Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung in Kiel
Wurden Sie mit Alkohol, Drogen oder Medikamenten am Steuer erwischt? Droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine MPU? Trunkenheit am Steuer ist einer der häufigsten Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht – und einer der folgenreichsten.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung in Kiel verteidige ich Sie mit einem klaren Ziel: Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis, Vermeidung einer MPU und mildestmögliche Strafe. Ich kenne die Kieler Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Arbeitsweise der Polizei genau. Diese regionale Expertise ist entscheidend: Ich weiß, wie die Richter am Amtsgericht Kiel urteilen, welche Promillegrenzen kritisch sind und welche Argumente bei der Staatsanwaltschaft verfangen. Ich prüfe die Beweismittel (Blutprobe, Atemalkoholtest) auf Messfehler und Verfahrensfehler, suche nach Beweisverwertungsverboten und verhandle mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung gegen Geldauflage.
Bei frühzeitiger Beauftragung kann ich oft eine Verkürzung der Sperrfrist oder sogar den vollständigen Erhalt Ihres Führerscheins erreichen.
Sie wurden mit 0,5-1,09 Promille (Ordnungswidrigkeit) oder ab 1,1 Promille (Straftat) am Steuer erwischt? Die Folgen sind gravierend: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug für 6 Monate bis 5 Jahre und oft die Anordnung einer MPU. Ich prüfe die Beweismittel (Blutprobe, Atemalkoholtest) auf Messfehler, kontrolliere die Einhaltung der Verfahrensvorschriften und suche nach Beweisverwertungsverboten. War die Blutentnahme rechtmäßig? Wurde der Atemalkoholtest korrekt durchgeführt und geeicht? Gab es Rückrechnungsfehler? In vielen Fällen kann ich durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen Geldauflage erreichen oder zumindest eine Verkürzung der Sperrfrist erwirken.
Cannabis, Kokain, Amphetamine oder andere Drogen am Steuer führen zu drastischen Konsequenzen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug und MPU-Anordnung. Besonders bei Cannabis ist die Rechtslage komplex: Bereits geringe THC-Werte können zu einem Verfahren führen. Ich prüfe die Blutprobe auf Messfehler, die Einhaltung der Entnahmevorschriften und die Höhe des Wirkstoffgehalts. War die Fahruntüchtigkeit tatsächlich gegeben? Wurden die Grenzwerte korrekt berechnet? Durch strategische Verteidigung arbeite ich auf eine Einstellung oder milde Strafe hin.
Auch verschreibungspflichtige Medikamente können zur Fahruntüchtigkeit führen. Viele Mandanten wissen nicht, dass bestimmte Medikamente (z.B. Schmerzmittel, Beruhigungsmittel, Psychopharmaka) das Fahren verbieten. Ich prüfe, ob Sie über die fahrbeeinträchtigende Wirkung aufgeklärt wurden, ob die Dosierung korrekt war und ob tatsächlich Fahruntüchtigkeit vorlag. Oft kann ich nachweisen, dass kein Vorsatz vorlag oder die Beeinträchtigung minimal war.
Die Blutprobe ist das zentrale Beweismittel bei Trunkenheitsfahrten. Ich prüfe akribisch: War die Blutentnahme rechtmäßig? Wurde sie von einem Arzt durchgeführt? Wurde die Probe korrekt gelagert und analysiert? Gab es Rückrechnungsfehler (z.B. bei der Berechnung des Alkoholwerts zum Fahrzeitpunkt)? Wurden die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften eingehalten? Selbst kleine Verfahrensfehler können zu Beweisverwertungsverboten führen – und damit zur Einstellung des Verfahrens.
Der Atemalkoholtest ist oft der erste Schritt bei einer Verkehrskontrolle. Doch auch hier gibt es Fehlerquellen: War das Gerät geeicht? Wurde der Test korrekt durchgeführt? Gab es eine Wartezeit vor dem Test (um Mundrestalkohol auszuschließen)? Wurden zwei Messungen durchgeführt? Ich prüfe alle diese Punkte und suche nach Ansatzpunkten für Ihre Verteidigung.
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) wird bei Trunkenheitsfahrten fast immer angeordnet. Das bedeutet: sofortiger Verlust des Führerscheins – oft eine existenzielle Bedrohung, besonders wenn Sie beruflich auf Ihr Auto angewiesen sind. Ich widerspreche dieser Maßnahme und kämpfe für die schnellstmögliche Rückgabe Ihres Führerscheins. In Fällen mit niedrigen Promillewerten (z.B. 0,5-0,8 Promille) oder bei Ersttätern habe ich bereits Aufhebungen der vorläufigen Entziehung erreicht.
Mein strategischer Ansatz liegt auf Verfahrensbeendigung vor Anklageerhebung. Ich verhandle mit der Staatsanwaltschaft Kiel über eine Einstellung nach § 153a StPO (gegen Geldauflage). Durch eine professionelle Schutzschrift argumentiere ich, warum eine Einstellung im öffentlichen Interesse liegt – z.B. bei geringen Promillewerten, Ersttätern oder besonders gelagerten Einzelfällen. Je früher Sie mich beauftragen, desto höher sind die Erfolgschancen.
Bei Führerscheinentzug wird eine Sperrfrist verhängt (meist 6 Monate bis 5 Jahre), während der Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen können. Ich kämpfe für eine Verkürzung dieser Sperrfrist oder – in Ausnahmefällen – für den vollständigen Verzicht auf eine Sperrfrist. Durch mildernde Argumente (z.B. berufliche Angewiesenheit, Ersttäter, soziale Folgen) kann ich oft eine deutliche Reduzierung erreichen.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird oft bei Alkohol- oder Drogendelikten angeordnet, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Die MPU-Durchfallquote liegt bei über 30% – und eine nicht bestandene MPU bedeutet: kein Führerschein. Ich berate Sie zu den Voraussetzungen einer MPU-Anordnung und versuche, die Anordnung zu verhindern. Falls eine MPU unvermeidbar ist, berate ich Sie zur Vorbereitung und zu Ihren Erfolgschancen. In manchen Fällen kann durch Abstinenznachweis und Therapie die MPU-Anordnung abgewendet werden.
Nach Ihrer Mandatierung beantrage ich sofort Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Erst nach gründlicher Analyse der Ermittlungsakte kann ich eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Ich prüfe: Wie hoch war der Promillewert? Gab es Messfehler? Wie war die Fahrweise? Gab es Unfälle oder Gefährdungen? Aus dieser Analyse entwickle ich die optimale Verteidigung für Sie.
Durch eine professionelle Schutzschrift – eine schriftliche Stellungnahme für Sie – kann ich oft eine Anklageerhebung verhindern. Ich argumentiere gegenüber der Staatsanwaltschaft, warum der Promillewert möglicherweise fehlerhaft war, warum keine Fahruntüchtigkeit vorlag oder warum eine Einstellung im öffentlichen Interesse liegt. Mein Ziel: eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden und das Verfahren im Vorfeld zur Einstellung bringen.
Falls es doch zu einer Anklageerhebung kommt, verteidige ich Sie in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Kiel. Ich befrage die Polizeibeamten, hinterfrage die Messwerte kritisch, hole gegebenenfalls Sachverständige hinzu und halte ein überzeugendes Plädoyer. Durch meine langjährige Erfahrung vor den Kieler Gerichten weiß ich, welche Argumente überzeugen und wie ich Ihre Chancen maximiere.
Falls das Urteil ungünstig ausfällt, lege ich Berufung oder Revision ein. In der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Kiel wird der Fall vollständig neu verhandelt – eine Chance für eine mildere Strafe oder sogar einen Freispruch. In mehreren Fällen konnte ich bereits in der zweiten Instanz deutlich bessere Ergebnisse erzielen.
In komplexen Fällen arbeite ich mit Verkehrsmedizinern und toxikologischen Sachverständigen zusammen. Diese Experten prüfen die Blutproben, analysieren die Abbaukurven und erstellen Gegengutachten zu den behördlichen Gutachten. Oft können sie nachweisen, dass der Promillewert zum Fahrzeitpunkt niedriger war als angenommen – oder dass die Messung fehlerhaft war.
Im Erstgespräch schildern Sie mir die Situation: Wie hoch war der Promillewert? Wann war die Fahrt? Gab es einen Unfall? Ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und den nächsten Schritten. Wir klären, ob eine Verfahrenseinstellung realistisch ist und wie wir Ihren Führerschein schützen können.
Nach der Akteneinsicht analysiere ich die Beweismittel: Blutprobe, Atemalkoholtest, Polizeiberichte, Zeugenaussagen. Ich prüfe Messfehler, Verfahrensfehler und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Gemeinsam besprechen wir, ob wir auf Einstellung, Freispruch oder milde Strafe hinarbeiten – und wie wir eine MPU vermeiden können.
Ich verhandle mit der Staatsanwaltschaft Kiel über eine Verfahrenseinstellung oder einen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung. Falls nötig, verteidige ich Sie in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Kiel. Mein Ziel: Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis, Vermeidung einer MPU und mildestmögliche Strafe.
Seit 2004 bin ich als Rechtsanwalt und seit 2007 als Fachanwalt für Strafrecht in Kiel tätig und verteidige Mandanten beim Vorwurf Trunkenheit am Steuer. Mit über 22 Jahren Erfahrung kenne ich die Kieler Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die lokalen Besonderheiten genau. Diese regionale Expertise ist entscheidend: Ich weiß, wie die Richter am Amtsgericht Kiel Trunkenheitsfahrten bewerten, welche Promillegrenzen kritisch sind und welche Argumente bei der Staatsanwaltschaft verfangen. Ich kenne die Rechtsprechung des Amtsgerichts Kiel zu Sperrfristen und MPU-Anordnungen und weiß, welche mildernden Umstände anerkannt werden.
Meine Kanzlei liegt zentral in Kiel und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto gut erreichbar. Parkplätze finden Sie in der Nähe. Für Mandanten aus Rendsburg, Eckernförde, Plön oder anderen Orten in Schleswig-Holstein biete ich auch Videokonferenzen an. Durch meine Vernetzung mit Verkehrsmedizinern, toxikologischen Sachverständigen und anderen Experten in Kiel kann ich auch komplexe Fälle optimal verteidigen. Mein Büro ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten steht Ihnen ein 24/7-Notfallcallcenter zur Verfügung.
Im Verkehrsstrafrecht ist lokale Expertise Gold wert. Die Kieler Staatsanwaltschaft und die Richter am Amtsgericht Kiel haben spezifische Bewertungsmaßstäbe: Welche Promillewerte führen zu welchen Strafen? Wie werden Ersttäter behandelt? Wann wird eine MPU angeordnet? Ich kenne die Rechtsprechung der Kieler Gerichte zu Trunkenheitsfahrten und weiß, welche Argumente überzeugen. Zudem habe ich Kontakte zu Verkehrsmedizinern und toxikologischen Sachverständigen in Kiel, die bei Bedarf Gutachten zur Fahruntüchtigkeit oder Gegengutachten zu behördlichen Blutproben erstellen. Diese regionalen Netzwerke und meine langjährige Erfahrung vor den Kieler Gerichten verschaffen Ihnen einen entscheidenden Vorteil.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Ausgangssituation: Ein Mandant wurde mit 0,8 Promille am Steuer gestoppt. Es war seine erste Trunkenheitsfahrt, und er war beruflich dringend auf seinen Führerschein angewiesen. Ihm drohten Geldstrafe, Fahrverbot und möglicherweise eine MPU-Anordnung.
Herausforderung: Der Promillewert lag deutlich über der Grenze von 0,5 Promille, aber noch unter 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit). Es musste eine Einstellung oder zumindest eine milde Strafe ohne MPU erreicht werden.
Lösungsweg: Ich prüfte die Blutprobe auf Messfehler und die Durchführung der Blutentnahme. Zudem argumentierte ich mit der beruflichen Angewiesenheit des Mandanten auf seinen Führerschein und mit der Tatsache, dass es sich um einen Ersttäter handelte. Ich verhandelte mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung gegen Geldauflage.
Resultat: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1.200 Euro ein. Der Mandant behielt seinen Führerschein, erhielt keine Vorstrafe und musste keine MPU machen.
Ausgangssituation: Eine Mandantin wurde mit 1,7 Promille am Steuer erwischt. Die Staatsanwaltschaft wollte nicht nur eine Geldstrafe und einen Führerscheinentzug verhängen, sondern auch die Anordnung einer MPU beantragen.
Herausforderung: Bei 1,7 Promille wird immer eine MPU angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen. Es musste verhindert werden, dass die Mandantin eine teure und zeitaufwendige MPU machen musste.
Lösungsweg: Ich argumentierte, dass die Mandantin Ersttäterin war und bereit war, einen Abstinenznachweis über 6 Monate zu erbringen. Zudem nahm sie freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teil. Ich verhandelte mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht über einen Verzicht auf die MPU-Anordnung.
Resultat: Das Gericht verzichtete auf die MPU-Anordnung und verhängte eine Geldstrafe sowie eine Sperrfrist von 10 Monaten (statt der üblichen 12-18 Monate). Die Mandantin erhielt ihren Führerschein nach 10 Monaten zurück – ohne MPU.
Ausgangssituation: Ein Mandant wurde bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Ein Drogentest fiel positiv auf THC aus. Die Blutprobe ergab einen THC-Wert von 3,6 ng/ml – knapp über dem Grenzwert von 3,5 ng/ml. Ihm drohten Geldstrafe, Führerscheinentzug und MPU.
Herausforderung: Der THC-Wert lag nur knapp über dem Grenzwert. Es musste nachgewiesen werden, dass der Messwert fehlerhaft war oder dass keine Fahruntüchtigkeit vorlag.
Lösungsweg: Ich beauftragte einen toxikologischen Sachverständigen, der die Blutprobe neu analysierte. Dieser konnte nachweisen, dass die Messunsicherheit bei THC-Messungen bei ± 0,5 ng/ml liegt – und damit der tatsächliche Wert auch unter 3,5 ng/ml liegen konnte. Zudem argumentierte ich, dass keine Ausfallerscheinungen bei der Fahrt festgestellt wurden.
Resultat: Das Gericht sprach den Mandanten frei. Die Messunsicherheit wurde anerkannt, und es konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Grenzwert überschritten war.
Bei 0,5-1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat. Die Folgen: Bußgeld von 500-1.500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1-3 Monate Fahrverbot. Bei Ersttätern oft 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot. Durch Verhandlungen kann ich manchmal eine Reduzierung erreichen oder das Fahrverbot in eine Geldauflage umwandeln.
Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat (absolute Fahruntüchtigkeit) vor. Die Folgen: Geldstrafe (mindestens 30 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, Führerscheinentzug mit Sperrfrist von 6 Monaten bis 5 Jahren und oft die Anordnung einer MPU. Bei Ersttätern meist Geldstrafe und 6-12 Monate Sperrfrist. Ich kämpfe für eine milde Strafe und Verkürzung der Sperrfrist.
Eine MPU wird oft bei Alkohol- oder Drogenfahrten angeordnet, besonders bei Promillewerten ab 1,6 oder bei Wiederholungstätern. Die MPU kostet 500-750 Euro und hat eine Durchfallquote von über 30%. Ich versuche, die Anordnung zu verhindern durch Abstinenznachweis, verkehrspsychologische Beratung oder mildernde Argumente. Falls eine MPU unvermeidbar ist, berate ich Sie zur Vorbereitung.
In vielen Fällen nein – bei Trunkenheitsfahrten wird fast immer die Fahrerlaubnis entzogen. Aber: Ich kann die Sperrfrist verkürzen, eine MPU verhindern und in Ausnahmefällen (z.B. bei niedrigen Promillewerten oder besonderen Härtefällen) auch die vorläufige Entziehung aufheben. Je früher Sie mich beauftragen, desto besser die Chancen.
Die Verweigerung einer angeordneten Blutprobe ist nicht strafbar, kann aber schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und wird in der Regel zwangsweise durchgesetzt. Ich rate dringend davon ab, die Blutprobe zu verweigern. Stattdessen sollten Sie schweigen und mich sofort kontaktieren.
Das hängt von der Sperrfrist ab, die das Gericht verhängt. Üblich sind 6-18 Monate bei Ersttätern, länger bei Wiederholungstätern. Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen – oft mit MPU. Ich kämpfe für eine Verkürzung der Sperrfrist und Vermeidung der MPU.
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Falls nicht, bespreche ich mit Ihnen eine transparente und faire Honorarvereinbarung. Die Kosten einer Verteidigung sind oft geringer als die Folgen eines Führerscheinentzugs oder einer MPU.
Nein! Auf gar keinen Fall!
Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie es. Kontaktieren Sie mich vor der Vernehmung. Erst nach Akteneinsicht kann ich beurteilen, ob eine Aussage sinnvoll ist. Voreilige Aussagen bei der Polizei können Ihre Verteidigung erheblich erschweren. Sagen Sie bei der Polizei, dass Sie sich mit Ihrem Anwalt besprechen möchten.
Ja. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) ist eine Eilmaßnahme, gegen die ich Widerspruch einlegen kann. Je schneller ich tätig werde, desto höher sind die Chancen auf eine Aufhebung oder schnelle Rückgabe Ihres Führerscheins. Kontaktieren Sie mich sofort.
Ein Fahrverbot (bei 0,5-1,09 Promille) dauert 1-6 Monate und wird im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verhängt. Danach bekommen Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Ein Führerscheinentzug (ab 1,1 Promille) bedeutet, dass Ihre Fahrerlaubnis entzogen wird und Sie nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen müssen – oft mit MPU.