Vorwurf eines Sexualdelikts in Kiel? Ich verteidige Sie erfahren, vertraulich und mit vollem Einsatz – von der ersten Sekunde an.
Stehen Sie in Kiel unter dem Vorwurf der Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts? Geraten solche Beschuldigungen außer Kontrolle, wenn man nichts dagegen unternimmt? Ja – und genau deshalb zählt jede Stunde.
Mit mir haben Sie einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite, der die örtlichen Ermittlungsbehörden, die Staatsanwaltschaft Kiel und die zuständigen Gerichte kennt. Sexualstrafrechtliche Vorwürfe gehören zu den gravierendsten, mit denen ein Mensch konfrontiert werden kann. Sie bedrohen nicht nur die persönliche Freiheit, sondern auch Ihren Ruf, Ihre Familie und Ihre berufliche Zukunft. Bereits eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung kann weitreichende Folgen haben – wenn Sie falsch reagieren.
Meine Kanzlei in Kiel ist seit über 22 Jahren in Sexualstrafverfahren tätig. Ich verteidige Sie vorurteilsfrei und mit absoluter Vertraulichkeit – unabhängig davon, was Ihnen vorgeworfen wird. Denn jeder Mensch hat das Recht auf eine starke, kompetente Verteidigung. Je früher Sie mich beauftragen, desto größer sind die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens, bevor es zur Anklage kommt.
Der erste Moment nach einer Durchsuchung oder Festnahme ist entscheidend. Viele Mandanten machen in dieser Ausnahmesituation Aussagen, die sie später bereuen. Meine dringendste Empfehlung: Schweigen Sie – und rufen Sie sofort an. Mein Büro ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche über eine Notfallweiterleitung erreichbar. Ich verschaffe Ihnen in kürzester Zeit eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Lage und kläre, ob eine Haftprüfung notwendig ist. Diese frühe Reaktion schützt Sie vor gravierenden Verfahrensfehlern, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.
Das Ermittlungsverfahren ist die Phase, in der die meisten Weichen gestellt werden – und in der erfahrene Strafverteidigung den größten Unterschied machen kann. Nach sofortiger Akteneinsicht analysiere ich die Beweislage sorgfältig und entwickle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Mein vorrangiges Ziel: das Verfahren vor Anklageerhebung zur Einstellung zu bringen. Eine Einstellung im Ermittlungsverfahren ist oft realistischer als ein Freispruch in der Hauptverhandlung – und deutlich schonender für Ihre persönliche Situation. Je früher Sie mich beauftragen, desto mehr Spielraum besteht.
Wenn das Verfahren bereits zur Anklage gebracht wurde, ist kompetente Verteidigung vor Gericht unerlässlich. Ich bereite jedes Verfahren akribisch vor: Zeugenaussagen werden kritisch geprüft, Beweismittel auf Verwertbarkeit untersucht, Beweisverwertungsverbote konsequent geltend gemacht. Vor dem Landgericht oder Amtsgericht Kiel bringe ich langjährige Erfahrung im Sexualstrafrecht mit. Dabei behalte ich stets das Verteidigungsziel im Blick und passe die Strategie laufend an die Gegebenheiten der Verhandlung an.
Droht Ihnen oder einem Angehörigen Untersuchungshaft, ist schnelles Handeln gefragt. Ich beantrage unverzüglich die Haftprüfung und arbeite mit klaren Argumenten für eine Verschonung vom Vollzug des Haftbefehls. Die Untersuchungshaft ist keine Strafe – und ich kämpfe dafür, dass Sie diese nicht erleiden müssen, solange das Verfahren läuft.
In Sexualstrafverfahren spielen Sachverständige eine zentrale Rolle – etwa bei der Glaubhaftigkeitsbeurteilung von Zeugenaussagen oder der Auswertung forensischer Spuren. Ich arbeite mit einem Netzwerk erfahrener Rechtsmediziner, DNA-Sachverständiger und forensischer Psychiater zusammen. Bei Bedarf beauftrage ich methodenkritische Gegengutachten, die die Grundlagen staatsanwaltschaftlicher Beweise gezielt in Frage stellen.
Sie kontaktieren mich – per Telefon, per E-Mail oder über das Büro. Ich nehme Ihren Fall sofort entgegen und gebe Ihnen eine erste vertrauliche Einschätzung Ihrer Situation. In akuten Notfällen bin ich rund um die Uhr erreichbar. Das Erstgespräch bildet die Grundlage für alles Weitere.
Nach Mandatierung beantrage ich umgehend vollständige Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Auf Basis der Ermittlungsakte entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine klare, auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Dabei kläre ich Sie transparent und verständlich über alle Handlungsoptionen auf.
Ich setze die Strategie mit vollem Einsatz um – ob durch gezielte Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, durch Beantragung von Einstellungen, durch Gutachtenarbeit oder durch Ihre Vertretung vor Gericht. Mein Ziel: das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Die Rechtsanwaltskanzlei Marquort ist seit 2004 in Kiel ansässig und verteidigt seither in einer Vielzahl schwerer Strafverfahren – darunter zahlreiche Sexualstrafsachen vor dem Landgericht und Amtsgericht Kiel sowie weiteren Gerichten in Schleswig-Holstein. Als Gründungsmitglied der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung bin ich tief in der regionalen Strafrechtslandschaft verankert. Ich kenne die Strukturen und Abläufe der Staatsanwaltschaft Kiel und der zuständigen Gerichte aus jahrzehntelanger Praxis. Diese lokale Erfahrung ist kein Selbstzweck – sie hilft mir, Verfahren realistisch einzuschätzen und Verteidigungsstrategien zu entwickeln, die in der Praxis funktionieren.
Meine Kanzlei ist zentral in Kiel gelegen und per ÖPNV sowie mit dem Auto gut erreichbar. Für Mandanten außerhalb Kiels biete ich Beratung auch per Videokonferenz und Telefon an. Ich betreue Mandanten aus ganz Schleswig-Holstein und bundesweit – diskret, engagiert und persönlich.
Sexualstrafverfahren in Kiel und Schleswig-Holstein folgen bestimmten regionalen Mustern in der Ermittlungspraxis und Rechtsprechung. Die Staatsanwaltschaft Kiel geht bei Vorwürfen im Bereich sexueller Gewalt häufig mit besonderer Intensität vor – Durchsuchungen, Telekommunikationsüberwachung und die frühzeitige Sicherung digitaler Beweismittel sind keine Seltenheit. Wer diese Dynamik kennt, kann gezielt gegensteuern: durch frühzeitige Akteneinsicht, durch das Erkennen von Beweisverwertungsverboten und durch Schutzmechanismen, die nur bei frühem Tätigwerden greifen. Als langjährig in der Region tätiger Strafverteidiger kenne ich die Besonderheiten der hiesigen Rechtsprechung – und nutze dieses Wissen zum Vorteil meiner Mandanten.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Ausgangssituation: Ein Mandant wandte sich im laufenden Ermittlungsverfahren an mich. Ihm wurde vorgeworfen, seine Ex-Frau vergewaltigt zu haben.
Herausforderung: Das Verfahren wurde trotz meiner Intervention zunächst eingestellt, dann jedoch wiederaufgenommen, da weitere Beweismittel vorlagen. In erster Instanz wurde der Mandant noch verurteilt.
Lösungsweg: Ich legte Berufung ein und erarbeitete für die zweite Instanz eine fundierte Verteidigungsstrategie, die die Beweiswürdigung der ersten Instanz systematisch aufbrach.
Resultat: In der zweiten Instanz wurde der Mandant freigesprochen. Auch die anschließende Revision der Staatsanwaltschaft blieb erfolglos. Das Urteil hatte Bestand.
Ausgangssituation: Einem Mandanten wurde die Vergewaltigung einer Frau in hilfloser Lage vorgeworfen. Er wurde auf dem Fußballplatz verhaftet und sollte in Untersuchungshaft genommen werden.
Herausforderung: Die Situation war akut – der Mandant stand unmittelbar vor dem Vollzug eines Haftbefehls. Schnelles Handeln war unerlässlich.
Lösungsweg: Im Vorführungstermin konnte ich erreichen, dass der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls aus tatsächlichen Gründen abgelehnt wurde. In der Folge analysierte ich die Beweislage und entwickelte eine gezielte Verteidigungsstrategie.
Resultat: Das Ermittlungsverfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Der Mandant blieb auf freiem Fuß.
Ausgangssituation: Ein weiterer Mandant sah sich dem Vorwurf der Vergewaltigung gegenüber. Es lagen umfangreiche digitale Kommunikationsdaten vor.
Herausforderung: Die Beweislage schien auf den ersten Blick ungünstig. Eine Vielzahl von Chatnachrichten musste ausgewertet und strategisch eingesetzt werden.
Lösungsweg: Ich analysierte sämtliche Kommunikationsdaten systematisch und arbeitete entlastende Informationen gezielt heraus, die dem Tatvorwurf widersprachen.
Resultat: Das Ermittlungsverfahren wurde nach wenigen Wochen eingestellt.
Reagieren Sie auf keinen Fall unvorbereitet. Rufen Sie zunächst einen erfahrenen Strafverteidiger an – ohne vorher mit der Polizei zu sprechen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, und dieses Recht sollten Sie konsequent wahrnehmen. Erst nach Akteneinsicht lässt sich die Beweislage beurteilen und eine sinnvolle Aussagestrategie entwickeln.
Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, zu erscheinen – anders als bei einer staatsanwaltlichen oder richterlichen Vorladung. In jedem Fall sollten Sie zuvor anwaltliche Beratung einholen. Ich kläre Sie auf, welche Pflichten tatsächlich bestehen und wie Sie sich korrekt verhalten.
Bewahren Sie Ruhe. Lassen Sie die Beamten ihre Maßnahme durchführen, ohne aktiven Widerstand zu leisten. Machen Sie keine Aussagen – weder freiwillig noch auf Nachfrage. Rufen Sie umgehend an, auch außerhalb der regulären Bürozeiten. Mein Büro ist über eine Notfallweiterleitung 24 Stunden erreichbar.
Das hängt stark von der Beweislage und dem Zeitpunkt der Beauftragung ab. Je früher ich in ein Verfahren einsteige, desto größer sind die Möglichkeiten, auf die Ermittlungen einzuwirken. In meiner Praxis ist es mehrfach gelungen, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen – teilweise schon wenige Wochen nach Mandatierung.
Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht. Sie ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmaßnahme. Ich beantrage sofort Haftprüfung und arbeite auf eine Verschonung vom Haftbefehlsvollzug hin. In mehreren Fällen konnte ich bereits bei der ersten Vorführung den Erlass eines Haftbefehls verhindern.
Ja. Das erste Gespräch behandle ich absolut vertraulich. Ich bin an das anwaltliche Berufsgeheimnis gebunden – ich werde also nichts von dem, was Sie mir mitteilen, nach außen weitergeben. Für die Erstberatung benötige ich jedoch Ihren Namen, da ich aus berufsrechtlichen Gründen eine Kollisionskontrolle durchführen muss. Was Sie mir anvertrauen, bleibt selbstverständlich streng vertraulich – unabhängig davon, ob Sie mir anschließend ein Mandat erteilen.
Ja, ich berate Mandanten auch per Videokonferenz. Gerade bei einem sensiblen Tatvorwurf schätzen viele Mandanten die Möglichkeit, zunächst aus der Distanz das Gespräch zu suchen. Eine persönliche Begegnung in der Kanzlei ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Ich bespreche die Kosten offen und transparent im Erstgespräch. Für das Sexualstrafrecht biete ich Vertretung gegen pauschale Vergütung an. Die Kosten für das Ermittlungsverfahren beginnen ab 1.500,00 € – eine seriöse Einschätzung setzt die Kenntnis der Akte voraus. Ich erläutere Ihnen gerne, was auf Sie zukommt.
Ja. Meine Aufgabe als Strafverteidiger ist es, das bestmögliche Ergebnis für meinen Mandanten zu erzielen – unabhängig davon, was er getan oder nicht getan hat. Ich verteidige vorurteilsfrei. Jeder Mensch hat das Recht auf eine starke Verteidigung und ein faires Verfahren. Das ist kein moralisches Statement, sondern das Fundament eines rechtsstaatlichen Strafprozesses.
Nach einer Anzeige leitet die Staatsanwaltschaft Kiel Ermittlungen ein. Es folgen in der Regel polizeiliche Vernehmungen, ggf. Durchsuchungen und die Sicherstellung von Beweismitteln. Kommt es zur Anklage, landet der Fall je nach Straferwartung beim Amts- oder Landgericht Kiel. Ich begleite Sie durch jede Phase – von der ersten Vorladung bis hin zu Berufung oder Revision.