Diskret, erfahren, kompromisslos

Anwalt Sexual­strafrecht Kiel

Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung in Kiel

Regionale Expertise

Wurden Sie wegen eines Sexualdelikts vorgeladen? Wurde Ihre Wohnung durchsucht oder wurden Sie festgenommen? Vorwürfe im Sexualstrafrecht gehören zu den stigmatisierendsten und folgenreichsten überhaupt – sie können Ihr gesamtes Leben zerstören: Familie, Beruf, sozialer Ruf.

Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung verteidige ich Sie diskret, erfahren und kompromisslos – in Kiel und bundesweit. Ich kenne die Kieler Staatsanwaltschaft, die Arbeitsweise der Kriminalpolizei und die Rechtsprechung der Kieler Gerichte genau. Diese regionale Expertise ist entscheidend: Ich weiß, wie die Staatsanwaltschaft Sexualstrafverfahren bewertet, welche Beweismittel kritisch sind und welche Argumente bei Gericht verfangen.

Mein Ziel ist immer: Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsstadium, Freispruch in der Hauptverhandlung oder – falls nötig – mildeste mögliche Strafe. Ich verteidige Sie vorurteilsfrei – unabhängig vom Vorwurf. Mit absoluter Diskretion und strategischer Verteidigung stehe ich an Ihrer Seite. Durch ständige Fortbildung in Rechtsmedizin, DNA-Forensik und digitaler Beweismittel kann ich auch komplexe Sexualstrafverfahren optimal führen. Mein Büro ist 24/7 erreichbar – wenn die Polizei vor der Tür steht, bin ich für Sie da.

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Verteidigung bei Vergewaltigungsvorwürfen

Der Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) ist einer der schwersten Vorwürfe im Strafrecht. Die Folgen: Freiheitsstrafen von 2 bis 15 Jahren, soziale Ächtung, Verlust der Familie und oft lebenslange Stigmatisierung. Ich verteidige Sie mit einem klaren Ziel: Freispruch oder Einstellung. Ich prüfe die Aussagen des vermeintlichen Opfers auf Widersprüche, analysiere DNA-Beweise kritisch, prüfe digitale Spuren (z.B. Chatnachrichten) und hole bei Bedarf rechtsmedizinische Gutachten ein. In vielen Fällen kann ich nachweisen, dass die Beweislage dünn ist, dass Einvernehmlichkeit vorlag oder dass Falschbeschuldigungen im Raum stehen. Mit absoluter Diskretion und strategischer Verteidigung kämpfe ich für Ihre Freiheit.

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) hat schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen. Bei Taten ohne Körperkontakt nach § 176a StGB drohen Freiheitsstrafen ab 6 Monaten – in allen anderen Fällen liegt die Mindeststrafe bei 1 bis 2 Jahren, oft ohne Bewährung und mit langjährigen Haftstrafen. Diese Verfahren sind besonders komplex: Häufig gibt es keine DNA-Beweise, sondern allein die Aussage des Kindes. Ich prüfe die Glaubhaftigkeit dieser Aussage, analysiere die Befragungstechnik auf suggestive Fragestellungen, hole aussagepsychologische Gutachten ein und arbeite mit erfahrenen Psychiatern zusammen. In vielen Fällen kann ich nachweisen, dass die Aussage unglaubwürdig ist oder Dritte das Kind beeinflusst haben.

Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) betrifft oft einvernehmliche Beziehungen, die rechtlich problematisch sind – z.B. zwischen einem 21-Jährigen und einer 15-Jährigen. Ich prüfe, ob Einvernehmlichkeit vorlag, ob ein Abhängigkeitsverhältnis bestand und ob die Voraussetzungen des § 182 StGB erfüllt sind. In vielen Fällen kann ich eine Einstellung oder milde Strafe erreichen.

Der Besitz, die Verbreitung oder das Herstellen von Kinderpornografie (§ 184b StGB) oder Jugendpornografie (§ 184c StGB) wird extrem hart bestraft. Je nach Schwere der Tat und konkretem Tatvorwurf drohen Freiheitsstrafen ab 3 oder 6 Monaten bis hin zu 10 oder 15 Jahren – in schweren Fällen ohne Bewährung. Diese Verfahren sind oft digital: Durchsuchung von Laptop, Smartphone und Cloud-Speicher gehört zum Standard. Ich prüfe, ob die Durchsuchung rechtmäßig war, ob die digitalen Beweise verwertbar sind und ob Sie tatsächlich der Täter waren – etwa bei ungesichertem WLAN oder Schadsoftware. Zudem prüfe ich, ob das Material tatsächlich als Kinderpornografie einzustufen ist, da die Altersbestimmung oft schwierig ist. In vielen Fällen kann ich Beweisverwertungsverbote durchsetzen oder die Tatvorwürfe entkräften.

Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) umfasst ein breites Spektrum. Die Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Ich prüfe, ob die Vorwürfe nachweisbar sind, ob Zeugen vorhanden sind und ob die Darstellung des vermeintlichen Opfers glaubwürdig ist. In vielen Fällen kann ich eine Einstellung erreichen.

Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB) betreffen oft öffentliches Entblößen. Die Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr. Ich prüfe, ob die Tat nachweisbar ist, ob Zeugen die Aussagen stützen und ob psychiatrische Ursachen vorliegen. Oft kann ich eine milde Strafe oder Therapieauflage statt Haftstrafe erreichen.

Sexuelle Nötigung ist ein schwerer Vorwurf, der oft mit Vergewaltigung einhergeht. Die Folgen: Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 10 Jahren. Ich prüfe die Beweislage, analysiere Aussagen und DNA-Beweise und suche nach Widersprüchen. Mein Ziel: Freispruch oder Einstellung.

Vorwürfe im familiären Umfeld (z.B. gegen Vater, Stiefvater, Onkel) sind besonders belastend und komplex. Oft gibt es jahrzehntealte Vorwürfe, die schwer zu widerlegen sind. Ich prüfe die Glaubwürdigkeit der Aussagen, analysiere die familiäre Dynamik und hole bei Bedarf aussagepsychologische Gutachten ein. Mit höchster Diskretion verteidige ich Sie in diesen emotional aufgeladenen Verfahren.

Die ersten 24 Stunden nach einer Durchsuchung oder Festnahme sind entscheidend. Mein Büro ist 24/7 über ein Callcenter erreichbar. Wenn die Polizei vor Ihrer Tür steht, rufen Sie mich sofort an. Ich berate Sie zu Ihrem Aussageverhalten (Schweigen ist Gold), nehme an der Haftrichtervorführung teil und kämpfe gegen eine Untersuchungshaft. Mit absoluter Diskretion – niemand erfährt von Ihrem Mandantenverhältnis zu mir.

Bei schweren Sexualstrafverfahren wird oft Untersuchungshaft angeordnet – teilweise für Monate oder Jahre. Ich nehme am Haftrichtertermin teil, widerspreche dem Haftbefehl und stelle Haftprüfungsanträge und Haftverschonungsanträge. Durch strategische Argumentation (z.B. kein Fluchtrisiko, soziale Bindungen, Zweifelhaftigkeit der Beweislage) konnte ich bereits mehrere Mandanten aus der U-Haft befreien.

Nach Ihrer Mandatierung beantrage ich sofort Akteneinsicht. Sexualstrafverfahren basieren oft auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Ich analysiere die Aussagen des vermeintlichen Opfers auf Widersprüche, prüfe DNA-Beweise kritisch (wurden die Proben korrekt entnommen und analysiert?), analysiere digitale Spuren (Chatnachrichten, E-Mails, Social Media) und suche nach Beweisen für Einvernehmlichkeit oder Falschbeschuldigungen.

In komplexen Sexualstrafverfahren arbeite ich mit Rechtsmedizinern, DNA-Sachverständigen, Aussagepsychologen und Psychiatern zusammen. Diese Experten prüfen die rechtsmedizinischen Gutachten des Gerichts, erstellen Gegengutachten, analysieren die Glaubwürdigkeit von Aussagen und bewerten psychische Faktoren. Oft können sie nachweisen, dass die Beweislage schwächer ist als von der Staatsanwaltschaft dargestellt.

Sexualstrafverfahren sind fehleranfällig. Ich prüfe systematisch: War die Durchsuchung rechtmäßig? Wurden bei der Befragung des vermeintlichen Opfers suggestive Fragen gestellt? Wurden DNA-Proben korrekt entnommen? Wurden Ihre Rechte bei der Festnahme gewahrt? Selbst kleine Verfahrensfehler können zu Beweisverwertungsverboten führen – und damit zur Einstellung oder zum Freispruch.

Durch eine professionelle Schutzschrift kann ich oft eine Anklageerhebung verhindern. Ich argumentiere, warum die Beweislage dünn ist, warum Falschbeschuldigungen vorliegen könnten oder warum Einvernehmlichkeit vorlag. Besonders bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen sind die Erfolgschancen hoch, wenn ich früh eingreife.

Mein strategischer Ansatz liegt auf Verfahrensbeendigung vor Anklageerhebung. Ich verhandle mit der Staatsanwaltschaft Kiel über eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts) oder § 153a StPO (gegen Geldauflage). Je früher Sie mich beauftragen, desto höher sind die Erfolgschancen.

Falls es zu einer Anklageerhebung kommt, verteidige ich Sie in der Hauptverhandlung. Bei kleineren Sexualdelikten vor dem Amtsgericht Kiel, bei schweren Delikten vor dem Landgericht Kiel. Ich befrage das vermeintliche Opfer kritisch, hinterfrage Gutachten, hole Sachverständige hinzu und halte überzeugende Plädoyers. Durch meine langjährige Erfahrung vor den Kieler Gerichten weiß ich, welche Argumente überzeugen.

Falls das Urteil ungünstig ausfällt, lege ich Berufung oder Revision ein. In der Berufungsinstanz wird der Fall vollständig neu verhandelt – eine Chance für einen Freispruch oder deutlich mildere Strafe. In einem Fall konnte ich bereits in der Berufung einen Freispruch erreichen, nachdem der Mandant in erster Instanz verurteilt worden war.

Sexualstrafverfahren sind hochsensibel. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Gespräche und Informationen absolut vertraulich behandelt werden. Niemand außer uns weiß von Ihrem Mandantenverhältnis zu mir. Ich arbeite mit höchster Diskretion – besonders wichtig in kleinen Städten wie Kiel, wo jeder jeden kennt.

Unser Prozess In Kiel

Erstberatung

Im Erstgespräch schildern Sie mir die Situation: Vorladung, Durchsuchung, Festnahme? Welcher Vorwurf? Ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und den nächsten Schritten. Mit absoluter Diskretion – Sie sind in sicheren Händen.

Lösungsentwicklung

Nach der Akteneinsicht analysiere ich die Beweismittel: Aussagen, DNA-Beweise, digitale Spuren, Gutachten. Ich prüfe die Glaubwürdigkeit der Aussagen, suche nach Verfahrensfehlern und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Gemeinsam besprechen wir, ob wir auf Einstellung, Freispruch oder milde Strafe hinarbeiten.

Umsetzung

Ich verhandle mit der Staatsanwaltschaft Kiel über eine Verfahrenseinstellung oder bereite die Hauptverhandlung vor. Bei U-Haft stelle ich Haftprüfungsanträge. Falls nötig, verteidige ich Sie in der Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht Kiel. Mein Ziel: Freispruch oder mildestmögliche Strafe.

Unsere Kanzlei in Kiel

Seit 2004 bin ich als Rechtsanwalt und seit 2007 als Fachanwalt für Strafrecht in Kiel tätig und verteidige Mandanten in Sexualstrafverfahren. Mit über 22 Jahren Erfahrung kenne ich die Kieler Staatsanwaltschaft, die Kriminalpolizei und die Rechtsprechung der Kieler Gerichte genau. Diese regionale Expertise ist entscheidend: Ich weiß, wie die Staatsanwaltschaft Sexualstrafverfahren bewertet, welche Richter am Landgericht Kiel urteilen und welche Argumente bei Gericht verfangen. Ich habe bereits zahlreiche Sexualstrafverfahren geführt – von Vergewaltigungsvorwürfen über Kinderpornografie bis zu exhibitionistischen Handlungen.

Meine Kanzlei liegt zentral in Kiel und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto gut erreichbar. Für Mandanten aus Rendsburg, Eckernförde, Plön oder anderen Orten in Schleswig-Holstein biete ich auch Videokonferenzen an. Durch meine Vernetzung mit Rechtsmedizinern, DNA-Sachverständigen, Aussagepsychologen und Psychiatern in Kiel kann ich auch komplexe Sexualstrafverfahren optimal verteidigen. Mein Büro ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten steht Ihnen ein 24/7-Notfallcallcenter zur Verfügung.

Lokale Erfolgsfaktoren

Im Sexualstrafrecht ist lokale Expertise entscheidend. Die Kieler Staatsanwaltschaft und die Richter am Landgericht Kiel haben spezifische Bewertungsmaßstäbe: Wie werden Aussagen bewertet? Welche DNA-Beweise sind ausreichend? Wie glaubwürdig sind Gutachten? Ich kenne die Rechtsprechung der Kieler Gerichte zu Sexualstrafverfahren und weiß, welche Argumente überzeugen. Zudem habe ich Kontakte zu Rechtsmedizinern, DNA-Sachverständigen und Aussagepsychologen in Kiel, die bei Bedarf Gegengutachten erstellen. Diese regionalen Netzwerke und meine langjährige Erfahrung vor den Kieler Gerichten verschaffen Ihnen einen entscheidenden Vorteil.

Unser Team

Rechtsanwalt Philipp Marquort

Rechtsanwältin Ronja Schulzke

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

Mitgliedschaften

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Erfolgsgeschichten

Freispruch trotz Vergewaltigungsvorwurf

Ausgangssituation: Ein Mandant kam im Ermittlungsverfahren zu mir wegen des Vorwurfs, seine Ex-Frau vergewaltigt zu haben. Das Ermittlungsverfahren wurde zunächst eingestellt, dann aber wiederaufgenommen, da weitere Beweismittel vorlagen. In erster Instanz wurde der Mandant noch durch eine junge Richterin zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Herausforderung: Es gab keine DNA-Beweise, nur die Aussage der Ex-Frau. Es musste nachgewiesen werden, dass die Aussage unglaubwürdig war oder zumindest Zweifel an der Tat bestanden.

Lösungsweg: Ich legte Berufung ein und analysierte die Aussagen der Ex-Frau auf Widersprüche. Zudem holte ich ein aussagepsychologisches Gutachten ein, das Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage darlegte. In der zweiten Instanz konnte ich nachweisen, dass die Beweislage dünn war.

Resultat: In zweiter Instanz konnte ich einen Freispruch erreichen, der auch der Revision der Staatsanwaltschaft standhielt. Der Mandant ist heute ein freier Mann ohne Vorstrafe.

Ausgangssituation: Einem Mandanten wurde die Vergewaltigung einer Frau in hilfloser Lage vorgeworfen. Er wurde auf dem Fußballplatz durch Polizeibeamte verhaftet. Er sollte in Untersuchungshaft gehen.

Herausforderung: Es musste verhindert werden, dass ein Haftbefehl erlassen wird. Zudem musste nachgewiesen werden, dass kein hinreichender Tatverdacht vorlag.

Lösungsweg: Ich nahm am Vorführungstermin teil und argumentierte, dass die Beweislage dünn war. Die Aussage der vermeintlichen Geschädigten war widersprüchlich, und es gab keine DNA-Beweise, die den Vorwurf stützten.

Resultat: Der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wurde aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Später wurde das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt. Der Mandant kam nie in U-Haft und hat keine Vorstrafe.

Ausgangssituation: Einem Mandanten wurde ebenfalls der Vorwurf der Vergewaltigung gemacht. Es gab keine DNA-Beweise, nur die Aussage der vermeintlichen Geschädigten.

Herausforderung: Es musste nachgewiesen werden, dass die Beziehung einvernehmlich war und dass die Vorwürfe unbegründet waren.

Lösungsweg: Ich analysierte eine Vielzahl von Chatnachrichten zwischen dem Mandanten und der vermeintlichen Geschädigten. Diese Nachrichten zeigten deutlich, dass die Beziehung einvernehmlich war und dass es keine Anhaltspunkte für eine Vergewaltigung gab.

Resultat: Aufgrund der Chatnachrichten konnte ich nachweisen, dass der Vorwurf unbegründet war. Das Ermittlungsverfahren wurde nach wenigen Wochen eingestellt. Der Mandant hat keine Vorstrafe und konnte sein Leben unbeschwert fortsetzen.

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Absolut diskret. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Gespräche und Informationen streng vertraulich behandelt werden. Niemand außer uns weiß von Ihrem Mandantenverhältnis zu mir. Ich arbeite mit höchster Diskretion – besonders wichtig bei sensiblen Vorwürfen wie Sexualdelikten.

Schweigen Sie und kontaktieren Sie mich sofort. Aussagen bei der Polizei können Ihre Verteidigung erheblich erschweren. Erst nach Akteneinsicht kann ich beurteilen, ob eine Aussage sinnvoll ist. Sagen Sie bei der Polizei, dass Sie sich mit Ihrem Anwalt besprechen möchten. Rufen Sie mich vor der Vernehmung an.

Das hängt vom Vorwurf ab. Bei Vergewaltigung drohen 2-15 Jahre Freiheitsstrafe, bei sexuellem Missbrauch von Kindern 6 Monate bis 15 Jahre, bei Kinderpornografie 3 Monate bis 15 Jahre. Bei sexueller Belästigung oder exhibitionistischen Handlungen oft Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Ich kämpfe für Freispruch, Einstellung oder mildestmögliche Strafe.

Ja, besonders wenn die Beweislage dünn ist (z.B. Aussage-gegen-Aussage ohne weitere Beweise). Durch frühzeitige Beauftragung, strategische Schutzschriften und Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft erreiche ich in vielen Fällen eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts). Je früher Sie mich beauftragen, desto höher die Erfolgschancen.

Bei einer Durchsuchung wegen Kinderpornografie stellen die Ermittler meist Laptop, Smartphone, Tablet und andere digitale Geräte sicher. Diese werden dann forensisch ausgewertet. Schweigen Sie und kontaktieren Sie mich sofort. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und berate Sie zu den nächsten Schritten. Mein Büro ist 24/7 erreichbar. Wenn mehrere Personen im Haushalt leben, dürfen nur die Geräte der Person sichergestellt werden, die im Durchsuchungsbefehl steht. Die Handys der nicht betroffenen Personen dürfen nicht mitgenommen werden.

Bei schweren Sexualdelikten (z.B. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern) wird oft U-Haft angeordnet, besonders bei Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr. Ich nehme am Haftrichtertermin teil und widerspreche dem Haftbefehl. Durch strategische Argumentation konnte ich bereits mehrere Haftbefehle verhindern oder schnelle Haftentlassungen erreichen.

Bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen gibt es keine weiteren Beweise außer den Aussagen der Beteiligten. Ich analysiere die Aussage des vermeintlichen Opfers auf Widersprüche, prüfe die Befragungstechnik (wurden suggestive Fragen gestellt?), analysiere digitale Spuren (Chatnachrichten, E-Mails) und hole bei Bedarf aussagepsychologische Gutachten ein. In vielen Fällen kann ich Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage darlegen.

Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Bei kleineren Delikten oft 2.000-5.000 Euro, bei komplexen Verfahren (Hauptverhandlung, U-Haft, Gutachten) 10.000-30.000 Euro. Ich bespreche mit Ihnen eine transparente Honorarvereinbarung. Bei geringem Einkommen kann Pflichtverteidigung beantragt werden.

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Einstellung im Ermittlungsverfahren oft wenige Wochen bis Monate. Bei Anklageerhebung und Hauptverhandlung können mehrere Monate bis Jahre vergehen. Bei U-Haft ist die Verfahrensdauer deutlich kürzer, aber oft trotzdem lang. Mein Ziel ist immer eine schnelle Verfahrenserledigung – besonders bei sensiblen Vorwürfen.

Bei Freispruch oder Einstellung: Ja. Bei Verurteilung: Es hängt von der Strafe ab. Bei Bewährungsstrafen können Sie meist Ihr Leben relativ normal weiterführen, bei Freiheitsstrafen nicht. Zudem kann eine Vorstrafe wegen Sexualdelikts zu beruflichen und sozialen Folgen führen. Deshalb kämpfe ich für Freispruch oder Einstellung – damit Sie Ihr Leben unbeschwert weiterführen können.