Der Bescheid über den Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinbehörde trifft die meisten Betroffenen unerwartet und löst zunächst vor allem eine Frage aus: Was tun, wenn der Führerschein entzogen wurde? Beruflich, familiär und im Alltag hängt oft viel an der Mobilität – umso wichtiger ist es, die eigenen Möglichkeiten zu kennen und Fristen nicht verstreichen zu lassen.
Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot – wo liegt der Unterschied?
Im täglichen Sprachgebrauch werden beide Begriffe Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot häufig vermischt. Rechtlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Maßnahmen. Das Fahrverbot wird meist im Bußgeldverfahren verhängt, ist zeitlich befristet (üblicherweise ein bis drei Monate) und der Führerschein wird danach automatisch zurückgegeben. Im Strafverfahren kann ebenfalls ein Fahrverbot angeordnet werden. Dieses ist zeitlich befristet von einem Monat bis zu sechs Monaten. Der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG bzw. §§ 69 ff. StGB ist dagegen keine befristete Maßnahme, sondern lässt die Fahrerlaubnis vollständig erlöschen. In diesen Fällen muss die Fahrerlaubnis anschließend förmlich neu beantragt werden – häufig verbunden mit weiteren Auflagen wie einer MPU.
Häufige Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis
Der Entzug kann verschiedene Ursachen haben. Zu den häufigsten zählen:
- Trunkenheits- oder Drogenfahrten (§ 316 StGB, § 24a StVG) – insbesondere bei Werten ab 1,1 Promille oder wiederholten Verstößen
- Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg
- Straftaten im Straßenverkehr, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Nötigung im Straßenverkehr
- Zweifel an der gesundheitlichen oder charakterlichen Eignung, zum Beispiel nach mehreren auffälligen Vorfällen oder gesundheitlichen Erkrankungen
Je nach Ursache ist entweder eine Gerichtsentscheidung (bei Straftaten) oder ein behördlicher Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde (bei verwaltungsrechtlichen Gründen) maßgeblich – das ist auch für die weiteren Handlungsmöglichkeiten entscheidend.
Ablauf des Verfahrens
Vor einem Entzug wird Betroffenen durch die Führerscheinbehörde in der Regel rechtliches Gehör gewährt: Die Fahrerlaubnisbehörde kündigt die beabsichtigte Maßnahme an und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. Danach ergeht der eigentliche Bescheid. In vielen Fällen wird zugleich die sofortige Vollziehung angeordnet – das bedeutet, der Führerschein muss unmittelbar abgegeben werden, auch wenn gegen den Bescheid noch Widerspruch eingelegt wird. Erfolgt der Entzug im Strafverfahren, geschieht dies meist bereits vorläufig durch Beschlagnahme oder vorläufige Entziehung, noch bevor das Urteil rechtskräftig ist.
Was tun nach Erhalt des Bescheids? Handlungsoptionen im Überblick
Nach Zustellung des Bescheids beginnt eine einmonatige Frist, innerhalb derer Widerspruch eingelegt werden kann. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, auch wenn die Erfolgsaussichten im Einzelfall zunächst unklar erscheinen. Wurde die sofortige Vollziehung angeordnet, kann zusätzlich ein Eilantrag gestellt werden, um die Fahrerlaubnis vorläufig zu behalten oder schneller zurückzuerhalten. Bei einem strafrechtlichen Entzug ist stattdessen die Beschwerde gegen den Beschluss bzw. die Verteidigung im Strafverfahren der richtige Weg. In jedem Fall gilt: Je früher anwaltlicher Rat eingeholt wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.
Die MPU – medizinisch-psychologische Untersuchung
Bei vielen Entzugsgründen – etwa ab 1,6 Promille, bei Drogenauffälligkeit oder wiederholten Verkehrsverstößen – verlangt die Behörde vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU, umgangssprachlich „Idiotentest“. Geprüft werden dabei die Fahreignung sowie mögliche Verhaltens- und Einstellungsänderungen seit dem Vorfall. Eine gute Vorbereitung, gegebenenfalls unterstützt durch eine verkehrspsychologische Beratung, erhöht die Erfolgschancen deutlich. Ein Rechtsanwalt kann bereits im Vorfeld einschätzen, ob und wann eine MPU angeordnet wird, und bei der Vorbereitung der Unterlagen unterstützen.
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Ist die Sperrfrist abgelaufen und liegen gegebenenfalls erforderliche Nachweise (etwa ein positives MPU-Gutachten) vor, kann die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde neu beantragt werden. Je nach Fall sind erneut eine theoretische und/oder praktische Prüfung sowie ein aktueller Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs nötig. Eine frühzeitige Klärung, welche Voraussetzungen im konkreten Fall gelten, erspart unnötige Verzögerungen.
Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist
Ob Widerspruch, Eilantrag oder Verteidigung im Strafverfahren – jede dieser Optionen muss sorgfältig begründet werden, Widerspruch und Rechtsmittel zudem fristgerecht eingelegt. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt prüft die Erfolgsaussichten, sichert Fristen und kann darauf hinwirken, dass der Entzug vermieden oder verkürzt wird oder das Gericht statt der Entziehung nur ein befristetes Fahrverbot verhängt. Rechtsanwalt Marquort berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit in allen Fragen rund um den Entzug der Fahrerlaubnis – von der ersten Einschätzung nach Erhalt des Bescheids bis zur Begleitung durch das gesamte Widerspruchs- oder Strafverfahren.