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Neue Regelung für die Widerrufsbelehrung im Fernabsatzrecht, Stand 2009

Neue Regelung für die Widerrufsbelehrung im Fernabsatzrecht

Durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernsabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen wurden die bis jetzt geltenden Widerrufsregeln zum 08.12.2004 geändert. Diese Änderungen haben wesentliche Auswirkungen auf das Widerrufsrecht. Entgegen dem Namen des Gesetzes hat die Vorschrift Auswirkungen auf das gesamte Fernabsatzrecht.

Der Gesetzgeber will mit der Änderung die Belastungen der Versandhändler reduzieren. In der Vergangenheit war es vermehrt zu Bestellungen von Verbrauchern im Internet gekommen, bei denen Waren bestellt worden sind, die von vornherein nur deswegen bestellt worden sind, um ein Bestellvolumen von über 40 EUR zu erreichen, um so die Rücksendungskosten nicht mehr tragen zu müssen.

Die Frage der Rücksendungskosten ist nunmehr anders geregelt worden, vgl. § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB:

„Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurücksendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.“

Diese Regelung erweitert die Möglichkeit des gewerblichen Verkäufers, dem Käufer die Kosten der Rücksendung aufzuerlegen. Nach der bisherigen Regelung musste der Verkäufer die Kosten der Rücksendung übernehmen, wenn die Summe der Bestellung insgesamt 40 EUR überstiegt, wenn die Bestellung weniger als 40 EUR betrug musste der Käufer die Rücksendekosten zahlen. Der Gesetzgeber hat mit der neuen Formulierung nunmehr den Wert der zurückzusendenden Sachen als Höhe festgelegt. Ab 40 EUR Rücksendungswert hat nunmehr der Verkäufer die Rücksendung zu zahlen.

Der Käufer muss nach der neuen Regelung nunmehr immer dann die Rücksendungskosten zahlen, wenn er mit seiner Leistung, als der Zahlung des Kaufpreises noch nicht nachgekommen ist, oder bei Ratenzahlungsverträgen die erste Rate noch nicht gezahlt hat.

Die neue Belehrung

Durch diese geänderten Rechtsfolgen ändert sich die vom Verkäufer zu verwendende Widerrufsbelehrung. Die Kosten für die Rücksendung müssten nunmehr wie folgt geändert werden:

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Diese Formulierung müssen Sie nunmehr statt der alten Formulierung benutzen.

Neu ist nunmehr auch die Regelung, dass der Rückerstattungsbetrag entsprechend nach 30 Tagen zu verzinsen ist. Dies ist auf die Änderung in § 357 BGB zurück zu führen.

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