Abnahmen bei Werkverträgen

Tipp 3: Die Abnahme

Die Abnahme von zu erstellenden Werken ist eine Grundvoraussetzung für die Durchsetzbarkeit Ihres Werklohnanspruchs.

Die Abnahme sollte immer schriftlich festgehalten und vom Auftraggeber unterschrieben werden. Halten Sie in dem Abnahmeprotokoll eventuelle Mängel fest, und notieren Sie die Frist, bis wann die Nacharbeiten erledigt werden sollen. Wenn Ihr Kunde das Werk abnimmt, obwohl er einen Mangel kennt, so stehen ihm seine Rechte auf Rücktritt, Schadensersatz etc. nur dann zu, wenn er sich diese Rechte bei der Abnahme vorbehält.

Sie können eine Abnahme aber auch durch einfachen Zeitablauf bewirken, zum Beispiel wenn Ihre Rechnung folgenden Text enthält: „Mängel zeigen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen an. Geht keine Mängelanzeige innerhalb der 14 Tage ein, gilt die Leistung als abgenommen.“

Eine Abnahme kann Ihr Kunde auch dann durchführen, indem er das Werk nutzt, er beispielsweise in das zu erstellende Haus einzieht und Sie nicht vorher auf Mängel hinweist und Sie auffordert, die Mängel zu beseitigen.

Inhalt

Verwandte Beiträge

Vergewaltigung in der Ehe war in Deutschland bis 1997 straflos. Erst mit dem 33. Strafrechtsänderungsgesetz wurde das Merkmal „außerehelich“ aus § 177 StGB gestrichen. Seit der Reform 2016 gilt zudem das „Nein heißt Nein“-Prinzip, das den Schutz vor sexuellen Übergriffen in Partnerschaften noch einmal deutlich erweitert hat.
Ein Unfall unter Alkoholeinfluss ist ein Schock und der Beginn eines komplexen Verfahrens. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe drohen Führerscheinentzug, Punkte und Regressforderungen der Versicherung.
Wer mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert wird, stellt sich häufig zuerst die Frage, wie lange Gefängnis droht. Der Strafrahmen reicht von 6 Monaten beim sexuellen Übergriff über eine Mindeststrafe von 2 Jahren bei der Vergewaltigung bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Der Beitrag erklärt die abgestuften Strafrahmen des § 177 StGB und die Faktoren der Strafzumessung.