Stehen die Beamten vor Ihrer Tür – oder war die Durchsuchung bereits heute Morgen? Befinden Sie sich in einem Moment, in dem Sie nicht wissen, was als Nächstes passiert?
Eine Hausdurchsuchung wegen Kinderpornos – genauer: wegen des Verdachts auf Besitz, Erwerb oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB – gehört zu den gravierendsten Situationen, in die ein Mensch geraten kann. Die Ermittler nehmen Ihr Smartphone, Ihren Computer, Festplatten – oft ohne dass Sie verstehen, worauf sich der Verdacht gründet.
Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt für einen Anruf.
Ich verteidige Sie vorurteilsfrei – unabhängig davon, was Ihnen vorgeworfen wird. Meine Aufgabe ist es, Ihre Rechte zu schützen, nicht Sie zu bewerten.
Erfahrung zeigt: Je früher Sie einen Strafverteidiger beauftragen, desto mehr Handlungsspielraum besteht. Im Ermittlungsverfahren lassen sich Weichen stellen, die später nicht mehr zu stellen sind. Wer zu früh spricht – oder das Falsche sagt –, schadet sich oft selbst, ohne es zu merken.
Ich sorge dafür, dass Sie ab sofort nur noch über mich kommunizieren. Das ist Ihr gutes Recht. Und es ist der erste, entscheidende Schritt.
Rufen Sie mich an. Das Büro ist rund um die Uhr erreichbar. In akuten Situationen können Sie oft direkt von mir telefonisch beraten werden. Beratung ist auch per Videokonferenz oder E-Mail möglich.
Nach Mandatierung beantrage ich sofort Akteneinsicht. Erst auf Basis der Ermittlungsakte lässt sich seriös einschätzen, wie stark die Beweislage tatsächlich ist und welche Verteidigungsansätze bestehen. Ich entwickle gemeinsam mit Ihnen eine klare, auf Ihr Verfahren zugeschnittene Strategie und erkläre Ihnen in jeder Phase, was passiert und warum.
Ich kommuniziere für Sie mit Staatsanwaltschaft und Gericht, schalte Sachverständige ein, wo nötig, und verfolge das Verteidigungsziel konsequent: Einstellung des Verfahrens oder bestmögliches Ergebnis für Sie. Bundesweit und ohne Aufwand für Sie – digital, per Telefon oder persönlich vor Ort.
Ich bin Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Marquort in Kiel ist auf Strafverteidigung ausgerichtet – von der ersten Vorladung bis zur Revision. Im Sexualstrafrecht und speziell bei Verfahren nach § 184b StGB verfüge ich über umfangreiche Erfahrung aus einer Vielzahl von Mandaten.
Ich verteidige vorurteilsfrei – und meine, was das bedeutet. Jeder Mensch verdient eine engagierte, kompetente Verteidigung, unabhängig vom Vorwurf. Mein Ziel ist nicht die Bewertung meiner Mandanten, sondern der bestmögliche Ausgang ihres Verfahrens.
Absolute Diskretion ist für mich kein Versprechen, sondern eine Selbstverständlichkeit – besonders in Verfahren, bei denen der öffentliche Ruf meiner Mandanten auf dem Spiel steht. Mein Büro ist rund um die Uhr erreichbar, damit Sie nie ohne Ansprechpartner dastehen.
Frühzeitiger Anwalt = mehr Handlungsspielraum: Im Ermittlungsverfahren lassen sich Weichen stellen, die später nicht mehr möglich sind. Wer früh handelt, hat mehr Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung.
Digitale Beweismittel brauchen technisches Wissen: § 184b-Verfahren drehen sich um Daten, Metadaten und digitale Spuren. Ich arbeite mit spezialisierten IT-Forensikern zusammen, die Gegengutachten erstellen können. Über die Jahre habe ich großes eigenes IT-Fachwissen erlernt: ich weiß wo und wie ich Fehler suchen muss.
Schweigen schützt – ich sorge dafür, dass Sie es tun: Die häufigste Fehlerquelle in Strafverfahren: Beschuldigte reden. Ich übernehme die Kommunikation und schütze Sie vor selbstschädigenden Aussagen.
Diskretion ohne Kompromisse: In Verfahren, bei denen Ruf, Familie und Beruf auf dem Spiel stehen, behandle ich jedes Mandat mit höchster Vertraulichkeit – von der ersten Anfrage bis zum Abschluss.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.