Informationspflichten gem. 312d BGB
Informationspflichten gem. § 312d Abs. 1 BGB i. V. m Art. 246a EG-BGB
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Philipp Marquort, Exerzierplatz 7, D-24103 Kiel
Telefon: +49(0)431 – 979 940 – 20
Fax: +49(0)431 – 979 940 – 25
Mail: kanzlei@marquort.de
Philipp Marquort ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Die Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt” wurde in Deutschland verliehen. Die Berufsbezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” wurde in Deutschland durch die Rechtsanwaltskammer Schleswig verliehen.
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwalt Marquort ist bei der ERGO Versicherung, Victoria Platz 2, 40477 Düsseldorf gegen Vermögensschäden Haftpflicht versichert.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Die Schleswig Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Gottorfstr. 13, D-24837 Schleswig, www.rak-sh.de,
TEL: +49(0)4621 – 93 91 – 0 FAX: +49(0)4621 – 93 91 – 26, ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Rechtsanwalt Philipp Marquort.
Wesentliche Dienstleistungen
Erbringen von Rechtsdienstleistungen, Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten
Preis für die Dienstleistungen
Für das Erbringen von Rechtsdienstleistungen durch Rechtsanwalt Philipp Marquort fallen Rechtsanwaltsgebühren an.
Strafrecht
Mandant auf freiem Fuß | ||
---|---|---|
Gebührenrahmen | Pflichtverteidigergebühren | |
Grundgebühr, entsteht einmalig je Fall immer | 40,00 – 360,00 € | 160,00 € |
Ermittlungsverfahren | ||
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) | 40,00 – 290,00 € | 132,00 € |
Terminsgebühr für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen, StA, Polizei etc., Haftprüfungstermine etc., kann mehrmals entstehen | 40,00 – 300,00 € | 136,00 € |
Verfahren vor dem Amtsgericht | ||
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) | 40,00 – 290,00 € | 132,00 € |
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag | 70,00 – 480,00 € | 220,00 € |
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert | 110,00 € | |
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden | 220,00 € | |
Verfahren vor der Strafkammer | ||
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) | 50,00 – 320 ,00 € | 148,00 € |
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag | 80,00 – 560,00 € | 256,00 € |
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert | 128,00 € | |
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden | 256,00 € | |
Verfahren vor dem Oberlandesgericht (1. Rechtszug), Schwurgericht oder Wirtschaftsstrafkammer | ||
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) | 100,00 – 690,00 € | 316,00 € |
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag | 130,00 – 930,00 € | 424,00 € |
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert | 212,00 € | |
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden | 424,00 € | |
Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile | ||
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) | 80,00 – 560,00 € | 256,00 € |
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag | 80,00 – 560,00 € | 256,00 € |
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert | 128,00 € | |
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden | 256,00 € | |
Revision gegen amts- und landgerichtliche Urteil | ||
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) | 120,00 – 1.110,00 € | 492,00 € |
Terminsgebühr | 120,00 – 560,00 € | 272,00 € |
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert | 136,00 € | |
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden | 272,00 € | |
Strafvollstreckung | ||
Verfahrensgebühr für die Erledigung einer Maßregel, Sicherungsverwahrung, psychiatrisches KH, Entziehungsanstalt | 60,00 € – 670,00 € | 292,00 € |
Terminsgebühr | 60,00 € – 300,00 € | 144,00 € |
Verfahrensgebühr für sonstige Vollstreckungssachen | 30,00 € – 300,00 € | 132,00 € |
Terminsgebühr | 30,00 € – 300,00 € | 132,00 € |
Mandant in Haft | ||
---|---|---|
Gebührenrahmen | Pflichtverteidigergebühren | |
Grundgebühr, entsteht einmalig je Fall immer | 40,00 – 450,00 € | 192,00 € |
Ermittlungsverfahren | ||
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) | 40,00 – 450,00 € | 192,00 € |
Terminsgebühr für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen, StA, Polizei etc., Haftprüfungstermine etc., kann mehrmals entstehen | 40,00 – 375,00 € | 166,00 € |
Verfahren vor dem Amtsgericht | ||
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) | 40,00 – 362,50 € | 161,00 € |
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag | 70,00 – 600,00 € | 268,00 € |
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert | 110,00 € | |
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden | 220,00 € | |
Verfahren vor der Strafkammer | ||
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) | 50,00 – 400 ,00 € | 180,00 € |
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag | 80,00 – 700,00 € | 312,00 € |
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert | 128,00 € | |
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden | 256,00 € | |
Verfahren vor dem Oberlandesgericht (1. Rechtszug), Schwurgericht oder Wirtschaftsstrafkammer | ||
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) | 100,00 – 862,50 € | 385,00 € |
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag | 130,00 – 1162,50 € | 517,00 € |
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert | 212,00 € | |
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden | 424,00 € | |
Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile | ||
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) | 80,00 – 700,00 € | 312,00 € |
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag | 80,00 – 700,00 € | 312,00 € |
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert | 128,00 € | |
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden | 256,00 € | |
Revision gegen amts- und landgerichtliche Urteil | ||
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig) | 120,00 – 1387,50 € | 603,00 € |
Terminsgebühr | 120,00 – 700,00 € | 328,00 € |
Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert | 136,00 € | |
Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden | 272,00 € | |
Strafvollstreckung | ||
Verfahrensgebühr für die Erledigung einer Maßregel, Sicherungsverwahrung, psychiatrisches KH, Entziehungsanstalt | 60,00 € – 837,50 € | 359,00 € |
Terminsgebühr | 60,00 € – 375,00 € | 174,00 € |
Verfahrensgebühr für sonstige Vollstreckungssachen | 30,00 € – 375,00 € | 162,00 € |
Terminsgebühr | 30,00 € – 375,00 € | 162,00 € |
Zivilrecht
Im Zivilrecht richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem jeweiligen Streitwert. Für Vertretungen im außergerichtlichen Bereich fallen Gebühren nach Nr. 2300 VV RVG ff. an, welche nach dem Streitwert eine von 0,5 – 2,5-fachen Geschäftsgebühr betragen, wobei eigentlich immer von einer 1,3-fachen Gebühr (Regelgebühr) auszugehen ist. Im Gerichtlichen Bereich fallen als Verfahrensgebühr eine 1,3-fache Geschäftsgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG, auf die die außergerichtliche bis maximal 0,75-fachen Gebühr anzurechnen ist, wenn diese angefallen ist. Für die Teilnahme eines Gerichtstermins fällt eine 1,2-fache Gebühr nach Nr. 3104 VV RVG an. Im Falle eines Vergleiches im außergerichtlichen Verfahren fällt eine 1,5-fache Gebühr nach Nr. 1000 VV RVG ff. an. Sollte im gerichtlichen Verfahren ein Vergleich geschlossen werden, fällt eine 1,0-fache Gebühr gem. Nr. 1000 VV RVG ff. an. Für das Berufung- und Revisionsverfahren fallen jeweils eine 1,6-fache Verfahrensgebühr und bei Teilnahme an einem Gerichtstermin eine 1,2-fache Gebühr an. Im Revisionsverfahren fallen eine 1,6-fache sowie eine 1,5-fache Terminsgebühr an. Die Terminsgebühren entstehen für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen. Im Falle einer Verhandlung nach § 307 oder § 495a ZPO fällt ohne Teilnahme an einem Termin eine Terminsgebühr an. Ebenso fällt eine Terminsgebühr im Falle eines Anerkenntnisses an.
Gegenstands-wert bis € | 1,0-fache Gebühr |
---|---|
500 | 45,00 |
1.000 | 80,00 |
1.500 | 115,00 |
2.000 | 150,00 |
3.000 | 201,00 |
4.000 | 252,00 |
5.000 | 303,00 |
6.000 | 354,00 |
7.000 | 405,00 |
8.000 | 456,00 |
9.000 | 507,00 |
10.000 | 558,00 |
13.000 | 604,00 |
16.000 | 650,00 |
19.000 | 696,00 |
22.000 | 742,00 |
25.000 | 788,00 |
30.000 | 863,00 |
35.000 | 938,00 |
40.000 | 1.013,00 |
45.000 | 1.088,00 |
50.000 | 1.163,00 |
65.000 | 1.248,00 |
80.000 | 1.333,00 |
95.000 | 1.418,00 |
110.000 | 1.503,00 |
125.000 | 1.588,00 |
140.000 | 1.673,00 |
155.000 | 1.758,00 |
170.000 | 1.843,00 |
185.000 | 1.928,00 |
200.000 | 2.013,00 |
230.000 | 2.133,00 |
260.000 | 2.253,00 |
290.000 | 2.373,00 |
320.000 | 2.493,00 |
350.000 | 2.613,00 |
380.000 | 2.733,00 |
410.000 | 2.853,00 |
440.000 | 2.973,00 |
470.000 | 3.093,00 |
500.000 | 3.213,00 |
Über 500.000 € je weitere angefangene 50.000 € erhöht sich die Gebühr um jeweils 150,00 € |
Zu den vorgenannten Gebühren kommen – je nach Umfang und Anfall – Auslagen. Kopierkosten von 0,50 €/Kopie aus Behörden und Gerichtsakten für die ersten 50 Seiten. Für jede weitere Seite 0,15 €/Kopie. Für jede Farbkopie für die ersten 50 Kopien 1,00 € je Seite. Jede weitere Seite 0,30 €/Kopie. Je überlassene Datei 1,50 €/je Datei (in einem Arbeitsvorgang max. 5,00 €). Post- und Telekommunikationsentgelte entweder in voller oder als Pauschale gem. Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20 % der Gebühren, maximal 20,00 €. Fahrtkosten vom 0,30 € je gefahrenen Kilometer im PKW. Bei Geschäftsreisen des Anwalts mit anderen Verkehrsmitteln in voller Höhe soweit diese angemessen sind. Tage- und Abwesenheitsgelder von 25,00 € (bis zu 4 Stunden) über 40,00 € bis zum 70 € über 8 Stunden. Sonstige Auslagen. Zu guter Letzt ist noch die Umsatzsteuer in voller Höhe zu begleichen.
Im Einzelfall können über eine Vergütungsvereinbarung Pauschalpreise, Stundenhonorare abgeschlossen werden.
Verhaltenskodizes und rechtliche Vorschriften für Rechtsanwälte
Die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung, das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG),die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln), die Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) sind unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ in der jeweils gültigen Form abrufbar.
Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie der Mindestdauer des Vertrages
Die Rechnungen von Rechtsanwalt Philipp Marquort sind sofort fällig. Verzug tritt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ein.
Eine Beratung wird gfs. mündlich sofort erfolgen. Im Einzelfall kann dies bis zu 1 Woche dauern, je nach Umfang der Beratungsleistungen. Bei Vertretungen in Rechtsangelegenheit hängt die Dauer der Rechtsdienstleistung von Umfang des Mandats sowie Gang des Verfahrens ab. Der Rechtsanwalt kann seine Leistung von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Er ist berechtig den Vorschuss in der Höhe zu fordern, wie voraussichtlich Rechtsanwaltsgebühren entstehen. Der Rechtsanwalt hat bis zur vollständigen Begleichung seiner Honoraransprüche ein ihm gesetzlich zustehendes Zurückbehaltungsrecht an der Handakte, die auch die übergebenen Unterlagen und Original beinhaltet.
Der Vertrag ist jederzeit kündbar, nur nicht zur Unzeit.
Widerrufsrecht
Für alle Verbraucher, die den Mandatsvertrag über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Büroräume von Rechtsanwalt Marquort schließen, gilt das nachfolgende Widerrufsrecht:
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Widerrufsformular
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Muster Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An Rechtsanwalt Philipp Marquort, Exerzierplatz 7, 24103 Kiel, Fax: 0431 – 979 940 25, kanzlei@marquort.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung Rechtsberatung – Vertretung (*) Bestellt am Name und Anschrift des/der Verbraucher(s):
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