führen.

Parallelverfahren im Disziplinarrecht oder Zivilrecht müssen koordiniert werden. Oft laufen neben dem Strafverfahren weitere Verfahren. Die IHK prüft ein Gewerbeuntersagungsverfahren. Der Insolvenzverwalter verklagt Sie auf Schadensersatz. Gesellschafter fordern die Abberufung. Ich koordiniere diese Verfahren und stelle sicher, dass Strategien aufeinander abgestimmt sind.

Präventiv: Bevor es zum Verfahren kommt

Compliance-Beratung verhindert Strafverfahren, bevor sie entstehen. Ich berate Unternehmen beim Aufbau von Compliance-Systemen. Wie können interne Kontrollen Straftaten verhindern? Welche Schulungen brauchen Mitarbeiter? Gerade nach § 130 OWiG haften Geschäftsführer für Aufsichtspflichtverletzungen. Ein funktionierendes Compliance-System ist der beste Schutz.

Selbstanzeigen im Steuerstrafrecht müssen absolut korrekt sein. Sie haben nur eine Chance. Eine fehlerhafte Selbstanzeige macht alles schlimmer. Ich prüfe mit Ihnen und Ihrem Steuerberater genau, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist. Dann formuliere ich sie so, dass sie alle Anforderungen erfüllt. Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtzeitige Abgabe sind entscheidend.

Internal Investigations führe ich durch, wenn in Ihrem Unternehmen Unregelmäßigkeiten aufgedeckt wurden. Bevor die Staatsanwaltschaft ermittelt, klären wir intern auf. Das verschafft Ihnen Handlungsspielraum. Sie können Missstände abstellen, Schäden begrenzen und bei Bedarf Strafanzeige gegen Mitarbeiter stellen. Eine professionell durchgeführte Internal Investigation zeigt Kooperationsbereitschaft und kann Strafmilderung bewirken.

Die Risikoanalyse für geplante Geschäfte schützt vor bösen Überraschungen. Sie planen eine komplexe Transaktion oder Umstrukturierung? Ich prüfe die strafrechtlichen Risiken. Untreue, Gläubigerbenachteiligung oder steuerstrafrechtliche Fallstricke können vermieden werden, wenn man sie frühzeitig erkennt.

So arbeite ich für Sie

Diskretion absolut – Ihr Ruf ist geschützt

Verschwiegenheit ist nicht nur meine anwaltliche Pflicht, sondern absolute Priorität in meiner Arbeitsweise. Ich weiß, dass Mandanten aus dem Wirtschaftsleben auf absolute Diskretion angewiesen sind. Unsere Kommunikation läuft über verschlüsselte Kanäle. E-Mails werden mit PGP verschlüsselt. Telefonate führen wir über sichere Verbindungen. Kein Unbefugter erfährt von unserer Zusammenarbeit.

Außertermine in Ihrem Unternehmen oder an neutralen Orten gehören zu meinem Service. Sie müssen nicht in eine Anwaltskanzlei kommen, wo Sie möglicherweise gesehen werden. Ich komme zu Ihnen. Besprechungen finden dort statt, wo Sie es wünschen. Bei sensiblen Mandaten nutzen wir Hotelzimmer oder Besprechungsräume außerhalb des Unternehmens.

Eine durchdachte Medienstrategie schützt Ihre Reputation. Wenn die Presse berichtet, brauchen Sie professionelle Kommunikation. Ich arbeite mit PR-Beratern zusammen, die auf Krisenkommunikation spezialisiert sind. Presseanfragen werden koordiniert beantwortet. Fehlinformationen werden richtiggestellt. Ihr öffentliches Bild wird geschützt, während wir im Hintergrund die rechtliche Verteidigung führen.

Geschwindigkeit – Jede Minute zählt

Bei einer Durchsuchung bin ich innerhalb einer Stunde vor Ort, wenn Sie im Raum Kiel sind. Mein Büro liegt zentral. Ich kann sofort losfahren. Auch außerhalb der Geschäftszeiten bin ich erreichbar. Durchsuchungen finden oft frühmorgens statt. Sie dürfen nicht allein sein, wenn Ermittler Ihr Unternehmen durchsuchen.

Akteneinsicht beantrage ich binnen 48 Stunden nach Mandatierung. Je schneller wir die Ermittlungsakten haben, desto eher können wir reagieren. Ich setze die Staatsanwaltschaft unter Druck, unverzüglich Einsicht zu gewähren. In dringenden Fällen fahre ich persönlich zur Staatsanwaltschaft und lese die Akten vor Ort.

Die Strategiebesprechung erfolgt zeitnah nach Akteneinsicht. Wir setzen uns zusammen und analysieren die Lage. Welche Optionen haben wir? Welche Risiken bestehen? Welche Verteidigungsstrategie ist die erfolgversprechendste? Sie erhalten eine klare Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen. Keine wochenlangen Wartezeiten auf Termine.

Netzwerk – Ich arbeite mit den Besten

Kooperationen mit Steuerberatern sind bei wirtschaftsstrafrechtlichen Mandaten unverzichtbar. Ich arbeite mit spezialisierten Steuerkanzleien zusammen, die auch in komplexen Fällen den Durchblick behalten. Bei Selbstanzeigen müssen steuerliche und strafrechtliche Strategie perfekt abgestimmt sein. Meine Partner kennen beide Seiten.

Forensische Wirtschaftsprüfer helfen bei der Aufklärung komplexer Sachverhalte. Wenn es um Bilanzierungsfragen, Vermögensverschiebungen oder Schadensberechnungen geht, brauchen wir Experten. Ich arbeite mit Wirtschaftsprüfern zusammen, die als Sachverständige anerkannt sind und auch vor Gericht überzeugen.

PR-Berater schützen Ihre Reputation in der Öffentlichkeit. Bei prominenten Fällen oder wenn Ihr Unternehmen in den Medien steht, brauchen Sie professionelle Krisenkommunikation. Meine Kontakte zu erfahrenen PR-Beratern stellen sicher, dass die rechtliche Verteidigung und die Öffentlichkeitsarbeit Hand in Hand gehen.

Erfolge, die für sich sprechen

Konkrete Ergebnisse für meine Mandanten

Einstellung eines Untreueverfahrens gegen einen GmbH-Geschäftsführer bei einem behaupteten Schaden von 2,5 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft warf meinem Mandanten vor, Gesellschaftsvermögen in seine Privatschatulle umgeleitet zu haben. Nach intensiver Akteneinsicht und Vorlage betriebswirtschaftlicher Gutachten konnte ich nachweisen, dass die Zahlungen rechtlich zulässige Gewinnausschüttungen waren. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Keine Strafe, keine Vorstrafe, keine Haftung.

Freispruch wegen Insolvenzverschleppung durch Nachweis fehlerhafter Bilanzierung. Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, die Insolvenz seines Unternehmens drei Monate zu spät angemeldet zu haben. Der Schaden für die Gläubiger sollte 800.000 Euro betragen. Ich beauftragte einen Sachverständigen, der die Bilanzierung neu bewertete. Es stellte sich heraus, dass stille Reserven vorhanden waren und das Unternehmen zum vermeintlichen Insolvenztermin noch nicht zahlungsunfähig war. Das Gericht sprach meinen Mandanten frei.

Deal-Verhandlung in einem Fall schwerer Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Haftstrafe ohne Bewährung. Der hinterzogene Betrag lag bei über einer Million Euro. In intensiven Verhandlungen erreichte ich eine Verständigung. Mein Mandant legte ein umfassendes Teilgeständnis ab. Für einen großen Teil der Vorwürfe konnten wir in der Verhandlnug beweisen, dass der Steuerberater eine echte Falschberatung begangen hatte. Das Gericht verhängte 18 Monate auf Bewährung. Mein Mandant blieb auf freiem Fuß und konnte sein Unternehmen weiterführen.

Haben Sie Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht? Handeln Sie umgehend!

Wenn Ihnen Untreue, Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung oder andere wirtschaftsstrafrechtliche Delikte vorgeworfen werden, zählt jede Stunde. Vielleicht suchen Sie auch für einen Geschäftspartner, ein Vorstandsmitglied oder einen Familienangehörigen Unterstützung. Die Zeit drängt. Durchsuchungen kündigen sich nicht an. Beschlagnahmen lähmen Ihr Unternehmen. Falsche Aussagen gegenüber Ermittlern können nicht zurückgenommen werden.

Verschwenden Sie keine kostbare Zeit! Bei Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht ist sofortige professionelle Hilfe überlebenswichtig.

Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich:

✅ Einstellung von Untreueverfahren mit Millionenschäden
✅ Über 21 Jahre Erfahrung in schweren Wirtschaftsstrafverfahren
✅ 3.000+ erfolgreich verteidigte Mandanten
✅ 24/7 Erreichbarkeit auch an Wochenenden

Die Strafverteidiger-Kanzlei Philipp Marquort steht Ihnen zur Seite:

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⚖️ Denken Sie daran: Ein einziges falsches Wort kann über Jahre Ihrer Freiheit entscheiden. Schweigen Sie bis zum Anwalt – wir kommen sofort!

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