Haus­durch­suchung wegen Kinder­pornos

Jetzt schweigen. Jetzt handeln.

Stehen die Beamten vor Ihrer Tür – oder war die Durchsuchung bereits heute Morgen? Befinden Sie sich in einem Moment, in dem Sie nicht wissen, was als Nächstes passiert?

Eine Hausdurchsuchung wegen Kinderpornos – genauer: wegen des Verdachts auf Besitz, Erwerb oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB – gehört zu den gravierendsten Situationen, in die ein Mensch geraten kann. Die Ermittler nehmen Ihr Smartphone, Ihren Computer, Festplatten – oft ohne dass Sie verstehen, worauf sich der Verdacht gründet.

Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt für einen Anruf.

Ich verteidige Sie vorurteilsfrei – unabhängig davon, was Ihnen vorgeworfen wird. Meine Aufgabe ist es, Ihre Rechte zu schützen, nicht Sie zu bewerten.

Erfahrung zeigt: Je früher Sie einen Strafverteidiger beauftragen, desto mehr Handlungsspielraum besteht. Im Ermittlungsverfahren lassen sich Weichen stellen, die später nicht mehr zu stellen sind. Wer zu früh spricht – oder das Falsche sagt –, schadet sich oft selbst, ohne es zu merken.

Ich sorge dafür, dass Sie ab sofort nur noch über mich kommunizieren. Das ist Ihr gutes Recht. Und es ist der erste, entscheidende Schritt.

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Sofort­bera­tung nach der Durch­suchung
Die ersten Stunden nach einer Durchsuchung sind entscheidend. Aussagen gegenüber der Polizei, die in dieser Phase gemacht werden, können das gesamte Verfahren belasten – selbst wenn sie gut gemeint sind. Ich kann Ihnen unmittelbar nach einem Anruf klare Handlungsanweisungen geben. Sie erfahren, was Sie sagen dürfen, was Sie schweigen müssen und welche nächsten Schritte folgen. Diese erste telefonische Orientierung kann den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Warten Sie nicht bis zum nächsten Werktag.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – und Sie sollten es konsequent nutzen. Ich übernehme ab sofort die gesamte Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Polizei. Keine Aussage ohne vorherige Absprache mit mir, keine Reaktion auf Vorladungen ohne rechtliche Prüfung. Dieses konsequente Vorgehen verhindert, dass Sie sich durch unbedachte Äußerungen selbst belasten. Viele Verfahren scheitern letztlich an belastenden Eigenauskünften der Beschuldigten – nicht an handfesten Beweisen. Ich schütze Sie davor.
Erst wer die Akten kennt, kann seriös verteidigen. Nach Mandatierung beantrage ich umgehend vollständige Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ich prüfe systematisch, welche Beweise vorliegen, wie sie erlangt wurden und ob dabei Verfahrensfehler unterlaufen sind. Gerade in Verfahren nach § 184b StGB spielen digitale Beweismittel eine zentrale Rolle – deren Sicherstellung, Auswertung und Dokumentation unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen. Fehler der Ermittlungsbehörden an dieser Stelle können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen.
Nicht alles, was Ermittler sicherstellen, darf auch gegen Sie verwendet werden. Eine rechtswidrige Durchsuchung, ein fehlerhafter Durchsuchungsbeschluss oder eine nicht ordnungsgemäße Datensicherung können Beweisverwertungsverbote begründen. Ich prüfe jeden Schritt der Ermittlungsbehörden auf seine rechtliche Grundlage hin. Dabei arbeite ich eng mit IT-Forensikern und technischen Sachverständigen zusammen, die Datenauswertungen methodenkritisch gegenbegutachten können. Diese akribische Arbeit ist das Fundament einer soliden Verteidigung.
Mein strategisches Ziel ist in der Regel die Verfahrensbeendigung so früh wie möglich – idealerweise durch Einstellung nach § 170, § 153 oder § 153a StPO. Je früher Sie mich beauftragen, desto größer ist dieser Handlungsspielraum. Ich erstelle bei Bedarf eine fundierte Schutzschrift, in der die Sachlage aus Verteidigungsperspektive dargestellt wird. Dieses Instrument der Strafverteidigung wird von vielen Staatsanwaltschaften ernsthaft geprüft und kann das Verfahren entscheidend beeinflussen.
Kommt es dennoch zur Anklageerhebung und Hauptverhandlung, verteidige ich Sie mit dem vollen Einsatz prozessualer Mittel. Ich verliere das Verteidigungsziel nie aus den Augen und passe die Strategie laufend an den Verfahrensgang an. Sollte das erstinstanzliche Urteil nicht akzeptabel sein, prüfe ich Berufung und Revision und setze alle rechtlichen Möglichkeiten ein, um das Ergebnis für Sie zu verbessern.

Bera­tungs­pro­zess

So­for­tiger Erst­kon­takt

Rufen Sie mich an. Das Büro ist rund um die Uhr erreichbar. In akuten Situationen können Sie oft direkt von mir telefonisch beraten werden. Beratung ist auch per Videokonferenz oder E-Mail möglich.

Akten­ein­sicht und Stra­tegie­ent­wick­lung

Nach Mandatierung beantrage ich sofort Akteneinsicht. Erst auf Basis der Ermittlungsakte lässt sich seriös einschätzen, wie stark die Beweislage tatsächlich ist und welche Verteidigungsansätze bestehen. Ich entwickle gemeinsam mit Ihnen eine klare, auf Ihr Verfahren zugeschnittene Strategie und erkläre Ihnen in jeder Phase, was passiert und warum.

Kon­se­quente Ver­tei­digung

Ich kommuniziere für Sie mit Staatsanwaltschaft und Gericht, schalte Sachverständige ein, wo nötig, und verfolge das Verteidigungsziel konsequent: Einstellung des Verfahrens oder bestmögliches Ergebnis für Sie. Bundesweit und ohne Aufwand für Sie – digital, per Telefon oder persönlich vor Ort.

Die Kanzlei

Ich bin Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Marquort in Kiel ist auf Strafverteidigung ausgerichtet – von der ersten Vorladung bis zur Revision. Im Sexualstrafrecht und speziell bei Verfahren nach § 184b StGB verfüge ich über umfangreiche Erfahrung aus einer Vielzahl von Mandaten.

Ich verteidige vorurteilsfrei – und meine, was das bedeutet. Jeder Mensch verdient eine engagierte, kompetente Verteidigung, unabhängig vom Vorwurf. Mein Ziel ist nicht die Bewertung meiner Mandanten, sondern der bestmögliche Ausgang ihres Verfahrens.

Absolute Diskretion ist für mich kein Versprechen, sondern eine Selbstverständlichkeit – besonders in Verfahren, bei denen der öffentliche Ruf meiner Mandanten auf dem Spiel steht. Mein Büro ist rund um die Uhr erreichbar, damit Sie nie ohne Ansprechpartner dastehen.

Ihre Vor­teile

Frühzeitiger Anwalt = mehr Handlungsspielraum: Im Ermittlungsverfahren lassen sich Weichen stellen, die später nicht mehr möglich sind. Wer früh handelt, hat mehr Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung.

Digitale Beweismittel brauchen technisches Wissen: § 184b-Verfahren drehen sich um Daten, Metadaten und digitale Spuren. Ich arbeite mit spezialisierten IT-Forensikern zusammen, die Gegengutachten erstellen können. Über die Jahre habe ich großes eigenes IT-Fachwissen erlernt: ich weiß wo und wie ich Fehler suchen muss.

Schweigen schützt – ich sorge dafür, dass Sie es tun: Die häufigste Fehlerquelle in Strafverfahren: Beschuldigte reden. Ich übernehme die Kommunikation und schütze Sie vor selbstschädigenden Aussagen.

Diskretion ohne Kompromisse: In Verfahren, bei denen Ruf, Familie und Beruf auf dem Spiel stehen, behandle ich jedes Mandat mit höchster Vertraulichkeit – von der ersten Anfrage bis zum Abschluss.

Unser Team

Rechtsanwalt Philipp Marquort

Rechtsanwältin Ronja Schulzke

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Das sagen unsere Mandanten

Häufig ge­stellte Fragen

Bleiben Sie ruhig und machen Sie keine Aussagen gegenüber den Beamten. Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie es. Rufen Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger an. Unterschreiben Sie keine Protokolle oder Erklärungen, ohne diese zuvor mit einem Anwalt besprochen zu haben. Ein Telefonat mit dem Verteidiger darf Ihnen nicht verwehrt werden!
Sie sind verpflichtet, die Durchsuchungsmaßnahme zu dulden und den Beamten Zutritt zu gewähren. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Aussagen zu machen, Passwörter herauszugeben oder aktiv bei der Suche mitzuwirken. Zur genauen Abgrenzung Ihrer Pflichten sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger hinzuziehen.
In der Regel wertet die Staatsanwaltschaft die sichergestellten Geräte und Daten aus. Je nach Ergebnis folgt entweder eine Verfahrenseinstellung oder eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung – oder im schlimmsten Fall eine Anklageerhebung. Je früher ich in das Verfahren einbezogen werde, desto besser kann ich auf jeden dieser Schritte reagieren.
Ja, unbedingt. Gerade wer unschuldig ist, sollte nicht ohne rechtliche Begleitung in ein Ermittlungsverfahren gehen. Aussagen, die unschuldig erscheinen, können im Kontext der Ermittlungsakte belastend wirken. Ein erfahrener Strafverteidiger schützt Sie vor Fehlern.
Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, sichergestellte Geräte auswerten zu lassen. Das umfasst Nachrichten, Bilder, App-Daten und Browserverlauf. Allerdings unterliegt auch die Datenauswertung strengen rechtlichen Anforderungen – eine fehlerhafte oder unverhältnismäßige Auswertung kann zu Beweisverwertungsverboten führen. Ich prüfe dies systematisch.
Eine Verhaftung setzt einen Haftbefehl voraus. Dieser wird nur erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und zusätzlich ein Haftgrund vorliegt (z.B. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr). Ich kann bei Bedarf im Vorführungstermin gegen den Erlass eines Haftbefehls vorgehen oder dessen Aufhebung beantragen.
Das ist stark vom Einzelfall abhängig. Einfachere Verfahren können wenige Monate dauern, komplexe Fälle – insbesondere bei umfangreichen digitalen Auswertungen – auch Jahre. Mein Ziel ist immer eine zügige Verfahrensbeendigung, idealerweise durch frühzeitige Einstellung.
Ja. Ich berate Mandanten aus ganz Deutschland per Telefon, Videokonferenz und E-Mail. Für Hauptverhandlungen und notwendige persönliche Termine reise ich an. Physische Distanz ist kein Hindernis für eine vollständige und engagierte Strafverteidigung.
Nein. Sie müssen im Anschluss der Durchsuchung nicht mit den Polizeibeamten mitgehen. Eine erkennungsdienstliche Behandlung kann auch später erfolgen. Lassen Sie sich vor einer solchen Maßnahme immer rechtlich durch einen Strafverteidiger beraten.