Führerschein und Freiheit schützen

Verkehrs­straf­recht Anwalt Kiel

Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung in Kiel

Regionale Expertise

Haben Sie eine Vorladung wegen eines Verkehrsdelikts erhalten? Wurde Ihnen der Führerschein entzogen?

In Kiel, Schleswig-Holstein und bundesweit verteidige ich Mandanten mit einem klaren Ziel: Verfahrenseinstellung statt Anklage, schnelle Rückgabe Ihrer Fahrerlaubnis statt monatelangem Entzug. Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 22 Jahren Erfahrung kenne ich die Kieler Gerichte, die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft und die lokalen Besonderheiten. Bei frühzeitiger Beauftragung kann ich oft eine stigmatisierende Hauptverhandlung vermeiden und das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung bringen.

Mein Fokus liegt auf schneller Rechtsklarheit für Sie – damit Sie bald wieder mobil sind und Ihr Leben unbeschwert weitergehen kann. 

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Verteidigung bei Trunkenheit am Steuer

Sie wurden mit Alkohol, Drogen oder unter dem Einfluss von Medikamenten am Steuer erwischt? Ihnen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Ich prüfe die Beweismittel (Blutprobe, Atemalkoholtest), kontrolliere die Einhaltung der Verfahrensvorschriften und suche nach Beweisverwertungsverboten. In vielen Fällen kann ich durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen Geldauflage erreichen oder zumindest eine Verkürzung der Sperrfrist für Ihren Führerschein erwirken. Bei frühzeitiger Beauftragung steigen Ihre Chancen auf eine schnelle Rückgabe Ihrer Fahrerlaubnis erheblich.

Ihnen wird unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen? Dieser Vorwurf wiegt schwer und kann zu Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe führen. Ich prüfe, ob Sie den Unfall tatsächlich bemerkt haben, ob ein Feststellungsinteresse bestand und ob die Wartezeit eingehalten wurde. Oft lässt sich nachweisen, dass kein Vorsatz vorlag oder der Schaden so gering war, dass keine Wartepflicht bestand. Durch gezielte Aktenarbeit und strategische Argumentation arbeite ich auf eine Einstellung des Verfahrens hin.

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) ist für viele Mandanten ein existenzieller Einschnitt – besonders wenn Sie beruflich auf Ihr Auto angewiesen sind. Ich widerspreche dieser Maßnahme und kämpfe für die schnellstmögliche Rückgabe Ihres Führerscheins. Falls bereits ein Entzug angeordnet wurde, prüfe ich die Rechtmäßigkeit und lege gegebenenfalls Beschwerde ein. Mein Ziel: Sie so schnell wie möglich wieder mobil zu machen.

Seit 2017 ist die Teilnahme an illegalen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) ein Straftatbestand mit drastischen Folgen: Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug und Einziehung Ihres Fahrzeugs. Ich prüfe, ob tatsächlich ein „Rennen“ vorlag oder ob es sich nur um eine Geschwindigkeitsüberschreitung handelte. Durch Sachverständigengutachten zur Verkehrsrekonstruktion kann ich oft nachweisen, dass kein Wettbewerbscharakter erkennbar war. Bereits mehrfach konnte ich eine Einstellung des § 315d-Vorwurfs erreichen – der Mandant erhielt nicht einmal einen Bußgeldbescheid.

Bei Unfällen mit Verletzten wird oft fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ich prüfe die Unfallrekonstruktion, die Schuldfrage und die Schwere der Verletzungen. In vielen Fällen kann ich durch Verhandlungen eine Einstellung gegen Geldauflage oder eine mildere Strafe erreichen. Besonders wichtig: Ich verhindere, dass Sie als vorbestraft gelten und Ihre Fahrerlaubnis behalten.

Dichtes Auffahren, Drängeln oder Schneiden kann als Nötigung gewertet werden. Ich prüfe die Beweismittel (Dashcam, Zeugenaussagen) und hinterfrage die Vorwürfe kritisch. Oft lässt sich eine Einstellung erreichen oder zumindest eine Reduzierung auf eine Ordnungswidrigkeit.

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) betreffen schwere Verkehrsverstöße wie das Überfahren roter Ampeln oder riskante Überholmanöver. Ich prüfe die Tatbestandsmerkmale, die konkrete Gefährdung und kämpfe für eine mildere Bewertung oder Einstellung.

Auch bei Bußgeldverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße) lohnt sich eine anwaltliche Verteidigung. Ich prüfe Messfehler, die Einhaltung der Messvorschriften und lege gegebenenfalls Einspruch ein. Oft lassen sich Punkte in Flensburg oder Fahrverbote vermeiden.

Nach Ihrer Mandatierung beantrage ich sofort Akteneinsicht bei der Polizei und Staatsanwaltschaft. Erst nach gründlicher Analyse der Ermittlungsakte kann ich eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Ich prüfe Verfahrensfehler, Beweisverwertungsverbote und suche nach Widersprüchen in den Akten.

Im Anschluss wird nach einem weiteren Besprechungstermin eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft verschickt, verbunden mit dem Antrag, das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO oder § 153 Abs. 1 StPO einzustellen.

Falls es doch zum Erlass eines Strafbefehls oder einer Anklageerhebung kommt, verteidige ich Sie in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Kiel oder dem Landgericht Kiel. Ich befrage Zeugen und Sachverständige, halte Plädoyers und kämpfe für einen Freispruch oder eine milde Strafe. Falls das Urteil ungünstig ausfällt, lege ich Berufung oder Revision ein.

Bei Alkohol- oder Drogendelikten wird oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Ich berate Sie zu den Voraussetzungen, zur Vorbereitung und zu den Erfolgschancen. In manchen Fällen kann ich auch die Anordnung der MPU verhindern.

Unser Prozess In Kiel

Erstberatung

Im Erstgespräch Besprechen wir die prozessuale Situation und ihren Fall. Ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und den nächsten Schritten. Wir klären, ob eine Verfahrenseinstellung realistisch ist und wie wir Ihren Führerschein schnellstmöglich zurückbekommen.

Lösungsentwicklung

Nach der Akteneinsicht analysiere ich die Beweismittel und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Ich prüfe Verfahrensfehler, suche nach Beweisverwertungsverboten und fertige eine Schutzschrift an. Gemeinsam besprechen wir das weitere Vorgehen.

Umsetzung

Ich verhandle mit der Staatsanwaltschaft Kiel über eine Verfahrenseinstellung oder einen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung. Falls nötig, verteidige ich Sie in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht Kiel. Mein Ziel: schnelle Rechtsklarheit und Rückgabe Ihrer Fahrerlaubnis.

Unsere Kanzlei in Kiel

Seit 2004 bin ich als Rechtsanwalt und seit 2007 als Fachanwalt für Strafrecht in Kiel tätig und verteidige Mandanten im Verkehrsstrafrecht. Mit über 22 Jahren Erfahrung kenne ich die Kieler Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die lokalen Besonderheiten genau. Diese regionale Expertise ist entscheidend: Ich weiß, wie die Richter am Amtsgericht Kiel urteilen, welche Argumente bei der Staatsanwaltschaft verfangen und wie die Polizei in Kiel arbeitet.

Meine Kanzlei liegt zentral in Kiel und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto gut erreichbar. Parkplätze finden Sie in der Nähe. Für Mandanten aus Rendsburg, Eckernförde, Plön oder anderen Orten in Schleswig-Holstein biete ich auch Videokonferenzen an.

Durch meine Vernetzung mit Sachverständigen für Unfallrekonstruktion, Verkehrsmedizinern und anderen Experten in Kiel und Umgebung kann ich auch komplexe Fälle optimal verteidigen.

Mein Büro ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten steht Ihnen ein 24/7-Notfallcallcenter zur Verfügung.

Lokale Erfolgsfaktoren

Im Verkehrsstrafrecht ist lokale Expertise Gold wert. Die Kieler Staatsanwaltschaft und die Richter am Amtsgericht Kiel haben spezifische Vorgehensweisen und Bewertungsmaßstäbe. Ich kenne die Rechtsprechung der Kieler Gerichte zu Verkehrsdelikten und weiß, welche Argumente überzeugen. Zudem habe ich Kontakte zu Sachverständigen in Kiel, die bei Bedarf Gutachten zur Unfallrekonstruktion oder medizinische Bewertungen zur Fahrtüchtigkeit erstellen. Diese regionalen Netzwerke und meine langjährige Erfahrung vor den Kieler Gerichten verschaffen Ihnen einen entscheidenden Vorteil.

Unser Team

Rechtsanwalt Philipp Marquort

Rechtsanwältin Ronja Schulzke

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Erfolgsgeschichten

Führerschein zurück trotz Medikamentenvorwurf

Ausgangssituation: Eine Mandantin kam zu mir, nachdem sie unter dem Verdacht stand, unter dem Einfluss von Medikamenten gegen ein anderes Fahrzeug gefahren zu sein. Sie habe dies bemerkt und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt. Ihr Führerschein wurde sichergestellt, und ihr drohten Strafverfahren wegen Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer.

Herausforderung: Es musste nachgewiesen werden, dass die Mandantin nicht unter dem Einfluss von Medikamenten stand und dass sie nicht die Unfallverursacherin war.

Lösungsweg: Ich analysierte die Ermittlungsakte und konnte anhand der Chatnachrichten und Zeugenaussagen nachweisen, dass die Mandantin nüchtern war und den Unfall nicht verursacht hatte. Ich fertigte eine Schutzschrift an und verhandelte mit der Staatsanwaltschaft.

Resultat: Der Vorwurf bezüglich des Einflusses von Medikamenten wurde fallen gelassen. Die Mandantin erhielt zeitnah ihren Führerschein zurück, und das Verfahren wurde eingestellt.

Ausgangssituation: Ein junger Mandant wurde nachts auf der Autobahn mit 187 km/h bei erlaubten 120 km/h gestoppt. Ein ziviles Polizeifahrzeug hatte beobachtet, wie er sich mit einem anderen Fahrzeug ein „Duell“ geliefert haben soll. Ihm wurde ein illegales Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) vorgeworfen – was neben einer Freiheitsstrafe auch zur zwingenden Einziehung seines Fahrzeugs führen kann.

Herausforderung: Es musste nachgewiesen werden, dass kein Rennen stattgefunden hatte und dass die Voraussetzungen des § 315d StGB nicht erfüllt waren.

Lösungsweg: Nach gründlicher Aktenanalyse stellte ich fest, dass das zweite Fahrzeug nie identifiziert wurde und die Schilderungen der Polizisten widersprüchlich waren. Ich beauftragte einen Sachverständigen für Verkehrsrekonstruktion, der anhand der Streckendaten und der Videosequenz des ProVida-Fahrzeuges nachweisen konnte, dass kein Kraftfahrzeugrennen erkennbar war.

Resultat: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen § 315d StGB ein und verfolgte nur noch eine Ordnungswidrigkeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid über 680 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot – statt einer Vorstrafe, jahrelanger Führerscheinsperre und Fahrzeugverlust.

Ausgangssituation: Einem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen PKW als Waffe missbraucht und damit das auf der Straße fahrende Auto der Ex-Freundin mit zwei weiteren Insassen von der Straße geschossen zu haben. Ihm wurden Mord, zweifacher versuchter Mord und Körperverletzung vorgeworfen. Er kam in Untersuchungshaft.

Herausforderung: Es musste nachgewiesen werden, dass kein Vorsatz vorlag und dass der Unfall nicht absichtlich verursacht wurde.

Lösungsweg: Durch gute Aktenarbeit und gezielte Befragung des Sachverständigen für Unfallrekonstruktion konnte ich herausarbeiten, dass der Mandant den Unfall nicht absichtlich verursacht hatte.

Resultat: Der Mandant wurde lediglich wegen fahrlässiger Tötung sowie zweifacher fahrlässiger Körperverletzung verurteilt und zwei Tage vor Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen.

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Kontaktieren Sie mich sofort. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) ist eine Eilmaßnahme, gegen die ich Beschwerde einlegen kann. Je schneller ich tätig werde, desto höher sind die Chancen auf eine schnelle Rückgabe Ihres Führerscheins. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Entziehung und verhandle mit der Staatsanwaltschaft.

Nein. Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie es. Kontaktieren Sie mich vor der Vernehmung. Erst nach Akteneinsicht kann ich beurteilen, ob eine Aussage sinnvoll ist. Voreilige Aussagen bei der Polizei können Ihre Verteidigung erheblich erschweren. Sagen Sie bei der Polizei, dass Sie sich erst mit Ihrem Anwalt besprechen möchten.

Das hängt von der Höhe des Alkohol- oder Drogenwerts und Ihrer Vorgeschichte ab. Bei Ersttätern mit niedrigen Werten (0,5-1,09 Promille) droht oft nur eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Bei höheren Werten (ab 1,1 Promille) oder Wiederholungstätern kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Ich kämpfe für eine milde Strafe oder eine Einstellung gegen Geldauflage.

In vielen Fällen ja. Durch frühzeitige Beauftragung, strategische Verteidigung und Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft kann ich oft eine Verfahrenseinstellung erreichen oder zumindest verhindern, dass Ihr Führerschein entzogen wird. Selbst bei vorläufiger Entziehung kämpfe ich für die schnellstmögliche Rückgabe.

Ein Fahrverbot dauert 1 bis 6 Monate und wird im Rahmen eines Strafverfahrens und Bußgeldverfahrens verhängt. Danach bekommen Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Ein Führerscheinentzug bedeutet, dass Ihre Fahrerlaubnis entzogen wird und Sie nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen müssen – oft mit MPU.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird oft bei Alkohol- oder Drogendelikten angeordnet, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. In manchen Fällen kann ich die Anordnung verhindern oder die Sperrfrist verkürzen. Falls eine MPU unvermeidbar ist, berate ich Sie zur Vorbereitung und zu Ihren Erfolgschancen.

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei frühzeitiger Beauftragung kann ich oft eine Einstellung innerhalb weniger Wochen erreichen. Falls es zu einer Hauptverhandlung kommt, kann das Verfahren mehrere Monate dauern. Mein Ziel ist immer eine schnelle Verfahrenserledigung, damit Sie bald wieder mobil sind.

Ja, ich verteidige Mandanten in ganz Schleswig-Holstein und bundesweit. Für Termine beim Amtsgericht Kiel oder Landgericht Kiel bin ich natürlich vor Ort. Für Mandanten aus anderen Regionen biete ich Videokonferenzen und telefonische Beratung an.

Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB) wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft. Zudem droht der Führerscheinentzug. Ich prüfe, ob Sie den Unfall tatsächlich bemerkt haben, ob Feststellungsinteresse bestand und ob die Wartezeit eingehalten wurde. In vielen Fällen kann ich eine Einstellung oder mildere Strafe erreichen.