Philipp Marquort

Die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 BtMG ist ein Verbrechen mit Mindeststrafe von zwei Jahren. Der Beitrag erklärt den Einfuhrbegriff, die Grenzwerte der nicht geringen Menge sowie zentrale Verteidigungsansätze.
Wer einen Unfall wirklich nicht bemerkt hat, macht sich nicht automatisch wegen Fahrerflucht strafbar – § 142 StGB setzt Vorsatz voraus. Der Beitrag erklärt, wie Ermittlungsbehörden den Vorsatz prüfen und welche Verteidigungsstrategien bestehen.
Die strafrechtliche Verjährung einer Vergewaltigung und die medizinische Nachweisbarkeit von Spuren folgen unterschiedlichen Fristen. Der Beitrag erklärt beide Zeitfenster, die vertrauliche Spurensicherung und weitere Beweismittel – kompetent begleitet durch anwaltliche Beratung.