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Kosten des Anwaltsinkassos

Anwaltsinkasso ist günstiger als Sie denken

Die Kosten eines Anwaltsinkassos trägt grundsätzlich der Schuldner, wenn dieser sich in Verzug befindet.

Bevor ich ihren Schuldner auffordere, prüfe ich die mir zum Einzug übergebene Forderung. Sie übergeben mir dafür Ihre vorliegenden Unterlagen beginnend vom Auftrag, der Dokumententation über Ihre Leistung, Ihre Rechnung und der Mahnungen. Sollte ich zum Ergebnis kommen, dass der Erfolg fraglich ist, so weise ich Sie darauf hin und versuche so, Ihre Kosten gering zu halten.

Sollte ich nach meiner Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass es erfolgversprechend ist, die Forderung durchzusetzen, empfehle ich Ihnen zunächst die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderung mittels eines so gennanten außergerichtlichen Aufforderungsschreibens.

Im Rahmen unseres Aufforderungsschreibens an den Schuldner geben wir diesen gleich die Kosten unserer Tätigkeit auf. Diese kommen auf den zu zahlenden Betrag von Hauptforderung, Mahnkosten und Zinsen hinzu. Die vom Schuldner zu zahlende Summe erhöht sich mithin. Bei uns eingehende Gelder werden gem. §§ 366, 367 BGB verrechnet. Im Mandantsinnenverhältnis werden zunächst die bei uns entstanden Kosten, dann die hier entstandenen Rechtsanwaltsgebühren ausgeglichen. Restbeträge werden ins Fremdgeld gebucht, die dann an Sie ausgezahlt werden. Sollten Sie bereits einen Vorschuss bei uns gezahlt haben, würden die Vorschusszahlungen mit den Zahlungen des Schuldners verrechnet werden, und Sie würden entsprechend mehr Geld gezahlt bekommen.

Sollte wider erwarten der Schuldner nicht zahlen können, weil etwa der Schuldner zahlungsunfähig ist, rechnen wir mit Ihnen unsere Gebühren ab. Nur in diesem Fall zahlen Sie die Kosten unserer Beauftragung. Ein etwaiges Kostenrisiko können Sie durch Einholen einer Bonitätsauskunft vorher einschätzen.

Foto von Michael Longmire auf unsplash.com

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