Frühzeitige Verteidigung verhindert Anklage

Anwalt Ermittlungs­verfahren Kiel

Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung in Kiel

Regionale Expertise

Haben Sie eine Vorladung erhalten? Wurde Ihre Wohnung durchsucht oder wurden Sie als Beschuldigter vernommen? Das Ermittlungsverfahren ist die wichtigste Phase eines Strafverfahrens – hier wird entschieden, ob Anklage erhoben wird oder nicht.

Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung verteidige ich Mandanten im Ermittlungsverfahren – in Kiel und bundesweit. Mein Ziel: Verfahrenseinstellung vor Anklageerhebung – ohne Hauptverhandlung, ohne öffentliches Verfahren, ohne Strafe. Ich kenne die Staatsanwaltschaft Kiel, die Arbeitsweise der Polizei und die Rechtsprechung der Kieler Gerichte genau. Diese regionale Expertise ist entscheidend: Ich weiß, wie die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren bewertet, welche Argumente für eine Einstellung sprechen und welche Verfahrensfehler häufig vorkommen.

Durch frühzeitige Beauftragung, schnelle Akteneinsicht und professionelle Schutzschriften erreiche ich in vielen Fällen eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts) oder § 153a StPO (gegen Geldauflage). Je früher Sie mich beauftragen, desto höher sind die Erfolgschancen. Mein Büro ist 24/7 erreichbar – wenn die Polizei vor der Tür steht, bin ich für Sie da.

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Sofortberatung bei Vorladung oder Durchsuchung

Eine Vorladung oder Durchsuchung ist oft der erste Kontakt mit den Ermittlungsbehörden. Die ersten 24 Stunden sind entscheidend. Mein Büro ist 24/7 über ein Callcenter erreichbar. Wenn Sie eine Vorladung erhalten oder die Polizei vor Ihrer Tür steht, kontaktieren Sie mich sofort. Ich berate Sie zu Ihrem Aussageverhalten, zu Ihren Rechten und zu den nächsten Schritten. Oft kann ich bereits am Telefon erste Hilfe bieten.

Sie müssen nicht allein zur Vernehmung gehen. Ich begleite Sie zu Terminen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft, berate Sie zu Ihrem Aussageverhalten und achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Durch meine Anwesenheit wird oft eine faire Vernehmung sichergestellt – und voreilige Aussagen werden vermieden.

Oft ist es jedoch besser, gar nicht zur Polizei zu gehen, sondern Akteneinsicht zu beantragen und dann alles Weitere schriftlich über mein Büro zu klären.

Die wichtigste Frage im Ermittlungsverfahren: Soll ich aussagen oder schweigen? Diese Entscheidung kann über Freiheit oder Freiheitsstrafe entscheiden. Ich berate Sie nach Akteneinsicht fundiert: Wann ist Schweigen die beste Strategie? Wann ist eine Aussage sinnvoll? In den meisten Fällen rate ich zum Schweigen – denn voreilige Aussagen können die Verteidigung erheblich erschweren.

Nach Ihrer Mandatierung beantrage ich sofort Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Kiel. Die Ermittlungsakte enthält alle Beweise: Zeugenaussagen, Gutachten, Durchsuchungsprotokolle, Observationsprotokolle, digitale Spuren. Erst nach Einsichtnahme kann ich Ihre Chancen realistisch einschätzen und eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln.

Ich analysiere die Ermittlungsakten akribisch: Welche Beweise liegen vor? Wie glaubwürdig sind die Zeugenaussagen? Gibt es Widersprüche? Wurden Verfahrensvorschriften eingehalten? Welche Schwachstellen hat die Beweislage? Aus dieser Analyse entwickle ich die optimale Verteidigungsstrategie für Sie.

Ermittlungsverfahren sind fehleranfällig. Ich prüfe systematisch: War die Durchsuchung rechtmäßig? Lag ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor? Wurde die Beschlagnahme rechtmäßig durchgeführt? War die Telefonüberwachung rechtmäßig angeordnet? Wurden Ihre Rechte bei der Vernehmung gewahrt? Selbst kleine Verfahrensfehler können zu Beweisverwertungsverboten führen – und damit zur Einstellung.

Eine Schutzschrift ist eine schriftliche Stellungnahme für Sie im Ermittlungsverfahren. Durch eine professionelle Schutzschrift kann ich oft eine Anklageerhebung verhindern. Ich argumentiere, warum die Beweislage dünn ist, warum Beweisverwertungsverbote vorliegen oder warum eine Einstellung im öffentlichen Interesse liegt. Eine gute Schutzschrift kann den Unterschied zwischen Einstellung und Anklage ausmachen.

Ich kommuniziere strategisch mit der Staatsanwaltschaft Kiel: Durch Telefonate, schriftliche Stellungnahmen und persönliche Gespräche arbeite ich auf eine Verfahrenseinstellung hin. Oft kann ich die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine Anklage nicht erfolgversprechend ist.

Mein strategischer Ansatz liegt auf Verfahrensbeendigung vor Anklageerhebung. Ich verhandle mit der Staatsanwaltschaft Kiel über eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts – keine Strafe, keine Auflagen), § 153 StPO (bei geringem öffentlichen Interesse – keine Strafe, keine Auflagen) oder § 153a StPO (gegen Geldauflage – keine Hauptverhandlung, keine Vorstrafe). Je früher Sie mich beauftragen, desto höher sind die Erfolgschancen.

Bei Steuerhinterziehung kann eine Selbstanzeige (§ 371 AO) zur Straffreiheit führen. Voraussetzungen: Die Tat wurde noch nicht entdeckt, es liegt kein besonders schwerer Fall vor, Sie zahlen die Steuern nach. Ich berate Sie, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist, erstelle diese professionell und handle die Nachzahlung mit dem Finanzamt aus.

Falls Durchsuchung, Beschlagnahme oder Telefonüberwachung rechtswidrig waren, lege ich Widerspruch oder Beschwerde ein. Dadurch können Beweisverwertungsverbote erreicht werden – was oft zur Einstellung führt.

Falls Sie im Ermittlungsverfahren festgenommen werden, nehme ich am Haftrichtertermin teil und widerspreche dem Haftbefehl. In vielen Fällen konnte ich bereits Haftbefehle verhindern oder schnelle Haftentlassungen erreichen.

Bei Bedarf arbeite ich bereits im Ermittlungsverfahren mit Sachverständigen zusammen: Rechtsmediziner, Unfallrekonstrukteure, Steuerberater, digitale Forensiker. Diese Experten können Gegengutachten erstellen, die die Beweislage der Staatsanwaltschaft schwächen.

Bei Einstellung nach § 153a StPO müssen Sie Auflagen erfüllen (z.B. Geldauflage, gemeinnützige Arbeit, Therapie). Ich verhandle über die Höhe der Auflagen und achte darauf, dass diese zumutbar sind. Vorteil: keine Vorstrafe, keine Hauptverhandlung.

Falls die Staatsanwaltschaft Anklage erheben will, kommt es zum Zwischenverfahren. Hier prüft das Gericht, ob die Anklage zugelassen wird. Ich widerspreche der Anklagezulassung und argumentiere, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht. In mehreren Fällen konnte ich bereits im Zwischenverfahren eine Einstellung erreichen.

Bei Vorladungen oder Durchsuchungen zählt jede Minute. Mein Büro ist über ein spezielles Callcenter rund um die Uhr erreichbar – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Oft kann ich Ihnen bereits am Telefon erste Hilfe bieten.

Ich verteidige Mandanten bundesweit im Ermittlungsverfahren. Für Beratungsgespräche biete ich Videokonferenzen und Telefonate an. Für wichtige Termine reise ich selbstverständlich an.

Unser Prozess In Kiel

Erstberatung

Im Erstgespräch schildern Sie mir die Situation: Vorladung, Durchsuchung, Vorwurf? Ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung und berate Sie zum Aussageverhalten. Bei akuten Fällen (Vorladung in den nächsten Tagen) handle ich sofort.

Lösungsentwicklung

Nach der Akteneinsicht analysiere ich die Beweismittel, prüfe Verfahrensfehler und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Ich erstelle eine professionelle Schutzschrift und verhandle mit der Staatsanwaltschaft Kiel über eine Einstellung.

Umsetzung

Ich kommuniziere strategisch mit der Staatsanwaltschaft, reiche Stellungnahmen ein und verhandle über eine Verfahrenseinstellung. Mein Ziel: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 153a StPO – ohne Anklage, ohne Hauptverhandlung.

Unsere Kanzlei in Kiel

Seit 2004 bin ich als Rechtsanwalt und seit 2007 als Fachanwalt für Strafrecht in Kiel tätig und verteidige Mandanten im Ermittlungsverfahren. Mit über 22 Jahren Erfahrung kenne ich die Staatsanwaltschaft Kiel, die Polizei und die Rechtsprechung der Kieler Gerichte genau. Diese regionale Expertise ist entscheidend: Ich weiß, wie die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren bewertet, welche Argumente für eine Einstellung sprechen und welche Staatsanwälte welche Bewertungsmaßstäbe haben. Durch frühzeitige Beauftragung und strategische Verteidigung erreiche ich in vielen Fällen eine Verfahrenseinstellung – meine Mandanten kommen nie vor Gericht, haben keine Vorstrafe und können ihr Leben unbeschwert fortsetzen.

Meine Kanzlei liegt zentral in Kiel und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto gut erreichbar. Für Mandanten aus ganz Deutschland biete ich Videokonferenzen an. Mein Büro ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten steht Ihnen ein 24/7-Notfallcallcenter zur Verfügung.

Lokale Erfolgsfaktoren

Im Ermittlungsverfahren ist lokale Expertise entscheidend. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat spezifische Bewertungsmaßstäbe: Welche Fälle werden eingestellt? Welche Fälle werden angeklagt? Welche Argumente überzeugen? Ich kenne die Praxis der Kieler Staatsanwaltschaft und weiß, welche Strategien erfolgversprechend sind. Diese regionalen Kenntnisse verschaffen Ihnen einen entscheidenden Vorteil.

Unser Team

Rechtsanwalt Philipp Marquort

Rechtsanwältin Ronja Schulzke

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

Mitgliedschaften

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Erfolgsgeschichten

Einstellung nach Durchsuchung

Ausgangssituation: Eine Mandantin wurde während einer Durchsuchung ihrer Wohnung wegen Betäubungsmittelbesitzes mit 55 Gramm Marihuana und einer Feinwaage erwischt. Völlig überfordert machte sie zunächst Aussagen zur Sache.

Herausforderung: Es musste eine Verfahrenseinstellung erreicht werden, obwohl bereits Aussagen gemacht worden waren. Zudem drohte Untersuchungshaft.

Lösungsweg: Ich nahm sofort Kontakt zur Mandantin auf und beantragte Akteneinsicht. Nach Analyse der protokollierten Aussagen entwickelte ich eine Verteidigungsstrategie, die den Eigenkonsum in den Vordergrund stellte. Ich argumentierte, dass kein Handel vorlag.

Resultat: Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 800 Euro nach § 153a StPO eingestellt. Keine Eintragung ins Führungszeugnis, keine U-Haft, keine Vorstrafe.

Ausgangssituation: Eine Privatperson hatte eine Durchsuchung bekommen, Vorwurf Steuerhinterziehung über ein Nummernkonto in Liechtenstein. Die Steuerfahndung vermutete nicht erklärte Einkünfte im sechsstelligen Bereich.

Herausforderung: Die Beweislage schien zunächst erdrückend: Kontoauszüge aus Liechtenstein, Bankunterlagen, Zeugenaussagen. Es musste eine Verfahrenseinstellung erreicht werden.

Lösungsweg: Durch konsequente Aktenarbeit in Kombination mit gezieltem Schweigen des Mandanten konnte ich nachweisen, dass die Einkünfte größtenteils bereits versteuert waren. Ich fertigte eine Schutzschrift an und verhandelte mit der Staatsanwaltschaft.

Resultat: Das Verfahren wurde im Ermittlungsstadium eingestellt. Keine Anklage, keine Hauptverhandlung, keine Strafe. Der Mandant musste lediglich geringe Nachzahlungen leisten.

Ausgangssituation: Einem Mandanten wurde die Vergewaltigung vorgeworfen. Es gab keine DNA-Beweise, nur die Aussage der vermeintlichen Geschädigten.

Herausforderung: Es musste nachgewiesen werden, dass die Beziehung einvernehmlich war und dass die Vorwürfe unbegründet waren.

Lösungsweg: Ich analysierte eine Vielzahl von Chatnachrichten zwischen dem Mandanten und der vermeintlichen Geschädigten. Diese Nachrichten zeigten deutlich, dass die Beziehung einvernehmlich war.

Resultat: Aufgrund der Chatnachrichten konnte ich nachweisen, dass der Vorwurf unbegründet war. Das Ermittlungsverfahren wurde nach wenigen Wochen eingestellt. Der Mandant hat keine Vorstrafe.

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Ein Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, ob eine Straftat vorliegt und wer der Täter ist. Ziel: Entscheidung, ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. Diese Phase ist entscheidend – hier kann ich oft eine Verfahrenseinstellung erreichen.

Sofort – am besten vor der ersten Vernehmung. Je früher Sie mich beauftragen, desto höher sind die Erfolgschancen auf eine Verfahrenseinstellung. Voreilige Aussagen bei der Polizei können die Verteidigung erheblich erschweren. Kontaktieren Sie mich bei Vorladung, Durchsuchung oder wenn Sie erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird.

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei einfachen Fällen oft wenige Wochen bis Monate. Bei komplexen Fällen (z.B. Wirtschaftsstrafrecht, organisierte Kriminalität) können Monate bis Jahre vergehen. Mein Ziel ist immer eine schnelle Verfahrenserledigung – durch strategische Verteidigung und Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft.

In den meisten Fällen nein. Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie es. Kontaktieren Sie mich vor der Vernehmung. Erst nach Akteneinsicht kann ich beurteilen, ob eine Aussage sinnvoll ist. Voreilige Aussagen bei der Polizei können Ihre Verteidigung erheblich erschweren. Mein Rat: Schweigen und sofort Anwalt kontaktieren.

Bei einer Vorladung werden Sie zur Vernehmung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeladen. Sie sind verpflichtet, zu erscheinen, aber nicht verpflichtet, auszusagen. Kontaktieren Sie mich vor dem Termin – ich berate Sie zum Aussageverhalten und begleite Sie zur Vernehmung.

Bei einer Durchsuchung darf die Polizei Ihre Räume durchsuchen und Beweismittel sicherstellen. Sie müssen keine Fragen beantworten. Rufen Sie mich sofort an (24/7 erreichbar). Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und berate Sie zu den nächsten Schritten.

Ja, das ist mein Hauptziel. Durch frühzeitige Beauftragung, strategische Schutzschriften und Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft erreiche ich in vielen Fällen eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels Tatverdacht), § 153 StPO (geringes öffentliches Interesse) oder § 153a StPO (gegen Geldauflage). Je früher Sie mich beauftragen, desto höher die Erfolgschancen.

§ 170 Abs. 2 StPO: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts – keine Strafe, keine Auflagen, keine Vorstrafe. § 153 StPO: Einstellung bei geringem öffentlichen Interesse – keine Strafe, keine Auflagen, keine Vorstrafe. § 153a StPO: Einstellung gegen Auflagen (z.B. Geldauflage) – keine Hauptverhandlung, keine Vorstrafe im Führungszeugnis. Ich verhandle über die bestmögliche Einstellung für Sie.

Die Kosten hängen vom Umfang ab. Bei einfachen Fällen oft 1.000-3.000 Euro, bei komplexen Fällen 5.000-10.000 Euro. Ich bespreche mit Ihnen eine transparente Honorarvereinbarung. Die Kosten einer Verteidigung sind oft deutlich geringer als die Folgen einer Verurteilung.

Nach einer Einstellung ist das Verfahren beendet. Bei § 170 Abs. 2 oder § 153 StPO: keine Vorstrafe, keine Auflagen. Bei § 153a StPO: Sie müssen die Auflagen erfüllen (z.B. Geldauflage zahlen), dann ist das Verfahren ebenfalls beendet – ohne Vorstrafe im Führungszeugnis. Sie können Ihr Leben unbeschwert fortsetzen.