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Wer mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert wird, stellt sich häufig zuerst die Frage, wie lange Gefängnis droht. Der Strafrahmen reicht von 6 Monaten beim sexuellen Übergriff über eine Mindeststrafe von 2 Jahren bei der Vergewaltigung bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Der Beitrag erklärt die abgestuften Strafrahmen des § 177 StGB und die Faktoren der Strafzumessung.
Nicht nur wer selbst mit Betäubungsmitteln handelt, macht sich strafbar – auch wer einen solchen Handel unterstützt, riskiert eine empfindliche Strafe wegen Beihilfe. Erfasst sind dabei nicht nur augenfällige Beteiligungen, sondern auch scheinbar untergeordnete Handlungen wie Kurierfahrten oder das Überlassen einer Wohnung. Entscheidend ist stets ein doppelter Vorsatz des Gehilfen.
Die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 BtMG ist ein Verbrechen mit Mindeststrafe von zwei Jahren. Der Beitrag erklärt den Einfuhrbegriff, die Grenzwerte der nicht geringen Menge sowie zentrale Verteidigungsansätze.
Wer einen Unfall wirklich nicht bemerkt hat, macht sich nicht automatisch wegen Fahrerflucht strafbar – § 142 StGB setzt Vorsatz voraus. Der Beitrag erklärt, wie Ermittlungsbehörden den Vorsatz prüfen und welche Verteidigungsstrategien bestehen.
Die strafrechtliche Verjährung einer Vergewaltigung und die medizinische Nachweisbarkeit von Spuren folgen unterschiedlichen Fristen. Der Beitrag erklärt beide Zeitfenster, die vertrauliche Spurensicherung und weitere Beweismittel – kompetent begleitet durch anwaltliche Beratung.
Schon ein kleiner Parkrempler kann als Fahrerflucht nach § 142 StGB strafbar sein. Der Beitrag erklärt Strafrahmen, Führerscheinentzug und die Möglichkeit der tätigen Reue – und zeigt, warum frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend ist.