Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung in Kiel
Wurden Sie festgenommen oder verhaftet? Steht die Polizei vor Ihrer Tür? Eine Festnahme ist ein existenzieller Einschnitt – innerhalb von Minuten verlieren Sie Ihre Freiheit und werden in Gewahrsam genommen. Die ersten 24 Stunden nach einer Festnahme sind entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung stehe ich Ihnen in dieser Ausnahmesituation zur Seite – in Kiel und bundesweit. Mein Büro ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche über ein spezielles Callcenter erreichbar. Wenn Sie festgenommen wurden, kontaktieren Sie mich sofort – oder lassen Sie Angehörige mich kontaktieren. Ich kenne die Polizeidienststellen in Kiel, die Haftrichter am Amtsgericht Kiel und die Rechtsprechung zu Untersuchungshaft genau. Diese regionale Expertise ist entscheidend: Ich weiß, welche Argumente bei den Kieler Haftrichtern verfangen und wie ich Ihre Chancen auf Haftverschonung maximiere.
Mein Ziel ist immer: Verhinderung von Untersuchungshaft oder – falls bereits angeordnet – schnellstmögliche Haftentlassung. Ich berate Sie zu Ihrem Aussageverhalten (Schweigen ist Gold), nehme am Haftrichtertermin teil, widerspreche dem Haftbefehl und stelle Haftprüfungsanträge. In vielen Fällen konnte ich bereits Haftbefehle verhindern oder schnelle Haftentlassungen erreichen – selbst bei schweren Vorwürfen.
Eine Festnahme kann jederzeit passieren – auch nachts, am Wochenende oder an Feiertagen. Mein Büro ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche über ein spezielles Callcenter erreichbar. Die Telefonnummer: +49 431 979 940 20. Wenn Sie festgenommen wurden, rufen Sie mich sofort an – oder lassen Sie Angehörige mich kontaktieren. Oft kann ich Ihnen bereits am Telefon erste Hilfe bieten: Ich erkläre Ihre Rechte, berate zum Aussageverhalten und koordiniere die nächsten Schritte.
Nach Ihrer Festnahme haben Sie das Recht, einen Verteidiger zu kontaktieren. Die Polizei muss Ihnen dieses Recht gewähren. Wenn Sie mich kontaktieren, nehme ich sofort Kontakt zu Ihnen auf – telefonisch oder persönlich auf der Polizeidienststelle. Ich berate Sie zu Ihrem Aussageverhalten und zu den nächsten Schritten.
Die wichtigste Regel bei Festnahme: Schweigen Sie. Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie es. Sagen Sie der Polizei: „Ich möchte mich mit meinem Anwalt besprechen.“ Ich berate Sie, ob eine Aussage sinnvoll ist – aber in den meisten Fällen ist Schweigen die beste Strategie. Voreilige Aussagen können Ihre Verteidigung erheblich erschweren und Ihre Chancen auf Haftverschonung reduzieren.
Nach einer Festnahme werden Sie innerhalb von 24 Stunden dem Haftrichter am Amtsgericht Kiel vorgeführt. Dieser entscheidet, ob Untersuchungshaft angeordnet wird. Ich nehme an diesem Termin teil und verteidige Sie. Ich widerspreche dem Haftbefehl und argumentiere, warum keine U-Haft erforderlich ist. Dieser Termin ist entscheidend – hier kann ich oft eine Haftverschonung erreichen.
Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen. Haftgründe sind: Fluchtgefahr (Sie könnten fliehen), Verdunkelungsgefahr (Sie könnten Beweise vernichten oder Zeugen beeinflussen) oder Wiederholungsgefahr (Sie könnten weitere Straftaten begehen). Ich widerspreche dem Haftbefehl und argumentiere, dass diese Haftgründe nicht vorliegen oder durch Auflagen ausgeräumt werden können.
Ich argumentiere strategisch gegen die Haftgründe: Keine Fluchtgefahr: Sie haben einen festen Wohnsitz, soziale Bindungen (Familie, Arbeit), keine Auslandskonten. Keine Verdunkelungsgefahr: Die Beweise sind bereits gesichert, Zeugen wurden gehört. Keine Wiederholungsgefahr: Sie sind Ersttäter, der Vorwurf betrifft eine einmalige Tat. Durch überzeugende Argumentation konnte ich bereits zahlreiche Haftbefehle verhindern.
Falls der Haftrichter einen Haftbefehl erlassen will, beantrage ich Haftverschonung gegen Auflagen: Meldeauflagen (regelmäßige Meldung bei der Polizei), Sicherheitsleistung (Kaution hinterlegen), Aufenthaltsauflagen (Wohnsitz nicht verlassen), Abgabe des Reisepasses. Oft kann ich durch solche Auflagen eine U-Haft verhindern – Sie bleiben in Freiheit statt in Haft.
Falls bereits Untersuchungshaft angeordnet wurde, stelle ich regelmäßig Haftprüfungsanträge (alle 3 Monate möglich, in dringenden Fällen auch früher). Ich argumentiere, dass die Haftgründe weggefallen sind oder durch Auflagen ausgeräumt werden können. In mehreren Fällen konnte ich Haftentlassungen erreichen – teilweise nach wenigen Wochen U-Haft.
Nach Ihrer Mandatierung beantrage ich sofort Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Ich analysiere die Beweislage: Wie stark ist der Tatverdacht? Welche Beweise liegen vor? Gibt es Schwachstellen? Aus dieser Analyse entwickle ich die Verteidigungsstrategie und argumentiere gegenüber dem Haftrichter, warum kein dringender Tatverdacht besteht.
Ich prüfe, ob die Festnahme rechtmäßig war: Lag ein Haftbefehl vor? Lag bei der vorläufigen Festnahme Gefahr im Verzug vor? Wurden Ihre Rechte gewahrt (Belehrung über Rechte)? Falls die Festnahme rechtswidrig war, kann dies zur Haftentlassung führen.
Ich prüfe, ob die Voraussetzungen für einen Haftbefehl vorliegen: Liegt dringender Tatverdacht vor? Liegt ein Haftgrund vor? Ist U-Haft verhältnismäßig? Oft kann ich nachweisen, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind – was zur Aufhebung des Haftbefehls führt.
Eine Festnahme ist auch für Angehörige eine Ausnahmesituation. Ich arbeite eng mit Ihren Familienangehörigen zusammen: Ich informiere sie über den Stand des Verfahrens, koordiniere Besuche in der JVA und berate zu finanziellen Fragen (z.B. Sicherheitsleistung). Ihre Familie ist nicht allein – ich stehe auch ihnen zur Seite.
Falls Sie in Untersuchungshaft sind, besuche ich Sie regelmäßig in der Justizvollzugsanstalt (JVA Kiel oder andere JVAs). Bei diesen Besuchen besprechen wir die Verteidigungsstrategie, den Stand der Ermittlungen und die nächsten Schritte. Sie sind nicht allein – ich bin für Sie da.
Nach der Festnahme geht das Ermittlungsverfahren weiter. Ich verteidige Sie in allen Phasen: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung sowie in der Berufung und Revision. Mein Ziel: Freispruch oder mildestmögliche Strafe – und schnellstmögliche Haftentlassung.
Bei vorläufiger Festnahme (ohne Haftbefehl, bei Gefahr im Verzug) haben Sie nur 48 Stunden Zeit bis zur Haftrichtervorführung. Ich reagiere sofort und bereite Ihre Verteidigung vor. Oft kann ich bei vorläufiger Festnahme eine Haftverschonung erreichen, weil der Tatverdacht noch schwach ist.
Ich halte Ihre Angehörigen auf dem Laufenden: Ich informiere über den Ablauf, die Erfolgschancen und die nächsten Schritte. Angehörige können mich jederzeit kontaktieren – auch sie erhalten Unterstützung in dieser schweren Zeit.
Ich verteidige Mandanten bundesweit bei Festnahmen. Falls Sie außerhalb von Kiel festgenommen werden, reise ich sofort an oder koordiniere mit einem Kollegen vor Ort. Für Haftrichtertermine bin ich persönlich da – egal wo in Deutschland.
Bei Festnahme kontaktieren Sie mich sofort (24/7 erreichbar). Ich nehme sofort Kontakt zu Ihnen auf – telefonisch oder persönlich auf der Polizeidienststelle. Ich berate zum Aussageverhalten und bereite den Haftrichtertermin vor.
Ich analysiere die Beweislage (soweit bekannt), entwickle eine Argumentation gegen den Haftbefehl und bereite Haftverschonungsanträge vor. Ich kontaktiere Ihre Angehörigen und koordiniere die nächsten Schritte.
Ich nehme am Haftrichtertermin teil, widerspreche dem Haftbefehl und argumentiere für Haftverschonung. Falls U-Haft angeordnet wird, stelle ich Haftprüfungsanträge. Mein Ziel: Freiheit statt Untersuchungshaft.
Seit 2004 bin ich als Rechtsanwalt und seit 2007 Fachanwalt für Strafrecht in Kiel tätig und verteidige Mandanten bei Festnahmen. Mit über 22 Jahren Erfahrung kenne ich die Polizeidienststellen in Kiel, die Haftrichter am Amtsgericht Kiel und die Rechtsprechung zu Untersuchungshaft genau. Diese regionale Expertise ist entscheidend: Ich weiß, welche Argumente bei den Kieler Haftrichtern verfangen und wie ich Ihre Chancen auf Haftverschonung maximiere. Ich habe bereits zahlreiche Haftbefehle verhindert oder schnelle Haftentlassungen erreicht – selbst bei schweren Vorwürfen wie Tötungsdelikten oder Betäubungsmittelhandel. Mein Büro liegt zentral in Kiel und ist 24/7 über ein Callcenter erreichbar: +49 431 97994020 Für Mandanten in U-Haft besuche ich Sie in der JVA Kiel oder anderen Justizvollzugsanstalten. Ihre Angehörigen können mich jederzeit kontaktieren – ich stehe auch ihnen zur Seite.
Bei Festnahmen ist lokale Expertise entscheidend. Die Haftrichter am Amtsgericht Kiel haben spezifische Bewertungsmaßstäbe: Bei welchen Delikten wird U-Haft angeordnet? Welche Argumente überzeugen? Welche Auflagen werden akzeptiert? Ich kenne die Rechtsprechung der Kieler Haftrichter und weiß, welche Strategien erfolgversprechend sind. Diese regionalen Kenntnisse verschaffen Ihnen einen entscheidenden Vorteil.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Ausgangssituation: Einem Mandanten wurde vorgeworfen, Beihilfe zu einem versuchten Mord begangen zu haben, indem er dem Täter seinen PKW überließ. Er wurde festgenommen und sollte dem Haftrichter vorgeführt werden.
Herausforderung: Es musste verhindert werden, dass ein Haftbefehl erlassen wird. Die Staatsanwaltschaft ging von Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr aus.
Lösungsweg: Ich nahm am Haftrichtertermin teil und argumentierte, dass der Mandant keine Kenntnis von den Plänen des Täters hatte und dass kein Beihilfevorsatz vorlag. Zudem argumentierte ich, dass keine Fluchtgefahr bestand (fester Wohnsitz, Familie).
Resultat: Der Haftbefehl wurde nicht erlassen. Der Mandant kam sofort frei und konnte sich in Freiheit verteidigen. Später wurde das Verfahren eingestellt.
Ausgangssituation: Ein Mandant wurde wegen Betäubungsmittelhandels (5 kg Kokain) festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Ihm drohte eine langjährige Freiheitsstrafe.
Herausforderung: Es musste eine schnelle Haftentlassung erreicht werden, obwohl schwere Vorwürfe im Raum standen.
Lösungsweg: Nach minutiöser Analyse der Ermittlungsakte konnte ich Ungereimtheiten und Beweislücken herausarbeiten. Ich stellte einen Haftprüfungsantrag und argumentierte, dass kein hinreichender Tatverdacht mehr bestand.
Resultat: Nach 4 Wochen U-Haft erfolgte die Verschonung mangels hinreichenden Tatverdachts. Der Mandant kam frei und wurde später freigesprochen.
Ausgangssituation: Einem Mandanten wurde vorgeworfen, Beihilfe zu einem 2-fachen versuchten Mord begangen zu haben, indem er den Schützen zum Tatort fuhr. Er wurde festgenommen.
Herausforderung: Es musste verhindert werden, dass ein Haftbefehl erlassen wird.
Lösungsweg: Durch meine Tätigkeit im Haftrichtertermin konnte ich argumentieren, dass der Mandant keine Kenntnis von den Plänen hatte und lediglich als Fahrer fungierte. Kein Beihilfevorsatz.
Resultat: Der Haftbefehl wurde nicht erlassen. Der Mandant kam sofort frei.
Bei einer Festnahme werden Sie in Gewahrsam genommen und zur Polizeidienststelle gebracht. Dort werden Sie vernommen und innerhalb von 24 bis maximal 48 Stunden dem Haftrichter vorgeführt. Dieser entscheidet über Untersuchungshaft. Schweigen Sie und kontaktieren Sie mich sofort (24/7 erreichbar).
Bei vorläufiger Festnahme (ohne Haftbefehl) maximal 48 Stunden bis zur Haftrichtervorführung. Bei Haftbefehl wird Untersuchungshaft angeordnet – diese kann Monate oder Jahre dauern. Ich kämpfe für schnellstmögliche Haftentlassung.
Das hängt vom Haftrichter ab. Falls kein Haftbefehl erlassen wird, kommen Sie sofort frei. Falls U-Haft angeordnet wird, bleiben Sie in Haft – aber ich stelle Haftprüfungsanträge für eine schnelle Entlassung.
Nein. Schweigen Sie und sagen Sie: „Ich möchte mich mit meinem Anwalt besprechen.“ Kontaktieren Sie mich sofort. Voreilige Aussagen können Ihre Verteidigung erheblich erschweren und Ihre Chancen auf Haftverschonung reduzieren.
Beim Haftrichtertermin (innerhalb von 24 bis maximal 48 Stunden nach Festnahme) entscheidet der Haftrichter, ob Untersuchungshaft angeordnet wird. Ich nehme an diesem Termin teil und verteidige Sie. Dieser Termin ist entscheidend für Ihre Freiheit.
Sie haben das Recht, einen Verteidiger zu kontaktieren. Die Polizei muss Ihnen dieses Recht gewähren. Rufen Sie mich an: +49 431 97994020 (24/7 erreichbar). Oder lassen Sie Angehörige mich kontaktieren.
Die Kosten hängen vom Umfang ab. Bei Haftrichtertermin oft 1.500-3.000 Euro. Bei U-Haft und weiterem Verfahren entsprechend mehr. Bei geringem Einkommen wird oft ein Pflichtverteidiger bestellt (Kosten trägt die Staatskasse).
Ja, aber eingeschränkt. Angehörige dürfen Sie besuchen (nach Genehmigung), Ihr Verteidiger (ich) kann Sie jederzeit besuchen – ohne Genehmigung. Ich besuche Sie regelmäßig in der JVA.
Das hängt vom Verfahren ab. Rechtlich ist U-Haft auf 6 Monate beschränkt (bis Anklage), danach weitere 6 Monate (bis Hauptverhandlung) – aber oft werden Verlängerungen genehmigt. U-Haft kann Monate oder Jahre dauern. Ich stelle regelmäßig Haftprüfungsanträge für schnelle Entlassung.
Haftgründe sind: Fluchtgefahr (könnten fliehen), Verdunkelungsgefahr (könnten Beweise vernichten), Wiederholungsgefahr (könnten weitere Straftaten begehen). Ich argumentiere, dass diese Gründe nicht vorliegen oder durch Auflagen ausgeräumt werden können.