Bekifft Auto fahren: Strafe

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Das Wichtigste im Über­blick

Ein Joint, weit­reichende Konse­quenzen

Cannabis ist seit April 2024 in Deutschland in begrenztem Umfang legal. Das bedeutet jedoch nicht, dass bekifft Autofahren straflos ist. Im Gegenteil: Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein – vom Bußgeld über den Führerscheinentzug bis hin zu einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Besonders tückisch: THC, der psychoaktive Wirkstoff im Cannabis, ist im Blut noch Stunden oder sogar Tage nach dem Konsum nachweisbar – auch dann, wenn die berauschende Wirkung längst nachgelassen hat. Wer also am Vorabend einen Joint geraucht hat und am nächsten Morgen ins Auto steigt, kann noch Stunden später die Konsequenzen spüren.

Recht­liche Grund­lagen: Was sagt das Gesetz?

§ 316 StGB – Trunken­heit im Verkehr

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses berauschender Mittel – dazu gehört auch Cannabis – nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, macht sich nach § 316 StGB strafbar. Die Strafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Wichtig: Die Vorschrift setzt eine tatsächliche Fahruntüchtigkeit voraus. Ob diese vorliegt, beurteilt sich nicht allein anhand des THC-Spiegels im Blut, sondern auch anhand äußerer Anzeichen – Schlangenlinien fahren, verlangsamte Reaktionen, gerötete Augen, auffälliges Verhalten.

§ 315c StGB – Ge­fähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs

Kommt es durch das bekiffte Fahren zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, greift § 315c StGB. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe – oder in besonders schweren Fällen noch mehr.

§ 24a StVG – Die Ord­nungs­widrig­keit

Unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegt die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Sie greift, wenn ein Fahrer Cannabis konsumiert hat und der THC-Wert im Blut den gesetzlichen Grenzwert übersteigt. Die Konsequenzen: Bußgeld, Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg. Bei Wiederholung steigen die Sanktionen deutlich.

Haupt­aspekte: Was passiert, wenn Sie an­gehalten werden?

Der Ablauf einer Ver­kehrs­kon­trolle

Wenn die Polizei Sie anhält und Cannabis-Konsum vermutet, folgt in der Regel ein standardisierter Ablauf:

Erste Einschätzung vor Ort. Die Beamten beobachten Ihr Verhalten, Ihre Augen und Ihre Sprache. Gerötete Augen, verlangsamte Reaktionen oder der Geruch nach Cannabis können bereits ausreichen, um den Verdacht zu begründen.

Freiwilliger Drogenschnelltest. Oft wird ein Speicheltest angeboten. Dieser ist nicht verpflichtend – Sie können ihn ablehnen. Allerdings kann die Ablehnung selbst zu weiteren Maßnahmen führen.

Blutentnahme. Besteht ein konkreter Verdacht, kann die Polizei eine Blutentnahme anordnen – notfalls auch ohne Ihre Zustimmung. Das Ergebnis zeigt den THC-Wert im Blut zum Zeitpunkt der Fahrt.

Sicherstellung des Führerscheins. Bei begründetem Verdacht auf Fahruntüchtigkeit kann der Führerschein noch an Ort und Stelle vorläufig eingezogen werden. Wer glaubhaft behauptet, seinen Führerschein nicht dabei zu haben, dessen Führerschein wird nicht sichergestellt.

Was folgt nach der Kon­trolle?

Nach der Kontrolle erhalten Sie in der Regel eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder direkt eine Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Je nach Höhe des THC-Wertes und den Umständen der Fahrt kann das Verfahren als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geführt werden.

Prak­tische Tipps: Was Sie jetzt wissen müssen

Schweigen Sie. Das ist der wichtigste Rat. Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei Angaben zu Ihrem Konsumverhalten zu machen. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Bestätigen Sie nicht, wann und wie viel Sie konsumiert haben.

Lehnen Sie den freiwilligen Speicheltest ab. Das klingt kontraintuitiv, ist aber juristisch korrekt. Der freiwillige Speicheltest liefert der Polizei Beweise, die Sie belasten. Vielleicht sogar den Beweis, der später die Verurteilung begründet. Die Blutentnahme können Sie hingegen nicht verhindern. Einen richterlichen Beschluss für die Blutentnahme braucht es nicht mehr, wenn man im Straßenverkehr angehalten wurde.

Beauftragen Sie sofort einen Strafverteidiger. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser die Chancen, das Verfahren zu beeinflussen – oder ganz abzuwenden. Vor der Akteneinsicht ist eine fundierte Einschätzung der Sachlage nicht möglich.

Machen Sie keine Angaben zum Zeitpunkt des Konsums. Aussagen wie „Ich habe gestern Abend einen Joint geraucht“ können später nicht mehr zurückgenommen werden und sind für die Ermittlungsbehörden wertvolles Material.

Haben Sie eine Vorladung erhalten oder wurde Ihr Führerschein eingezogen? Melden Sie sich, bevor Sie irgendetwas unternehmen – auch bevor Sie den Behörden antworten. Eine frühe Einschaltung kann den Unterschied zwischen Einstellung und Anklage bedeuten.

Check­liste: Was tun, wenn Sie an­gehalten wurden?

  • Ruhe bewahren und kooperieren – äußerlich, aber keine inhaltlichen Aussagen zum Konsum
  • Schweigen – keine Angaben zu Zeitpunkt, Menge oder Art des Konsums
  • Freiwilligen Speicheltest ablehnen – Sie sind dazu nicht verpflichtet
  • Blutentnahme nicht verhindern wollen – Widerstand ist strafbar und unnötig
  • Führerschein-Einzug dokumentieren – Datum, Uhrzeit, Name der Beamten notieren
  • Sofort Strafverteidiger kontaktieren – noch bevor Sie einer Vorladung folgen
  • Keine Eigenrecherche als Grundlage für Aussagen – was Sie im Internet lesen, kann Sie in der Vernehmung nicht schützen
  • Vorladung zur Vernehmung nicht ignorieren – aber auch nicht ohne anwaltliche Begleitung erscheinen

Hand­lungs­emp­fehlung: Bekifft fahren ist kein Kava­liers­de­likt – auch nach der Lega­li­sierung nicht

Die Legalisierung von Cannabis hat die gesellschaftliche Wahrnehmung verändert. Die rechtlichen Konsequenzen beim Fahren unter Cannabis-Einfluss sind jedoch nicht milder geworden – im Gegenteil: Mit dem neuen Grenzwert gibt es nun eine klarere gesetzliche Grundlage für Sanktionen.

Wer in eine Verkehrskontrolle gerät und den Grenzwert überschreitet, dem drohen Bußgeld, Fahrverbot, Punkte in Flensburg – und im schlimmsten Fall eine Strafanzeige, die den Führerschein dauerhaft kosten kann. Eine MPU, einmal angeordnet, stellt viele Betroffene vor erhebliche Hürden.

Der entscheidende Faktor ist das Timing. Je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt – für eine Einstellung im Ermittlungsverfahren, für die Vermeidung einer stigmatisierenden Hauptverhandlung oder für die Abwehr unverhältnismäßiger Konsequenzen.

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, Ihr Führerschein eingezogen wurde oder Sie eine Blutentnahme über sich ergehen lassen mussten – melden Sie sich. Ich nehme mir die Zeit, Ihren Fall einzuschätzen und mit Ihnen eine Strategie zu entwickeln.

Häufig ge­stellte Fragen

Seit 2024 gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blut für Kraftfahrzeugführer. Wer diesen Wert überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Unterhalb des Grenzwerts kann dennoch eine Strafanzeige nach § 316 StGB in Betracht kommen, wenn konkrete Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen.
Das hängt stark vom individuellen Konsumverhalten und Stoffwechsel ab. Bei gelegentlichem Konsum kann THC noch 12 bis 24 Stunden nach dem Rauchen im Blut nachweisbar sein. Bei regelmäßigem Konsum kann der Wert deutlich länger erhöht bleiben – in manchen Fällen mehrere Tage.
Bei einer Ordnungswidrigkeit droht ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einer Straftat nach § 316 StGB kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde selbstständig tätig werden und eine MPU anordnen oder den Führerschein vorläufig einziehen. Die muss aber erst den Ausgang des Strafverfahrens abwarten.
Nein. Sie sind verpflichtet, Ihren Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzuzeigen sowie Ihre Personalien anzugeben. Darüber hinausgehende Angaben – insbesondere zu einem möglichen Konsum – müssen Sie nicht machen. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Wenn Sie ihren Führerschein nicht vorzeigen, ist das eine Ordnungswidrigkeit; jedoch kann der Führerschein dann nicht sichergestellt werden!
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) dient der Überprüfung der Fahreignung. Sie kann von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen – etwa nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr oder bei Anhaltspunkten für regelmäßigen Cannabiskonsum.
Ja – besonders bei früher Einschaltung ist dies in einigen Fällen möglich. Durch Akteneinsicht lassen sich Verfahrensfehler, fehlerhafte Messmethoden oder Unregelmäßigkeiten bei der Blutentnahme aufdecken. In vielen Fällen kann eine Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsstadium erreicht werden.
Für Fahrer in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein Null-Toleranz-Gebot. Jeder nachweisbare THC-Wert kann als Verstoß gewertet werden und zusätzliche Konsequenzen im Rahmen der Probezeit nach sich ziehen – bis hin zur Verlängerung der Probezeit oder dem Aufbauseminar.
Ja. Die Polizei kann eine Blutentnahme ohne Ihre Zustimmung anordnen und diese auch mittels unmittelbarem Zwang durchsetzen. Eine Anordnung der Blutprobenentnahme für Straftaten im Straßenverkehr müssen nicht mehr durch den Richter angeordnet werden, sondern können durch die vor Ort anwesenden Polizeibeamten angeordnet werden.
Ordnungswidrigkeiten erscheinen nicht im Führungszeugnis. Eine strafrechtliche Verurteilung nach § 316 StGB kann hingegen eingetragen werden – abhängig von der Höhe der verhängten Strafe. Ein erfahrener Strafverteidiger arbeitet daran, genau das zu verhindern.

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