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Informationspflichten gem. 312d BGB

Informationspflichten gem. § 312d Abs. 1 BGB i. V. m Art. 246a EG-BGB

Gebührentabellen Mandant auf freiem Fuß Mandant in Haft Zivilrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Philipp Marquort, Exerzierplatz 7, D-24103 Kiel

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Philipp Marquort ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Die Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt” wurde in Deutschland verliehen. Die Berufsbezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” wurde in Deutschland durch die Rechtsanwaltskammer Schleswig verliehen.

Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwalt Marquort ist bei der ERGO Versicherung, Victoria Platz 2, 40477 Düsseldorf gegen Vermögensschäden Haftpflicht versichert.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Die Schleswig Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Gottorfstr. 13, D-24837 Schleswig, www.rak-sh.de,

TEL: +49(0)4621 – 93 91 – 0  FAX: +49(0)4621 – 93 91 – 26, ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Rechtsanwalt Philipp Marquort.

Wesentliche Dienstleistungen

Erbringen von Rechtsdienstleistungen, Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten

Preis für die Dienstleistungen

Für das Erbringen von Rechtsdienstleistungen durch Rechtsanwalt Philipp Marquort fallen Rechtsanwaltsgebühren an.

Strafrecht

Gebührentabelle Strafrecht: Mandant auf freiem Fuß
Mandant auf freiem Fuß
  Gebührenrahmen Pflichtverteidigergebühren
Grundgebühr, entsteht einmalig je Fall immer 40,00 – 360,00 € 160,00 €
Ermittlungsverfahren    
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) 40,00 – 290,00 € 132,00 €
Terminsgebühr für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen, StA, Polizei etc., Haftprüfungstermine etc., kann mehrmals entstehen 40,00 – 300,00 € 136,00 €
Verfahren vor dem Amtsgericht    
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) 40,00 – 290,00 € 132,00 €
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag 70,00 – 480,00 € 220,00 €
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert   110,00 €
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden   220,00 €
Verfahren vor der Strafkammer    
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) 50,00 – 320 ,00 € 148,00 €
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag 80,00 – 560,00 € 256,00 €
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert   128,00 €
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden   256,00 €
Verfahren vor dem Oberlandesgericht (1. Rechtszug), Schwurgericht oder Wirtschaftsstrafkammer    
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) 100,00 – 690,00 € 316,00 €
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag 130,00 – 930,00 € 424,00 €
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert   212,00 €
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden   424,00 €
Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile    
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) 80,00 – 560,00 € 256,00 €
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag 80,00 – 560,00 € 256,00 €
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert   128,00 €
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden   256,00 €
Revision gegen amts- und landgerichtliche Urteil    
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) 120,00 – 1.110,00 € 492,00 €
Terminsgebühr 120,00 – 560,00 € 272,00 €
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert   136,00 €
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden   272,00 €
Strafvollstreckung    
Verfahrensgebühr für die Erledigung einer Maßregel, Sicherungsverwahrung, psychiatrisches KH, Entziehungsanstalt 60,00 € – 670,00 € 292,00 €
Terminsgebühr 60,00 € – 300,00 € 144,00 €
Verfahrensgebühr für sonstige Vollstreckungssachen 30,00 € – 300,00 € 132,00 €
Terminsgebühr 30,00 € – 300,00 € 132,00 €
Gebührentabelle Strafrecht: Mandant in Haft
Mandant in Haft
  Gebührenrahmen Pflichtverteidigergebühren
Grundgebühr, entsteht einmalig je Fall immer 40,00 – 450,00 € 192,00 €
Ermittlungsverfahren    
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) 40,00 – 450,00 € 192,00 €
Terminsgebühr für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen, StA, Polizei etc., Haftprüfungstermine etc., kann mehrmals entstehen 40,00 – 375,00 € 166,00 €
Verfahren vor dem Amtsgericht    
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) 40,00 – 362,50 € 161,00 €
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag 70,00 – 600,00 € 268,00 €
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert   110,00 €
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden   220,00 €
Verfahren vor der Strafkammer    
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) 50,00 – 400 ,00 € 180,00 €
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag 80,00 – 700,00 € 312,00 €
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert   128,00 €
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden   256,00 €
Verfahren vor dem Oberlandesgericht (1. Rechtszug), Schwurgericht oder Wirtschaftsstrafkammer    
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) 100,00 – 862,50 € 385,00 €
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag 130,00 – 1162,50 € 517,00 €
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert   212,00 €
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden   424,00 €
Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile    
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) 80,00 – 700,00 € 312,00 €
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag 80,00 – 700,00 € 312,00 €
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert   128,00 €
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden   256,00 €
Revision gegen amts- und landgerichtliche Urteil    
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) 120,00 – 1387,50 € 603,00 €
Terminsgebühr 120,00 – 700,00 € 328,00 €
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert   136,00 €
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden   272,00 €
Strafvollstreckung    
Verfahrensgebühr für die Erledigung einer Maßregel, Sicherungsverwahrung, psychiatrisches KH, Entziehungsanstalt 60,00 € – 837,50 € 359,00 €
Terminsgebühr 60,00 € – 375,00 € 174,00 €
Verfahrensgebühr für sonstige Vollstreckungssachen 30,00 € – 375,00 € 162,00 €
Terminsgebühr 30,00 € – 375,00 € 162,00 €

Zivilrecht

Im Zivilrecht richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem jeweiligen Streitwert. Für Vertretungen im außergerichtlichen Bereich fallen Gebühren nach Nr. 2300 VV RVG ff. an, welche nach dem Streitwert eine von 0,5 – 2,5-fachen Geschäftsgebühr betragen, wobei eigentlich immer von einer 1,3-fachen Gebühr (Regelgebühr) auszugehen ist. Im Gerichtlichen Bereich fallen als Verfahrensgebühr eine 1,3-fache Geschäftsgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG, auf die die außergerichtliche bis maximal 0,75-fachen Gebühr anzurechnen ist, wenn diese angefallen ist. Für die Teilnahme eines Gerichtstermins fällt eine 1,2-fache Gebühr nach Nr. 3104 VV RVG an. Im Falle eines Vergleiches im außergerichtlichen Verfahren fällt eine 1,5-fache Gebühr nach Nr. 1000 VV RVG ff. an. Sollte im gerichtlichen Verfahren ein Vergleich geschlossen werden, fällt eine 1,0-fache Gebühr gem. Nr. 1000 VV RVG ff. an. Für das Berufung- und Revisionsverfahren fallen jeweils eine 1,6-fache Verfahrensgebühr und bei Teilnahme an einem Gerichtstermin eine 1,2-fache Gebühr an. Im Revisionsverfahren fallen eine 1,6-fache sowie eine 1,5-fache Terminsgebühr an. Die Terminsgebühren entstehen für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen. Im Falle einer Verhandlung nach § 307 oder § 495a ZPO fällt ohne Teilnahme an einem Termin eine Terminsgebühr an. Ebenso fällt eine Terminsgebühr im Falle eines Anerkenntnisses an.

Gebührentabelle Zivilrecht
Gegenstands-wert bis € 1,0-fache Gebühr
500 45,00
1.000 80,00
1.500 115,00
2.000 150,00
3.000 201,00
4.000 252,00
5.000 303,00
6.000 354,00
7.000 405,00
8.000 456,00
9.000 507,00
10.000 558,00
13.000 604,00
16.000 650,00
19.000 696,00
22.000 742,00
25.000 788,00
30.000 863,00
35.000 938,00
40.000 1.013,00
45.000 1.088,00
50.000 1.163,00
65.000 1.248,00
80.000 1.333,00
95.000 1.418,00
110.000 1.503,00
125.000 1.588,00
140.000 1.673,00
155.000 1.758,00
170.000 1.843,00
185.000 1.928,00
200.000 2.013,00
230.000 2.133,00
260.000 2.253,00
290.000 2.373,00
320.000 2.493,00
350.000 2.613,00
380.000 2.733,00
410.000 2.853,00
440.000 2.973,00
470.000 3.093,00
500.000 3.213,00
Über 500.000 € je weitere angefangene 50.000 € erhöht sich die Gebühr um jeweils 150,00 €

Zu den vorgenannten Gebühren kommen – je nach Umfang und Anfall – Auslagen. Kopierkosten von 0,50 €/Kopie aus Behörden und Gerichtsakten für die ersten 50 Seiten. Für jede weitere Seite 0,15 €/Kopie. Für jede Farbkopie für die ersten 50 Kopien 1,00 € je Seite.  Jede weitere Seite 0,30 €/Kopie. Je überlassene Datei 1,50 €/je Datei (in einem Arbeitsvorgang max. 5,00 €). Post- und Telekommunikationsentgelte entweder in voller oder als Pauschale gem. Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20 % der Gebühren, maximal 20,00 €. Fahrtkosten vom 0,30 € je gefahrenen Kilometer im PKW. Bei Geschäftsreisen des Anwalts mit anderen Verkehrsmitteln in voller Höhe soweit diese angemessen sind. Tage- und Abwesenheitsgelder von 25,00 € (bis zu 4 Stunden) über 40,00 € bis zum 70 € über 8 Stunden. Sonstige Auslagen. Zu guter Letzt ist noch die Umsatzsteuer in voller Höhe zu begleichen.

Im Einzelfall können über eine Vergütungsvereinbarung Pauschalpreise, Stundenhonorare abgeschlossen werden.

Verhaltenskodizes und rechtliche Vorschriften für Rechtsanwälte

Die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung, das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG),die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln), die Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) sind unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ in der jeweils gültigen Form abrufbar.

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie der Mindestdauer des Vertrages

Die Rechnungen von Rechtsanwalt Philipp Marquort sind sofort fällig. Verzug tritt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ein.

Eine Beratung wird gfs. mündlich sofort erfolgen. Im Einzelfall kann dies bis zu 1 Woche dauern, je nach Umfang der Beratungsleistungen. Bei Vertretungen in Rechtsangelegenheit hängt die Dauer der Rechtsdienstleistung von Umfang des Mandats sowie Gang des Verfahrens ab. Der Rechtsanwalt kann seine Leistung von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Er ist berechtig den Vorschuss in der Höhe zu fordern, wie voraussichtlich Rechtsanwaltsgebühren entstehen. Der Rechtsanwalt hat bis zur vollständigen Begleichung seiner Honoraransprüche ein ihm gesetzlich zustehendes Zurückbehaltungsrecht an der Handakte, die auch die übergebenen Unterlagen und Original beinhaltet.

Der Vertrag ist jederzeit kündbar, nur nicht zur Unzeit.

Widerrufsrecht

Für alle Verbraucher, die den Mandatsvertrag über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Büroräume von Rechtsanwalt Marquort schließen, gilt das nachfolgende Widerrufsrecht:

Die Belehrung über das Widerrufsrecht (pdf 24 kb) ist dauerhaft gespeichert.

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, so können Sie uns das nachfolgende Widerrufschreiben schicken. Als PDF finden Sie hier das Widerrufsformular (pdf 23 kb).

Muster Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

An

Rechtsanwalt Philipp Marquort, Exerzierplatz 7, 24103 Kiel, Fax: 0431 – 979 940 25, kanzlei@marquort.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung Rechtsberatung – Vertretung (*)

 

Bestellt am

 

Name und Anschrift des/der Verbraucher(s):

 

______________________________________
______________________________________
______________________________________

 

______________________________________
______________________________________
______________________________________

 

 

…………………………………………………., den …………………………………………………….

Ort                                                                                                     Datum                     

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

(*) Unzutreffendes streichen.

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