Erfahrung, die zählt
Seit 2004 verteidige ich als Fachanwalt für Strafrecht Mandanten in Kiel, Schleswig-Holstein und bundesweit. Nach meinem Studium und Referendariat habe ich mich selbständig gemacht – mit einem klaren Ziel: die Rechte meiner Mandanten im Strafverfahren bestmöglich zu schützen.
Was mit einer kleinen Kanzlei begann, ist heute eine etablierte Strafverteidigungskanzlei mit über 22 Jahren Erfahrung und mehreren tausend erfolgreich geführten Verfahren. Mein Angebot umfasst das gesamte Spektrum des Strafrechts – von Verkehrsdelikten über Betäubungsmittelstrafrecht bis hin zu Kapitalverbrechen.
Besondere Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsstrafrecht und Sexualstrafrecht, wo Diskretion und strategische Verteidigung besonders wichtig sind.
Meine Kernphilosophie ist einfach: Ich. Verteidige. Sie. – vorurteilsfrei, kompromisslos und mit überbordender Einsatzbereitschaft für jeden einzelnen Mandanten. Ich sehe Sie als Mensch, nicht nur als Fall. Ihre Freiheit und Ihre Zukunft stehen für mich an erster Stelle.
Unsere Werte und Prinzipien
Vorurteilsfreie Verteidigung
Jeder Mensch hat das Recht auf eine faire Verteidigung – unabhängig vom Vorwurf. Ob Wirtschaftsstrafrecht, Sexualdelikte oder Betäubungsmittelvorwürfe: Ich verteidige Sie ohne Vorurteile und sehe Sie als Mensch, nicht nur als Fall. Diese Haltung ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine starke Verteidigung.
Überbordender Einsatz
Ich setze mich hartnäckig und zielstrebig für Ihre Rechte ein. Das bedeutet: akribische Aktenarbeit, intensive Vorbereitung und die konsequente Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten. Mein Ziel ist immer das bestmögliche Ergebnis für Sie – sei es eine Verfahrenseinstellung, ein Freispruch oder eine mildere Strafe.
Diskretion und Vertraulichkeit
Besonders in sensiblen Bereichen wie dem Sexualstrafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht ist absolute Vertraulichkeit entscheidend. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Angelegenheit mit höchster Diskretion behandelt wird. Ihre Privatsphäre und Ihr Ruf sind bei mir geschützt.
Unser Team
für Ihre Verteidigung
Rechtsanwalt Philipp Marquort
Fachanwalt für Strafrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung verteidige ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – von Verkehrsdelikten bis zu Kapitalverbrechen. Meine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht. Durch meine Arbeit als Prokurist einer Softwarefirma während des Studiums bringe ich auch wirtschaftsrechtliche Kompetenz mit. Ich bilde mich ständig fort in Bereichen wie Rechtsmedizin, DNA-Forensik und digitale Beweismittel – für eine moderne und effektive Verteidigung.
Rechtsanwältin Ronja Schulzke
Als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Marquort verteidige ich Mandanten im Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, bei Körperverletzungsdelikten und Sexualdelikten. Zusätzlich vertrete ich Verletzte im Strafverfahren. Mein Studium absolvierte ich an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, mein Referendariat im Landgerichtsbezirk Lübeck mit strafrechtlich ausgerichteten Stationen bei der Staatsanwaltschaft, der Kriminalpolizei und bei Strafverteidigern. Mit meiner Befähigung zum Richteramt und der Wahlfachprüfung im Strafrecht bringe ich fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrung mit.
Häufig gestellte Fragen
Wie läuft die erste Beratung ab?
Im Erstgespräch verschaffe ich mir einen kurzen Überblick über Ihren Fall. Oft beschränkt sich das Erstgespräch auf die aktuelle prozessuale Situation. Eine umfangreiche Schilderung ist nicht notwendig. Sie schildern mir die Situation, ich stelle gezielte Fragen und gebe Ihnen eine erste Einschätzung. Wir besprechen die nächsten Schritte und klären organisatorische Fragen wie Kosten und Ablauf. Im Verkehrsstrafrecht werden die Kosten oft über eine Rechtsschutzversicherung übernommen. Das Gespräch findet in meiner Kanzlei, per Telefon oder Videokonferenz statt – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin mitbringen?
Bringen Sie alle relevanten Dokumente mit: Vorladungen, Anklageschriften, Strafbefehle, Durchsuchungsbeschlüsse oder sonstige behördliche Schreiben. Falls Sie bereits Unterlagen von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben, sind diese hilfreich. Notieren Sie sich auch wichtige Daten und Ereignisse. Sollten Sie spontan zu mir kommen (z.B. nach einer Festnahme), ist das kein Problem – wir klären alles Schritt für Schritt.
Wie schnell erhalte ich einen Termin?
In Notfällen (bei Festnahme oder Durchsuchung) melde ich mich sofort und koordiniere die nächsten Schritte. Mein Büro ist 24/7 erreichbar. Für reguläre Beratungstermine vereinbaren Sie einfach einen Termin mit meinem Büromitarbeiter – ich bemühe mich um zeitnahe Termine, damit Sie schnell Rechtsklarheit erhalten.
Kann ich Sie auch außerhalb der Bürozeiten erreichen?
Ja. Mein Büro ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten steht Ihnen ein Notfall-Callcenter zur Verfügung, das 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar ist. In dringenden Fällen können Sie mich oft auch direkt erreichen – ich helfe Ihnen bereits am Telefon weiter.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In einigen Fällen ja. Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Strafrechtsschutz beinhaltet. Ich unterstütze Sie gerne bei der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, besprechen wir im Erstgespräch eine transparente und faire Honorarvereinbarung.