Cannabis ist seit April 2024 in Deutschland in begrenztem Umfang legal. Das bedeutet jedoch nicht, dass bekifft Autofahren straflos ist. Im Gegenteil: Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein – vom Bußgeld über den Führerscheinentzug bis hin zu einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Besonders tückisch: THC, der psychoaktive Wirkstoff im Cannabis, ist im Blut noch Stunden oder sogar Tage nach dem Konsum nachweisbar – auch dann, wenn die berauschende Wirkung längst nachgelassen hat. Wer also am Vorabend einen Joint geraucht hat und am nächsten Morgen ins Auto steigt, kann noch Stunden später die Konsequenzen spüren.
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses berauschender Mittel – dazu gehört auch Cannabis – nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, macht sich nach § 316 StGB strafbar. Die Strafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Wichtig: Die Vorschrift setzt eine tatsächliche Fahruntüchtigkeit voraus. Ob diese vorliegt, beurteilt sich nicht allein anhand des THC-Spiegels im Blut, sondern auch anhand äußerer Anzeichen – Schlangenlinien fahren, verlangsamte Reaktionen, gerötete Augen, auffälliges Verhalten.
Kommt es durch das bekiffte Fahren zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, greift § 315c StGB. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe – oder in besonders schweren Fällen noch mehr.
Unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegt die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Sie greift, wenn ein Fahrer Cannabis konsumiert hat und der THC-Wert im Blut den gesetzlichen Grenzwert übersteigt. Die Konsequenzen: Bußgeld, Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg. Bei Wiederholung steigen die Sanktionen deutlich.
Wenn die Polizei Sie anhält und Cannabis-Konsum vermutet, folgt in der Regel ein standardisierter Ablauf:
Erste Einschätzung vor Ort. Die Beamten beobachten Ihr Verhalten, Ihre Augen und Ihre Sprache. Gerötete Augen, verlangsamte Reaktionen oder der Geruch nach Cannabis können bereits ausreichen, um den Verdacht zu begründen.
Freiwilliger Drogenschnelltest. Oft wird ein Speicheltest angeboten. Dieser ist nicht verpflichtend – Sie können ihn ablehnen. Allerdings kann die Ablehnung selbst zu weiteren Maßnahmen führen.
Blutentnahme. Besteht ein konkreter Verdacht, kann die Polizei eine Blutentnahme anordnen – notfalls auch ohne Ihre Zustimmung. Das Ergebnis zeigt den THC-Wert im Blut zum Zeitpunkt der Fahrt.
Sicherstellung des Führerscheins. Bei begründetem Verdacht auf Fahruntüchtigkeit kann der Führerschein noch an Ort und Stelle vorläufig eingezogen werden. Wer glaubhaft behauptet, seinen Führerschein nicht dabei zu haben, dessen Führerschein wird nicht sichergestellt.
Nach der Kontrolle erhalten Sie in der Regel eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder direkt eine Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Je nach Höhe des THC-Wertes und den Umständen der Fahrt kann das Verfahren als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geführt werden.
Schweigen Sie. Das ist der wichtigste Rat. Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei Angaben zu Ihrem Konsumverhalten zu machen. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Bestätigen Sie nicht, wann und wie viel Sie konsumiert haben.
Lehnen Sie den freiwilligen Speicheltest ab. Das klingt kontraintuitiv, ist aber juristisch korrekt. Der freiwillige Speicheltest liefert der Polizei Beweise, die Sie belasten. Vielleicht sogar den Beweis, der später die Verurteilung begründet. Die Blutentnahme können Sie hingegen nicht verhindern. Einen richterlichen Beschluss für die Blutentnahme braucht es nicht mehr, wenn man im Straßenverkehr angehalten wurde.
Beauftragen Sie sofort einen Strafverteidiger. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser die Chancen, das Verfahren zu beeinflussen – oder ganz abzuwenden. Vor der Akteneinsicht ist eine fundierte Einschätzung der Sachlage nicht möglich.
Machen Sie keine Angaben zum Zeitpunkt des Konsums. Aussagen wie „Ich habe gestern Abend einen Joint geraucht“ können später nicht mehr zurückgenommen werden und sind für die Ermittlungsbehörden wertvolles Material.
Haben Sie eine Vorladung erhalten oder wurde Ihr Führerschein eingezogen? Melden Sie sich, bevor Sie irgendetwas unternehmen – auch bevor Sie den Behörden antworten. Eine frühe Einschaltung kann den Unterschied zwischen Einstellung und Anklage bedeuten.
Die Legalisierung von Cannabis hat die gesellschaftliche Wahrnehmung verändert. Die rechtlichen Konsequenzen beim Fahren unter Cannabis-Einfluss sind jedoch nicht milder geworden – im Gegenteil: Mit dem neuen Grenzwert gibt es nun eine klarere gesetzliche Grundlage für Sanktionen.
Wer in eine Verkehrskontrolle gerät und den Grenzwert überschreitet, dem drohen Bußgeld, Fahrverbot, Punkte in Flensburg – und im schlimmsten Fall eine Strafanzeige, die den Führerschein dauerhaft kosten kann. Eine MPU, einmal angeordnet, stellt viele Betroffene vor erhebliche Hürden.
Der entscheidende Faktor ist das Timing. Je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt – für eine Einstellung im Ermittlungsverfahren, für die Vermeidung einer stigmatisierenden Hauptverhandlung oder für die Abwehr unverhältnismäßiger Konsequenzen.
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, Ihr Führerschein eingezogen wurde oder Sie eine Blutentnahme über sich ergehen lassen mussten – melden Sie sich. Ich nehme mir die Zeit, Ihren Fall einzuschätzen und mit Ihnen eine Strategie zu entwickeln.
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