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Prozessstart gegen Christian B.

Am 16.02.2024 sollte eigentlich um 9 Uhr der Prozess beginnen. Jedoch verzögerte sich der Beginn auf Grund der Menschentraube vor dem Landgericht Braunschweig erheblich. Erst gegen 08:25 Uhr begannen die Justizwachtmeister die Wartenden in das Landgericht einzulassen. Jede Person, die das Landgericht betrat, wurde zunächst hinter der Tür kontrolliert. Direkt vor dem Saal bildete sich gleich die nächste Schlange. Dort wurden die Besucher vor dem Betreten des Saals erneut kontrolliert. Die Besucher kamen erst langsam in den Saal herein. Gegen 09:30 Uhr waren die meisten Besucher im Saal.

Der Prozess wird vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts geführt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig ist zur Jugendkammer erhoben, da in einem Fall Jugendliche und Kinder betroffen sein sollen, so dass die große Strafkammer des Landgerichts als Jugendschutzkammer berufen ist, über die Anklage zu entscheiden, vgl. § 26 GVG und § 74b GVG.

 

Der Anageklagte wird in den Saal geführt

Erst gegen 09:35 Uhr wurde Christian B. in den Saal geführt und setzte sich zwischen seine 4 Verteidiger Dr. Friedrich Fülscher, Prof. Dr. Dennis Bock, Atila Aykac und Philipp Marquort. Wenig später wurde aufgerufen und das Gericht betrat den Saal.

Nachdem das Gericht den Saal betreten hatte und alle Zuschauer sich gesetzt hatten, wurden zunächst die beiden Hauptschöffen vereidigt. Danach wurden die beiden Ergänzungsschöffen vereidigt. Bereits in der Besetzungsmitteilung des Gerichts wurde mitgeteilt, das 2 Ergänzungsschöffen und ein Ergänzungsrichter berufen sind, der Hauptverhandlung als Gericht beizuwohnen. In großen Verfahren ist es normal, dass Ergänzungsschöffen von Beginn an den Prozess verfolgen und im Falle einer Krankheit oder eines anderweitigen Ausfalles eines der Hauptschöffen bzw. eines Richters sofort an ihre Stelle zu treten. So wird der Prozess nicht durch einen Ausfall behindert

Die Jugendkammer ist mit einem weiblichen Schöffen und einem männlichen Schöffen zu besetzen. Dies ergibt sich aus § 35 JGG.

 

Der Antrag der Verteidigung

Nachdem die Vorsitzende beginnen wollte, die Personalien des Mandanten abzufrage, unterbrach der Kollege Dr. Fülscher die Vorsitzende, mit den Worten, ich habe einen unaufschiebaren Antrag zustellen. Dies heißt für Juristen, dass ein Befangenheitsantrag gestellt werden wird. Die Vorsitzende erteile Dr. Fülscher das Wort und dieser verlaß den vorbereiteten Schriftsazt, der das Ergebnis der gemeinsamen Idee von Dr. Fülscher und Rechtsanwalt Marquort war. Rechtsanwalt Dr. Fülscher hatte die betroffenen Tweets in X gefunden, in welchem die Schöffin mehrfach zur Tötung des ehemaligen Präsidenten Bolsonaro aufrief.

Nachdem der Antrag verlesen war, wurde zunächst bis 10:30 Uhr unterbrochen, da die Staatsanwaltschaft den Antrag zunächst noch einmal lesen wollte und erst danach sich zu dem Antrag positionieren wollte. Beide Nebenklägervertreterinnen wollten sich zunächst auch nicht zum Antrag positionieren. So hieß es erneut Minuten warten.

Nachdem erneut um 10:32 aufgerufen wurde, schloss sich Oberstaatsanwältin Lindemann dem Antrag der Verteidigung an. Auch die beiden Nebenklägervertreterinnen schlossen sind dem Antrag an. Sodann wurde der Hauptverhandlungstag erneut bis nächsten Freitag unterbrochen. Das Gericht wird nun prüfen, wie sie mit dem Antrag umgeht. Es ist zu erwarten, dass die Schöffin aus dem Schöffenamt durch das Gericht entfernt wird. Sie wird sehr wahrscheinlich dem weiteren Prozess nicht mehr beiwohnen und wird sich selbst einem Strafverfahren ausgesetzt sehen.

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