Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung in Kiel
Werden Sie als Unternehmer oder Führungskraft strafrechtlich verfolgt? Wird Ihnen Untreue, Betrug, Steuerhinterziehung oder Insolvenzverschleppung vorgeworfen? Wirtschaftsstrafverfahren bedrohen nicht nur Ihre persönliche Freiheit, sondern auch Ihre unternehmerische Zukunft, Ihren Ruf und Ihre Existenz.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung und wirtschaftsrechtlicher Kompetenz verteidige ich Unternehmer und Führungskräfte in Kiel und bundesweit. Während meines Studiums war ich als Prokurist einer Softwarefirma tätig – diese Erfahrung gibt mir ein tiefes Verständnis für unternehmerische Entscheidungen, wirtschaftliche Zusammenhänge und die Herausforderungen von Führungskräften. Ich kenne die Kieler Staatsanwaltschaft, die Wirtschafts- und Steuerfahndung und die Rechtsprechung der Kieler Gerichte genau. Diese regionale Expertise ist entscheidend: Ich weiß, wie die Staatsanwaltschaft Wirtschaftsstrafverfahren bewertet, welche Beweismittel kritisch sind und welche Argumente bei Gericht verfangen.
Mein Ziel ist immer: Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren, Freispruch in der Hauptverhandlung oder – falls nötig – mildestmögliche Strafe ohne Freiheitsentzug. Ich verteidige Sie vorurteilsfrei und mit überbordender Einsatzbereitschaft. Mein Büro ist 24/7 erreichbar – wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht, bin ich für Sie da.
Der Vorwurf der Untreue (§ 266 StGB) betrifft oft Geschäftsführer, Vorstände oder Prokuristen, die Vermögen der Gesellschaft zweckwidrig verwendet haben sollen. Die Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (bei besonders schwerem Fall bis zu 10 Jahren), Verlust der Position, Schadensersatzansprüche. Ich prüfe, ob tatsächlich ein Vermögensnachteil eingetreten ist, ob Sie Ihre Pflichten verletzt haben und ob Vorsatz vorlag. Oft kann ich nachweisen, dass Ihre Entscheidungen unternehmerisch vernünftig waren oder dass kein Vermögensschaden eingetreten ist. Durch strategische Verteidigung arbeite ich auf Einstellung oder Freispruch hin.
Der Vorwurf des Betrugs (§ 263 StGB) im wirtschaftlichen Kontext betrifft oft getäuschte Vertragspartner, Investoren oder Kunden. Die Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (bei besonders schwerem Fall bis zu 10 Jahren). Ich prüfe, ob tatsächlich Täuschung vorlag, ob ein Vermögensschaden eingetreten ist und ob Vorsatz bestand. In vielen Fällen kann ich nachweisen, dass keine Täuschung vorlag oder dass Ihre Aussagen der Wahrheit entsprachen. Durch akribische Aktenarbeit arbeite ich auf Einstellung oder milde Strafe hin.
Der Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist einer der häufigsten im Wirtschaftsstrafrecht. Die Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (bei besonders schwerem Fall bis zu 10 Jahren), Nachzahlung der Steuern, Nachzahlungszinsen (6% pro Jahr), Strafzuschlag. Ich prüfe, ob tatsächlich Steuern verkürzt wurden, ob Vorsatz vorlag oder nur Fahrlässigkeit (dann keine Strafe) und ob die Berechnung der Steuerfahndung korrekt ist. In vielen Fällen kann ich durch Selbstanzeige (§ 371 AO) eine Straffreiheit erreichen oder die Steuerschuld deutlich reduzieren. Zudem arbeite ich eng mit Steuerberatern zusammen, um die komplexen steuerrechtlichen Fragen optimal zu klären.
Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) betrifft Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von Aktiengesellschaften, die trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keinen Insolvenzantrag gestellt haben. Die Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, persönliche Haftung für Verbindlichkeiten. Ich prüfe, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorlag, wann Sie davon Kenntnis hatten und ob Sanierungschancen bestanden. In vielen Fällen kann ich nachweisen, dass die Insolvenzreife nicht eindeutig war oder dass Sanierungsmaßnahmen erfolgversprechend waren.
Der Vorwurf der Bestechung (§ 299 StGB im geschäftlichen Verkehr, §§ 333, 334 StGB bei Amtsträgern) oder Bestechlichkeit bedroht Unternehmer und Führungskräfte mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Ich prüfe, ob tatsächlich Vorteile gewährt oder angenommen wurden, ob diese pflichtwidrig waren und ob Vorsatz vorlag. In vielen Fällen kann ich nachweisen, dass die Zuwendungen sozialadäquat waren (z.B. Geschenke im üblichen Rahmen) oder dass keine Pflichtwidrigkeit vorlag.
Der Vorwurf des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) betrifft Unternehmen, die staatliche Förderungen (z.B. Corona-Hilfen, Investitionszuschüsse) zu Unrecht erhalten haben sollen. Die Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Rückzahlung der Subventionen. Ich prüfe, ob die Angaben korrekt waren, ob Sie die Voraussetzungen erfüllten und ob Vorsatz vorlag. In vielen Fällen kann ich nachweisen, dass die Angaben der Wahrheit entsprachen oder dass keine Täuschung vorlag.
Der Vorwurf der Bilanzfälschung (§ 283b StGB) betrifft Geschäftsführer oder Vorstände, die falsche Bilanzen erstellt oder Vermögensgegenstände verschleiert haben sollen. Die Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Ich prüfe, ob die Bilanzen tatsächlich falsch waren, ob Sie Kenntnis davon hatten und ob Vorsatz vorlag. Oft kann ich nachweisen, dass die Buchführung korrekt war oder dass Irrtümer vorlagen.
Der Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs betrifft Anlageberater, Fondsinitiatoren oder Unternehmer, die Investoren getäuscht haben sollen. Die Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Ich prüfe, ob tatsächlich Täuschung vorlag, ob die Anlageprospekte korrekt waren und ob Vorsatz bestand. In vielen Fällen kann ich nachweisen, dass die Angaben der Wahrheit entsprachen oder dass kein Betrug vorlag.
Der Vorwurf des Insiderhandels oder der Marktmanipulation betrifft Börsenhändler, Vorstände oder Aufsichtsräte, die Insiderinformationen genutzt oder Kurse manipuliert haben sollen. Die Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, hohe Bußgelder der BaFin. Ich prüfe, ob tatsächlich Insiderinformationen vorlagen, ob Sie diese genutzt haben und ob Vorsatz bestand. In vielen Fällen kann ich nachweisen, dass keine Insiderinformationen vorlagen oder dass kein Handel stattfand.
Die ersten 24 Stunden nach einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung oder die Wirtschaftspolizei sind entscheidend. Mein Büro ist 24/7 über ein Callcenter erreichbar. Wenn die Behörden vor Ihrer Tür stehen, rufen Sie mich sofort an. Ich berate Sie zu Ihrem Aussageverhalten (Schweigen ist Gold), nehme an der Durchsuchung teil (soweit möglich) und kämpfe gegen eine Untersuchungshaft. In vielen Fällen konnte ich bereits Haftbefehle verhindern.
Bei Vernehmungen durch die Steuerfahndung sollten Sie nicht allein erscheinen. Ich begleite Sie zu diesen Terminen, berate Sie zu Ihrem Aussageverhalten und achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Oft kann ich durch strategische Argumentation bereits in der Vernehmung die Weichen für eine milde Bewertung stellen.
Bei schweren Wirtschaftsstraftaten wird oft Untersuchungshaft angeordnet – besonders bei Fluchtgefahr (z.B. Auslandsvermögen, fehlende soziale Bindungen) oder Verdunkelungsgefahr (z.B. mögliche Manipulation von Beweismitteln). Ich nehme am Haftrichtertermin teil, widerspreche dem Haftbefehl und stelle Haftprüfungsanträge und Haftverschonungsanträge. Durch strategische Argumentation (z.B. fester Wohnsitz, soziale Bindungen, Sicherheitsleistung) konnte ich bereits mehrere Mandanten aus der U-Haft befreien.
Nach Ihrer Mandatierung beantrage ich sofort Akteneinsicht. Wirtschaftsstrafakten sind oft hunderte oder tausende Seiten lang und enthalten komplexe Wirtschaftsunterlagen: Bilanzen, Verträge, E-Mails, Gutachten, Steuerunterlagen. Ich analysiere jedes Detail und arbeite eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um die komplexen wirtschaftlichen Zusammenhänge zu klären.
In komplexen Wirtschaftsstrafverfahren arbeite ich mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Gutachtern zusammen. Diese Experten prüfen die steuerrechtlichen Vorwürfe, die Bilanzen, die Berechnungen der Steuerfahndung und erstellen Gegengutachten. Oft können sie nachweisen, dass die Vorwürfe unbegründet sind oder die Steuerschuld deutlich niedriger ist als von der Behörde berechnet.
Wirtschaftsstrafverfahren sind fehleranfällig. Ich prüfe systematisch: War die Durchsuchung rechtmäßig? Lag ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor? Wurde die Telefonüberwachung rechtmäßig angeordnet? Wurden Ihre Rechte bei der Vernehmung gewahrt? Selbst kleine Verfahrensfehler können zu Beweisverwertungsverboten führen – und damit zur Einstellung oder zum Freispruch.
Durch eine professionelle Schutzschrift kann ich oft eine Anklageerhebung verhindern. Ich argumentiere, warum die Vorwürfe unbegründet sind, warum Beweisverwertungsverbote vorliegen oder warum keine Straftat vorliegt. Bei Steuerhinterziehung kann eine Selbstanzeige (§ 371 AO) zur Straffreiheit führen – ich prüfe, ob diese noch möglich ist.
Mein strategischer Ansatz liegt auf Verfahrensbeendigung vor Anklageerhebung. Ich verhandle mit der Staatsanwaltschaft Kiel über eine Einstellung nach § 153a StPO (gegen Geldauflage) oder eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts). Je früher Sie mich beauftragen, desto höher sind die Erfolgschancen.
Falls es zu einer Anklageerhebung kommt, verteidige ich Sie in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Kiel oder – bei besonders schweren Fällen – vor der Wirtschaftsstrafkammer. Ich befrage Zeugen kritisch, hinterfrage Gutachten, hole Sachverständige hinzu und halte überzeugende Plädoyers. Mein Ziel: Freispruch oder Bewährungsstrafe statt Haftstrafe.
Falls das Urteil ungünstig ausfällt, lege ich Berufung oder Revision ein. In der Berufungsinstanz wird der Fall vollständig neu verhandelt – eine Chance für eine deutlich mildere Strafe oder sogar einen Freispruch. In einem Fall konnte ich bereits in der Berufung eine Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe umwandeln.
Ich verteidige Unternehmer und Führungskräfte bundesweit – in Kiel, in ganz Deutschland und auch bei internationalen Bezügen. Für Beratungsgespräche biete ich Videokonferenzen und Telefonate an. Für Hauptverhandlungen reise ich selbstverständlich an – egal wo in Deutschland.
Im Erstgespräch schildern Sie mir die Situation: Durchsuchung, Vorladung durch Steuerfahndung, Anklage? Welcher Vorwurf? Ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und den nächsten Schritten. Wir klären, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist und wie wir Ihre Chancen maximieren.
Nach der Akteneinsicht analysiere ich die Beweismittel: Wirtschaftsunterlagen, Bilanzen, Verträge, E-Mails, Gutachten. Ich arbeite mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, prüfe Verfahrensfehler und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Gemeinsam besprechen wir, ob wir auf Einstellung, Freispruch oder Bewährung hinarbeiten.
Ich verhandle mit der Staatsanwaltschaft Kiel über eine Verfahrenseinstellung oder eine milde Strafe. Bei U-Haft stelle ich Haftprüfungsanträge. Falls nötig, verteidige ich Sie in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Kiel. Mein Ziel: Freiheit statt Freiheitsstrafe, Erhalt Ihrer unternehmerischen Zukunft.
Seit 2004 bin ich als Rechtsanwalt und seit 2007 als Fachanwalt für Strafrecht in Kiel tätig und verteidige Unternehmer und Führungskräfte im Wirtschaftsstrafrecht. Mit über 22 Jahren Erfahrung und meiner wirtschaftsrechtlichen Kompetenz aus der Zeit als Prokurist kenne ich die wirtschaftlichen Zusammenhänge, die unternehmerischen Herausforderungen und die Rechtsprechung der Kieler Gerichte genau. Diese Kombination ist entscheidend: Ich verstehe unternehmerische Entscheidungen und kann diese juristisch optimal verteidigen. Ich kenne die Staatsanwaltschaft Kiel, die Steuerfahndung und die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kiel.
Meine Kanzlei liegt zentral in Kiel und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto gut erreichbar. Für Mandanten aus ganz Deutschland biete ich Videokonferenzen an. Durch meine Vernetzung mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Gutachtern in Kiel kann ich auch hochkomplexe Wirtschaftsstrafverfahren optimal verteidigen. Mein Büro ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten steht Ihnen ein 24/7-Notfallcallcenter zur Verfügung.
Im Wirtschaftsstrafrecht ist lokale Expertise entscheidend. Die Staatsanwaltschaft Kiel und die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kiel haben spezifische Bewertungsmaßstäbe: Wie werden Untreue-Fälle bewertet? Welche Steuerhinterziehungsbeträge führen zu welchen Strafen? Wie wird unternehmerisches Handeln bewertet? Ich kenne die Rechtsprechung der Kieler Gerichte zu Wirtschaftsstraftaten und weiß, welche Argumente überzeugen. Zudem habe ich Kontakte zu Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Gutachtern in Kiel und ganz Deutschland, die bei Bedarf Gegengutachten erstellen. Diese Netzwerke und meine langjährige Erfahrung verschaffen Ihnen einen entscheidenden Vorteil.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Ausgangssituation: Eine Privatperson hatte eine Durchsuchung bekommen, Vorwurf Steuerhinterziehung. Nummernkonto in Liechtenstein. Die Steuerfahndung vermutete nicht erklärte Einkünfte im sechsstelligen Bereich.
Herausforderung: Die Beweislage schien zunächst erdrückend: Angekaufte Steuer-CD aus Liechtenstein mit Bankunterlagen. Der Steuerfahndung lagen aber nur die Daten vor, dass ein Nummernkonto bestand, mehr nicht.
Lösungsweg: Durch konsequente Aktenarbeit in Kombination mit gezieltem Schweigen des Mandanten konnte ich nachweisen, dass die Einkünfte größtenteils bereits versteuert waren. Zudem argumentierte ich, dass keine Gewinne mehr auf dem Konto erzielt wurden, die der Steuerpflicht unterlagen. Es lag also keine nachweisbare vorsätzliche Steuerhinterziehung vor.
Resultat: Das Verfahren wurde im Ermittlungsstadium eingestellt. Keine Anklage, keine Hauptverhandlung, keine Strafe.
Ausgangssituation: Einem Mandanten wurde als Unternehmer im Fall eines verdeckten Sell-and-lease-backs ein umfangreicher Betrugsvorwurf gemacht. Er kam leider erst nach Anklageerhebung zu mir. Die Staatsanwaltschaft forderte zunächst eine mehrjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung und eine Einziehung.
Herausforderung: Die Beweislage war komplex: Verträge, E-Mails, Zeugenaussagen. Es musste nachgewiesen werden, dass der Mandant nicht vorsätzlich getäuscht hatte oder dass die Vorwürfe überzogen waren.
Lösungsweg: Ich analysierte die Verträge und die wirtschaftlichen Zusammenhänge akribisch. Durch strategische Argumentation in der Hauptverhandlung konnte ich nachweisen, dass der Mandant nicht in Täuschungsabsicht gehandelt hatte, sondern dass wirtschaftliche Schwierigkeiten zur Situation geführt hatten.
Resultat: Es konnte eine Einziehung im hohen sechsstelligen Bereich abgewendet werden. Der Mandant erhielt eine Bewährungsstrafe und konnte seine Zukunft noch in Freiheit verbringen – statt einer mehrjährigen Haftstrafe.
Ausgangssituation: Ein Geschäftsführer einer GmbH importierte PKWs aus Europa. Ihm wurde Umsatzsteuerhinterziehung im 7-stelligen Bereich vorgeworfen. Zu Beginn der Hauptverhandlung wollte die Staatsanwaltschaft eine Absprache im Strafverfahren treffen. Der Mandant sollte eine 5-jährige Freiheitsstrafe für ein Geständnis erhalten und den 7-stelligen Millionenbetrag an das Finanzamt zahlen.
Herausforderung: Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mandant vorsätzlich falsche bzw. zuletzt keine Umsatzsteueranmeldungen abgegeben hatte. Es musste nachgewiesen werden, dass der Mandant nicht der Täter war oder dass kein Vorsatz vorlag.
Lösungsweg: Durch konsequentes Schweigen des Mandanten und akribische Aktenarbeit konnte ich herausarbeiten, dass die falsche Umsatzsteueranmeldung nicht durch den Mandanten, sondern durch seinen Steuerberater auf dessen falsche Beratung hin verursacht wurde. Der Steuerberater wurde im Rahmen der Verhandlung als Zeuge gehört und erklärte aus Inbrunst der Überzeugung, dass seine Versteuerung korrekt sei. Der Mandant selbst hatte sich auf die überzeugend wirkende Beratung verlassen und hatte keine Kenntnis von den falschen Angaben.
Resultat: Der Mandant wurde letztendlich nur noch wegen 4-facher Steuerhinterziehung wegen Nichtabgabe der letzten Steuererklärungen zu einer niedrigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Einziehung musste mein Mandant nicht zahlen – eine Ersparnis von mehreren Millionen Euro.
Bei Untreue (§ 266 StGB) drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (bei besonders schwerem Fall bis zu 10 Jahren). Zudem können Schadensersatzansprüche der Gesellschaft geltend gemacht werden und Sie können Ihre Position verlieren. Ich kämpfe für Einstellung, Freispruch oder Bewährungsstrafe.
Bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO) drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (bei besonders schwerem Fall bis zu 10 Jahren). Zudem müssen Sie die Steuern nachzahlen, Nachzahlungszinsen (6% pro Jahr) und oft einen Strafzuschlag. Durch eine Selbstanzeige (§ 371 AO) kann Straffreiheit erreicht werden – ich prüfe, ob diese noch möglich ist.
Eine Selbstanzeige (§ 371 AO) kann zur Straffreiheit führen, wenn sie rechtzeitig, vollständig und richtig erfolgt. Voraussetzungen: Die Tat wurde noch nicht entdeckt, es liegt kein besonders schwerer Fall vor (Hinterziehungsbetrag unter 50.000 Euro pro Jahr und Steuerart), Sie zahlen die Steuern nach. Ich berate Sie, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist, und erstelle diese professionell.
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie es. Kontaktieren Sie mich vor der Vernehmung. Erst nach Akteneinsicht kann ich beurteilen, ob eine Aussage sinnvoll ist. Voreilige Aussagen bei der Steuerfahndung können Ihre Verteidigung erheblich erschweren und eine Selbstanzeige unmöglich machen.
Bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung werden Geschäftsunterlagen, Computer, Smartphones und andere Beweismittel sichergestellt. Schweigen Sie und kontaktieren Sie mich sofort (24/7 erreichbar). Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und berate Sie zu den nächsten Schritten.
Bei schweren Wirtschaftsstraftaten (z.B. hohe Steuerhinterziehung, umfangreicher Betrug) wird oft U-Haft angeordnet, besonders bei Fluchtgefahr (z.B. Auslandsvermögen) oder Verdunkelungsgefahr (z.B. mögliche Manipulation von Beweismitteln). Ich nehme am Haftrichtertermin teil und widerspreche dem Haftbefehl. Durch strategische Argumentation konnte ich bereits mehrere Haftbefehle verhindern.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Verurteilung wegen Untreue oder anderen Wirtschaftsstraftaten kann die Gesellschaft Sie abberufen. Zudem kann ein Berufsverbot verhängt werden. Bei Einstellung oder Freispruch besteht oft keine Gefahr. Ich kämpfe für Einstellung oder Freispruch – damit Sie Ihre Position behalten können.
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Bei einfachen Fällen oft 5.000-10.000 Euro, bei komplexen Verfahren (Hauptverhandlung, U-Haft, Gutachten) 20.000-50.000 Euro oder mehr. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Falls nicht, bespreche ich mit Ihnen eine transparente Honorarvereinbarung.
Wirtschaftsstrafverfahren sind oft langwierig. Bei Einstellung im Ermittlungsverfahren oft wenige Monate bis 1 Jahr. Bei Anklageerhebung und Hauptverhandlung können 1-3 Jahre oder mehr vergehen. Bei U-Haft ist die Verfahrensdauer beschränkt, aber oft trotzdem lang. Mein Ziel ist immer eine schnelle Verfahrenserledigung.
Ja, ich verteidige Unternehmer und Führungskräfte bundesweit. Für Beratungsgespräche biete ich Videokonferenzen und Telefonate an. Für Hauptverhandlungen reise ich selbstverständlich an – egal wo in Deutschland. Durch digitale Kommunikation ist eine effektive Betreuung auch über große Entfernungen möglich.