Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung in Kiel
Befinden Sie sich in Untersuchungshaft? Wurde ein Haftbefehl gegen Sie erlassen? Untersuchungshaft ist die härteste Maßnahme im Strafverfahren – Sie verlieren Ihre Freiheit, bevor Sie verurteilt sind. U-Haft kann Monate oder Jahre dauern und hat dramatische Folgen: Verlust des Arbeitsplatzes, Belastung der Familie, soziale Isolation. Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung und Erfahrung in über 100 U-Haft-Verfahren kämpfe ich für Ihre schnellstmögliche Haftentlassung – in Kiel und bundesweit. Ich kenne die Haftrichter am Amtsgericht und Landgericht Kiel, die Rechtsprechung zu Untersuchungshaft und die Justizvollzugsanstalt Kiel genau. Diese regionale Expertise ist entscheidend: Ich weiß, welche Argumente bei den Kieler Haftrichtern verfangen und wie ich Ihre Chancen auf Haftverschonung oder Haftentlassung maximiere. Ich widerspreche dem Haftbefehl, stelle regelmäßig Haftprüfungsanträge (alle 3 Monate möglich, in dringenden Fällen früher) und beantrage Haftverschonung gegen Auflagen. In vielen Fällen konnte ich bereits Haftentlassungen erreichen – teilweise nach wenigen Wochen U-Haft, selbst bei schweren Vorwürfen. Ich besuche Sie regelmäßig in der JVA Kiel oder anderen Justizvollzugsanstalten und halte Sie über den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden. Sie sind nicht allein – ich bin für Sie da.
Nach einer Festnahme werden Sie innerhalb von 24 Stunden dem Haftrichter vorgeführt. Dieser entscheidet, ob Untersuchungshaft angeordnet wird. Ich nehme an diesem Termin teil und widerspreche dem Haftbefehl. Ich argumentiere, dass die Voraussetzungen für U-Haft nicht vorliegen oder durch Auflagen ausgeräumt werden können. Dieser Termin ist entscheidend – hier kann ich oft eine Haftverschonung erreichen.
Falls bereits Untersuchungshaft angeordnet wurde, stelle ich regelmäßig Haftprüfungsanträge. Rechtlich können Sie alle 3 Monate eine Haftprüfung beantragen. In dringenden Fällen (z.B. neue Beweise, Wegfall von Haftgründen) auch früher. Ich argumentiere, dass die Haftgründe weggefallen sind, dass die Beweislage sich geändert hat oder dass die U-Haft unverhältnismäßig geworden ist. In mehreren Fällen konnte ich Haftentlassungen erreichen – teilweise nach wenigen Wochen U-Haft.
Ich beantrage Haftverschonung gegen Auflagen: Meldeauflagen (regelmäßige Meldung bei der Polizei), Sicherheitsleistung (Kaution), Aufenthaltsauflagen (Wohnsitz nicht verlassen), Abgabe des Reisepasses, elektronische Fußfessel. Oft kann ich durch solche Auflagen eine Haftentlassung erreichen – Sie können in Freiheit auf Ihr Verfahren warten.
Die vier Haftgründe sind: Flucht (Sie fliehen), Fluchtgefahr (Sie könnten fliehen), Verdunkelungsgefahr (Sie könnten Beweise vernichten oder Zeugen beeinflussen), Wiederholungsgefahr (Sie könnten weitere Straftaten begehen). Ich argumentiere strategisch, dass diese Gründe nicht vorliegen oder durch Auflagen ausgeräumt werden können: Keine Fluchtgefahr: fester Wohnsitz, Familie, Arbeit, keine Auslandskonten, Abgabe des Reisepasses. Keine Verdunkelungsgefahr: Beweise sind gesichert, Zeugen wurden gehört, Ermittlungen abgeschlossen. Keine Wiederholungsgefahr: Ersttäter, einmalige Tat, keine Vorstrafen.
Ich besuche Sie regelmäßig in der JVA Kiel, JVA Neumünster oder anderen Justizvollzugsanstalten. Bei diesen Besuchen besprechen wir die Verteidigungsstrategie, den Stand der Ermittlungen, Haftprüfungsanträge und die nächsten Schritte. Diese Besuche sind unangekündigt möglich – als Ihr Verteidiger habe ich jederzeit Zugang zu Ihnen. Sie sind nicht allein – ich bin für Sie da.
Nach Ihrer Mandatierung beantrage ich sofort Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Ich analysiere die Beweislage: Wie stark ist der Tatverdacht? Welche Beweise liegen vor? Gibt es Schwachstellen? Hat sich die Beweislage geändert (z.B. neue Gutachten, entlastende Zeugen)? Aus dieser Analyse entwickle ich die Argumentation für Haftprüfungsanträge.
Ich prüfe, ob der Haftbefehl rechtmäßig ist: Liegt dringender Tatverdacht vor? Liegt ein Haftgrund vor? Ist die U-Haft verhältnismäßig? Wurden die formellen Vorschriften eingehalten? Falls der Haftbefehl rechtswidrig ist, kann dies zur sofortigen Haftentlassung führen.
Untersuchungshaft muss verhältnismäßig sein. Je länger die U-Haft dauert, desto höher die Anforderungen an die Rechtfertigung. Ich argumentiere, dass die U-Haft unverhältnismäßig geworden ist – besonders wenn Sie bereits Monate in Haft sind, wenn die zu erwartende Strafe gering ist oder wenn gesundheitliche Probleme vorliegen.
Falls ein Haftprüfungsantrag abgelehnt wird, lege ich Beschwerde beim Landgericht Kiel (oder Oberlandesgericht) ein. In der Beschwerdeinstanz wird die Entscheidung überprüft – oft mit Erfolg. In mehreren Fällen konnte ich durch Beschwerde eine Haftentlassung erreichen.
Untersuchungshaft ist auch für Angehörige eine Belastung. Ich halte Ihre Familie auf dem Laufenden: Ich informiere über den Stand des Verfahrens, die Erfolgschancen auf Haftentlassung und die nächsten Schritte. Angehörige können mich jederzeit kontaktieren – ich stehe auch ihnen zur Seite.
Während der U-Haft läuft das Ermittlungsverfahren weiter. Ich verteidige Sie in dieser Phase: Ich beantrage Akteneinsicht, erstelle Schutzschriften, verhandle mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung oder milde Anklage. Mein Ziel: Einstellung des Verfahrens oder schnelle Anklageerhebung – damit die U-Haft endet.
Falls Anklage erhoben wird, bereite ich Sie auf die Hauptverhandlung vor. Bei meinen Besuchen in der JVA besprechen wir die Verteidigungsstrategie, bereiten Ihre Einlassung vor (falls sinnvoll) und klären den Ablauf der Hauptverhandlung. Sie gehen gut vorbereitet in die Verhandlung.
Während der U-Haft können Hafterleichterungen beantragt werden: Lockerungen (z.B. Ausgang, Besuch von Angehörigen), Verlegung in eine andere JVA (näher am Wohnort), bessere Unterbringung. Ich setze mich für menschenwürdige Haftbedingungen ein.
Untersuchungshaft ist psychisch belastend: Isolation, Ungewissheit, Verlust der Freiheit. Ich bin nicht nur Ihr Verteidiger, sondern auch Ihr Ansprechpartner in dieser schweren Zeit. Bei meinen Besuchen höre ich zu, motiviere und unterstütze Sie. Sie sind nicht allein.
Bei Bedarf arbeite ich mit Sachverständigen zusammen: Psychiater (z.B. bei psychischen Belastungen, Haftunfähigkeit), Ärzte (bei gesundheitlichen Problemen), Gutachter (zur Schwächung der Beweislage). Diese Experten können Argumente für eine Haftentlassung liefern.
Mein oberstes Ziel: schnellstmögliche Haftentlassung. Jede Woche in Freiheit statt U-Haft ist ein Gewinn für Sie. Ich stelle regelmäßig Haftprüfungsanträge, verhandle mit der Staatsanwaltschaft und kämpfe für Ihre Freiheit.
Ich verteidige Mandanten bundesweit in U-Haft-Fällen. Falls Sie außerhalb von Kiel in U-Haft sind, besuche ich Sie in der jeweiligen JVA – egal wo in Deutschland. Für Haftprüfungstermine bin ich persönlich da.
Falls Sie in U-Haft sind, besuche ich Sie in der JVA Kiel oder koordiniere einen Besuch. Wir besprechen die Situation, die Erfolgsaussichten auf Haftentlassung und die nächsten Schritte.
Nach Akteneinsicht analysiere ich die Beweislage, prüfe die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls und entwickle die Argumentation für Haftprüfungsanträge. Ich koordiniere mit Ihren Angehörigen und bereite Haftverschonungsanträge vor.
Ich stelle Haftprüfungsanträge, verhandle mit der Staatsanwaltschaft und argumentiere vor dem Haftrichter. Mein Ziel: schnellstmögliche Haftentlassung – Sie sollen in Freiheit auf Ihr Verfahren warten.
Seit 2004 bin ich als Rechtsanwalt und seit 2007 als Fachanwalt für Strafrecht in Kiel tätig und verteidige Mandanten in Untersuchungshaft. Mit über 22 Jahren Erfahrung in über 100 U-Haft-Verfahren kenne ich die Haftrichter am Amtsgericht und Landgericht Kiel, die Rechtsprechung zu Untersuchungshaft und die JVA Kiel genau. Diese regionale Expertise ist entscheidend: Ich weiß, welche Argumente bei den Kieler Haftrichtern verfangen und wie ich Ihre Chancen auf Haftentlassung maximiere. Ich habe bereits zahlreiche Haftentlassungen erreicht – teilweise nach wenigen Wochen U-Haft, selbst bei schweren Vorwürfen wie Tötungsdelikten oder Betäubungsmittelhandel. Ich besuche Sie regelmäßig in der JVA Kiel und halte Sie über den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden. Ihre Angehörigen können mich jederzeit kontaktieren – ich stehe auch ihnen zur Seite. Mein Büro ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten steht ein Notfallcallcenter zur Verfügung.
Bei Untersuchungshaft ist lokale Expertise entscheidend. Die Haftrichter am Amtsgericht und Landgericht Kiel haben spezifische Bewertungsmaßstäbe: Bei welchen Delikten wird U-Haft verlängert? Welche Argumente überzeugen für Haftentlassung? Welche Auflagen werden akzeptiert? Ich kenne die Rechtsprechung der Kieler Haftrichter und weiß, welche Strategien erfolgversprechend sind. Diese regionalen Kenntnisse verschaffen Ihnen einen entscheidenden Vorteil.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Ausgangssituation: Ein Mandant wurde wegen Betäubungsmittelhandels (5 kg Kokain) festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Ihm drohte eine langjährige Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft ging von dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr aus.
Herausforderung: Es musste eine schnelle Haftentlassung erreicht werden, obwohl schwere Vorwürfe im Raum standen.
Lösungsweg: Nach minutiöser Analyse der Ermittlungsakte konnte ich Ungereimtheiten und Beweislücken herausarbeiten. Ich stellte einen Haftprüfungsantrag und argumentierte, dass kein hinreichender Tatverdacht mehr bestand und dass keine Fluchtgefahr vorlag.
Resultat: Nach 4 Wochen U-Haft erfolgte die Verschonung mangels hinreichenden Tatverdachts. Der Mandant kam frei und wurde später freigesprochen.
Ausgangssituation: Ein Mandant saß wegen eines Verkehrsdelikts (Tod einer Person durch PKW) in Untersuchungshaft. Das Verfahren lief bereits seit Monaten, die Hauptverhandlung näherte sich dem Ende.
Herausforderung: Es musste eine Haftentlassung vor Urteilsverkündung erreicht werden.
Lösungsweg: Ich argumentierte, dass die Haftgründe weggefallen waren, da die Hauptverhandlung fast abgeschlossen war und keine Fluchtgefahr mehr bestand. Zudem argumentierte ich mit der zu erwartenden milden Strafe (fahrlässige Tötung statt Mord).
Resultat: Der Mandant wurde zwei Tage vor Urteilsverkündung aus der U-Haft entlassen. Er erhielt eine Bewährungsstrafe und konnte in Freiheit sein Leben fortsetzen.
Ausgangssituation: Ein Mandant wurde wegen Wirtschaftsstraftat (Untreue) in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft ging von Fluchtgefahr aus (Vermögen im Ausland).
Herausforderung: Es musste eine Haftentlassung trotz Fluchtgefahr erreicht werden.
Lösungsweg: Ich beantragte Haftverschonung gegen Sicherheitsleistung (Kaution von 50.000 Euro). Zudem argumentierte ich mit festen sozialen Bindungen (Familie, Unternehmen) und der Abgabe des Reisepasses.
Resultat: Die Haftverschonung wurde genehmigt. Nach Hinterlegung der Sicherheitsleistung kam der Mandant frei und konnte sich in Freiheit verteidigen.
Untersuchungshaft (U-Haft) ist die Inhaftierung vor Verurteilung. Sie wird angeordnet, wenn dringender Tatverdacht und ein Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr) vorliegen. U-Haft kann Monate oder Jahre dauern. Ich kämpfe für schnellstmögliche Haftentlassung.
U-Haft wird angeordnet, wenn dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt: Fluchtgefahr (könnten fliehen), Verdunkelungsgefahr (könnten Beweise vernichten), Wiederholungsgefahr (könnten weitere Straftaten begehen). Ich widerspreche dem Haftbefehl und argumentiere, dass diese Gründe nicht vorliegen.
Ja. Ich widerspreche dem Haftbefehl, stelle Haftprüfungsanträge (alle 3 Monate möglich) und beantrage Haftverschonung gegen Auflagen. In vielen Fällen konnte ich Haftentlassungen erreichen.
Rechtlich ist U-Haft auf 6 Monate beschränkt und kann immer wieder um 3 Monate verlängert werden – aber oft werden Verlängerungen genehmigt. U-Haft kann Monate oder Jahre dauern. Ich stelle regelmäßig Haftprüfungsanträge für schnelle Entlassung.
Mit einem Haftprüfungsantrag kann die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der U-Haft überprüft werden. Sie können alle 3 Monate einen Antrag stellen, in dringenden Fällen auch früher. Ich stelle diese Anträge regelmäßig und argumentiere für Ihre Haftentlassung.
Haftverschonung bedeutet: Haftentlassung gegen Auflagen (z.B. Meldeauflagen, Kaution, Abgabe des Reisepasses). Ich beantrage Haftverschonung und verhandle über zumutbare Auflagen. Oft erreiche ich so eine Haftentlassung – Sie können in Freiheit auf Ihr Verfahren warten.
Angehörige dürfen Sie besuchen, aber mit Einschränkungen (Genehmigung erforderlich, begrenzte Besuchszeiten). Ihr Verteidiger (ich) kann Sie jederzeit besuchen – ohne Genehmigung, ohne zeitliche Beschränkung. Ich besuche Sie regelmäßig.
Ja, Untersuchungshaft wird voll auf die Strafe angerechnet. Wenn Sie z.B. 6 Monate in U-Haft waren und zu 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden, müssen Sie nur noch 6 Monate absitzen. Bei Freispruch erhalten Sie eine Entschädigung für die U-Haft.
Die Kosten hängen vom Umfang ab. Bei U-Haft und Hauptverhandlung oft 10.000-30.000 Euro oder mehr. Bei geringem Einkommen wird oft ein Pflichtverteidiger bestellt (Kosten trägt die Staatskasse). Bei Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten.
In der JVA können Sie arbeiten (z.B. in der Gefängniswerkstatt) – aber zu sehr niedrigem Lohn (ca. 1-3 Euro/Stunde). Oft ist Arbeit aber psychisch wichtig, um die Zeit zu überbrücken. Ich berate Sie zu den Möglichkeiten.